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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: PersonX am 25. September 2015, 21:55
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vgl. BVerfGE 108, 1/18
es wird gesucht die Zeitschrift also die Veröffentlichung zu BVerfGE 108, 1/18
oder das richtige Az. zu dieser Angabe
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Das Urteil des BVerfG vom 19. März 2003, Az. 2 BvL 9/98, 2 BvL 10/98, 2 BvL 11/98 und 2 BvL 12/98 ist neben der Veröffentlichung im Entscheidungsband des BVerfG 108 auch veröffentlicht NVwZ 2003, 715 und DVBl 2003, 993 und DÖV 2003, 549.
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Danke
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Vielleicht das:
http://www.bverfg.de/entscheidungen/ls20030319_2bvl000998 (http://www.bverfg.de/entscheidungen/ls20030319_2bvl000998)
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv108001.html (http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv108001.html)
Aber das 18 sollte dann eine Randnotiz sein, und da habe ich immer Probleme mit den verschiedenen
Veröffentlichungen.
So weit ich weiß, BVerfGE 108,1 bedeutet Band 108, Seite 1 der "Entscheidungen (Beschlüsse und Urteile) des Bundesverfassungsgerichtes"
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https://de.wikipedia.org/wiki/Entscheidungen_des_Bundesverfassungsgerichts
wird helfen, wobei nach
Die einzelnen Entscheidungen werden in der Form „BVerfGE Band, Anfangsseite <Zitatstelle>“ zitiert, beispielsweise „BVerfGE 98, 218 <252>“. Das bedeutet, dass die zitierte Entscheidung in Band 98 der Entscheidungssammlung steht und auf Seite 218 beginnt; die Stelle, auf die es dem Zitierenden ankommt, steht auf Seite 252.
bedeutet dann im gefragten Fall Band 108 Seite 1 und Seite 18 oder Randnotiz 18 auf Seite 1
die Art, wie die Verkürzung der Fundstelle erfolgt, muss erstmal richtig verstanden sein, dann könnte es mit dem an der richtigen Stelle nachlesen gehen
Es mangelt da etwas an Erfahrung. Dank der Hilfe hier ist klar um welchen Beschluss es geht, und wo der abgedruckt ist, aber ebenso noch nicht ganz, was 1/18 genau sei, und das trotz Lesen diverser Informationen zum richtigen Angeben von Fundstellen. Ein Muster mit so einem / fehlte bisher in den Beispielen