gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: abrax am 25. September 2015, 17:58
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Hallo an das stetig wachsende Heer der GEZ-Verweigerer!
Bin neu hier, aber verfolge dieses Forum schon seit geraumer Zeit.
Doch fällt es meistens schwer, aus der Vielzahl der Beiträge das, für einen selbst passende herauszufiltern. Zumal , wenn man nur begrenzt Zeit hat und absoluter Laie bezüglich Paragraphen und Schriftkram im allgemeinen ist.
Nun zu meinem Anliegen:
Person X hat den von User Roggi am 6.6.14 verfassten Widerspruch im Okt. 2014 verwendet, um aus der Mühle der GEZ zu entkommen.
Person X hat am 9.09.15 einen Festsetzungsbescheid, datiert auf den 1.09.15 erhalten.
Wie kann Person X jetzt am besten weiterverfahren?
Gegebenenfalls ein Musterschreiben gegen besagten Bescheid.
Person X ist für alle Hinweise und Anregungen dankbar, zumal die Einspruchsfrist in wenigen Tagen abläuft.
Vielen Dank ::)
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zumal die Einspruchsfrist in wenigen Tagen abläuft
Stimmt das überhaupt?
Die Einspruchsfrist berechnet sich am fiktiven Beispiel wie folgt. Bekanntgabe ist das Ereignis, wann ein Schreiben als bekanntgegeben gilt. Allgemein gilt: Ein Schreiben wird mit Zustellung bekannt.
fiktiver Fall
Datum eines Schreibens: 01.09.15
Bekanntgabe eines Schreibens: 09.09.15
Frist 1 Monat
Die Frist beginnt mit dem Tag nach der Bekanntgabe, also 00:00:00 Uhr, sofern nichts anders angeben ist. Anders meint, dass der Begin fest geschrieben steht. In solchen Fällen kann es passieren, dass der Tag der Bekanntgabe auch Fristbeginn ist.
Ist das nicht der Fall, dann endet die Frist mit Ablauf 1 Monat nach Bekanntgabe, der Tag der Bekanntgabe fällt nicht in die Berechnung.
Damit endet so eine Frist regelmäßig mit dem gleichen Tag um 23:59:59 Uhr, welcher dem Tag der Bekanntgabe einen Monat später folgt.
Der Tag nach der Bekanntgabe: 10.09.15 00:00:00
Fristbeginn: 10.09.15 00:00:00
Fristende: 09.10.15 23:59:59 -> 09 ist der gleiche Tag, 10 ist genau ein Monat später
Fristende bedeutet, das Schreiben muss dort sein wo es hin soll.
Ein Fax, welches nachweisbar vor 09.10.15 23:59:59 angekommen ist, erfüllt die Frist.
Es gibt sicher mehr als 1 Beispiel
mehr als 80 Seiten
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13289.msg89392.html#msg89392
minimal 8 Seiten, jedoch kann sicher nicht alles übertragen werden, auch sollte die Antwort in Form eines Widerspruchbescheids dazu ab ca, Antwort 60 im Link betrachtet werden
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10285.msg70345.html#msg70345
auch das hier könnte von Interesse sein
http://rundfunkbeitragsklage.de/info/
http://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Ministerium/Geschaeftsbereich/Wissenschaftlicher_Beirat/Gutachten_und_Stellungnahmen/gutachten_und_stellungnahmen.html
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Allerherzlichsten Dank für die Ausführungen und Links! Hab beides kurz überflogen und werd es mir noch mal in Gänze durchlesen. Ist ne gigantische Leistung, sowas zu verfassen...!
LG