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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: Viktor7 am 26. August 2015, 11:57
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http://www.bz-berlin.de/aktuell/deutschland/mit-dem-zweiten-altert-sich-rsquo-s-besser-article1637408.html
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Rund 18.900 Euro Betriebsrente pro Jahr kassieren Ex-Mitarbeiter der ARD im Durchschnitt, das ZDF zahlt sogar 21.000 Euro. Macht 1575 Euro bzw. 1750 Euro Zusatzrente pro Monat, die der Gebührenzahler finanziert – zusätzlich zur gesetzlichen Rente, ohne selbst eingezahlte Beiträge.
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Unter diesem Aspekt haben wir die Zwangs-Finanzierung der Zusatzrenten der eh. Mitarbeiter öffentlich-rechtlichen Medienoption noch nicht ausgiebig betrachtet.
Es stellt sich nämlich die Frage, ob die Zwangsfinanzierung der Zusatzrenten eines vorgesetzten Anbieters nicht gegen die geltenden Gesetze und die guten Sitten verstößt?
Statt für unabhängige, umfassende und nicht Meinungen unterdrückende Berichterstattung, werden Zwangsbeiträge für Zusatzrenten abgezweigt.
Warum sollten ausgerechnet die eh. Mitarbeiter eines finanziell vorgesetzten Medienanbieters derart privilegiert werden?
Ist das dem genötigten Zwangszahler zuzumuten und hat es rechtlichen Bestand?
Entsteht nicht so ein gekaufter Journalismus?
Hier ist die gesicherte Seite der BZ, die nach Monaten der Internetpräsenz im Zuge des Seitenumbaus entfernt wurde:
Ueppige-Renten-Mit-dem-Zweiten-altert-sich-s-besser.pdf (http://online-boykott.de/ablage2/public/Bildaktionen/Ueppige-Renten-Mit-dem-Zweiten-altert-sich-s-besser.pdf)
2013.02.11-Ueppige-Renten_Mit-dem-Zweiten-altert-sich-s-besser-B-Z-Berlin.jpg
(http://online-boykott.de/ablage2/public/Bildaktionen/2013.02.11-Ueppige-Renten_Mit-dem-Zweiten-altert-sich-s-besser-B-Z-Berlin.jpg)
Mit WhatsApp, Twitter, SMS
bieten wir der ARD-ZDF-GEZ Belästigung den Stress
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15481.0.html
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Die Zweckbindung des Rundfunkbeitrags ergibt sich aus § 1 RBStV:
Der Rundfunkbeitrag dient der funktionsgerechten Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Sinne von § 12 Abs. 1 des Rundfunkstaatsvertrages sowie der Finanzierung der Aufgaben nach § 40 des Rundfunkstaatsvertrages.
Eine zweckgemäße Verwendung des Rundfunkbeitrags liegt also dann vor, wenn er
- zur funktionsgerechten Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Sinne des § 12 Absatz 1 RStV und
- zur Finanzierung der Aufgaben nach § 40 des RStV
verwendet wird.
§ 12 Absatz 1 RStV lautet:
Die Finanzausstattung hat den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in die Lage zu versetzen, seine verfassungsmäßigen und gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen; sie hat insbesondere den Bestand und die Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu gewährleisten.
§ 40 RStV lautet:
(1) Der in § 10 des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages bestimmte Anteil kann für die Finanzierung folgender Aufgaben verwendet werden:
1. Zulassungs- und Aufsichtsfunktionen der Landesmedienanstalten einschließlich hierfür notwendiger planerischer, insbesondere technischer Vorarbeiten,
2. die Förderung offener Kanäle.
Mittel aus dem Anteil nach Satz 1 können bis zum 31. Dezember 2020 aufgrund besonderer Ermächtigung durch den Landesgesetzgeber auch für die Förderung von landesrechtlich gebotener technischer Infrastruktur zur Versorgung des Landes und zur Förderung von Projekten für neuartige Rundfunkübertragungstechniken verwendet werden. Die Förderung von Projekten für neuartige Rundfunkübertragungstechniken soll zeitlich befristet werden. Formen der nichtkommerziellen Veranstaltung von lokalem und regionalem Rundfunk und Projekte zur Förderung der Medienkompetenz können aus dem Anteil nach Satz 1 aufgrund besonderer Ermächtigung durch den Landes¬gesetzgeber gefördert werden.
