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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: pinguin am 16. September 2015, 18:19

Titel: Fehlende Rechtsfähigkeit und Arbeitsrecht
Beitrag von: pinguin am 16. September 2015, 18:19
Fragen:

Welche Rechtswirkung entfalten Arbeitsverträge, die eine nichtrechtsfähige Organisationseinheit a la Unternehmen, Verein, etc., mit bei ihnen zu beschäftigenden Bürgern mit Arbeitnehmereigenschaft abschließt?

Darf eine nichtrechtsfähige Organisationseinheit überhaupt rechtswirksam Verträge schließen, gleich welcher Art diese Verträge sind?

Wenn eine nichtrechtsfähige Organisationseinheit keine eigenen Mitarbeiter beschäftigt, gehören diese von woanders entliehenen Mitarbeiter ja zu anderen Firmen? Dürfen diese Mitarbeiter dann überhaupt, ohne sich dem Verdacht der Schwarzarbeit auszusetzen, im Namen von Dritten tätig sein?

Bspw. leiht die rechtsfähige Firma X einer nichtrechtsfähigen Organisationseinheit den Mitarbeiter Y aus; Mitarbeiter Y darf ganz sicher hier für Firma X tätig sein, wäre es doch ein ganz normales Leiharbeitsverhältnis?

Dürfte Mitarbeiter Y aber für eine Firma Z arbeiten, die ebenfalls wie Firma X der selben nichtrechtsfähigen Organisationseinheit einen Mitarbeiter, nennen wir ihn "Mitarbeiter G", entliehen hat? Würde nicht Mitarbeiter Y hier schon schwarz arbeiten, weil er, ohne an diese direkt entliehen worden zu sein, für Firma Z tätig wäre, ohne direkt Mitarbeiter von Firma Z zu sein?

Wie sähe es haftungsrechtlich aus? Ist doch so, daß Nichtmitarbeiter keiner arbeitsschutzrechtlichen Maßnahmen genießen, bspw. im Falle eines Unfalles; die sind doch in diesem Falle gar nicht versichert?

Meinungen dazu?


Weitere Infos/ Links/ Diskussionen siehe u.a. unter
[Übersicht] "Beitragsservice"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30865.0.html
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Fehlende Rechtsfähigkeit und Arbeitsrecht
Beitrag von: pinguin am 19. September 2015, 18:54
Mal rein theoretisch.

Angenommen, der Beitragsservice hätte eigene Mitarbeiter/innen und würde für diese die Löhne zahlen und auch die obligatorischen Sozialbeiträge an die zuständigen Versicherungsgesellschaften abführen; alles freilich derart, daß dieses Monat für Monat wie bei jeder x-beliebigen Firma auch aus den Lohnscheinen sichtbar wäre. Spräche dieses nicht bereits eindeutig für eine wirtschaftliche Eigenständigkeit des BS?

Nich', wenn die Leute bei den LRA angestellt sein würden, würden diese doch die Löhne auszahlen und das ganze Drumherum übernehmen, (trotz des Einsatzes bei einer Fremdfirma), wie es bei Leiharbeitsfirmen ja auch ist?

Nun sind die LRA aber keine Leiharbeitsfirmen, braucht es doch dafür eine staatliche Genehmigung?

Wenn der BS also eigene Mitarbeiter hat, mit von ihm ausgestellten Arbeitsverträgen, spricht doch auch dieses für eine wirtschaftliche Eigenständigkeit und auch dafür, daß der BS Verantwortung für seine Mitarbeiter hat?

Nun ist der BS aber nicht rechtsfähig; in einem nicht rechtsfähigen Verein haftet jedes Vereinsmitglied privat für alles, was es für den Verein tut? Derartiges wäre dann ja nicht nur beim BS auch so, sondern auch bei der ARD, da der BGH ja bei dieser die Rechtsfähigkeit verneint hat?

