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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: Kurt am 01. September 2015, 18:50

Titel: nurmalso: etwas zu Petitionen und wie beim Bundestag damit umgegangen wird
Beitrag von: Kurt am 01. September 2015, 18:50
Hallo zusammen,

diese email erhielt ich heute - da geht es zwar nicht um GEZ sondern um Kurzzeitkennzeichen - aber den Umgang damit wollte ich euch nicht vorenthalten:

Zitat
Betreff: Die Petition befindet sich in der Prüfung beim Empfänger

Der Petitionsausschuss des Bundestages hat hat nur die 767 Papier-Unterschriften der 85 Sammelbögen anerkannt.
Somit hat der Petitionsausschuß 36854 Online-Unterschriften ignoriert.
Bei Beschwerden wenden Sie sich bitte gerne an den Bundestag.
Da dort lt. Aussage des Petitionsausschusses generell nur handschriftliche Unterschriften (auch digitalisiert hochgeladen und in Kopie) gewertet werden, ist m.E. auch zu hinterfragen, welchen Sinn dann Online-Unterschriften generell noch ergeben sollen.
Vielleicht sollte OpenPetition dazu Stellung nehmen.
Eine Anfrage meinerseits dazu blieb unbeantwortet.

Darum geht es: http://www.openpetition.de/petition/online/kurzzeitkennzeichen-weiterhin-ohne-tuev-und-au

Gruß
Kurt
Titel: Re: nurmalso: etwas zu Petitionen und wie beim Bundestag damit umgegangen wird
Beitrag von: gerechte Lösung am 01. September 2015, 23:49

Der Petitionsausschuss des Bundestages hat hat nur die 767 Papier-Unterschriften der 85 Sammelbögen anerkannt.

Somit hat der Petitionsausschuß 36854 Online-Unterschriften ignoriert.

Mr. X kann zur Petition nichts sagen.

Man erkennt nur die Papier-Unterschriften an. Das stimmt aber mit den Ansichten von Mr. X überein.
Also dort zählen echte Unterschriften.

Wie sieht es denn im Gegensatz mit den Scheiben vom BS aus ? Nicht ein Name, nicht ein Einziger, geschweige denn eine Unterschrift.
Aber die sollen volle Rechtskraft besitzen. Der BS als nicht rechtsfähig.

So unterschiedich ist das eben.