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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: Viktor7 am 14. September 2015, 22:07
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RECHTSBEUGUNG - Waren die bisherigen Rundfunkurteile von der Politik bewusst manipuliert?
7 Gutachten/wissenschaftliche Arbeiten, die dem neuen sogenannten "Rundfunkbeitrag" (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.0.html) die Verfassungswidrigkeit und andere Rechtsverstöße bescheinigen und dennoch haben wir kein Urteil in diesem Sinne.
In jedem Beruf gibt es Irrtümer. Ärzte, Wissenschaftler und andere irren unweigerlich, auch Juristen sind da keine Ausnahme. Vor allem, wenn die Fälle voneinander abweichen. Bezogen auf die verschiedenen Fälle zur Härtefallregelungen und der Masse an Verfassungsverletzungen beim Rundfunkbeitrag lautete bei den anhängigen rund 5000 Verfahren bis jetzt das Urteil immer gegen die klagenden Bürger.
Wären die Urteile nicht manipuliert, müsste es dann nicht wenigstens ein paar Ausreißer geben, die im Sinne der fundierten Gutachten/wissenschaftlicher Arbeiten gehen?
Glaubt jemand an Märchen? Wer zieht hier die Fäden? Wie stellen wir die Rechtsstaatlichkeit wieder her und stoppen den Justizirrsinn?
Strafanzeige wegen Rechtsbeugung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16118.0.html
Schreiben an den Justizminister des jeweiligen Landes - in hiesigem Thread unter
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15762.msg104871.html#msg104871
1000 Strafanzeigen gegen Unrecht sprechende Richter
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=15735.0
Anfrage wegen einer Stellungnahme der KEF zur Genehmigung der Zwangsbeiträge unter
ARD & ZDF - Vollkommen austauschbare überteuerte Anbieter
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15571.msg104756.html#msg104756
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Edit "Bürger" - Ergänzung aus aktuellen Anlässen:
Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht - Die juristische Welt der Kommentare
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20125.0.html
Nachweissammlung: Manipulation der Rechtsprechung durch die Sender-Juristen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20121.0.html
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Wahrscheinlich nicht, dass ist gar nicht notwendig und wäre viel zu offensichtlich.
Es könnte viel mehr der Fall sein, das die VGs nicht zuständig sind und deshalb keine verfassungsrechtlichen Probleme erkennen können.
Zuerst müssten Fragen wegen der Zuständigkeit geklärt werden.
Welche Rechtsform hat eine LRA und darf es diese so laut Grundgesetz besitzen, wenn der Rundfunk staatsfern sein soll? Und gleich die zweite wäre, auf welchem Rechtsweg tatsächlich zu klagen ist, wenn es eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit verfassungsrechtlicher Art ist?
http://dejure.org/gesetze/VwGO/40.html
§ 40
[Verwaltungsrechtsweg]
(1) Der Verwaltungsrechtsweg ist in allen öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art gegeben, soweit die Streitigkeiten nicht durch Bundesgesetz einem anderen Gericht ausdrücklich zugewiesen sind. Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten auf dem Gebiet des Landesrechts können einem anderen Gericht auch durch Landesgesetz zugewiesen werden.
(2) Für vermögensrechtliche Ansprüche aus Aufopferung für das gemeine Wohl und aus öffentlich-rechtlicher Verwahrung sowie für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung öffentlich-rechtlicher Pflichten, die nicht auf einem öffentlich-rechtlichen Vertrag beruhen, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben; dies gilt nicht für Streitigkeiten über das Bestehen und die Höhe eines Ausgleichsanspruchs im Rahmen des Artikels 14 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes. Die besonderen Vorschriften des Beamtenrechts sowie über den Rechtsweg bei Ausgleich von Vermögensnachteilen wegen Rücknahme rechtswidriger Verwaltungsakte bleiben unberührt.
Bundesebene
§40 (1) Satz 1 besagt, dass öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art vor einem VG behandelt werden können, sofern der Rechtsweg nicht durch ein Bundesgesetz einem anderen Gericht direkt zugeordnet wurde.
->
Daraus folgt, eine Klage im Verwaltungsrechtsweg ist bei öffentlich-rechtliche Streitigkeiten verfassungsrechtlicher Art nicht zulässig.
Landesebene
Satz 2 besagt, das auf Landesebene öffentlich-rechtliche Streitigkeiten durch Landesgesetz einem anderen Gericht zugeordnet werden können.
Der Satz 2 wird direkt beschränkt durch Satz 1, weil die Einschränkung auf die Zulässigkeit bereits dort formuliert wurde auf nichtverfassungsrechtlicher Art. Der Satz 2 hebt diese Einschränkung auch nicht auf.
§40 (2) "Für vermögensrechtliche Ansprüche aus Aufopferung für das gemeine Wohl und aus öffentlich-rechtlicher Verwahrung sowie für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung öffentlich-rechtlicher Pflichten, die nicht auf einem öffentlich-rechtlichen Vertrag beruhen, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben;"
Damit wird ausgedrückt, dass der Verwaltungsrechtsweg, wenn dem Klagegrund kein "öffentlich-rechtlicher Vertrag" zu Grunde liegt, nicht zulässig ist, sondern dann der ordentliche Rechtsweg zu benutzen ist.
Im Umkehrschluss bedeutet dass, es muss, für die beschriebenen vermögensrechtliche Ansprüche sowie für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung öffentlich-rechtlicher Pflichten, ein "öffentlich-rechtlicher Vertrag" sein, damit der Verwaltungsrechtsweg zulässig ist.
Dabei werden die vermögensrechtliche Ansprüche genau beschrieben mit: aus Aufopferung für das gemeine Wohl und aus öffentlich-rechtlicher Verwahrung.
Es folgen noch Einschränkungen, welche auf Relevanz, Anwendbarkeit und Zulässigkeit zu prüfen sind: "dies gilt nicht für Streitigkeiten über das Bestehen und die Höhe eines Ausgleichsanspruchs im Rahmen des Artikels 14 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes. Die besonderen Vorschriften des Beamtenrechts sowie über den Rechtsweg bei Ausgleich von Vermögensnachteilen wegen Rücknahme rechtswidriger Verwaltungsakte bleiben unberührt."
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_14.html
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 14
(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.
Es ist also zu klären, welcher Natur die Umsetzung des Vertrags als Gesetz ist.
Ist das Gesetz ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, dann steht der Verwaltungsrechtsweg dafür offen, wenn die Streitigkeit keine von verfassungsrechtlicher Art ist.
Ist das Gesetz kein öffentlich-rechtlicher Vertrag, dann steht der ordentliche Rechtsweg offen.
Kann der Status der Gesetzesumsetzung nicht zweifelsfrei festgestellt werden, dann magelt es am begehbaren Rechtsweg.
Damit geklärt werden kann, welcher Art das Gesetz genau ist, muss natürlich die Rechtsform der Auftragnehmer, also der ausführenden Partei, welche den Rundfunk herstellt und verbreitet, geklärt werden.
Widersprüche sind dabei zu lösen. Der Staat darf keinen Rundfunk selbst machen, tät der Staat es selbst, so wäre es ein verbotener Staatsfunk. Wie erfolgt also die Umsetzung? Ein Auftrag wird so gesehen einer juristischen Person (LRA) erteilt, welche Rechtsform diese tatsächlich hat gilt es zu klären.
Eine schöne Beschreibung wurde dazu gefunden unter:
http://rundfunkbeitragsklage.de/info/
[...]
4. Um diesen Mangel an Erlaubnis zur Einrichtung eines staatlichen Rundfunks zu umgehen, wurden die Rundfunkanstalten mit dem Prädikat »öffentlich-rechtlich« versehen, ohne tatsächlich verfassungsrechtlich über eine solche Eigenschaft zu verfügen, und gleichzeitg bestimmt, dass diese Rundfunkanstalten aus öffentlichen Mitteln finanziert werden. Hierbei half die juristische Unwissenheit der Bürger und der Mangel an politischer Bildung. Wer seine Rechte oder die Pflichten des Staates nicht kennt, kann diese nicht einfordern. Das muss sich ändern und (auch) dazu dient die Aktion Rundfunkbeitragsklage.
5. Die Rundfunkanstalten sind also im Grunde privatrechtliche Organisationen, welche durch den Staat erzeugt, mit dem verfassungsrechtlich unzulässigen Prädikat »öffentlich-rechtlich« versehen und (deshalb) mit öffentlichen Mitteln, also dem Geld der Bürger, zwangsfinanziert werden. Der Bürger muss für die gegen ihn gerichtete Propaganda zahlen.
[...]
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Es könnte viel mehr der Fall sein, das die VGs nicht zuständig sind und deshalb keine verfassungsrechtlichen Probleme erkennen können.
Zuerst müssten Fragen wegen der Zuständigkeit geklärt werden.
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Ein Laie erkennt die verfassungsrechtlichen Probleme, die Verfassungswidrigkeit der Wohnungs- und Betriebsstättenabgabe wird im Gericht vorgetragen und begründet. Auch die in den Klagen erwähnten Gutachten erläutern die Verfassungswidrigkeit.
Die Verwaltungsgerichte sind für Verfassungsfragen nicht zuständig und müssten eine Vorlage nach Art. 100 (1) Grundgesetz an das Bundesverfassungsgericht machen.