Wie schaut das jetzt im Falle von Arbeitsunfällen aus? Kann ein nicht rechtsfähiges Unternehmen hier überhaupt haftbar gemacht werden, wenn es bspw. Sicherheitsbestimmungen mißachtet? Oder ist das letztlich reine Privatsache der für solche nicht rechtsfähigen Organisationsformen tätigen Leute? Wie gestaltet sich also bei nicht rechtsfähigen Organisationsformen bspw. die gesetzliche Unfallversicherung?

Darf es nicht rechtsfähige Unternehmen als eigenständige Organisationsformen überhaupt geben?
Titel: Re: Fehlende Rechtsfähigkeit und Arbeitsrecht
Beitrag von: anne-mariechen am 19. September 2015, 19:28

In Berlin gibt es ein Gesetz über die Zuständigkeiten in der Allgemeinen Berliner Verwaltung (Allgemeines Zuständigkeitsgesetz - AZG).
Dort ist auch etwas zur Personalzuständigkeit zu finden z.B.
§ 8a - Übertragung von Aufgaben auf das Landesverwaltungsamt; Übertragung von Personalangelegenheiten auf das Landesverwaltungsamt und andere Behörden

Anlage - Allgemeiner Zuständigkeitskatalog (ZustKat AZG) Nr. 4 - Personalangelegenheiten .... vielleicht hilft das etwas weiter.
Titel: Re: Fehlende Rechtsfähigkeit und Arbeitsrecht
Beitrag von: gerechte Lösung am 19. September 2015, 22:09

Nun ist der BS aber nicht rechtsfähig; in einem nicht rechtsfähigen Verein haftet jedes Vereinsmitglied privat für alles, was es für den Verein tut? Derartiges wäre dann ja nicht nur beim BS auch so, sondern auch bei der ARD, da der BGH ja bei dieser die Rechtsfähigkeit verneint hat?


Darf es nicht rechtsfähige Unternehmen als eigenständige Organisationsformen überhaupt geben?

"  Darf es nicht rechtsfähige Unternehmen als eigenständige Organisationsformen überhaupt geben?  "
Rein organisatorisch dürfen die sich zusammenfinden. Ob jetzt als Unternehmen ? Wohl eher nicht. Mehr so als Verein o.ä. und das beim BS intern, innerhalb der LRAs.
Der Auftrag lautet:   EINZUG von Geldern  --- mehr nicht.


Es steht doch geschrieben, dass der BS TEIL der Landesrundfunkanstalten ist.

ARD  ZDF  Deutschlandradio  Beitragsservice    =  BS

Wir haben die ARD :
"  ARD.de ist ein Gemeinschaftsangebot der in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Sender und wird federführend betreut vom SWR.  "

Wir haben das  ZDF :

Wir haben das  Deutschlandradio :

"  der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland  "  fragt sich, wer da alles gemeint ist?
Verm. gehören ZDF und Deutschlandradio nicht dazu, da die extra aufgeführt sind. Sind die nun nicht öffentlich-rechtlich ?

Der BS als Teil der LRAs zieht für die LRAs ein, wird  für diese tätig. Jetzt wird er auch für ZDF und DR tätig. Das ist dann Fremdleistung, da er nicht Teil derer ist. Ja, wie wird das verrechnet?

ARD  ZDF  Deutschlandradio  Beitragsservice    =  BS

Der Beitragsservice ist eindeutig rechtlich gesehen Teil der LRAs. Der darf von mir aus einziehen für wen er will, aber der kann als Teil der LRAs nicht gleichzeitig
Teil von
ARD  ZDF  und  Deutschlandradio
sein.
Rechtlich müsste er der :  Landersrundfunkanstalten Beitragsservice.
sein.
So sieht es Mr. X derzeit.

