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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Thema gestartet von: Zeitungsbezahler am 04. September 2015, 13:51

Titel: Rundfunkbeitrag von der Steuer abzusetzen versuchen
Beitrag von: Zeitungsbezahler am 04. September 2015, 13:51
Auch aus politischen Gründen wäre es sinnvoll, massenweise den Rundfunkbeitrag steuermindernd geltend zu machen.
Beim Gewerbebetrieb ist es ja schließlich auch so, daß Rundfunkbeitrag voll auf der Kostenseite auftaucht und somit den Gewinn mindert.
Warum auch nicht bei den Privatleuten?
Die Frage wäre lediglich, ist es eine haushaltsnahe Dienstleistung, eine außergewöhnliche Belastung, Werbungskosten als Arbeitnehmer (unzweifelhaft, wenn man eine Zweitwohnung deshalb vorrätig halten muß), oder sind es gar Fortbildungskosten (uns wird ja der Zwangsbeitrag immer wegen des Bildungsauftrages schmackhaft gemacht)?
Wer Mitglied in Vereinen mit Steuerrechtsschutz ist, könnte bei Ablehnung der Position sogar kostenfrei klagen, da der Bund der Steuerzahler die Rundfunkabgabe auch kritisch sieht, wäre hier sogar Unterstützung zu erwarten...
Titel: Re: Rundfunkbeitrag von der Steuer abzusetzen versuchen
Beitrag von: fox am 04. September 2015, 16:41
Hier ist ein Beitrag, bei dem es bereits funktioniert hat:

http://www.wohnungsabgabe.de/aktuelles2015.html#20150714
 :)

Ich werde meinen Zwangsbeitrag, wenn auch unter Vorbehalt bezahlt, auch mit der gleichen Begründung nächstes Jahr beim Finanzamt einreichen.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag von der Steuer abzusetzen versuchen
Beitrag von: Zeitungsbezahler am 07. September 2015, 14:58
Danke für den Tip, also Werbungskosten "Förderung mildtätiger Zwecke, Spenden an gemeinnützige Institutionen" und die schöne Erläuterung dazu wie im Link erwähnt, dann holen wir uns die Kohle zurück, zumindest ein Teil davon...
Titel: Re: Rundfunkbeitrag von der Steuer abzusetzen versuchen
Beitrag von: koppi1947 am 07. September 2015, 17:06
Hallo Fox und Mitstreiter,

ich frage mich immer wieder,wo zu brauchen wir VG,OVG,wenn eine endgültige Entscheidung erst vor dem Bundesverfassungsgericht gefällt wird?
1.Kostet es die Klagenden nur Geld
2.Brauchen wir diese nichtsnützigen Staatsdiener nicht,wenn sie dafür nicht zuständig sind.
3.Brauchen wir diesen ganzen Wasserkopf von Politikern und Staatsdienern in den Landesparteien und Bundesparteien nicht,die kosten nur Steuergelder.