Somit muss es eine bewusste Rechtsbeugung sein, weil kein einziges Gericht eine Vorlage gemacht hat. Statistisch müsste es Ausreißer in Richtung der Gutachten geben, die gibt es aber nicht. Das alles sagt uns, dass die Urteile politisch motiviert sind und letztendlich Rechtsbeugung vorliegt.
PS. Eine wirklich schöne Beschreibung zum Schluss deines Beitrages. :)
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An wen können wir uns damit wenden:
1. Den Landesjustizminister ;D (vorgesetzter des Generalstaatsanwalts),
2. Den Generalstaatsanwalt des jeweiligen Landes,
3. Das Bundesverfassungsgericht,
4. Die EU Ebene (wer?),
5. Sonstige?
Sehr geehrter Herr Justizminister ...,
es besteht der dringende Verdacht der Rechtsbeugung bezüglich der Rundfunkbeitragsurteile durch die Verwaltungsgerichte.
In jedem Beruf gibt es Irrtümer. Ärzte, Wissenschaftler und andere irren unweigerlich, auch Juristen sind da keine Ausnahme. Vor allem, wenn die Fälle voneinander abweichen. Bezogen auf die verschiedenen Fälle zur Härtefallregelungen und der Masse an Verfassungsverletzungen beim Rundfunkbeitrag lautete bei den anhängigen rund 5000 Verfahren bis jetzt das Urteil immer gegen die klagenden Bürger.
Es gibt 7 Gutachten/wissenschaftliche Arbeiten http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.0.html , die dem neuen sogenannten "Rundfunkbeitrag" die Verfassungswidrigkeit und andere Rechtsverstöße bescheinigen.
Ein Laie erkennt die verfassungsrechtlichen Probleme, die Verfassungswidrigkeit der Wohnungs- und Betriebsstättenabgabe wird im Gericht vorgetragen und begründet. Auch die in den Klagen erwähnten Gutachten erläutern die Verfassungswidrigkeit.
Wären die Urteile nicht manipuliert, müsste es dann nicht wenigstens ein paar Ausreißer geben, die im Sinne der fundierten Gutachten/wissenschaftlicher Arbeiten gehen?
Die Verwaltungsgerichte sind für Verfassungsfragen nicht zuständig und müssten eine Vorlage nach Art. 100 (1) Grundgesetz an das Bundesverfassungsgericht machen.
Alleine deswegen, dass der Vorteil gesetzlich nicht definiert wurde, eine Differenzierung nach Nutzer und Nichtnutzer der ö.-r. Programme nicht stattfindet und die Verwaltungsgerichte die Auflösung des besonderen Vorteils in Luft durch Belastung der Allgemeinheit und damit ein Verstoß gegen die Belastungsgleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG) einhergeht das Gesetz nicht kippen bzw. keine Vorlage beim Bundesverfassungsgericht machen, darf als Willkür der Richter interpretiert werden.
Somit muss es eine bewusste Rechtsbeugung sein, weil kein einziges Gericht eine Vorlage beim BVerfG gemacht hat. Statistisch müsste es Ausreißer in Richtung der Gutachten geben, die gibt es aber nicht. Das alles sagt uns, dass die Urteile politisch motiviert sind und letztendlich Rechtsbeugung vorliegt.
Bitte um Ihre Stellungnahme und das Einschreiten gegen die rechtbeugenden Stellen.
Mit freundlichen Grüßen
…
Bitte schreibt die Justizminister der Länder an.
1000 Strafanzeigen gegen Unrecht sprechende Richter
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=15735.0
Anfrage wegen einer Stellungnahme der KEF zur Genehmigung der Zwangsbeiträge:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15571.msg104756.html#msg104756
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Als Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen wäre hier Thomas Kutschaty zuständig:
https://www.justiz.nrw.de/JM/leitung/minister/
Habe den Justizminister von NRW grade über die Kontaktseite (https://www.justiz.nrw.de/Service/kontakt/index.php) mit dem Text von hier (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15762.msg104871.html#msg104871) angeschrieben.
Bitte schreibt die anderen Justizminister an?
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@PersonX
Ein "öffentlich-rechtlicher Vertrag" zu Lasten Dritter ist ohne Einwilligung des Dritten von Beginn an nichtig und damit freilich alles, was darauf aufbaut?
@Viktor7
Auf EU-Ebene hast Du einmal direkt die EU-Kommission, an die sich ja jeder EU-Bürger wenden darf; auf EU-Ebene hast Du aber auch einen Bürgerbeauftragten, der hier auch zuständig sein könnte; freilich hat es dann auch noch die förmliche Möglichkeit einer direkten Klage beim EuGH, sofern der Kläger über ausreichende Mittel verfügt.
Wusstet Ihr eigentlich, daß keine der bekannten ÖRR der EU als zuständige Behörde gemeldet ist? Außer dem Bayrischen Rundfunk sind u.a. nur die Landesmedienanstalten an die EU als Rundfunk-Überwachungsbehörde gemeldet. Die Landesmesdienanstalt ist eu-seitig dafür verantwortlich, bzw. von der Bundesrepublik als verantwortliche Behörde an die EU gemeldet worden, daß rundfunkspezifisches EU-Recht national eingehalten wird. Das Dokument darf man jedenfalls so verstehen.
Zu finden ist das im Amtsblatt der EU vom 23. Januar 2015 und als "zentrale Verbindungsstelle" bezeichnet:
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:C:2015:023:FULL&from=DE
Im Dokument gilt es, dann nach der "Bundesrepublik Deutschland" zu suchen.
[...]
Bundesrepublik Deutschland
Zentrale Verbindungsstelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Zuständige Behörde(n)
[...]
4. Richtlinie 2010/13/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. März 2010 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste): Artikel 9, 10, 11 sowie Artikel 19 bis 26
Bayerische Landeszentrale für neue Medien
Bayerischer Rundfunk
Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien
Hessische Staatskanzlei
Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg
Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen
Landesmedienanstalt Saarland
Medienanstalt Berlin-Brandenburg
Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein
Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern
Niedersächsische Staatskanzlei
Regierender Bürgermeister von Berlin – Senatskanzlei
Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien
Sächsische Staatskanzlei
Senatskanzlei der Freien Hansestadt Bremen
Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg – Amt Medien
Staatskanzlei des Landes Brandenburg
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen
Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
Staatskanzlei Saarland
Staatskanzlei Schleswig-Holstein
Staatsministerium Baden-Württemberg
Thüringer Staatskanzlei
Grundsätzlich ist die zentrale Verbindungsstelle zwischen EU und dem EU-Mitgliedsland "Bundesrepublik Deutschland" auf Bundesebene angesiedelt.
Grundsätzlich gilt offensichtlich seitens der Bundesregierung keine Rundfunkanstalt/Landesrundfunkanstalt als Behörde, (außer in Bayern), da diese nicht als zuständige Behörde nach Brüssel gemeldet sind.
Die Landesmedienanstalt bzw. Medienanstalt ist alo nicht nur für den privaten Rundfunk zuständig, (war sie evtl. ganz zu Anfang?), sondern ist die zentrale Überwachungsbehörde für jedes Rundfunkunternehmen und hat darauf zu achten, daß EU-Recht eingehalten wird.
Die Rundfunkanstalten/Landesrundfunkanstalten sind "nur" noch bloße Rundfunkunternehmen ohne behördlichen Charakter? Sie wären doch sonst nach Brüssel als zuständige Unternehmen gemeldet worden?
Ich erinnere daran, daß die EU alle Unternehmen gleich welcher Rechtsform gleich behandelt.
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Habe es gerade an
Staatsminister Prof. Dr. Winfried Bausback, MdL (Bayern)
geschickt.
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@PersonX
Ein "öffentlich-rechtlicher Vertrag" zu Lasten Dritter ist ohne Einwilligung des Dritten von Beginn an nichtig und damit freilich alles, was darauf aufbaut?
Ob von Anfang an nichtig oder erst ab dem Zeitpunkt wo Zahlungszwang ausgeübt wird oder überhaupt wäre zu klären. Auszugehen ist jedoch davon, dass vor dem "Bezahlen" eine Einwilligung notwendig wird. Der Vertrag könnte an sich vielleicht so beschlossen werden, als eine Art Rahmen, aber nur die Personen, welche dann diesem auch zustimmen würden zahlen.
Wenn die alte Regelung bis 01/2013 nicht über diesen Sachverhalt getäuscht hätte, also die Anmeldung der Geräte auch richtiger Weise als "Zustimmung zu diesem Vertrag" bezeichnet worden und gleichzeitig die Diskriminierung der Nichtnutzer als Schwarzseher unterblieben wäre, dann würde die ältere Umsetzung tatsächlich mehr dem Model "öffentlich-rechtlicher Vertrag" gleichen.
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Bitte lass uns hier mehr zum Thema beitragen und Diskussionen führen. Das Thema „öffentlich-rechtlicher Vertrag“ hatten wir bereits an anderen Stellen gehabt, so z.B. auch hier:
Gesetzes-Dschungel statt Normenklarheit im Fall der ARD und des ZDF
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15632.msg104063.html#msg104063
Wer unterstützt das Anliegen und schreibt die anderen Landesjustizminister an?
Das ist für
NRW (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15762.msg104880.html#msg104880),
BY (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15762.msg104886.html#msg104886),
Berlin (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15762.msg104899.html#msg104899)
bereits geschehen.
Wann folgen die anderen Landesjustizminister?