Auf den Schreiben des BS stehen im Briefkopf ARD-Logo  ZDF-Logo  Deutschlandradio-Logo und darunter Beitragsservice.
Lt. Impressum nennt sich der BS :  "ARD  ZDF  Deutschlandradio  Beitragsservice"

Dies täuscht doch vor, dass der BS Teil von ARD, ZDF und DR ist ? oder nicht ?
Anstelle von ARD ZDF und DR müssten, so sieht es Mr. X, die LRAs aufgeführt sein, da der BS Teil derselben ist.
Für wen der alles so einzieht, ist nebensächlich. Es kommt darauf an , wessen rechtlicher Teil der BS ist und das sind eindeutig die LRA.


Frage:
Eine Schlosserabteilung innerhalb der Firma rbb, als Teil von rbb
führt zusätzlich auch Arbeiten aus für ARD, ZDF und Deutschlandradio.

Wie sieht der Briefkopf aus, wenn der Schlossermeister eine Rechnung verschickt???
Titel: Re: Fehlende Rechtsfähigkeit und Arbeitsrecht
Beitrag von: Gast am 19. September 2015, 22:56
Es steht doch geschrieben, dass der BS TEIL der Landesrundfunkanstalten ist.

Wo steht das geschrieben? Irgendwo ist die Rede von einer "im Rahmen einer nicht rechtsfähigen öffentlich-rechtlichen Verwaltungsgemeinschaft  betriebene gemeinsame Stelle der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten". Es ist jedoch an keiner Stelle die Rede von BS ! Weder in einem gültigen Gesetz, noch in irgendeiner Verordnung, Satzung oder sonstiges. Freilich möchten die diversen Intendanten auch keine Handlungsvollmachten für das z. T. sittenwidrige Verhalten von BS herausrücken. Wenn es nach dem örR geht, soll BS Außenwirkung haben, jedoch soll BS auch keinen Angriffspunkt für die LRAen darstellen. Der örR ist ganz zufrieden mit dem dem Status quo, dass BS allgemeinhin als Teil der LRAen angesehen wird und dass ihm aus den Tätigkeiten von BS keinen Strick gedreht werden kann.

Der Beitragsservice ist eindeutig rechtlich gesehen Teil der LRAs.

Das halte ich aus obigen Gründen für ein Gerücht.
Titel: Re: Fehlende Rechtsfähigkeit und Arbeitsrecht
Beitrag von: Kurt am 19. September 2015, 23:03
Der Auftrag lautet:   EINZUG von Geldern  --- mehr nicht.


Hast Du dafür eine (zuverlässige) Quelle ?

Der Geschäftsbericht des BS liest sich nämlich anders !?

Gruß
Kurt
Titel: Re: Fehlende Rechtsfähigkeit und Arbeitsrecht
Beitrag von: gerechte Lösung am 19. September 2015, 23:11
Hast Du dafür eine (zuverlässige) Quelle ?

http://www.rundfunkbeitrag.de/impressum/index_ger.html

"  ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung der in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradio

zum Zwecke des Einzugs

der Rundfunkbeiträge nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.  "

Also zuverlässiger geht beim besten Willen nicht. Der BS ist das Zuverlässigste, was es auf dieser Welt gibt.
Nahezu an allen Stellen steht es so geschrieben. M.E. auch beim EuGH.
Titel: Re: Fehlende Rechtsfähigkeit und Arbeitsrecht
Beitrag von: Kurt am 19. September 2015, 23:34
Zitat
die in der Verwaltungsvereinbarung „Beitragseinzug“ definierten Aufgaben des Beitragseinzugs...

https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e814/Geschaeftsbericht_2013.pdf
hier Seite 20 und Seite 27 bzw. andersrum

https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e1691/Geschaeftsbericht_2014.pdf
hier Seite 22 und Seite 29 bzw. andersrum

...aber ich habe die Befürchtung daß dies vom Eingangsthema zu sehr abweicht !?


