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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Bayern => Thema gestartet von: Anna_ am 14. September 2015, 23:18
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Hallo zusammen,
eine fiktive Person A hat sich bisher gegen die Bescheide zur Zahlung der Rundfunkbeiträge (03.08.14 und 07.09.14) und den Festsetzungsbescheid (29.12.14) durch fristgerechtes Einlegen von Widerspruch einschließlich Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (in jedem Widerspruch) versucht zu wehren. Ein Widerspruchsbescheid ist bisher nicht eingetroffen, lediglich mehrere "Erinnerungen".
Nun ist am 12.09.15 bei Person A ein Vollstreckungsersuchen des BR und eine Einladung zur Abgabe der Vermögensauskunft und eidesstattlicher Versicherung vom Obergerichtsvollzieher in einem gelben Brief eingetroffen. Die zu vollstreckenden Beträge belaufen sich auf 177,82 Euro, mit Zinsen und Kosten auf 207,67 Euro.
Trotz intensiven Studiums der Beiträge hier ist Person A aktuell unsicher, was jetzt zu tun ist und wie sie die Abgabe der Vermögensauskunft sowie die Zwangsvollstreckung abzuwenden ist.
Mit welchen Maßnahmen kann oder sollte Person A nun reagieren? Antrag auf Eilrechtsschutz? Vollstreckungserinnerung §766 ZPO? Was würde passieren, wenn Person A nun gar nichts tut?
Vielen Dank
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Darf man fragen was hier raus gekommen ist?
Person B befindet sich in einer ziemlich identischen Position.
Person B geht davon aus das nach 3 Jahren erfolglosem hin und her, Level 1 durchgespielt worden ist und der vom GV festgesetzter Betrag enrichtet werden muss, allerdings unter vorbehalt, falls das an dieser Stelle überhaupt noch geht ;)
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Achtung, Vollstreckungsrecht ist Ländersache! (Ich kenne mich in Bayern nicht aus, also verifizieren)
Person A kann Erinnerung einlegen beim Amtsgericht (bringt 2-4 Wochen Aufschub, kostenlos)
Ist meist erfolglos ausser in Tuebingen (siehe 9.9.2015 Tuebinger Beschluss)
Leider wird die "Aussetzung der Vollziehung" missachtet. Eigendlich muss erst dieser Antrag abgeleht
werden, bevor Vollstreckungsmassnahmen eingeleitet werden koennen.
Das wird aber leider von allen Gerichten missachtet. (vielleicht kann User PersonX noch etwas dazu sagen)
Ansonsten hilft nur Klagen (105Eur)
Kann mann in Bayern nicht sofort klagen?
In anderen Bundeslaendern ist es so, dass man nach 3 Monaten ohne Widerspruchsbescheid klagen kann
(so eine Art Untaetigkeitsklage aber nicht Untaetigkeitsklage nennen (SuFu!)).
Also Anfechtungsklage gegen die Bescheide erheben.
Bei laufender ZV kann (muss aber nicht) diese ruhend gestellt werden.
wenn die ZV weiter betrieben wird, kann man Eilantrag stellen (ca 50Eur)
Wenn Person A Glueck hat, wird die Klage ruhend gestellt, ansonsten abgewiesen.
Die erste Instanz traut sich nicht das 9000 Millionegeschäft zu zerstoeren.
Das ist leider die bittere Realitaet.
Aber wer es selbst bis zur 1. Instanz macht, lernt unglaublich viel über Recht, Gerichte und
Demokratie in Deutschland. Es lohnt sich wirklich.
Ich empfehlt noch sehr den Beitritt zu http://rundfunkbeitragsklage.de/info/
Da kann man sich mit einem kleinen Beitrag beteiligen, und die gehen dann durch alle Instanzen,
Sehr gut auch http://rundfunkbeitragsklage.de/info/androhung-der-zwangsvollstreckung-1/
und http://rundfunkbeitragsklage.de/info/vorbehaltszahlung/
Viel Glück
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"Aber wer es selbst bis zur 1. Instanz macht, lernt unglaublich viel über Recht, Gerichte und
Demokratie in Deutschland. Es lohnt sich wirklich."
Aber wer es selbst bis zur 1. Instanz macht, lernt unglaublich viel über Unrecht, Gerichte mit befangenen Richtern, die teilweise selbst im Rundfunkrat oder mit Intendanten in einer Band sitzen und Scheindemokratie in Deutschland. Es lohnt sich wirklich.
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Ich empfehlt noch sehr den Beitritt zu http://rundfunkbeitragsklage.de/info/
Da kann man sich mit einem kleinen Beitrag beteiligen, und die gehen dann durch alle Instanzen,
Sehr gut auch http://rundfunkbeitragsklage.de/info/androhung-der-zwangsvollstreckung-1/
und http://rundfunkbeitragsklage.de/info/vorbehaltszahlung/
Viel Glück
Danke für die Links. Anmeldung ist erfolgt, Spende eingerichtet :)