Die Vorlage ist hier zu finden:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15762.msg104871.html#msg104871
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für Berlin habe ich Thomas Heilmann bereits angeschrieben. Läuft sowieso über die Senatskanzlei. Sobald ich eine Rückantwort habe, poste ich das hier.
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Die Verwaltungsgerichte sind für Verfassungsfragen nicht zuständig und müssten eine Vorlage nach Art. 100 (1) Grundgesetz an das Bundesverfassungsgericht machen.
Müssen Sie ja scheinbar nicht.
Vielleicht wollen Sie auch gar nicht.
Vielleicht gehören die Verwaltungsgerichte mit zu dem System?
Scheinbar können Sie auch einfach die Klage leer laufen lassen.
Aber sind Sie überhaupt zuständig? Wer nicht zuständig ist, kann auch kein Recht sprechen.
Eine Rundfunkanstalt kann nicht zwei Rechtsformen zu gleich haben.
Eine Rundfunkanstalt ist keine staatliche Verwaltung im Sinne des Grundgesetzes, weil Sie keiner der drei
Gewalten -exekutive, judikative und legislative- zugehörig ist, auch dann nicht, wenn Sie sich mit dem Attribut "öffentlich-rechtlich" schmückt.
Wäre eine Rundfunkanstalt ein reines privates Unternehmen im Sinne des Grundgesetzes, dann mangelt es am Recht mittels Zwang und der staatlichen Hilfe Gebühren zu erheben und beizutreiben.
Der rechtliche Charakter muss deshalb festgestellt werden, weil sonst der jeweilige Klageweg zur sachlichen Unzuständigkeit führt.
Ist die Landesrundfunkanstalt keine Verwaltung, führt der Verwaltungsrechtsweg zur sachlichen Unzuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Ist die Landesrundfunkanstalt kein reines privates Unternehmen führt der Zivilrechtsweg zur sachlichen Unzuständigkeit der Zivilgerichtsbarkeit.
alle Texte oben vgl. http://rundfunkbeitragsklage.de/info/ (http://rundfunkbeitragsklage.de/info/)
Unter der Annahme dass dieses so ist, steht mit Artikel 19 Abs. 4 Abhilfe bereit.
http://dejure.org/gesetze/GG/19.html (http://dejure.org/gesetze/GG/19.html)
Artikel 19
(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
(3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind.
(4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt.
Es heist dort, soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist.
Somit sind zuerst andere Zuständigkeiten in der Begründung zu prüfen.
Zuerst ist die Begründung einzuholen, warum der Verwaltungsrechtsweg zu beschreiten wäre.
Kann die Zuständigkeit nicht begründet werden, dann entfällt dieser Rechtsweg.
Als nächstes ist zu prüfen ob der Zivilrechtsweg begründet werden kann.
Kann die Zuständigkeit nicht begründet werden, dann entfällt dieser Rechtsweg.
Sind beide Rechtswege nicht zulässig oder nicht begründet, dann steht der Weg offen für " ist der ordentliche Rechtsweg gegeben".
Dann muss geprüft werden, ob dieser Rechtsweg aktuell überhaupt möglich ist.
Dazu ein weiterer Lesehinweis
http://rechtsstaatsreport.de/rechtsweggarantie/ (http://rechtsstaatsreport.de/rechtsweggarantie/)
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@PersonX, @Alle
Die Verwaltungsgerichte gehören bekanntlich zum System. Zu den Entscheidungen gibt es Statistiken, die eine deutliche Tendenz der Urteile in Richtung "staatsfreundlich" haben. Das belegt jedoch nicht, warum wir nicht wenigstens ein paar Ausreißer haben, die im Sinne der fundierten Gutachten/wissenschaftlicher Arbeiten gehen. Das ist ein recht eindeutiger Beweis für eine Manipulation.
Es ist nicht das Thema dieses Threads zu ergründen, ob eine Rundfunkanstalt zu gleich zwei Rechtsformen haben kann oder welcher Rechtsweg richtig wäre. Öffne bitte dafür einen separaten Thread.
Hier geht es in erster Linie um die Manipulation der Urteile und den Möglichkeiten diese zu unterbinden. Dazu gehört es, der Öffentlichkeit die Ungereimtheiten bei den Urteilen aufzuzeigen.
Wer unterstützt das Anliegen und schreibt die anderen Landesjustizminister an?
Das ist für
NRW (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15762.msg104880.html#msg104880),
BY (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15762.msg104886.html#msg104886),
Berlin (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15762.msg104899.html#msg104899)
Hessen (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15762.msg104982.html#msg104982)
Rheinland-Pfalz (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15762.msg104975.html#msg104975)
Niedersachsen (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15762.msg104977.html#msg104977)
bereits geschehen.
Die Vorlage ist hier zu finden:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15762.msg104871.html#msg104871
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Hallo Mitsreiter,
ich habe soeben das "Mandat" für Hessen aufgenommen und verschickt (an Jörg-Uwe Hahn).
Gruß Dreamliner
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Hallo,
….. Ministerium für Justiz Rheinland/Pfalz, hat meine Anfrage.
…. des Weiteren mein Schreiben an die KEF ( leicht moderiert):
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15571.msg104976.html#msg104976
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Habe mal das niedersächsische Justizministerium, in Person von Frau Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz angeschrieben.
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Hallo Mitsreiter,
ich habe soeben das "Mandat" für Hessen aufgenommen und verschickt (an Jörg-Uwe Hahn).
Gruß Dreamliner
Bitte entschuldigt, es ist nicht Jörg-Uwe Hahn sondern Eva Kühne-Hörmann. An Sie ist auch die Anfrage verschickt worden.
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Fr. Justizministerin Eva Kühne-Hörmann ist gleichzeitig Mitglied im Hörfunkrat:
http://www.deutschlandradio.de/hoerfunkrat.2088.de.html#Hoerfunkrat
Sieht so die Staatsunabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Anstalten aus?
Hat damit die Politik nicht ein Interesse an Urteilen für Ihre Einflussbühne in Form des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und nicht die der freien Meinungsbildung?
Damit wären wir genau bei der Frage dieses Threads:
"RECHTSBEUGUNG - Waren die bisherigen Urteile von d. Politik bewusst manipuliert?"
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@Viktor7
Es kommt wieder EU-Recht ins Spiel, solange wie die Rundfunkgebühr/der Rundfunkbeitrag dem Wesen nach gemäß EU-Recht eine staatliche Beihilfe darstellt. Siehe hierzu die Ausführungen des EuGH in C337/06.
Solange die Bürger nicht um Zustimmung für das Pro oder Contra allgemeiner Unterstützung des nationalen öffentlich-rechtlichen Rundfunks gebeten werden, es insofern bei Zwangsabzocke bleibt, bleibt die Gebühr/der Beitrag seitens der EU eine staatliche Beihilfe. Solange es aber eine staatliche Beihilfe bleibt, solange hat kraft EU-Recht das nationale EU-Mitgliedsland die Pflicht, durch Entsendung von Vertretern von Staatsorganen in die Entscheidungsgremien des unterstützten Unternehmens durch Kontrolle und Einflußnahme für Kostenreduzierung zu sorgen, weil "staatliche Beihilfe".
Soll das ganze also grundgesetztauglich ausgestaltet werden, muß die Zwangsabzocke aufhören; nur dann ist der Staat kraft EU-Recht nicht verpflichtet, Regierungsmitglieder in die unterstützten Rundfunkunternehmen zu entsenden.
Wenn Ihr also "staatsfern" wollt, muß die Zwangsabzocke aufhören.
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Solange es aber eine staatliche Beihilfe bleibt, solange hat kraft EU-Recht das nationale EU-Mitgliedsland die Pflicht, durch Entsendung von Vertretern von Staatsorganen in die Entscheidungsgremien des unterstützten Unternehmens durch Kontrolle und Einflußnahme für Kostenreduzierung zu sorgen, weil "staatliche Beihilfe".
...
@pinguin,
damit wird von der EU die Staatsabhängigkeit (Kontrolle) quasi gefordert, die gegen den § 10 des Rundfunkstaatsvertrages (Unabhängigkeit) läuft.
Im Hinblick darauf hat das Bundesverfassungsgericht den Staatseinfluss beim ZDF Urteil in den Aufsichtsgremien verringert, das heißt sich mehr dem § 10 des Rundfunkstaatsvertrages zugewendet und von der EU Regelung entfernt.
Das ist hier jedoch nicht das Thema das da lautet:
RECHTSBEUGUNG - Waren die bisherigen Urteile von d. Politik bewusst manipuliert?
Wir brauchen noch mehr Aktive, welche die noch nicht angeschriebenen Justizminister der Länder zur Stellungnahme und dem Einschreiten gegen die Manipulation der Rechtssprechung auffordern.
Die Vorlage ist hier zu finden:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15762.msg104871.html#msg104871
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Wo seid Ihr, wenn es darauf ankommt?
Wie soll sich was bei dieser zurückhaltender Inaktivität ändern?
Wir brauchen noch mehr Anfragen, welche die Justizminister der Länder zur Stellungnahme und dem Einschreiten gegen die Manipulation der Rechtsprechung auffordern.