Gruß
Kurt
Titel: Re: Fehlende Rechtsfähigkeit und Arbeitsrecht
Beitrag von: Gast am 19. September 2015, 23:37
Das sind jedoch alles nur (unbeachtliche) Selbstverweise von BS. Unbeachtlich deshalb, weil BS selbst nicht rechtsfähig ist - also ist auch alles was BS von sich oder über andere behauptet zu 100% belanglos.

...aber ich habe die Befürchtung daß dies vom Eingangsthema zu sehr abweicht !?

... ich auch  :police:
Titel: Re: Fehlende Rechtsfähigkeit und Arbeitsrecht
Beitrag von: gerechte Lösung am 19. September 2015, 23:40

Das halte ich aus obigen Gründen für ein Gerücht.

https://de.wikipedia.org/wiki/ARD_ZDF_Deutschlandradio_Beitragsservice

"  Der Beitragsservice von ARD, ZDF und dem Deutschlandradio ist eine nicht rechtsfähige öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft der Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradios. Er ist demzufolge keine juristische Person, sondern ein Teil dieser Rundfunkanstalten. "

Wie sicher die Quelle ist, kann ich nicht sagen.

Der BS darf als nicht rechtsfähig selbst nach außen nicht in Erscheinung treten in Rechtssachen.
Wenn der BS nach außen hin tätig werden will, dann muss er sich einen Schafspelz drüberziehen und das ist der, der jeweiligen LRA mit deren vollen Datensatz und nicht dem des BS.
Dann hätte es Rechtskraft, aber nicht so, wie deren Schreiben bisher.


Interne Abmachungen haben nach außen keinen Bestand. Wo steht, dass der Bürger diese Ergüsse lesen muss?
Bürger --- LRA    =  Rechtsverhältnis
aber doch nicht zum BS,,   = Null
Es hat nur die LRA zu interessieren.
Titel: Re: Fehlende Rechtsfähigkeit und Arbeitsrecht
Beitrag von: pinguin am 20. September 2015, 12:30
Ja, Kurt, Ihr weicht ganz schön vom Thema; die Problematik von "gerechte Lösung" hat nichts mit dem Thema zu tun.

Noch immer steht die Frage im Raum, wer die Arbeitsverträge der für den Beitragsservice, (in Köln), tätigen Bürger unterzeichnet hat, wer da also offiziell als Arbeitgeber auftritt.

Wäre der BS eine Außenstelle der LRA, hätten die für den BS tätigen Bürger Arbeitsverträge der jeweiligen LRA; tritt der BS offiziell als Arbeitgeber auf, steht dieses doch für eine wirtschaftliche wie finanzielle Eigenständigkeit dieser Organisationsform? Zudem ja auch ein eigener Geschäftsführer für Eigenständigkeit steht, da ein "bloßer" Leiter einer Außenstelle dem Geschäftsführer der Hauptstelle unterworfen wäre.

Wem ist der Geschäftsführer des BS arbeitsrechtlich unterworfen, bzw. welche Vorgesetzten hat dieser?
Titel: Re: Fehlende Rechtsfähigkeit und Arbeitsrecht
Beitrag von: gerechte Lösung am 20. September 2015, 20:49
Noch immer steht die Frage im Raum, wer die Arbeitsverträge der für den Beitragsservice, (in Köln), tätigen Bürger unterzeichnet hat, wer da also offiziell als Arbeitgeber auftritt.

Der BS kann es beantworten.

Mr. X sieht es so:
Der BS ist organisatorisch gesehen ein eigenständiges Gebilde. Demzufolge wird vermutet, dass es einen eigene Personalabteilung gibt? Es wird vermutet , dass der BS der vermeintliche Arbeitgeber sein könnte. Als Teil der LRA wäre es mühsam im Arbeitsvertrag alle LRA einzutragen.
In Köln dürfte der sog. Innendienst sitzen. Die haben einen eigenen Geschäftsführer. Verm. eine komplette Struktur ähnlich einer Verwaltungseinheit.
Dafür bedarf es keiner Rechtsfähigkeit nach außen hin.
Diese internen Regelungen sind nach außen nicht von Bedeutung.
(( für Mr. X wäre interessant, wieviel Geld dort an wieviel sinnlos Beschäftigte verpulvert wird für sinnlose Statistiken u. ä. . Die Arbeit erledigt doch ein Computer und 10 Drucker. ))

Von allergrößter  Bedeutung ist die nicht rechtsfähige öffentlich rechtliche Gemeinschaftseinrichtung nach außen gesehen. Da die nicht rechtsfähig sind, dürfen die in Rechtsfragen gegenüber Mr. X gar nicht in Erscheinung treten. Somit darf auf den Schreiben auch kein voller Datensatz des BS stehen, sondern der der LRA.
Selbst im RBStV §10 steht die LRA als handelnder Part.
Die halten sich nicht mal an ihre eigenen Vorgaben.
Titel: Re: Fehlende Rechtsfähigkeit und Arbeitsrecht
Beitrag von: pinguin am 20. September 2015, 22:15
In Köln dürfte der sog. Innendienst sitzen. Die haben einen eigenen Geschäftsführer. Verm. eine komplette Struktur ähnlich einer Verwaltungseinheit.
Dann bräuchten die aber keinen eigenen Geschäftsführer, weil ein Dienststellenleiter ausreichend wäre; siehe von mir unterstrichenen Text. -> Insofern eine weitere(?) Verschleuderung öffentlicher Gelder? -> Öffentliche Gelder sind es solange, wie es seitens der EU als staatliche Beihilfe gilt.
Titel: Re: Fehlende Rechtsfähigkeit und Arbeitsrecht
Beitrag von: boykott2015 am 30. September 2015, 12:14
Newsletter des WDR-Rundfunkrats Nr. 6/2014 S. 4 (http://www1.wdr.de/unternehmen/gremien/rundfunkrat/rundfunkrat-newsletter120.pdf)
Zitat
Für den WDR ist dies die Federführung über die Gemeinschaftseinrichtung „Beitragsservice“.

Und WDR hat eine Abteilung Namens "Beitragsservice".

WDR-Geschäftsbericht 2014 S. 142 (http://www1.wdr.de/unternehmen/service/publikumsservice/infomaterial/geschaeftsbericht-100.pdf)

Zitat
Verwaltungsdirektion / Hauptabteilung Betriebsmanagement / Beitragsservice (Kai Winter)
Titel: Re: Fehlende Rechtsfähigkeit und Arbeitsrecht
Beitrag von: pinguin am 30. September 2015, 14:05
Zitat
[...] ist dies die Federführung über die Gemeinschaftseinrichtung „Beitragsservice“.
Und WDR hat eine Abteilung Namens "Beitragsservice". [...]
Das ist alles irgendwie doppelt gemoppelt; denn die WDR-eigene Abteilung "Beitragsservice" ist ganz sicher nicht identisch mit der für alle Rundfunkanstalten tätigen Gemeinschaftseinrichtung "Beitragsservice".

Es geht hier in dieser Fragestellung um die Mitarbeiter dieser sog. Gemeinschaftseinrichtung "Beitragsservice".

Falls Du mit Deinem Beitrag ausdrücken möchtest, daß die Mitarbeiter der Gemeinschaftseinrichtung "Beitragsservice" ja in Wahrheit Mitarbeiter der bspw. beim WDR auch zu findenden Abteilung "Beitragsservice" sind, so stellt sich die im Titel genannte Frage dennoch, weil dann auf den Lohnscheinen dieser Mitarbeiter nicht diese Gemeinschaftseinrichtung "Beitragsservice" als Arbeitgeber auftreten darf. Wenn doch, wäre das Schwarzarbeit, weil diese Mitarbeiter bei dieser Gemeinschaftseinrichtung ja nicht angestellt wären.