(2) Das Recht des Landesgesetzgebers, der Landesmedienanstalt nur einen Teil des Anteils nach Absatz 1 zuzuweisen, bleibt unberührt.
(3) Soweit der Anteil nach Absatz 1 nicht in Anspruch genommen wird, steht er den jeweiligen Landesrundfunkanstalten zu. Eine landesgesetzliche Zweckbestimmung ist zulässig.
Dass der Rundfunkbeitrag zur Finanzierung der Betriebsrenten der Rundfunk-Rentner verwendet werden darf, steht dort nicht. Meiner Ansicht nach wird der Rundfunkbeitrag daher zweckwidrig, nämlich entgegen der ausdrücklichen Zweckbindung des § 1 RBStV, verwendet, sofern damit die Betriebsrenten ehemaliger Mitarbeiter gezahlt werden.
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Ich lade alle herzlich zum Diskutieren, Recherchieren und Argumentieren bei diesem vernachlässigten Thema ein.
Schon der erste Beitrag von Knax zeugt von den Möglichkeiten, die in den Gesetzestexten und Urteilen stecken.
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Die Mitarbeiter der Rundfunkanstalten sind gewerkschaftlich organisiert. Mediengewerkschaft https://vrff.de/ (https://vrff.de/)
Der Betragservice gehört mit dazu. https://vrff.de/betriebsgruppen/ (https://vrff.de/betriebsgruppen/)
Angeschlossen ist die ganze Truppe beim dbb beamtenbund und tarifunion http://www.dbb.de/dbb-startseite.html (http://www.dbb.de/dbb-startseite.html)
Davon lassen sich ganz einfach die üppigen Renten ableiten. Oder kennt jemand einen Beamten der leere Flaschen sammeln geht?
Wenn ich dann diesen Bericht noch lese dann graust es mir doch vollens. Beim Arbeiter heißt es zuerst die Arbeit dann der Lohn. Beim Beamten heißt es zuerst der Lohn dann die Arbeit.
http://www.dbb.de/teaserdetail/artikel/oeffentlicher-dienst-sollte-aufgaben-ohne-rueckgriff-auf-pensionaere-erfuellen-koennen.html (http://www.dbb.de/teaserdetail/artikel/oeffentlicher-dienst-sollte-aufgaben-ohne-rueckgriff-auf-pensionaere-erfuellen-koennen.html)
Gruß Annemariechen
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Einfache Frage, die gleichzeitig alles beantwortet:
Wer würde seinen völlig überbezahlten Job und seine üppige ARD/ZDF Rente riskieren, in dem er gegen die Politik, gegen die Wirtschaftsbosse, gegen die Justiz oder gegen die USA berichtet? Richtig! Niemand.
Das, was ihr auf diesen Sendern seht, ist genau das, was ihr sehen sollt.
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Werden bei dem öffentlichen Dienst die Rentenbezüge nicht aus Steuermitteln und daher nach Leistungsfähigkeit finanziert?
Ein Beitrag dient Grundsätzlich zur Finanzierung des Vorteils. Abgezweigte Zusatzrente mindert den "Vorteil" für den Beitragszahler.
Nachtrag:
Müssten die Zusatzrenten aus Steuern (leistungsabhängig) und nicht aus den Beiträgen bezahlt werden?
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Die Rundfunkanstalten wollen den Versorgungstarifvertrag (VTV) kündigen, das ist zum 31.12.2015 möglich. Gewerkschaften und öffentlich-rechtlicher Rundfunk verhandeln auf ARD-Ebene über eine Nachfolgeregelung für den VTV.
http://www.djv.de/startseite/service/news-kalender/detail/aktuelles/article/die-ndr-rente-ist-sicher-aber-in-welcher-hoehe.html
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Wem die Aufregung nicht genug ist. Auf der Suche nach weiteren Infos gerade entdeckt:
http://www.zeit.de/2013/22/oeffentlich-rechtliches-fernsehen-verwendung-gebuehren
ÖFFENTLICH-RECHTLICHES FERNSEHEN
Gefräßige Anstalten
Die Öffentlich-Rechtlichen geben sehr viel für eigene Mitarbeiter aus. Was bleibt fürs Programm?
