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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Musterschreiben => Thema gestartet von: alxx am 15. September 2015, 21:38

Titel: Vollstreckungsbeamter hat aufgegeben?
Beitrag von: alxx am 15. September 2015, 21:38
Person A hat den üblichen Beitragsservice-Werdegang erlebt:
Bettelbriefe des Beitragsservice und Mahnungen des BS wurden allesamt ignoriert.
Irgenwann bekam besagte Person A einen Brief von einem Vollstreckungsbeamten mit der Androhung auf Kontopfändung etc.
Person A hat daraufhin sofort Widerspruch eingelegt mit dem Hinweis, dass die Rundfunkbeiträge verfassungswidrig seien und man doch bitte erst auf besagte Person zurückuzukommen solle, wenn rechtlich alles sauber ist. Widerspruch wurde natürlich abgelehnt und eine Zahlungsfrist von 5 Tagen wurde festgesetzt. Person A hat die Frist kommentarlos verstreichen lasssen.

Ein halbes Jahr später wird Person A nun wieder direkt vom Beitragsservice angeschrieben! Mit der freundlichen Bitte zu zahlen.
Desweiteren wird Person A belehrt, dass die Rundfunkgebühren doch total rechtens sind.  ;D

Sollte Person A diesmal auf die Schreiben des Beitragsservice reagieren oder wieder auf ein "offizielles" Schreiben warten?
Titel: Re: Vollstreckungsbeamter hat aufgegeben?
Beitrag von: mickschecker am 15. September 2015, 22:28
Der Vollstreckungsbeamte war einer von der geduldigen Sorte und hat dir aufgrund deines Widerstandes (Einspruch?) erst mal ein "Freilos" gewährt.
Er wusste dabei genau, dass er deine Akte schon bald wieder auf dem Tisch liegen hat...
Titel: Re: Vollstreckungsbeamter hat aufgegeben?
Beitrag von: anne-mariechen am 16. September 2015, 08:07
@ alxx

Ich würde Dir auf Grund nachweislicher lückenloser Belegbarkeit bei Gericht oder eines weiteren Zwangsvollstreckungsverfahren empfehlen zu reagieren.

Natürlich nicht auf Werbebriefe.

Was man tun kann: Erreicht ein Werbebrief des BS den eigenen Briefkasten ---> Auskunft nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Widerspruch gegen Nutzung der Adresse für Werbezwecke --->
Begründung da kein Vertrag oder Vertragsähnliche verhältnis besteht oder jemals bestanden hat ---> Daten bitte sofort löschen mit Bestätigung der Durchführung.

Erreicht habe ich damit eine Antwort mit allen Informationen die beim BS über mich gespeichert sind und welche Gebühren wann angefallen sind.

Problem ist nur, ab diesem Brief hat man mit dem Inkassounternehmen Kontakt aufgenommen, was man mit einem Inkassounternehmen nie tun sollte.
Heißt immer mit der Rundfunkanstalt kommunizieren die ist zuständig und sonst niemand.