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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Hamburg => Thema gestartet von: Nafta am 15. September 2015, 15:34

Titel: Zwangsvollstreckung aber kein Mietvertrag
Beitrag von: Nafta am 15. September 2015, 15:34
Person A wohnt mit Person B in Wohnung X.
Der Mietvertrag läuft auf Person B.
Person A ist in Wohnung X gemeldet hat aber KEINEN Mietvertrag.

Person B (Mieter) hat Widerspruch gegen GEZ beim Verwaltungsgericht eingelegt.
Verfahren läuft. Zahlungen sind ausgesetzt.

Die GEZ verlangt aber parallel von Person A die GEZ Gebühren für Wohnung X.
Person A ignoriert alle Nachrichten der GEZ.

GEZ lässt über Behörde des Landes die Zwangsvollstreckung der Beträge bei Person A ankündigen.

Meine Fragen an dieser Stelle:

1. Wie wehrt Person A den Gerichtsvollzieher ab ?

2. Hat die GEZ überhaupt einen Anspruch gegen Person A, wenn diese nicht einmal Mieter der Wohnung ist?

Anhang: Kopie Vollstreckungsankündigung
Titel: Re: Zwangsvollstreckung aber kein Mietvertrag
Beitrag von: noGez99 am 19. September 2015, 22:39

Mein Schwager sagt dazu:

Nur der Wohnungsinhaber ist verpflichtet zur Zahlung, seines Wissens (nochmal verifizieren, ob nicht eine andere Person auch zur Zahlung in die _Pflicht_ genommen werden kann)
(Natürlich kann immer eine ander Person auch zahlen, aber muss sie es?)

Wahrscheinlich reicht eine Mitteilung an GV und BS dass B Wohungsinhaber ist.

Anm.Mod. seppl: Jeder Inhaber der Wohnung kann als Gesamtschuldner in die Pflicht der Zahlung genommen werden.
RBStV §2 1-3 !!!



Wenn Person A jetzt nichts tut gibt es mehr Stress - für beide Seiten.
(vielleicht will Person A dem BS ja Stress machen ...)

Wenn Person A was fürs Leben lernen will:

Person A kann zum GV gehen und lässt sich Akteneinsicht geben. Unbedingt Fotoapparat mitnehmen, da der Kopierer immer kaputt ist!
(Manche GV sind nett, manche auch richtige Ekel, mal sehen was das für einer ist)
Vorher testen ob man das Bild auch in allen Ecken lesen kann!
Keine Aussage machen, nur erstaunt tuen was denn vorliegt. (Aber am besten nichts sagen ohne Anwalt)
Das Volstreckungsersuchen kopieren.

Eventuell das Volstreckungsersuchen hier anonymisiert(!) posten (auch GEZ-Nummer, GV-Anschrift usw entfernen).
Vielleicht interessiert es andere Mitstreiter.

Und wenn Person A den BS noch etwas stressen will (vorsicht, ein Fehler und das kann auch nach hinten losgehen ...)

Die Standardverteidigung ist ja, dass keine Bescheide angekommen sind, die LRA _muss_ den Eingang nachweisen.
Kein Nachweis -> kein rechtskräfiger Bescheid -> keine Vollstreckung möglich.

Da aber alle Briefe bei B ankommen aber bei A nicht könnte vielleicht einen Richter doch stutzig machen.
Sind zwei Briefkästen vorhanden?
Eventuell hat B die Briefe an A weggeschmissen? Keine Ahnung ob das ein Vergehen ist. Aber damit
hat A eventuell nicht davon Kenntniss erlangt -> Bescheid kann nicht rechtskräftig werden.
Und B hat sich im Recht gefühlt weil er ja bereits 'bezahlt'. Aber mein Schwager ist da nicht so juristisch bewandert.

-> Einlesen bei 'erste Schritte' wie das Vorgehen ist wenn keine Bescheide angekommen sind.


Viel Erfolg !
Titel: Re: Zwangsvollstreckung aber kein Mietvertrag
Beitrag von: seppl am 20. September 2015, 12:55
Es wäre einen Versuch wert, die Kasse Hamburg darüber zu informieren, dass unter der Beitragsnummer von Person B die Vollstreckung für die Wohnung ausgesetzt ist. Nachweis: Kopie des Schreibens des NDR/ des Verwaltungsgerichts, dass die Vollstreckung ausgesetzt ist.

Ich nehme an, dass KLAGE, nicht WIDERSPRUCH beim Verwaltungsgericht eingereicht wurde. Sollte die Streitsumme auch den vollen Rundfunkbeitrag betreffen, so ist auch der volle RB ausgesetzt und nicht eintreibbar über Dritte.

Da ergibt sich nämlich auch die ungeklärte Frage, ob die Aussetzung für die Wohnung oder für die Person B gilt. Das kann die Kasse Hamburg nicht entscheiden. d.h. Vollstreckungsersuchen geht mit hoher Wahrscheinlichkeit zurück.

Absenden per Fax und Normalpost an

Herrn Müller
http://www.hamburg-magazin.de/buergerservice/detail.html?id=9999004560&behoerde_aktion=detail&behoerde_suche=Kasse%20Hamburg&seite=1
Fax 004940427923470

Keine Post an den Beitragsservice!
Titel: Re: Zwangsvollstreckung aber kein Mietvertrag
Beitrag von: noGez99 am 21. September 2015, 08:01
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