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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: jasonbourne am 19. September 2015, 14:16

Titel: Person B mit Widerspruchsbescheid - Optionen in Bayern?
Beitrag von: jasonbourne am 19. September 2015, 14:16
Man nehme an, eine rein fiktive Person B hat einen Wiederspruchsbescheid des BR erhalten, per Einschreiben mit Rueckschein.

Bisher erhielt Person B 3 Bescheide - 1x Beitrag, 2x Festsetzung, allen drei wurde fristgerecht Wiedersprochen inklusive Antrag auf Aussetzung der Vollziehung.

Auf den letzten Wiederspruch kam nun ein Wiederspruchsbescheid,  allerdings listet dieser nur 2 Wiedersprueche auf.
Ein 3. Wiederspruch ist also noch anhaengig.

Aktuell befindet sich Person B in einer beruflich schwierigen Phase und macht sich selbststaendig, daher kann Person B auf keinen Fall einen Gerichtsvollzieher und Pfaendung gebrauchen.

Frage nun:

Lohnt sich eine Klage? Gibt es noch Chancen, mit der Klage erfolgreich zu sein bzw. eine Aussetzung zu erreichen?

Alternativ, falls gezahlt werden muss: Wie kann man es dem BR/BS besonders schoen machen? Eine Zahlung mit Muenzen z.b. waere eine schoene Sache.....

Ich danke fuer Meinungen.
Titel: Re: Person B mit Widerspruchsbescheid - Optionen in Bayern?
Beitrag von: jasonbourne am 24. September 2015, 15:29
Hallo,

bisher leider keine Antworten.

Ich muss mich aber zeitnah damit befassen.
Daher nochmal konkreter:

Der Wiederspruchsbescheid enthaelt die Saeumnisgebuehren - die sind imo nicht gerechtfertigt. Ohne wirklichen WIederspruchsbescheid kann es auch keine bereits faellige Forderung geben, und ohne faellige FOrderung auch keinen Saeumniszuschlag.
Waere das ein Grund, in einer Klage den kompletten Bescheid ungueltig zu bekommen?

Wenn ich vor dem Verwaltungsgericht Muenchen klage erhebe, was sind die wahrscheinlichsten Szenarien?

Die Klage werde ich wohl auf die Arguemente der Verletzung meiner Grundrechte, der Unverhaeltnissmaessigkeit, des Verstoss gegen EU Recht, usw. spezifizieren - einfach weil das der Fall ist.

Soll ich dann gleich mit der Klagerhebung einen ANtrag auf Aussetzung bis zu einer hoeherrichtlichen Entscheidung stellen? Oder wird es zwangslaeufig zu einem negativem Urteil in der ersten Instanz kommen?

Welche andere Option besteht denn ueberhaupt?

Sollte ich jetzt zahlen, dann passiert was? Was passiert, wenn ich den Wiederspruchsbescheid einfach ignoriere, und er rechtskraeftig wird? Kommt der Gerichtsvollzieher oder eine weitere Zahlungsaufforderung?
In dem Wiederspruchsbescheid ist ja nix angegeben bzgl. Zahlung....

Ich danke fuer wenigstens ein paar Antworten auf meine zahlreichen Fragen.
Titel: Re: Person B mit Widerspruchsbescheid - Optionen in Bayern?
Beitrag von: gurke7 am 24. September 2015, 17:12
hai
die Antwort ist adressiert an Person B, nicht an jemanden in der ich-form - dies wäre unzulässig.

Widerspruchsbescheide sollte eine Person B nicht ignorieren. Ignorieren = der Rechtsweg ist nicht mehr möglich und die Vollstreckung wird eingeleitet.  Einleitung der Vollstreckung jedoch auch wahrscheinlich bei denen Personen K L und M reagiert haben. das ist völlig egal, der BS will Geld.
ob eine Klage aussicht hat, lässt sich noch nicht beurteilen, in den unteren Instanzen scheint der Erfolg höchst unwahrscheinlich.
es ist noch kein Grund gefunden, am VG die Bescheide zu kippen - abwarten auf andere Urteile aus höheren Instanzen.
eine Person B kann Antrag auf Ruhen des Verfahrens stellen bei der Klageeinreichung, jedoch "Aussetzung" erst, wenn tatsächlich eine Vollstreckung eingeleitet ist UND auch in den Widersprüchen eine Aussetzung beantragt wurde.

detailliertere Aussagen zu den einzelnen Punkten finden sich über die höchst praktische Suchfunktion.
Titel: Re: Person B mit Wiederspruchsbescheid - Optionen in Bayern?
Beitrag von: jasonbourne am 25. September 2015, 14:06
hai
die Antwort ist adressiert an Person B, nicht an jemanden in der ich-form - dies wäre unzulässig.

Widerspruchsbescheide sollte eine Person B nicht ignorieren. Ignorieren = der Rechtsweg ist nicht mehr möglich und die Vollstreckung wird eingeleitet.  Einleitung der Vollstreckung jedoch auch wahrscheinlich bei denen Personen K L und M reagiert haben. das ist völlig egal, der BS will Geld.
ob eine Klage aussicht hat, lässt sich noch nicht beurteilen, in den unteren Instanzen scheint der Erfolg höchst unwahrscheinlich.
es ist noch kein Grund gefunden, am VG die Bescheide zu kippen - abwarten auf andere Urteile aus höheren Instanzen.
eine Person B kann Antrag auf Ruhen des Verfahrens stellen bei der Klageeinreichung, jedoch "Aussetzung" erst, wenn tatsächlich eine Vollstreckung eingeleitet ist UND auch in den Widersprüchen eine Aussetzung beantragt wurde.

detailliertere Aussagen zu den einzelnen Punkten finden sich über die höchst praktische Suchfunktion.
Vielen Dank.

Ich bezieht sich der Einfacherheit halber auf die Grosscousine eines Nachbars, Person B.

Ein Wiederspruchsbescheid laesst ja im allgemeinen nur 2 Handlungsmoeglichkeiten zu:

1. Klage

2. nicht Reaktion

Bei 2.nicht Reaktion wird der gesamte BEscheid rechtskraeftig, der BS haette in diesem Falle einen Titel inklusive der Saeumnisgebuehren.

Bleibt im Grunde nur 1. Klage, um die Forderung nicht rechtsgueltig werden zu lassen.

Besteht die option, die bisher laut BS in den Bescheiden faelligen " Runfunkgebuehren" vor Ablauf der Klagefrist des Wiederspruchsbescheids (30 Tage ab zustellung) zu bezahlen?

Die Grosscousine des Nachbarn B ist sehr dankbar fuer Antworten.


Edit "Bürger":
Bitte beachten - auch im Sinne der Auffindbarkeit via Suchfunktion - dass sich "Widerspruchsbescheid" nur mit "i" und nicht mit "ie" schreibt... :police: