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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: rundfunkverweigerer am 02. September 2015, 22:13
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Hallo neulich kam bei Person X vom Gericht die neueste Reaktion des Senders, die sich natürlich schon wieder völlig neu anhört. Was könnte die Person X da am besten antworten?
In dem Verwaltungsrechtsstreit
./.
wird nochmals betont, dass die Verpflichtungsklage unzulässig war (siehe S. 7 der Klageerwide-
rung). Dem Kläger wird höflich empfohlen, die Anfechtungslage für erledigt zu erklären, soweit sie
festgesetzte Forderungen für den Zeitraum 01.2013 bis 04.2014 betrifft. Der Beklagte hat die
Festsetzungsbescheide insoweit aufgehoben. Sofern der Kläger der Empfehlung nachkommt,
wird beantragt,
die Kosten des Verfahrens dem Kläger aufzuerlegen.
Die Anfechtungsklage war zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbegründet (siehe S. 2-7 der Kla-
geerwiderung). Der Kläger hatte zuvor keinen Antrag auf Befreiung gestellt. Er wurde erst wäh-
rend des Klageverfahrens teilweise von der Beitragspflicht kulanterweise befreit, nachdem er auf
mehrere Nachfragen hin die Befreiungsvoraussetzungen nachwies.
Sofern der Kläger weiterhin bestreitet, dass ihm die vollständigen Bescheide zugeschickt wurden
(und hierbei offensichtlich den Vortrag des Beklagten missversteht), wird er auf sein Aktenein-
sichtsrecht verwiesen. Der dem Gericht übersandten Verwaltungsakte kann er entnehmen, dass
ihm die vollständigen Bescheide zugeschickt wurden.
Es wurde vorgetragen, dass die Rechtsform des Beklagten nicht in den Bescheiden enthalten
sein muss, nicht, dass sie nicht nachgewiesen werden muss. Eine solche Formvorschrift lässt
sich auch § 37 Abs. 3 VwVfG nicht entnehmen. Der Nachweis der Rechtsform des Beklagten
selber gestaltet sich sehr einfach. Beim Beklagten handelt es sich nach § 1 Abs. 1 S. 1 des
Staatsvertrags über den Südwestrundfunk um eine gemeinnützige rechtsfähige Anstalt des öf-
fentlichen Rechts.
Damit es nicht so aus dem Zusammenhang gerissen daherkommt, hier Links zum bisherigen
Verlauf:
Klage, Teil 1
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13212.msg88821.html#msg88821
Klage, Teil2
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13213.msg88822.html#msg88822
Klage, Teil 3
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13214.msg88823.html#msg88823
Klage, Teil 4
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13215.msg88824.html#msg88824
Klageerwiderung, Teil 1
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13217.msg89498.html#msg89498
Klageerwiderung, Teil 2
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13218.msg88829.html#msg88829
Zweite Stellungnahme des Beklagten
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15085.msg100575.html#msg100575
Ciao, und vielen Dank!
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die Kosten des Verfahrens dem Kläger aufzuerlegen.
Negativ.
Der Kläger hatte zuvor keinen Antrag auf Befreiung gestellt.
Nein?
wird er auf sein Akteneinsichtsrecht verwiesen. Der dem Gericht übersandten Verwaltungsakte kann er entnehmen, dass ihm die vollständigen Bescheide zugeschickt wurden.
Einer Laboruntersuchung ließe sich u. U. entnehmen, wie alt die Dokumente sind; Papier, Tinte, Kugelschreiberschrift und Co. altern.
Warum wurde Europarecht nicht zur Geltung gebracht?
Wurde in der Klage Europarecht erwähnt und vom Gericht ignoriert, ergeht eine Beschwerde an den EuGH.
Kein nationales Gericht darf über die Geltung von europäischem Recht befinden; es genügt die bloße Benennung gültigen Europarechts, (Richtlinien, Verordnungen, Aktenzeichen und Randziffern von EuGH-Urteilen und Co.), um selbst bei dem kleinsten nationalen Gericht eine direkte Vorlagepflicht auszulösen.
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Der Kläger hatte zuvor keinen Antrag auf Befreiung gestellt.
Nein?
Hat X tatsächlich nicht gemacht, weil er erst später davon gehöt hat, dass es auch formlos geht. Und die offiziellen Formulare lassen sich so interpretieren, dass man Gebühenpflich anerrkennt. Meint x jedenfalls.
Aber vielleicht ist das auch ein Ansatz: X wollte dagegen klagen, also konnte er die Gebühren nicht im Vorfeld anerkennen...
wird er auf sein Akteneinsichtsrecht verwiesen. Der dem Gericht übersandten Verwaltungsakte kann er entnehmen, dass ihm die vollständigen Bescheide zugeschickt wurden.
Einer Laboruntersuchung ließe sich u. U. entnehmen, wie alt die Dokumente sind; Papier, Tinte, Kugelschreiberschrift und Co. altern.
Warum wurde Europarecht nicht zur Geltung gebracht?
Wurde in der Klage Europarecht erwähnt und vom Gericht ignoriert, ergeht eine Beschwerde an den EuGH.
Kein nationales Gericht darf über die Geltung von europäischem Recht befinden; es genügt die bloße Benennung gültigen Europarechts, (Richtlinien, Verordnungen, Aktenzeichen und Randziffern von EuGH-Urteilen und Co.), um selbst bei dem kleinsten nationalen Gericht eine direkte Vorlagepflicht auszulösen.
Also, die chemische Untersuchung der Dokumente wäre wohl eine teure Angelegenheit mit Sachverständigen,da wollte Person X eher den billigen Weg des schriftlichen Verfahrens gehen, denn die erste Instanz verlieren ja die meisten Kläger gegen den Sender.
Widersprüche gegen EU-Recht wurden zur Zeit der Klage (letztes Jahr) wohl noch nirgendwo diskutiert. Und in der EU scheint jedes Land ein eigenes Süppche zu kochen, zumindest in dr Finanzierung des ÖRR.
Ciao.
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Sofern der Kläger weiterhin bestreitet, dass ihm die vollständigen Bescheide zugeschickt wurden (und hierbei offensichtlich den Vortrag des Beklagten missversteht), wird er auf sein Akteneinsichtsrecht verwiesen. Der dem Gericht übersandten Verwaltungsakte kann er entnehmen, dass ihm die vollständigen Bescheide zugeschickt wurden.
Ohne jetzt (aus Zeitgründen) genauer in das Verfahren einzusteigen:
Hatte der Kläger bestritten, dass ihm die vollständigen Bescheide "zugeschickt" wurden, oder "zugestellt/ bekanntgegeben" wurden?
Dies könnte mglw. einen Unterschied machen...
...ggf. wäre dies aber noch entsprechend zu korrigieren/ richtigzustellen?
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Hallo,
Person X hat das so formuliert, ohne die Worte "zugeschickt" oder "zugestellt/ bekanntgegeben".:
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1.2. Unvollständigkeit
Der Widerspruchsbescheid beginnt mit Seite 2. Seite 1 fehlt also. Damit ist der Widerspruchsbescheid unvollständig und es werden mir wichtige Informationen vorenthalten.
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Sofern der Kläger weiterhin bestreitet, dass ihm die vollständigen Bescheide zugeschickt wurden (und hierbei offensichtlich den Vortrag des Beklagten missversteht), wird er auf sein Akteneinsichtsrecht verwiesen. Der dem Gericht übersandten Verwaltungsakte kann er entnehmen, dass ihm die vollständigen Bescheide zugeschickt wurden.
Ohne jetzt (aus Zeitgründen) genauer in das Verfahren einzusteigen:
Hatte der Kläger bestritten, dass ihm die vollständigen Bescheide "zugeschickt" wurden, oder "zugestellt/ bekanntgegeben" wurden?
Dies könnte mglw. einen Unterschied machen...
...ggf. wäre dies aber noch entsprechend zu korrigieren/ richtigzustellen?
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Darauf könnte man süffisant erwidern, dass ja die hinterlegten Bescheide ebenso offenkundig unvollständig sind, denn auch diesen fehlt ja die Seite 1... ;) ;D
...aber genau genommen halte ich es für müßig, sich da zu sehr drin zu verbeißen?
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Warum wurde Europarecht nicht zur Geltung gebracht?
Wurde in der Klage Europarecht erwähnt und vom Gericht ignoriert, ergeht eine Beschwerde an den EuGH.
Kein nationales Gericht darf über die Geltung von europäischem Recht befinden; es genügt die bloße Benennung gültigen Europarechts, (Richtlinien, Verordnungen, Aktenzeichen und Randziffern von EuGH-Urteilen und Co.), um selbst bei dem kleinsten nationalen Gericht eine direkte Vorlagepflicht auszulösen.
@ pinguin -- Frage
Gilt das für die Verfahrensvorgänge bei Gericht oder nur für den Vortrag der Argumente in der Sache (z.B. gegen den RStV weil)?
Und wie sieht es aus, wenn eine angebliche Behörde/Gericht/Gerichtsvollzieher in der Sache den Rechtsweg nicht einhält (VwVfG oder LVwVfG)? (Der Richter macht was er für richtig hält, geht auf die Sache nicht ein, der Beitragservice sowie so und der GV den juckt das nicht er arbeitet die GVGA ab).
Sind hier im Forum die einschlägigen Normen des Europarechts gesammelt zu finden?
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Hier sind die Argumente zum Europarecht von mir zusammengefasst:
Klage nach Europarecht - Ende der ARD-ZDF-GEZ Belästigung?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15317.0.html
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Hier sind die Argumente zum Europarecht von mir zusammengefasst:
Warum nennst Du nicht gleich beide Themen?
Das andere findest Du hier:
Kleiner Ausflug zum Europarecht
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12861.0.html
Insbesondere der Inhalt der Randziffern zu diesem EuGH-Verbraucherschutz-Urteil C-5/14 ist bedeutsam: http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=Verbraucher&docid=164722&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=22205#ctx1
Bitte einlesen.
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Sorry, mit dem Smartphone können Links nur schwer in einen Beitrag gesetzt werden.