Die Vorlage ist hier zu finden:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15762.msg104871.html#msg104871
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Für die folgenden Landesjustizminister ist eine Aufforderung zur Stellungnahme und dem Einschreiten gegen die Manipulation der Rechtsprechung bereits erfolgt:
NRW (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15762.msg104880.html#msg104880),
BY (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15762.msg104886.html#msg104886),
Berlin (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15762.msg104899.html#msg104899)
Hessen (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15762.msg104982.html#msg104982)
Rheinland-Pfalz (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15762.msg104975.html#msg104975)
Niedersachsen (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15762.msg104977.html#msg104977)
Baden-Württemberg (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15762.msg105088.html#msg105088)
Schafft unsere Gemeinde noch die fehlenden Landesjustizminister anzuschreiben?
Die Vorlage ist hier zu finden:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15762.msg104871.html#msg104871
Danke für Eure Mithilfe
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@ Viktor7
Kannst Ba-Wü in deiner Liste aufnehmen: erledischt.
Am besten nicht die Kontaktformulare verwenden: Hinweis: email wurde nicht versandt,
sondern eigene email verwenden.
An Frau Inken Gallner und Herrn Rainer Stickelberger.
Nicht mal 2 Minuten gebraucht und gut, also alle mal mitmachen, danke schön :) ;D 8)
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Folgende Bundesländer habe ich jetzt angeschrieben:
Schleswig-Holstein: Anke Spoorendonk, Ministerin für Justiz, Kultur und Europa
Bremen: Anja Schiemann, Ansprechpartnerin für Bürger im Justizbüro Bremen
Brandenburg: Dr.Helmuth Markov, Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz
Hamburg: Dr.Till Steffen, Justizsenator
Thüringen: Dieter Lauinger, Minister für Migration, Justiz und Verbraucherschutz
Werde später vielleicht noch die restlichen Bundesländer angehen...
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Danke Tracker,
für Bremen!
Ohmanoman
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... und der Rest vom Schützenfest:
Mecklenburg-Vorpommern: Uta-Maria Kuder, Justizministerin
Saarland: Reinhold Jost, Justizminister
Sachsen: Sebastian Gemkow, Staatsminister der Justiz
Sachsen-Anhalt: Prof. Dr. Angela Kolb, Ministerin für Justiz und Gleichstellung
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Hallo zusammen,
herzlichen Dank allen Aktiven, die zwei Minuten ihrer Zeit für die Aufforderung der Justizminister der Länder zur Stellungnahme und dem Einschreiten gegen die Manipulation der Rechtsprechung investiert haben.
Es ist gut zu wissen, dass Euch bewusst ist, dass reine Unmutsäußerungen, Diskussionen im Forum oder das Abwarten in sicherer Entfernung nicht zum Ziel der freien Medienwahl ohne öffentlich-rechtliche Belästigung durch Zahlzwang führen kann. Unsere Taten sind gefragt.
Je mehr mitmachen, um so mehr wird es bei den Verantwortlichen ankommen, dass sie nicht einfach so weiter mit der Nötigung fortfahren können. Wenn keine angemessene Reaktion kommt, sollten wir die Presse und die EU Stellen bei der Wiederholung der Aufforderung in CC setzen.
Schönes Wochenende
Viktor
Die Vorlage der Aufforderung:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15762.msg104871.html#msg104871
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Hallo,
heute kam eine Antwort des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz als pdf-Anhang.
Ich zitiere:
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IHRE EINGABE VOM 15. SEPTEMBER 2015
Sehr geehrter Herr XXX,
Ihre oben bezeichnete Eingabe habe ich zuständigkeitshalber an das Bayerische Staatsministerium des Innern,
für Bau und Verkehr weitergeleitet, da Ihr Sachvortrag in diesen Zuständigkeitsbereich fällt.
Mit freundlichen Grüßen
XXX
Staatsanwältin
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Habe mir dann sicherheitshalber noch einmal meine Ausgangsmail angesehen...,
aber die handelte tatsächlich von einer möglichen Rechtsbeugung bei Rundfunkurteilen.
Und was sagt mir das?
Auch wenn der Maßpreis auf der Wies'n mittlerweile bei über 10,- Euro liegt,
scheint es unsere Staatsbediensteten nicht vor reichlichem Gebrauch abzuhalten.
Habe die ursprüngliche Mail noch einmal gesendet.
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scheint es unsere Staatsbediensteten nicht vor reichlichem Gebrauch abzuhalten.
Mr. X hat die Vermutung bezüglich der Antworten, die er so erhalten hat, dass man
ganz bewusst auf dummstellen macht.
So blöd kann normalerweise gar niemand sein, dass man simpelste Sätze nicht versteht.
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[...]
Habe mir dann sicherheitshalber noch einmal meine Ausgangsmail angesehen...,
aber die handelte tatsächlich von einer möglichen Rechtsbeugung bei Rundfunkurteilen.
Und was sagt mir das?
Auch wenn der Maßpreis auf der Wies'n mittlerweile bei über 10,- Euro liegt,
scheint es unsere Staatsbediensteten nicht vor reichlichem Gebrauch abzuhalten.
Habe die ursprüngliche Mail noch einmal gesendet.
Es könnte möglicherweise sinnvoll sein, nach dem genaueren Grund aus dem Sachvortrag für die Weiterleitung zu fragen.
Und weiter inwieweit das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr ausschließlich für Bau und Verkehr zuständig sei oder welche Rechtsgebiete diese als Aufgaben haben, und welche dieser Aufgaben maßgeblich verantwortlich war für diese Weiterleitung. Auch könnte nach weiteren Ministerien und deren Zuständigkeit gefragt werden.
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Wenn keine Antwort kommt, dann stellen wir halt erneut die Anfrage inkl. Kopie an die Presse:
An: poststelle@jm.nrw.de, justiz-online@jm.nrw.de
BC: silke.fredrich@wiwo.de,halberschmidt@handelsblatt.com, Bettina.Roehl@wiwo.de, mz-redaktion@mittelbayerische.de, leserbriefe@focus.de, redaktion@focus.de, redaktion@welt.de
Betr.: Justizministerium – Ihre Stellungnahme und das Einschreiten gegen die Manipulation der Rundfunkurteile
Sehr geehrter Herr Justizminister Kutschaty,
am 15.09.2015 hatte ich Sie um eine Stellungnahme und das Einschreiten gegen die Manipulation der Rundfunkurteile gebeten. Einfache logische Überlegungen führen unweigerlich zu dem Schluss, dass die Rundfunkurteile offensichtlich beeinflusst wurden und somit Rechtsbeugung vorliegt.
Anbei die ursprüngliche Nachricht:
Sehr geehrter Herr Justizminister Kutschaty,
es besteht der dringende Verdacht der Rechtsbeugung bezüglich der Rundfunkbeitragsurteile durch die Verwaltungsgerichte.
In jedem Beruf gibt es Irrtümer. Ärzte, Wissenschaftler und andere irren unweigerlich, auch Juristen sind da keine Ausnahme. Vor allem, wenn die Fälle voneinander abweichen. Bezogen auf die verschiedenen Fälle zur Härtefallregelungen und der Masse an Verfassungsverletzungen beim Rundfunkbeitrag lautete bei den anhängigen rund 5000 Verfahren bis jetzt das Urteil immer gegen die klagenden Bürger.
Es gibt 7 Gutachten/wissenschaftliche Arbeiten http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.0.html , die dem neuen sogenannten "Rundfunkbeitrag" die Verfassungswidrigkeit und andere Rechtsverstöße bescheinigen.
Ein Laie erkennt die verfassungsrechtlichen Probleme, die Verfassungswidrigkeit der Wohnungs- und Betriebsstättenabgabe wird im Gericht vorgetragen und begründet. Auch die in den Klagen erwähnten Gutachten erläutern die Verfassungswidrigkeit.
Wären die Urteile nicht manipuliert, müsste es dann nicht wenigstens ein paar Ausreißer geben, die im Sinne der fundierten Gutachten/wissenschaftlicher Arbeiten gehen?
Die Verwaltungsgerichte sind für Verfassungsfragen nicht zuständig und müssten eine Vorlage nach Art. 100 (1) Grundgesetz an das Bundesverfassungsgericht machen.
Alleine deswegen, dass der Vorteil gesetzlich nicht definiert wurde, eine Differenzierung nach Nutzer und Nichtnutzer der ö.-r. Programme nicht stattfindet und die Verwaltungsgerichte die Auflösung des besonderen Vorteils in Luft durch Belastung der Allgemeinheit und damit ein Verstoß gegen die Belastungsgleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG) einhergeht das Gesetz nicht kippen bzw. keine Vorlage beim Bundesverfassungsgericht machen, darf als Willkür der Richter interpretiert werden.
Somit muss es eine bewusste Rechtsbeugung sein, weil kein einziges Gericht eine Vorlage beim BVerfG gemacht hat. Statistisch müsste es Ausreißer in Richtung der Gutachten geben, die gibt es aber nicht. Das alles sagt uns, dass die Urteile politisch motiviert sind und letztendlich Rechtsbeugung vorliegt.
Bitte um Ihre Stellungnahme und das Einschreiten gegen die rechtbeugenden Stellen.
Mit freundlichen Grüßen
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Post aus dem Saarland...
Sehr geehrter Herr xx,
ich bestätige den Eingang Ihrer Email vom heutigen Tage. Ich danke Ihnen, dass Sie sich dieser Problematik angenommen haben.
Fälle von Rechtsbeugung wären strafrechtlich zu sanktionieren. In wie weit vorliegend allgemein, losgelöst von konkreten, durch Sie nicht näher benannten Fällen, Fälle von Rechtsbeugung vorliegen, vermag ich von hier aus nicht zu beurteilen.