Es wäre auch Schwarzarbeit, würden bspw. zu dieser Gemeinschaftseinrichtung "Beitragsservice" ausgelagerte WDR-Mitarbeiter für eine andere Rundfunkanstalt tätig, als jene, an die sie arbeitsvertraglich gebunden sind.

Mich würde all das gar nicht verwundern; ist denen es immerhin gelungen, außer Kraft gesetztes Europarecht in die Rundfunkstaatsverträge aufzunehmen, das zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Rundfunkstaatsverträge bereits außer Kraft war. Und das muß man auch erst einmal können.
Titel: Re: Fehlende Rechtsfähigkeit und Arbeitsrecht
Beitrag von: boykott2015 am 01. Oktober 2015, 00:45
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice = Zentraler Beitragsservice

Aufbau (Geschäftsbericht 2014 S. 53-54 (https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e1691/Geschaeftsbericht_2014.pdf))

Organe:
- Verwaltungsrat (Vorsitzender: Verwaltungsdirektor WDR) Federführung WDR
Zitat
Bei der Steuerung und Überwachung der Aufgabenerfüllung durch den Zentralen Beitragsservice arbeiten die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gemäß der Verwaltungsvereinbarung „Beitragseinzug“ in einem Verwaltungsrat zusammen. Der Verwaltungsrat besteht aus je einem Vertreter oder einer Vertreterin der Landesrundfunkanstalten und des Deutschlandradio sowie drei Vertreterinnen bzw. Vertretern des Zweiten Deutschen Fernsehen
Aus welchem Grund kommen 3 von ZDF?

Mit Inkrafttreten der Verwaltungsvereinbarung „Beitragseinzug“ zum 1. Oktober 2013 haben die Fachgruppen „Finanzen / Organisation / IT“ und „Kundenmanagement“ ihre Arbeit aufgenommen. Sie beraten den Verwaltungsrat und die Geschäftsführung und bereiten grundsätzliche Fragen zur Entscheidung im Verwaltungsrat vor.

- Fachgruppe „Finanzen / Organisation / IT“
Zitat
Diese Fachgruppe bereitet unter anderem die Entscheidungen des Verwaltungsrats zu folgenden Themen vor:
• Finanzierung inkl. Haushaltsplan und Jahresabschlüssen
• Zahlungsverkehr
• Innere Verwaltung einschließlich Aufbau- und Ablauforganisation
• Datenverarbeitung und Informationstechnik.
- Fachgruppe „Kundenmanagement“
Zitat
Diese Fachgruppe ist insbesondere zuständig für:
• Umsetzung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags auf der operativen Ebene
• Tonalität der Kundenansprache
• Strategie und konkrete Maßnahmen der Marktbearbeitung
• Grundsätzliche Festlegung des Brief- und Formularwesens, Beschwerdemanagement, Qualitätssicherung
• Erarbeitung von Richtlinien für das Kundenmanagement.
- Geschäftsführung
Zitat
Gemäß der Verwaltungsvereinbarung „Beitragseinzug“ hat die Geschäftsführung die Aufgabe, für den gemeinsamen Beitragseinzug die Geschäfte nach Maßgabe der Verwaltungsvereinbarung und der Beschlüsse des Verwaltungsrats zu führen.
Titel: Re: Fehlende Rechtsfähigkeit und Arbeitsrecht
Beitrag von: pinguin am 01. Oktober 2015, 10:30
Schreiben wir an einander vorbei?

Benenne mir konkret aus den von Dir zitierten Passagen jenen Bereich, zu dem  die Mitarbeiter der Gemeinschaftseinrichtung "Beitragsservice" zuzuordnen sind. Nur diese Mitarbeiter treten dem Bürger gegenüber in Erscheinung.

Entsprechend Deinen Zitaten könnten diese hierzu zählen? (Rot markiert)
Zitat
Umsetzung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags auf der operativen Ebene
Mit welchem Arbeitgeber haben diese Mitarbeiter ihren Arbeitsvertrag abgeschlossen?

