gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Hamburg => Thema gestartet von: Shintoist am 14. September 2015, 15:16
-
Guten Tag,
nachdem Person A nun bereits mehrere Beitragsbescheide/Festsetzungsbescheide erhalten und jedes mal fristgerecht Widerspruch eingereicht hat, kam nun ein Brief von der Finanzbehörde - Kasse.Hamburg mit der Ankündigung der Zwangsvollstreckung. Auf die Widersprüche wurde nicht reagiert, außer mit einem Informationsschreiben.
Person A stellt sich auch nach durchforsten des Forums folgende Fragen:
Wie ist nun weiter vorzugehen/reagieren auf die Ankündigung der Zwangsvollstreckung?
Ist es nun an der Zeit den Forderungen mit dem Vermerk "Unter Vorbehalt" nach zu kommen?
VG
-
Mein Wiederspruch wurde auch ignoriert....
-
Bitte vor dem Erstellen neuer Beiträge immer erst ausgibig die Suchfunktion des Forums nutzen, welche mit Begriffen/ Kombinationen wie z.B. "Vollstreckung trotz Widerspruch", "Vollstreckung ohne WiderspruchsBESCHEID" o.ä. bereits ausreichend Ergebnisse liefert... so z.B. auch
Ist eine Zwangsvollstreckung ohne Widerspruchsbescheid möglich?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10352.msg71600.html#msg71600
Brief vom Obergerichtsvollzieher/ Widerspruchsbescheid seit 6 Monaten ausstehend
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13473.0.html
aktuell u.a. auch
Alle Fristen eingehalten, Widersprüche eingelegt, jetzt Zwangsvollstreckung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15271.msg105189.html#msg105189
zu finden aber auch u.a. in einschlägigen Threads wie diesen
Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838
Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.