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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: pinguin am 14. September 2015, 18:13
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... Verwaltungsmitarbeiter, Beamte bzw. insbesondere Finanzbeamte?
Es darf doch nun wirklich nicht wahr sein, daß sich ein Mitarbeiter einer Finanzbehörde einen Dreck um ein Urteil bzw. einen Beschluß des höchsten deutschen Finanzgerichtes schert? Insbesondere Beamte haben doch einen Eid geschworen, oder?
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Insbesondere Beamte haben doch einen Eid geschworen, oder?
Ja, sicher haben die einen Eid geschworen, nämlich einen Meineid!
Was gilt denn für viele einen Eid? Nicht mehr!!!
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Hierzu ein Beispiel aus der Praxis: Der Bundesfinanzhof hatte durch ein Urteil vom 12.05.2011, AZ: VI R 42/10 -in Änderung seiner Rechtsprechung zuvor- die steuerliche Absetzbarkeit von Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 Abs. 1 EStG ermöglicht.
Daraufhin hat das Bundesministerium für Finanzen mit Schreiben vom 20.12.2011 die Finanzämter angewiesen, das Urteil des Bundesfinanzhofes (über den entschiedenen Einzelfall hinaus) nicht anzuwenden. So einfach geht das.