Sollten Sie der Auffassung sein, dass der Straftatbestand der Rechtsbeugung erfüllt ist, so rege ich an, dass Sie in einem konkreten Fall Strafanzeige erstatten.
Das MdJ wird jedoch, da Ihr freundlicher Hinweis, sehr geehrter Herr xx, allgemein gehalten ist, diese Email nicht an die Strafverfolgungsbehörden weiterleiten. Ich würde Sie bitten, sich selbst mit Ihrem Vorbringen dorthin zu wenden.
Ich verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Klein
Richter am Amtsgericht
Grundsatzfragen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Bürgerbeauftragter
Zähringerstraße 12 · 66119 Saarbrücken
Tel.: +49(0)681 501-5144 · Fax: +49(0)681 501-5885
Mobil: 0151-46738910
r.klein@justiz.saarland.de ·
www.saarland.de
www.willkommen.saarland.de
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Hier wäre so ein konkreter Fall von Rechsbeugung:
1000 Strafanzeigen gegen Unrecht sprechende Richter
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15735.0.html
Anderseits führen einfache logische Überlegungen unweigerlich zu dem Schluss, dass die Rundfunkurteile offensichtlich beeinflusst wurden und somit Rechtsbeugung vorliegt.
Es ist die Sache der Justiz die betreffenden Fälle aufzudecken. Die fehlenden abweichenden Urteile decken die Rechtsbeugung auf.
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Post von der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Berlin:
Sehr geehrter Herr Xx,
vielen Dank für Ihre an Herrn Senator Heilmann gerichtete E-Mail vom 15. September 2015. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Herr Senator aufgrund der Vielzahl der hier täglich eingehenden Post diese nicht persönlich erledigen kann. Herr Senator Heil-mann hat mich daher mit der Beantwortung Ihres Schreibens beauftragt.
Nach Überprüfung Ihrer Angelegenheit muss ich Sie darauf hinweisen, dass ich keine Möglichkeit habe, Sie in der von Ihnen gewünschten Weise zu unterstützen. Der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz ist es nach der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland verwehrt, auf gerichtliche Verfahren in irgendeiner Weise - sei es auch nur durch Kommentierung - Einfluss zu nehmen. Die in einem gerichtlichen Verfahren zu treffenden Entscheidungen obliegen ausschließlich den dazu berufenen Richterinnen und Richtern, die nach der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland bei ihren Entscheidungen unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen sind. Gerichtliche Entscheidungen können deshalb lediglich mit den gesetzlich zugelassenen Rechtsbehelfen angefochten werden, über die ebenfalls unabhängige Gerichte entscheiden. Ist ein Rechtsbehelf nicht oder nicht mehr gegeben, muss es aus Gründen der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens bei der durch die Entscheidung gegebenen Rechtslage sein Bewenden haben.
Ich bitte daher um Ihr Verständnis dafür, dass ich Ihnen aus den dargelegten Gründen einen anderen Bescheid nicht erteilen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Heinzmann
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Warum diese Antwort nicht zutreffend sein könnte. Kann auf dieser Webseite geprüft werden.
Unter
http://www.gewaltenteilung.de/
befindet sich
[...]
über diese Seite
Die Domain gewaltenteilung.de hofft, auch Bürgerinnen und Bürger zu erreichen, die nicht Richter oder Staatsanwälte sind. Sie will mahnen, wenn politische Parteien mittels der von ihnen beherrschten Exekutive versuchen, die durch die Herrschaft des Rechts garantierte Freiheit der Bürger durch eigene unkontrollierte Herrschaft zu verdrängen, indem sie einerseits die erste Gewalt [Gesetzgebung] überlagern, andererseits die Organe der dritten Gewalt [Rechtsprechung] in Gefangenschaft halten, sei es durch organisatorische Vorgaben oder durch subtile Maßnahmen der Personalwirtschaft.
Zu meiner Person:
Udo Hochschild, Jahrgang 1944, Kindheit, Jugend, Abitur in Karlsruhe, Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Heidelberg, Richter seit 1975, zunächst in Baden-Württemberg Zivilrichter, Familienrichter, Strafrichter und Richter für freiwillige Gerichtsbarkeit am Landgericht Stuttgart und an den Amtsgerichten Nürtingen und Tübingen.[...]
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[...]Ist ein Rechtsbehelf nicht oder nicht mehr gegeben, muss es aus Gründen der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens bei der durch die Entscheidung gegebenen Rechtslage sein Bewenden haben.
Sein "Bewenden" hat es in dieser Angelegenheit erst mit einem Urteil oder Beschluß des EuGH, sofern es keinem Bundesgericht gelingt, hier zu einem absolut verbraucherfreundlichen Urteil oder Beschluß zu gelangen.
Darüberhinaus darf daran erinnert werden, daß für das Land Berlin gemäß
Mitteilung der Kommission gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden betreffend die zuständigen Behörden und die zentralen Verbindungsstellen
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2015/C 23/01)
im Bereich von
Richtlinie 2010/13/EU
neben dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zuständig sind
Regierender Bürgermeister von Berlin – Senatskanzlei
Medienanstalt Berlin-Brandenburg
Also am besten gleich an die Senatskanzlei wenden und eine Kopie des EU-Dokumentes beifügen.
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Wenn bei ca. 5000 Verfahren ganz einfache logische Überlegungen von nicht vorhandenen abweichenden Urteilen im Sinne der 7 Gutachten gegen den Rundfunkbeitrag unweigerlich dazu führen, dass die Rundfunkurteile offensichtlich beeinflusst wurden, dann können wir davon ausgehen, dass ein Justizminister und seine Mitarbeiter diese einfache Logik nachvollziehen können. Bei Kenntniss dieser offensichtlichen Manipulationen der Urteile, müsste der jeweilige Justizminister und seine Mitarbeiter der Sache selbst nachgehen und die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft übertragen.
Interessant was die wohl so schützen sollen:
Die Arbeit der Abteilung III des Justizministerium NRW:
https://www.justiz.nrw.de/JM/unser_haus/aufgaben_und_organisation/aufgaben/abtIII/index.php
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Der nächste Nicht-Zuständige antwortet, dieses Mal aus Hamburg:
Sehr geehrter Herr X,
Ihre E-Mail vom 18.9.2015 ist hier eingegangen und mir zur Beantwortung zugeleitet worden. Die Justizbehörde sieht sich nicht veranlasst, dazu eine Stellungnahme abzugeben oder „einzuschreiten“.
Sollten Sie eine Strafanzeige erstatten wollen, können Sie sich dafür an die Staatsanwaltschaft wenden:
Staatsanwaltschaft Hamburg
Gorch-Fock-Wall 15
20355 Hamburg
Telefax: (040) 4 27 98 - 1002
E-Mail: Poststelle-Staatsanwaltschaft@sta.justiz.hamburg.de
Strafanzeigen werden auch von jedem Polizeirevier entgegengenommen.
Mit freundlichen Grüßen
Achim Kruppke
Justizbehörde Hamburg
Amt für Justizvollzug und Recht
Abteilung Strafrecht, J21/1
Drehbahn 36
20354 Hamburg
Tel.: 040 - 428 43 2115
E-Fax: 040 - 4279 43 707
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Sie antworten so, als ob sie im Justizministerium des jeweiligen Landes völlig unbeteiligt wären, die statistisch offensichtliche Manipulation in der Rechtsprechung nicht sehen würden und die rechtsstaatlichen Mittel der Strafanzeige für sie nicht in Frage kommen würden. Ein Wink an einen befreundeten Staatsanwalt und die Sache kommt ans Rollen. Schließlich ist der Landesjustizminister der Vorgesetzte des Generalstaatsanwalts.
Glaubt denn noch jemand wirklich, dass solche Menschen sich jemals um das Wohlergehen der Bürger kümmern?
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Glaubt denn noch jemand wirklich, dass solche Menschen sich jemals um das Wohlergehen der Bürger kümmern?
Nein
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Der Vollständigkeit halber: Antwort aus dem Saarland, die zweite...
Sehr geehrter Herr x,
zu Ihrem o. a. Schreiben betr. Verfahren der Verwaltungsgerichtsbarkeit zum Rundfunkbeitrag darf ich mitteilen, dass es zur Wahrung richterlicher Unabhängigkeit weder im Ermessen noch in der Verantwortung eines Ministeriums liegt, auf die Verfahrensgestaltung und sachliche Entscheidungsfindung der Gerichtsbarkeit – in welcher Form auch immer – einzuwirken oder sich zu einem geschilderten gerichtlichen Streitgegenstand bzw. seiner prozessualen Verfahrensgestaltung in der Sache wertend zu äußern.
Mit freundlichen Grüßen
Leibrock
Ministerialrat
Referat Öffentliches Recht
SAARLAND · Ministerium der Justiz
Zähringerstraße 12 · 66119 Saarbrücken
Tel.: +49(0)681 501-5479 · Fax: +49(0)681 501-5855
f.leibrock@justiz.saarland.de· www.saarland.de
Zwischenfazit somit: 2 Antworten aus dem Saarland, eine aus Hamburg, von den anderen 8 Bundesländern, die ich angeschrieben habe: nichts
-
... und ein ähnlicher Schmonz aus Niedersachsen:
Ihre Eingabe vom 16.09.2015
Sehr geehrter Herr xx,
soweit Sie in Ihrer o. g. Eingabe den Verdacht der Rechtsbeugung bezüglich „der Rund-funkbeitragsurteile durch die Verwaltungsgerichte“ äußern, weise ich darauf hin, dass gemäß § 158 Abs. 1 StPO die Anzeige einer Straftat nur bei der Staatsanwaltschaft, den Behörden und Beamten des Polizeidienstes und den Amtsgerichten mündlich oder schriftlich angebracht werden kann.
Ob die Voraussetzungen der Vorlage an das Bundesverfassungsgericht vorliegen, prüft das jeweils befasste Gericht in eigener Zuständigkeit. Hierbei handelt es sich um eine richterliche Entscheidung, die gemäß Artikel 97 Absatz 1 des Grundgesetzes und § 25 des Deutschen Richtergesetzes der richterlichen Unabhängigkeit und damit nicht der Kontrolle des Niedersächsischen Justizministeriums unterliegt.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Kleimann
-
Die Antwort aus dem Justizministerium NRW ist eingetroffen:
Ihre Eingaben vom 15.09.2015 und 23.09.2015
Sehr geehrter Herr Grund,
mit Ihren vorbezeichneten Schreiben haben Sie sich an das ServiceCenter der Landesregierung Nordrhein-Westfalen sowie an Herrn Justizminister Kutschaty persönlich gewandt, dem Ihre Eingaben vorgelegen haben. Ich bin beauftragt, Ihnen zu antworten.
Sie beanstanden die Rundfunkbeiträge betreffende Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte und äußern in diesem Zusammenhang den Verdacht der Rechtsbeugung.
Hierzu bemerke ich Folgendes:
Nach der verfassungsrechtlichen Ordnung für die Bundesrepublik Deutschland sind die Richterinnen und Richter in ihren Entscheidungen unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen (Artikel 97 des Grundgesetzes). Dem Justizministerium ist es -wie jeder anderen Stelle außerhalb des gerichtlichen Instanzenzugs auch - deshalb versagt, gerichtliche Entscheidungen zu ändern, aufzuheben oder solche Entscheidungen auch nur im Wege der Dienstaufsicht auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen. Gerichtliche Entscheidungen können nur mit den in der entsprechenden Verfahrensordnung vorgesehenen Rechtsbehelfen angefochten werden. Hierüber befinden dann wieder unabhängige Gerichte.
Im Hinblick auf den von Ihnen erhobenen Vorwurf der Rechtsbeugung habe ich Ihre Eingabe zuständigkeitshalber an den Leitenden Oberstaatsanwalt in Köln zur Prüfung und ggf. weiteren Veranlassung weitergeleitet.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
xxxxxxx
Das Anschreiben des Justizministers NRW lautete wie folgt:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15762.msg105388.html#msg105388
-
Nach der verfassungsrechtlichen Ordnung für die Bundesrepublik Deutschland sind die Richterinnen und Richter in ihren Entscheidungen unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen (Artikel 97 des Grundgesetzes).
... und den Entscheidungen der höchsten Bundesgerichte bzw. des EuGH, da sie als Auslegung des Rechts bzw. bereits gültigen Rechts, (EuGH), sofort und unmittelbar für alle gültig sind. (Kraft der EU-Verträge haben alle(!) nationalen Behörden bei der Realisierung europäischen Rechts mitzuwirken).
-
Hallo,
auch in Bayern ist eine Entscheidung eingetrudelt:
--------------
Vorwurf der Rechtsbeugung bei Rundfunkbeitragsurteilen durch die Verwaltungsgerichte
Sehr geehrter Herr xxx,
Ihre E-Mail-Eingabe vom 15.09.2015 hat das Staatsministerium der Justiz an uns weiter geleitet,
da das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr das für die Verwaltungsgerichtsbarkeit
zuständige Ressort ist.
Wir danken für den Hinweis auf von der Linie der Verwaltungsgerichte abweichende Ansichten
in der Wissenschaft. Diese haben wir zur Kenntnis genommen, vermögen aber daraus den Vorwurf
der Rechtsbeugung nicht nachzuvollziehen. Wir teilen auch nicht die Auffassung,
dass Rechtsansichten aus der Wissenschaft sich im Ergebnis in der Rechtsprechung widerspiegeln müssten.
Die Verwaltungsgerichte entscheiden über die Ihnen zugewiesenen Streitfragen in richterlicher Unabhängigkeit,
die durch Art. 97 GG verfassungsmäßig garantiert ist. Jede inhaltliche Einflussnahme auf die Entscheidungen der
Verwaltungsgerichte ist dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr verwehrt.
Ansatzpunkte für das von Ihnen erstrebte Einschreiten bestehen nicht.
Mit freundlichen Grüßen
gez. xxxxxx
Ministerialrat
--------------------------------
-
Unabhängige Gerichte....
Artikel 97 versteht sich doch von selbst! Das muss man doch nicht noch erwähnen...
Nichts destotrotz sollte man bei der Gelegenheit einer Klage, die Richter dann
(nicht nur!) mit dem Artikel 97 explizit auf den "richtigen Weg" weisen...
Gerichtliche Entscheidungen können nur mit den in der entsprechenden Verfahrensordnung vorgesehenen Rechtsbehelfen angefochten werden. Hierüber befinden dann wieder unabhängige Gerichte.
Demnach sollte dann auch auf die entsprechenden Verfahrensordnungen in einer Klage, gemäß "Ursache und Wirkung" hingeweisen werden,
falls die Richter den Meinung sind, dass sie die Verfassung ignorieren sollten!
Daher hat das Volk man auch noch "einen Kampf" mit den Richtern vor sich....
Wenn sie das wirklich wollen: kein Thema!
Dem Justizministerium ist es -wie jeder anderen Stelle außerhalb des gerichtlichen Instanzenzugs auch - deshalb versagt, gerichtliche Entscheidungen zu ändern, aufzuheben oder solche Entscheidungen auch nur im Wege der Dienstaufsicht auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen.
Das wäre ein Freibrief gegen die Verfassungrechtliche Ordnung! Eine Farce!
Wenn nicht das Ministerium - wer denn?
-
...
Vorwurf der Rechtsbeugung bei Rundfunkbeitragsurteilen durch die Verwaltungsgerichte
...
Wir danken für den Hinweis auf von der Linie der Verwaltungsgerichte abweichende Ansichten
in der Wissenschaft. Diese haben wir zur Kenntnis genommen, vermögen aber daraus den Vorwurf
der Rechtsbeugung nicht nachzuvollziehen. Wir teilen auch nicht die Auffassung,
dass Rechtsansichten aus der Wissenschaft sich im Ergebnis in der Rechtsprechung widerspiegeln müssten.
Das sieht nach einem Strohhalm und Verzweiflung des Ministerialrats aus!!!
Darauf sollte man in etwa so antworten:
Bei den Gerichten ist es grundsätzlich an der Tagesordnung Gutachter zu bestellen und sich auf diese bei der Urteilsfindung zu stützen. Nur bei dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk gibt es seltsamerweise keine statistisch notwendige Abweichung in Richtung der Gutachten und auch keine Einbestellung eines Gutachters. Teilweise sind die Urteile voneinander abgeschrieben und die Verfassungsfragen so gut wie gar nicht oder sehr oberflächlich argumentativ begründet. Die Gutachten zur Verfassungswidrigkeit wurden nicht widerlegt. Keiner der Gerichte hat eine Vorlage beim BVerfG eingereicht oder in den ca. 5000 Verfahren für den Kläger geurteilt. Das riecht förmlich nach Willkür/Rechtsbeugung.
Außerdem hat das Bundesverfassungsgericht verbindliche Urteile gesprochen, die Gesetzescharakter haben, jedoch von den Verwaltungsgerichten missachtet werden. Ein Kind sieht, was hier gespielt wird.
Folgende Argumente mit Bezug auf die Abgabe Rundfunk-Beitrag werden von den Verwaltungsrichtern missachtet:
- Keine kleine Gruppe von Betroffenen, sondern die Allgemeinheit,
- keine Gegenleistung, kein Leistungsaustausch lt. dem zweiten Rundfunkurteil des Bundesverfassungsgerichts. Eine besondere Gegenleistung muss jedoch vorhanden sein. Die Informationen und Unterhaltung stehen bereits ohne die staatsabhängige ö.-r. Medienoption im Überfluss zur Verfügung (Staatsabhängige Räte -> ZDF Urteil des BVerfG, alle KEF Mitglieder durch die Ministerpräsidenten gewählt, Postenbesetzung nach Parteizugehörigkeit, ...),
- kein besonderer Vorteil mehr durch Belastung der Allgemeinheit vorhanden, der Vorteil hat sich in Luft aufgelöst,
- keine sachgerechte Unterscheidung zwischen Nutzern und den Nichtnutzern der öffentlich-rechtlichen Option (inkl. der aus Sorge vor Repressalien zahlenden Nichtnutzern). Nur die Nutzer kommen für den Beitrag als Ausgleich eines besonderen Vorteils in Frage. Der Vorteil darf sich nicht in Luft auflösen.
Die komplette Abschaffung der willentlichen Komponente, die Auflösung des besonderen Vorteils bei der Abgabenart "Beitrag" durch Belastung der Allgemeinheit anstatt der Nutzer der öffentlich-rechtlichen Option, sind ein Verstoß gegen die Belastungsgleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG).
Ich bitte Sie die Erkenntnisse und das hier angehängte vorherige Schreiben an den Oberstaatsanwalt zur Prüfung weiter zu reichen.
Vorheriges Schreiben, z.B.:
Betr.: Justizministerium – Ihre Stellungnahme und das Einschreiten gegen die Manipulation der Rundfunkurteile
Sehr geehrter Herr Justizminister Kutschaty,
am 15.09.2015 hatte ich Sie um eine Stellungnahme und das Einschreiten gegen die Manipulation der Rundfunkurteile gebeten. Einfache logische Überlegungen führen unweigerlich zu dem Schluss, dass die Rundfunkurteile offensichtlich beeinflusst wurden und somit Rechtsbeugung vorliegt.
Anbei die ursprüngliche Nachricht:
Sehr geehrter Herr Justizminister Kutschaty,
es besteht der dringende Verdacht der Rechtsbeugung bezüglich der Rundfunkbeitragsurteile durch die Verwaltungsgerichte.
In jedem Beruf gibt es Irrtümer. Ärzte, Wissenschaftler und andere irren unweigerlich, auch Juristen sind da keine Ausnahme. Vor allem, wenn die Fälle voneinander abweichen. Bezogen auf die verschiedenen Fälle zur Härtefallregelungen und der Masse an Verfassungsverletzungen beim Rundfunkbeitrag lautete bei den anhängigen rund 5000 Verfahren bis jetzt das Urteil immer gegen die klagenden Bürger.
Es gibt 7 Gutachten/wissenschaftliche Arbeiten http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.0.html , die dem neuen sogenannten "Rundfunkbeitrag" die Verfassungswidrigkeit und andere Rechtsverstöße bescheinigen.
Ein Laie erkennt die verfassungsrechtlichen Probleme, die Verfassungswidrigkeit der Wohnungs- und Betriebsstättenabgabe wird im Gericht vorgetragen und begründet. Auch die in den Klagen erwähnten Gutachten erläutern die Verfassungswidrigkeit.
Wären die Urteile nicht manipuliert, müsste es dann nicht wenigstens ein paar Ausreißer geben, die im Sinne der fundierten Gutachten/wissenschaftlicher Arbeiten gehen?
Die Verwaltungsgerichte sind für Verfassungsfragen nicht zuständig und müssten eine Vorlage nach Art. 100 (1) Grundgesetz an das Bundesverfassungsgericht machen.
Alleine deswegen, dass der Vorteil gesetzlich nicht definiert wurde, eine Differenzierung nach Nutzer und Nichtnutzer der ö.-r. Programme nicht stattfindet und die Verwaltungsgerichte die Auflösung des besonderen Vorteils in Luft durch Belastung der Allgemeinheit und damit ein Verstoß gegen die Belastungsgleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG) einhergeht das Gesetz nicht kippen bzw. keine Vorlage beim Bundesverfassungsgericht machen, darf als Willkür der Richter interpretiert werden.
Somit muss es eine bewusste Rechtsbeugung sein, weil kein einziges Gericht eine Vorlage beim BVerfG gemacht hat. Statistisch müsste es Ausreißer in Richtung der Gutachten geben, die gibt es aber nicht. Das alles sagt uns, dass die Urteile politisch motiviert sind und letztendlich Rechtsbeugung vorliegt.
Bitte um Ihre Stellungnahme und das Einschreiten gegen die rechtbeugenden Stellen.
Mit freundlichen Grüßen
-
Wir sollten auch selbst Strafanzeigen ins Auge fassen.
Dafür könnte der Beitrag als grobe Vorlage dienen:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15762.msg106819.html#msg106819
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Hallo Viktor,
ich finde Deinen Entwurf sehr gut, und habe mit diesem noch einmal nachgehakt.
Eine hoffentlich baldige Antwort stelle ich wieder hier rein.
Nur so am Rande erwähnt:
Ich bin seit Jahren ein stiller und reger Mitleser dieses Forums, wovon es vermutlich tausende gibt.
An dieser Stelle ein großes Dankeschön an die Mitarbeiter dieses wertvollen Forums.
Durch die Informationen auf dieser Seite konnte eine fiktive Person A bisher ihre Eltern, ihren Bruder und
einen Freund davon überzeugen, die Zahlungen an den Beitragsservice einzustellen.
Allen daraufhin eingetrudelten Festsetzungsbescheiden wurde widersprochen,
der abgelehnte Widerspruch des Bekannten wurde bereits vor das
Verwaltungsgericht gebracht - Ergebnis: Ruhendstellung des Verfahrens.
Auf die Widerspruchsbescheide des Bruders und der Eltern wird
bereits seit knapp über drei Monaten gewartet (anscheinend hat der BS wirklich viel zu tun) :laugh:
Das wollte ich nur mal loswerden...
Viele Grüße
Bernd
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Wir sollten auch selbst Strafanzeigen ins Auge fassen.
Na aber hallo, meine ist auch bald fertig :)
Davon verspreche ich mir nicht viel, bisher wurde alles abgeschmettert. Ist eher für mich persönlich, weil ich später nicht sagen will, Du hast nicht alles versucht.
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So ist es richtig Leute. Geben sie eine krumme Antwort von sich, kriegen sie die dumme Antwort aufgespießt auf dem Silbertablett serviert. Wir lassen uns nicht für dumm verkaufen.
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Strafanzeige wegen Rechtsbeugung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16118.0.html
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Hallo,
heute bekam ich die Antwort des Bayerischen Staatsministeriums.
Ihre weiteren Eingaben:
Aufrechterhalten des Vorwurfs der Rechtsbeugung bei Rundfunkbeitragsurteilen durch die Verwaltungsgerichte
Sehr geehrter Herr xxx,
mit E-Mail vom 21.09.2015 an das Staatsministerium der Justiz sowie mit E-Mail vom 13.10.2015 erhalten Sie den schon erhobenen Vorwurf der Rechtsbeugung aufrecht.
Wir verweisen zur Beantwortung auf unser Ihnen per E-Mail übermitteltes Schreiben vom 08.10.2015 und bitten um Verständnis dafür, dass wir weitere Eingaben, die kein neues Vorbringen in der Sache enthalten, künftig unbeantwortet lassen werden.
Mit freundlichen Grüßen
gez. xxx
Ministerialrat
Folgend noch einmal meine mail vom 13.10.:
Sehr geehrte Frau xxx,,
bei den Gerichten ist es grundsätzlich an der Tagesordnung Gutachter zu bestellen und sich auf diese bei der Urteilsfindung zu stützen.
Nur beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk gibt es seltsamerweise keine statistisch notwendige Abweichung in Richtung der Gutachten und auch keine Einbestellung eines Gutachters.
Teilweise sind die Urteile voneinander abgeschrieben und die Verfassungsfragen so gut wie gar nicht oder sehr oberflächlich argumentativ begründet. Die Gutachten zur Verfassungswidrigkeit wurden nicht widerlegt. Keiner der Gerichte hat eine Vorlage beim BVerfG eingereicht oder in den ca. 5000 Verfahren für den Kläger geurteilt. Das riecht förmlich nach Willkür/Rechtsbeugung.
Außerdem hat das Bundesverfassungsgericht verbindliche Urteile gesprochen, die Gesetzescharakter haben, jedoch von den Verwaltungsgerichten missachtet werden. Ein Kind sieht, was hier gespielt wird.
Folgende Argumente im Bezug auf die Abgabe Rundfunk-Beitrag werden von den Verwaltungsrichtern missachtet:
- Keine kleine Gruppe von Betroffenen, sondern die Allgemeinheit,
- keine Gegenleistung, kein Leistungsaustausch lt. dem zweiten Rundfunkurteil des Bundesverfassungsgerichts.
Eine besondere Gegenleistung muss jedoch vorhanden sein. Die Informationen und Unterhaltung stehen bereits
ohne die staatsabhängige ö.-r. Medienoption im Überfluss zur Verfügung (Staatsabhängige Räte -> ZDF Urteil des BVerfG,
alle KEF Mitglieder durch die Ministerpräsidenten gewählt, Postenbesetzung nach Parteizugehörigkeit, ...),
- kein besonderer Vorteil mehr durch Belastung der Allgemeinheit vorhanden, der Vorteil hat sich in Luft aufgelöst,
- keine sachgerechte Unterscheidung zwischen Nutzern und den Nichtnutzern der öffentlich-rechtlichen Option
(inkl. der aus Sorge vor Repressalien zahlenden Nichtnutzern).
Nur die Nutzer kommen für den Beitrag als Ausgleich eines besonderen Vorteils in Frage. Der Vorteil darf sich nicht in Luft auflösen.
Die komplette Abschaffung der willentlichen Komponente, die Auflösung des besonderen Vorteils bei der Abgabenart "Beitrag" durch Belastung der Allgemeinheit anstatt der Nutzer der öffentlich-rechtlichen Option, sind ein Verstoß gegen die Belastungsgleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG).
Ich bitte Sie die Erkenntnisse und das hier nochmals folgende Schreiben an den Oberstaatsanwalt zur Prüfung weiter zu reichen.
Betr.: Justizministerium – Ihre Stellungnahme und das Einschreiten gegen die Manipulation der Rundfunkurteile
Sehr geehrter Herr Staatsminister Prof. Dr. xxx,
am 15.09.2015 hatte ich Sie um eine Stellungnahme und das Einschreiten gegen die Manipulation der Rundfunkurteile gebeten.
Einfache logische Überlegungen führen unweigerlich zu dem Schluss, dass die Rundfunkurteile offensichtlich beeinflusst wurden und somit Rechtsbeugung vorliegt.
Anbei die ursprüngliche Nachricht:
Sehr geehrter Herr Staatsminister Prof. Dr. xxx,
es besteht der dringende Verdacht der Rechtsbeugung bezüglich der Rundfunkbeitragsurteile durch die Verwaltungsgerichte.
In jedem Beruf gibt es Irrtümer. Ärzte, Wissenschaftler und andere irren unweigerlich, auch Juristen sind da keine Ausnahme.
Vor allem, wenn die Fälle voneinander abweichen. Bezogen auf die verschiedenen Fälle zur Härtefallregelungen und der Masse an Verfassungsverletzungen beim Rundfunkbeitrag lautete bei den anhängigen rund 5000 Verfahren bis jetzt das Urteil immer gegen die klagenden Bürger. Es gibt 7 Gutachten/wissenschaftliche Arbeiten http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.0.html, die dem neuen sogenannten "Rundfunkbeitrag" die Verfassungswidrigkeit und andere Rechtsverstöße bescheinigen.
Ein Laie erkennt die verfassungsrechtlichen Probleme, die Verfassungswidrigkeit der Wohnungs- und Betriebsstättenabgabe wird im Gericht vorgetragen und begründet. Auch die in den Klagen erwähnten Gutachten erläutern die Verfassungswidrigkeit.
Wären die Urteile nicht manipuliert, müsste es dann nicht wenigstens ein paar Ausreißer geben, die im Sinne der fundierten Gutachten/wissenschaftlicher Arbeiten gehen?
Die Verwaltungsgerichte sind für Verfassungsfragen nicht zuständig und müssten eine Vorlage nach Art. 100 (1) Grundgesetz an das Bundesverfassungsgericht machen. Alleine deswegen, dass der Vorteil gesetzlich nicht definiert wurde, eine Differenzierung nach Nutzer und Nichtnutzer der ö.-r. Programme nicht stattfindet und die Verwaltungsgerichte die Auflösung des besonderen Vorteils in Luft durch Belastung der Allgemeinheit und damit ein Verstoß gegen die Belastungsgleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG) einhergeht das Gesetz nicht kippen bzw. keine Vorlage beim Bundesverfassungsgericht machen, darf als Willkür der Richter interpretiert werden.
Somit muss es eine bewusste Rechtsbeugung sein, weil kein einziges Gericht eine Vorlage beim BVerfG gemacht hat.
Statistisch müsste es Ausreißer in Richtung der Gutachten geben, die gibt es aber nicht.
Das alles sagt uns, dass die Urteile politisch motiviert sind und letztendlich Rechtsbeugung vorliegt.
Bitte um Ihre Stellungnahme und das Einschreiten gegen die rechtbeugenden Stellen.
Mit freundlichen Grüßen
xxx
Was nicht sein kann darf nicht sein - und wenn Du mich weiter damit nervst sag ich nichts mehr und sitz es aus!
Gruß
Bernd
-
Hallo silverevil,
wenn die Staatsanwaltschaften bei den
STRAFANZEIGEN wegen Rechtsbeugung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16118.0.html
zum logischen Schluss der Rechtsbeugung gelangen, können wir uns den wegschauenden Ministerialrat gerichtlich vorknöpfen.
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Bisherige Urteile von der Politik bewusst manipuliert? Mit Sicherheit!
Ich erinnere gerne an Folgendes:
"... Um genau diesen Einfluss zu reduzieren, muss der Anteil von Politikern und "staatsnahen Personen" von 44 Prozent in den Gremien nun auf ein Drittel reduziert werden, entschied das Bundesverfassungsgericht ..." (Quelle: http://www.dwdl.de/nachrichten/45187/zdfstaatsvertrag_ist_teilweise_verfassungswidrig/).
Sachverhalt wurde also vom Bundesverfassungsgericht sogar bestätigt.
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Hallo Mitstreiter,
man glaubt es kaum, aber ich habe eine Antwort erhalten (für Hessen).
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In der PDF steht schwarz auf weiß, dass die Richter dem Grundgesetz nach unabhängig in Ihren Entscheidungen sein sollen und dass Sie dabei gleichzeitig in einem Dienstverhältnis stehen, aber nicht gegenüber dem Volk, sondern der Legislative. Wie frei kann ein Richter entscheiden, falls seine berufliche Zukunft vom Wohlwollen der Legislative abhängig ist?
-
Ich weise jedoch darauf hinweisen,
ah ja. Alles klar.
gez. Kurt
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Die Antwort aus dem Justizministerium NRW ist eingetroffen:
Im Hinblick auf den von Ihnen erhobenen Vorwurf der Rechtsbeugung habe ich Ihre Eingabe zuständigkeitshalber an den Leitenden Oberstaatsanwalt in Köln zur Prüfung und ggf. weiteren Veranlassung weitergeleitet.
Gibt es schon Antwort vom Leitenden OStA aus Köln?
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Zitat aus der elektronischen Post des Hessischen Ministeriums der Justiz vom 30.10.2015 an eine Person Z:
>>Ich möchte jedoch darauf hinweisen, dass die Ministerin der Justiz zwar die oberste Dienstvorgesetzte der Richterinnen und Richter in Hessen ist, dies aber nach unserer Verfassungsordnung nicht die Befugnis umfasst, die richterliche Tätigkeit inhaltlich zu kontrollieren, also gerichtliche Verfahren und richterliche Entscheidungen zu überprüfen, abzuändern oder auch nur zu kommentieren.>>
Dies widerspricht der Äußerung des Vorsitzenden Richters des Thüringer Richterbundes, der wie folgt lautet:
>>>>>(…) und ich bin wirklich, das ist meine feste ÜBERZEUGUNG, die hab ich auch schon zum Festakt des Richterbundes gesagt, dass ist der einzig grundgesetzlichen Auftrag der bis heute nicht erfüllt ist, dass die „UNABHÄNGIGE JUSTIZ TATSÄCHLICH DA IST, DIE 3. STAATSGEWALT“ Wir gelten als „FOLGEBEREICH DES JUSTIZMINISTERIUMS“ (…)<<<<<
Anmerkung: >>Der Folgebereich sollte als "Unabhängige Staastgewalt" keine Dienstvorgesetzten haben.
Weiterlesen
Hessisches Ministerium der Justiz (Antwort, PDF)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=15762.0;attach=7643
Und hier:
Deutsche Richter im Digitalen Daten Sumpf [~13min]
Veröffentlicht am 26.07.2016
https://youtu.be/lhg2k1Pvzgg
Edit "Bürger":
Achtung - dieser Link führt zu Inhalten von ARD-ZDF-GEZ...[/size] ;)
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Richter können gar nicht gänzlich unabhängig sein; sie sind nämlich abhängig von den für sie gültigen rechtlichen Grundlagen a la Gesetz, Verordnung und Co., aber auch von Urteilen höherer gerichtlicher Instanzen, die ihre eigenen Urteile einkassieren und einen Fall zur erneuten Behandlung an sie zurückverweisen.
Ist hier in unserem Bundesland kürzlich schon in nur 1 Fall 2x, (oder sogar 3x?), so geschehen, wo der BGH ein Urteil der niederen Instanzen gekippt und zur Neuverhandlung zurückgegeben hat.
Eine echte Unabhängigkeit hat es wohl nur bei den höchsten Gerichten.
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Hallo @ Pinguin,
ein Richter kann nur seine „Unabhängigkeit“ beim „höchsten Gericht“ als „Echt“ nachweisen?
Vielleicht kannst Du uns ja dieses hier dann erklären, § 26 Dienstaufsicht Abs. (1):
>> Der Richter untersteht einer Dienstaufsicht nur, soweit nicht seine Unabhängigkeit
beeinträchtigt wird.<<
siehe:
Vierter Abschnitt
Unabhängigkeit des Richters
§ 25 Grundsatz
Der Richter ist unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.
§ 26 Dienstaufsicht
(1) Der Richter untersteht einer Dienstaufsicht nur, soweit nicht seine Unabhängigkeit
beeinträchtigt wird.
(2) Die Dienstaufsicht umfaßt vorbehaltlich des Absatzes 1 auch die Befugnis, die ordnungswidrige Art der Ausführung eines Amtsgeschäfts vorzuhalten und zu ordnungsgemäßer, unverzögerter Erledigung der Amtsgeschäfte zu ermahnen.
(3) Behauptet der Richter, daß eine Maßnahme der Dienstaufsicht seine Unabhängigkeit beeinträchtige, so entscheidet auf Antrag des Richters ein Gericht nach Maßgabe dieses Gesetzes.
Link zu Justiz Hamburg:
http://justiz.hamburg.de/contentblob/1289974/data/drig-neu.pdf
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Ich weise jedoch darauf hinweisen,
Voll auf seine Arbeit konzentriert der Herr, oder was? Oder eher mit "abbügeln" und einer fulminanten Abbügelaussage beschäftigt? Doppelt hält besser? ;D
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...nun, ob "bewusst" oder "unbewusst", "unmittelbar" oder nur "mittelbar" manipuliert oder beeinflusst, bliebe dahingestellt:
[...]
Edit "Bürger" - Ergänzung aus aktuellen Anlässen:
Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht - Die juristische Welt der Kommentare
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20125.0.html
Nachweissammlung: Manipulation der Rechtsprechung durch die Sender-Juristen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20121.0.html