- WDR? Dann dürfen die nur für den WDR tätig werden und auch nur in ihrem Bundesland.
- Gemeinschaftseinrichtung "Beitragsservice"? Mit eigenem Geschäftsführer wäre das ja denkbar, da es aber keine Bundeseinrichtung ist, nach wessem Landesrecht wurde sie geschaffen? Nach diesem Landesrecht sind dann auch deren Mitarbeiter beschäftigt; letztlich nur in diesem Bundesland für dieses Bundesland.

Immerhin tritt diese Gemeinschaftseinrichtung "Beitragsservice" dem Bürger gegenüber öffentlich in Erscheinung? Wäre sie nicht bekannt, wäre alles gleich, aber so muß es einer Überprüfung standhalten.

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Zudem wird bezweifelt, daß eine Organisation nach Landesrecht ohne den förmlichen Segen des Bundes in einem anderen Bundesland aktiv werden darf, schon gar nicht rechtlich verbindlich, denn das Landesrecht des einen Landes ist im anderen nicht gültig. Verbindend ist hier nur der Bund oder die EU als noch größeres Gebilde, und beide haben dafür ihr jeweils eigenes Recht.
Titel: Re: Fehlende Rechtsfähigkeit und Arbeitsrecht
Beitrag von: Bürger am 24. September 2016, 02:08
Hinweis:
Interessante Analysen und Diskussionen zum (Nicht-)Behördenstatus von ARD-ZDF-GEZ aktuell unter
LG Tübingen 16.9.2016, 5 T 232/16 spricht Klartext zum Behördenstatus des SWR
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20296.0.html
Titel: Re: Fehlende Rechtsfähigkeit und Arbeitsrecht
Beitrag von: pjotre am 24. September 2016, 09:47
In den hier versandten Schriftsätzen wird der Beitragsservice immer klassifiziert als "UFO" - ein U_bekanntes F_lug- O_bjekt" des Rechtssystems. Ein undefinierbares Klebeprodukt aus Abkommen, die als unwirksam zu gelten haben, weil das Bundesrecht der Rechtspersönlichkeit dem Landesrecht übergeordnet ist. Deshalb seien alle Handlungen mit Außenwirkung als rückwirkend nichtig einzustufen. Jede mit dortiger Adressangabe im Briefkopf sei deshalb zurück zu weisen mit Beschwerde an den Intendanten.
(Geschieht hier auch, aber nicht jedes mal, weil seither keine mehr kamen.)

Frei nach früherem Kommissionschef Delors, der - völkerrechtlich zutreffend - die EU als "UPO" bezeichnete, als Unbekanntes Politisches Objekt.

Mangels Rechtsfähigkeit wird verneint: Recht zu
- Arbeitsverträge, Vollmachten
- Bankkonten (Bankaufsicht muss unterbinden)
- Domain-Erteilung (denic.de muss unterbinden)

Die Senderanstalt RBB Berlin wurde in diesen Tagen aufgefordert, binnen 1 Monat diesen und weiteren Gesichtspunkten durch Neuordnung Rechnung zu tragen, insbesondere die anteiligen etwa 50 Mitarbeiter in Köln unter Direkt-Arbeitsvertrag zu nehmen; zumal deren Renten- und Pensionsansprüche gegenwärtig als eventuell nicht gesichert erscheinen können.

Für fruchtlosen Fristablauf ist die Landesverfassungsbeschwerde auch diesbezüglich dem RBB angekündigt und wird ohnehin kurzfristig erfolgen.

Titel: Re: Fehlende Rechtsfähigkeit und Arbeitsrecht
Beitrag von: boykott2015 am 24. September 2016, 10:28
Die ersten Regionalberater klagen schon:

Datum: 07.07.2016
Gericht: Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper: 17. Kammer
Entscheidungsart: Urteil
Aktenzeichen: 17 Sa 1840/15

Landesarbeitsgericht Hamm, 17 Sa 1840/15 (https://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/hamm/lag_hamm/j2016/17_Sa_1840_15_Urteil_20160707.html)

Zitat
Die Parteien schlossen zuletzt am 14.11.2013/12.12.2013 einen Vertrag über seine Tätigkeit als Regionalberater (Bl. 23 – 32 d. A.).

