Gesucht wird
VG Dresden, Beschluss 11.12.2014, Gz.: 2 L 240/14
http://www.juris.de/jportal/prev/JURE150002684
Gesucht wurde, deshalb
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=VG%20Dresden&Datum=11.12.2014&Aktenzeichen=2%20L%20240/14
gefunden wurde hier, dazu die Fortsetzung
http://www.justiz.sachsen.de/ovgentschweb/document.phtml?id=3971
Ein Volltext vom OVG ist somit vorhanden
Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss, Az. 3 B 7/15
http://www.justiz.sachsen.de/ovgentschweb/documents/15B7.B02.pdf
[...]
In Satz 7 erklärte das VG zudem, dass für den Auftrag "die gütliche Erledigung gem. § 802b ZPO herbeizuführen" die Rechtsgrundlage fehlt. In Satz 8 erfolgt dazu die Begründung. Das OVG hat diese Sache geprüft und kommt zu einem anderen Schluss, und erklärt, dass der GV keine Kosten für eine gütliche Einigung gelten machen kann, wenn durch den vermeintlichen Gläubiger diese gütliche Einigung nicht einzeln veranlasst wurde - also wenn diese nicht als Einzelmaßnahme betrieben werden soll.
Bitte lesen, und verstehen. [...]
Es gibt zu diesen Kosten des GV, sofern der Versuch der gütlichen Einigung nicht extra beauftragt wurde, eine OVG Entscheidung, aus welcher hervor geht, dass in diesen Fällen die Kosten für eine gütliche Einigung nicht anzufallen haben.
Es liegt jedoch kein die Gebühr nach Nr. 207 GvKostG KV auslösender isolierter Auftrag zur Herbeiführung einer gütlichen Erledigung der Sache (§ 802b ZPO) vor, wenn der an den Gerichtsvollzieher gerichtete Vollstreckungsauftrag vorrangig auf eine gütliche Erledigung (§ 802a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, § 802b ZPO) abzielt und nur für den Fall des Scheiterns auf weitere Vollstreckungsmaßnahmen gemäß § 802a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 4 ZPO abstellt (OLG Köln, Beschl. v. 11. Juni 2014 - I-17 W 66/14, 17 W 66/14 -, juris).
2. eine Vermögensauskunft des Schuldners (§ 802c) einzuholen...also genau das, was in den Vollstreckungsersuchen ebenfalls schon mit beantragt wird, im Falle, dass der Versuch der "gütlichen Erledigung" erfolglos bleiben sollte.
4. die Pfändung und Verwertung körperlicher Sachen zu betreiben
(http://online-boykott.de/ablage2/public/direkt/topic_13065_Vollstreckungsersuchen_neu/Vollstreckungsersuchen_MDR_01-2015_Formanpassungen1_anonym.jpg) | Zitat [...] Es wird zunächst die isolierte gütliche Erledigung gemäß §802b ZPO beantragt. Einer Zahlungsvereinbarung über 12 Monate wird bereits jetzt zugestimmt. |
Beschluss: Vollstreckungsersuchen: "vorrangig" = "zunächst" "im Falle des Scheiterns" = "Sollte ... erfolglos sein"