gez-boykott.de::Forum

"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: godagain am 07. September 2015, 09:36

Titel: Neues Schreiben > Antrag auf "Ausetzung der Vollstreckung" abgelehnt
Beitrag von: godagain am 07. September 2015, 09:36
Hallo,

Person A hatte ein Schreiben an die GEZ verfasst, so wie es in div. Foren und auch hier als Muster vorgeschlagen wurde. Mit einem Antrag auf "Aussetzung der Vollstreckung". Nach dem A fast ein halbes Jahr nicht mehr von der GEZ gehört hatte, war am Freitag folgender Brief in ihrem Briefkasten "Ihr Rundfunkbeitrag"
incl. einer Ablehnung des Antrags auf "Aussetzung der Vollziehung".


Jetzt weiß Person A nicht, wie sie weiter vorgehen soll.
Für Tips wäre sie sehr dankbar.


Edit "Bürger":
Beitrag musste leider angepasst werden.
Bitte immer und überall den wichtigen Hinweis u.a. oben rechts im Forum beachten...
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.

Ebenso war Seite 1 noch umfangreich zu anonymisieren.
Die Moderatoren haben eigentlich keine Kapazitäten für so etwas.
Ergänzend wurden noch inhaltliche Ergänzungen und Hervorhebungen vorgenommen zur schnelleren Erfassbarkeit der Problematik.
Danke für die zukünftig konsequente Berücksichtigung.
Titel: Re: Neues Schreiben > Antrag auf "Ausetzung der Vollstreckung" abgelehnt
Beitrag von: Bürger am 08. September 2015, 03:06
...standardmäßige Antwort-Schreiben dieser Art sind dem Forum wohlbekannt.

Zu finden u.a. via Suchfunktion (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search) mit Begriffen/ Kombinationen wie z.B. "Ihr Rundfunkbeitrag" - so z.b. auch

Ablauf 4 Antwort v. "Beitragsservice" auf Widerspruch > "Rundfunkbeitrag" o.ä.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74422.html#msg74422

Dort wären auch mögliche Hanlungsoptionen nachzulesen.

Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.

Inwiefern die Aussage
Zitat
Ihren Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung bzw. um aufschiebende Wirkung können wir nicht entsprechen.
als rechtskräftige Ablehnung zu beurteilen ist ("können wir nicht entsprechen" vs. "wird abgelehnt"), bleibt fraglich - noch dazu, dass dieses Schreiben ja weitestgehend rechtsunverbindlich ist.

Person A könnte ggf. wie in o.g. Link auf dieses Antwortschreiben reagieren, und ggf. nochmals ihren Antrag auf Aussetzung der Vollziehung bekräftigen, z.B. da sie sich "die Zahlung des Betrags nicht leisten kann".