In § 1 Nr. 1 a) des Vertrags verpflichtete sich der Kläger, die Sachverhaltsklärung vor Ort bei sogenannten nicht privaten Nichtreagierern sowie bei Migranten im nicht privaten Bereich durchzuführen. Er hatte insbesondere beitragsrelevante Tatsachen sowie bisher nicht bekannt Beitragsschuldner festzustellen. Gemäß § 2 war das Vertragsverhältnis befristet auf die Zeit vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014.

Nach § 3 Nr. 1 des Vertrags in Verbindung mit der Anlage I war der Kläger in einem bestimmten Vertragsgebiet tätig. Der Beklagte übermittelte ihm in verschlüsselter Form Listen mit Daten aus seinem Vertragsgebiet. Die Nutzungsdauer der Daten ergab sich aus den in den Listen dokumentierten Löschfristen. Gemäß § 3 Nr. 2 des Vertrages konnte der Beklagte ihm im Einzelfall Nichtreagierer außerhalb seines Vertragsgebietes anbieten. Nach § 3 Nr. 3 hatte der Kläger keinen Anspruch darauf, außerhalb der ihn übermittelten Listen tätig zu werden.

In § 5 regelten die Parteien die Rechte und Pflichten des Klägers. Nach § 5 Nr. 3 sollte der Sachverhaltsklärung vor Ort eine grundsätzlich telefonisch vorzunehmende Terminvereinbarung vorausgehen. Nach § 5 Nr. 4 hatte sich der Kläger mit einem gültigen Dienstausweis auszuweisen.

Gemäß § 9 des Vertrages war er berechtigt, sogenannte Berater als Erfüllungsgehilfen einzusetzen. Nach § 9 Nr. 3 war der Vertrag mit dem Berater von ihm zu schließen. Auch dieser erhielt einen Dienstausweis. In § 9 Nr. 2, 4 des Vertrages gab der Beklagte Empfehlungen zur Personalauswahl und zur Gestaltung des Beratervertrags.
Titel: Re: Fehlende Rechtsfähigkeit und Arbeitsrecht
Beitrag von: pjotre am 24. September 2016, 11:08
Herzlichen Dank für den Hinweis "Klage / Arbeitsrecht".

Da eine Nicht-Rechtsperson wohl nicht verklagt werden kann, hätten das Gericht wie auch der Betragsservice die Klage wohl zurückweisen müssen?

Haben aber nicht... Hätten sie, so wäre einiges passiert und das Arbeitsgericht hätte 1000++ Verfahren zu bearbeiten bekommen? Über insgesamt über 100 Millionen Euro Staatskasse-Problem?

Also hatten alle rund drei Beteiligten ein Interesse, so zu tun, als ob sie nicht wussten? Oder wurde ganz einfach nicht nachgedacht? Oder irre ich mit meiner Rechtsauffassung? Gegen meine Rechtsauffassung habe ich aber nach den entsprechenden Widersprüchen der letzten Monate bisher "nur lautes Schweigen gehört".

Das geht mit diesen Zusatz-Infos dann hinein in die Landesverfassungsbeschwerde. Also Dank für den Hinweis.
Titel: Re: Fehlende Rechtsfähigkeit und Arbeitsrecht
Beitrag von: Bürger am 24. September 2016, 17:28
Die ersten Regionalberater klagen schon: [...]

Allen internen, externen, freien, halb-freien, nicht-freien, unabhängigen und abhängigen Mitwissern sei in diesem Zusammenhang ans Herz gelegt:

An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Whistleblower/ Tippgeber werden - über Misstände bei ARD-ZDF-GEZ
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19977.0.html