gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: PersonX am 25. September 2015, 21:22
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falls irgendwer bereits eine anonyme Fassung hat, dann würde eine PersonX sich freuen
Az. "2 K 1221/13"
Urteil vom 21.04.2015 VG Dresden
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Hallo Person X,
hierbei handelt es sich um die Klage von Person R, welche sich mittlerweile durch Anwaltswechsel nun über RA Bölck vor dem OVG auf Antrag zur Zulassung der Berufung befindet.
In anonymisierter Form liegt diese momentan nicht vor, kann aber bei Bedarf hier rein gestellt werden, wenn Person R etwas Zeit findet.
MfG
Rundfunkbeitragsablehner
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Gibt es im Zulassungsverfahren der Berufung bereits eine Entscheidung?
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Das Verfahren wurde ruhend gestellt bis zur Entscheidung im März vor dem Bundesverwaltungsgericht
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Das Verfahren vor dem OVG wurde ruhend gestellt oder
das Verfahren wegen der Zulassung zur Berufung?
Falls es das Verfahren vor dem OVG ist, gibt es ein Aktenzeichen?
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Das Verfahren wurde ruhend gestellt.
Ein Aktenzeichen gibt es per PN.