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Die finanziellen Wünsche werden in Hochglanzbroschüren gepackt
Seit 2006 übt der Präsident diesen Zusatzjob aus: Chef der KEF, der "Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfes der Rundfunkanstalten". Mit dem Kopf durch die Zahlenwand - 3.000 Euro brutto erhält er monatlich dafür, dass er einen Stoff verstehen soll, der eigentlich nicht zu verstehen ist. In diesen Wochen ist es wieder so weit: Die öffentlich-rechtlichen Sender melden ihren Finanzbedarf für die Jahre 2013 bis 2016 an. Die Wunschlisten werden in Hochglanzbroschüren gepackt, die sich im Büro von Fischer-Heidlberger von Tag zu Tag höher stapeln. Die Sender sparen nicht mit Selbstlob.
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Fischer-Heidlberger kennt das schon und sagt, "wenn die Anmeldungen eingehen, dann sind in den Häusern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks die PR-Kampagnen an der Tagesordnung".
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Es gibt Ausgabenposten, die sind in Beton gegossen. Etwa die Personalkosten. "Wenn jemand fünf Jahre im System ist, kann ihm nichts mehr passieren", beschreibt ein KEF-Kontrolleur die Ausgangslage, "die Personalräte sind zu stark." In den nächsten vier Jahren werden diese Mittel, so die Prognosen, gut 34 Prozent des ARD-Etats ausmachen. Zum Vergleich: Für das Programm sind kaum mehr, nämlich gut 38 Prozent veranschlagt.
Ein Grund: Zwischen 2013 und 2016 müssen ARD und ZDF ihren Pensionären insgesamt 1,8 Milliarden Euro bezahlen, so steht es im 18. Bericht der KEF. Das liegt vor allem an den alten Arbeitsverträgen. Früher, heißt es hinter vorgehaltener Hand, hätten manche Mitarbeiter deutlich mehr Rente gehabt, als sie zuvor brutto verdient hatten.
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Noch viel dramatischer fallen die Rückstellungen für die Pensionen der Zukunft ins Gewicht.
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Vergesst auch nicht, dass Deutsche Welle zu öffentlich-rechtlichem Rundfunk gehört und wird nicht von Beiträgen, sondern durch Steuern finanziert. Also der Gedanke: öffentlich-rechtlicher Rundfunk wird ausschließlich aus Beiträgen finanziert - ist falsch.
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Und das bestätigt doch umso mehr, dass die ganze Chose grundsätzlich auch aus Steuern finanziert werden könnte !!!
Dann natürlich in einer krass abgespeckten Variante, sonst wäre es ja wieder eklatante Steuerverschwendung.
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Schaut Euch das an:
Eine alte Betriebliche Altersversorgung der ARD liest sich wie ein Märchen aus dem Schlaraffenland:
Betriebliche Altersversorgung ARD-übergreifend neu geregelt
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http://194.245.102.185/publikationen/m/1997/08/24.html
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Nach den bisherigen Regelungen im Rundfunkbereich wurden und werden die fälligen Versorgungsleistungen überwiegend aus den laufenden Etats der Anstalten bezahlt.
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Die Rückdeckungsversicherung zum neuen Versorgungstarifvertrag hingegen ist in der Anwartschaftsphase vollständig steuerfrei.
... Deshalb ist der Rentenanspruch nach dieser Regelung schon fast so flexibel wie ein Sparbuch: Wenn man am Ende aus den Diensten einer der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Ruhestand tritt, zählt einfach die Summe aller Zeiten, die man im Bereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gearbeitet hat. Unterbrechungen, egal aus welchem Grund, sind dabei nicht schädlich, sie zählen nur ihrerseits einfach nicht als versorgungsfähige Dienstzeiten mit. So etwas läßt sich natürlich nur sicherstellen, wenn man im ganzen Bereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eine gemeinsame Regelung etabliert. Der neue ARD-einheitliche Versorgungstarifvertrag ist in dieser Hinsicht außerdem auch kompatibel zum Versorgungstarifvertrag "VTV-94" des ZDF....
Wenn man irgendwann einmal, lange bevor man das Rentenalter erreicht, endgültig aus dem Bereich der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ausscheidet, behält man nach dem neuen Versorgungstarifvertrag seinen bis dahin bereits erworbenen Versorgungsanspruch. Dieser Anspruch nimmt auch noch nach dem Ausscheiden an allgemeinen Nettolohnsteigerungen teil.
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Ist das dem genötigten Zwangszahler zuzumuten und hat es rechtlichen Bestand?
Interessant wäre vor allem inwieweit das Renten-Schlaraffenland als Argument zur Ablehnung des Rundfunkbeitrages bei einer Klage Verwendung finden und eventuell Erfolg haben kann.
Wenn ich mir meine zu erwartende Rente anschaue, wird mir heute schon bange.
Kennt da jemand für Otto Normalo einen Zauberspruch :-\ , um zur gesetzlichen Rente nochmal soviel dazu geschustert zu bekommen ?
Vielen Dank an Viktor7, dieses hier schon mehrmals anhand des BZ-Artikels besprochene Thema erneut aufzugreifen. Dies kann man nicht oft genug vornan stellen, es kommen ständig neue Besucher hinzu.
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Interessant wäre vor allem inwieweit das Renten-Schlaraffenland als Argument zur Ablehnung des Rundfunkbeitrages bei einer Klage Verwendung finden und eventuell Erfolg haben kann.
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Alleine die Unrechtmäßigkeit der Zweckentfremdung des Beitrags dürfte das auf unserem Rücken aufgebaute ManipulationsKartenhaus zusammbrechen lassen.
Womöglich ist das ein Thema für eine Feststellungsklage.
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http://www.kef-online.de/inhalte/bericht19/glossar.html
Betriebliche Altersversorgung: Die Anstalten gewähren ihren Beschäftigten ergänzend zur gesetzlichen Rente Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität oder Tod. Versorgungstarifverträge regeln die Leistungen.
Wo sind aber die Begründungen, dass die Altersversorgung der ARD und des ZDF aus den Zwangsbeiträgen erfolgen darf? Hier verweise ich auf den zweiten Beitrag von Knax:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15528.msg103342.html#msg103342
Wer kann hier noch mehr Infos liefern?
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Alleine die Unrechtmäßigkeit der Zweckentfremdung des Beitrags dürfte das auf unserem Rücken aufgebaute ManipulationsKartenhaus zusammbrechen lassen.
Ja, dürfte ... und wie bekommen wir das am besten gebacken, damit auch ein vernünftiger Schuh mit schlagkräftigen Tritt draus wird.
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Alleine die Unrechtmäßigkeit der Zweckentfremdung des Beitrags dürfte das auf unserem Rücken aufgebaute ManipulationsKartenhaus zusammbrechen lassen.
Ja, dürfte ... und wie bekommen wir das am besten gebacken, damit auch ein vernünftiger Schuh mit schlagkräftigen Tritt draus wird.
Um es kurz zu machen. Wir müssen die Zweckentfremdung des Beitrags juristisch beweisen.
Die Wohnungsabgabe wurde mit der Behauptung eingeführt, dass jeder die Möglichkeit hat, die öffentlich-rechtliche Option zu empfangen. Wir sollen jedoch lt. dem BVerfG für die Gesamtveranstaltung zahlen. Was hat das mit einer Zusatzrente der ÖRR zu tun? Das Programm wird dadurch nicht wesentlich besser. Die Mitarbeiter können über das Gehalt genug motiviert werden.
Für die Produktion der redundanten Informationen und Unterhaltung ist die Finanzierung der Zusatzrente aus den Zwangsbeiträgen schlicht nicht erforderlich. Das ist eine freiwillige Leistung der Anstalten, die zur sparsamen Mittelverwendung verpflichtet sind. Nicht zuletzt deswegen, weil der Zwangszahler kein Mitspracherecht über die Beitragshöhe hat.
Sicherlich müssen wir an den Argumenten noch weiter arbeiten.
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Wo sind aber die Begründungen, dass die Altersversorgung der ARD und des ZDF aus den Zwangsbeiträgen erfolgen darf?
Hier verweise ich auf den zweiten Beitrag von Knax:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15528.msg103342.html#msg103342
Das ist eben die große Frage, die derzeit wohl so schnell Niemand beantworten wird.
Mr. X meint , dass aus Beiträgen keine Alterszusätze gezahlt werden dürfen. Es ist ihm schleierhaft, wieso das möglich ist.
Anderweitig, da bei diesem Geflecht so gut wie alles möglich ist, was rechtlich bedenklich ist, passt das schon. Nur es ist eben rechtlich nicht sauber und legal. Solange das Geld in deren volle prallen Taschen fließt, wird noch mehr Druck gemacht, damit noch mehr fließt.
Es muss gelingen, den Nachweis zu erbringen, dass es hierbei Kollisionen mit dem Gesetz gibt.
Auf den ersten Blick gibt es nichts, was besagt, dass Alterszusätze aus Beiträgen gezahlt werden dürfen.
' Die Wohnungsabgabe wurde mit der Behauptung eingeführt, dass jeder die Möglichkeit hat, die öffentlich-rechtliche Option zu empfangen. '
--- richtig, die Möglichkeit .
Mr. X beleuchtet das gerade.
Wann hat denn Mr. X die Möglichkeit ????? Diese ist dann gegeben, wenn ..... bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Nur dann und sonst nicht.
Man kann hernehmen was man will bei diesem Gesamtkonstrukt, es stinkt überall so gewaltig, dass es langsam unerträglich wird. Mit anderen Worten, dem muss ein Ende bereitet werden.
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Aus dem 19. KEF-Bericht:
Die Kommission hält es für erforderlich, die durch das BilMoG entstandene weitere Deckungsstocklücke von rund 1,7 Mrd. € abzudecken. Sie ist der Auffassung, dass die Deckungsstocklücke aus dem zweckgebundenen Beitragsanteil von 25 Cent stufenweise aufgefüllt werden sollte. Dazu ist es notwendig, den zweckgebundenen Beitragsanteil von 25 Cent über 2016 hinaus fortzuführen und für alle Anstalten einzusetzen. Die Kommission verbindet diese Lösung im Rahmen einer Gesamtbetrachtung mit der Maßgabe, die jetzigen Versorgungssysteme der Anstalten zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu schließen. Neue Versorgungssysteme müssen insbesondere zu einem deutlich geringeren Versorgungsniveau und einer Verringerung der laufenden Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung führen.
Es werden 25 Cent von den 17,50 Euro vom Beitragsanteil abgezwackt, um die Pensionszahlungen zu sichern. Das muss sich offensichtlich ändern, die Versorgungssysteme müssen billiger werden.
Und warum gibt es "den zweckgebundenen Beitragsanteil von 25 Cent"? Der muss ja irgendwo der Zweckbindung zugeführt worden sein. Von wem? Den örR höchstselbst? Der KEF? Auf keinen Fall vom Gesetzgeber.
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Es werden 25 Cent von den 17,50 Euro vom Beitragsanteil abgezwackt
Roggi,
0,25 Cent?
Wie passt das mit dem Bericht der Zeit und den 1,8 Mrd. zusammen?
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http://www.zeit.de/2013/22/oeffentlich-rechtliches-fernsehen-verwendung-gebuehren
ÖFFENTLICH-RECHTLICHES FERNSEHEN
Gefräßige Anstalten
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Es gibt Ausgabenposten, die sind in Beton gegossen. Etwa die Personalkosten. "Wenn jemand fünf Jahre im System ist, kann ihm nichts mehr passieren", beschreibt ein KEF-Kontrolleur die Ausgangslage, "die Personalräte sind zu stark." In den nächsten vier Jahren werden diese Mittel, so die Prognosen, gut 34 Prozent des ARD-Etats ausmachen. Zum Vergleich: Für das Programm sind kaum mehr, nämlich gut 38 Prozent veranschlagt.
Ein Grund: Zwischen 2013 und 2016 müssen ARD und ZDF ihren Pensionären insgesamt 1,8 Milliarden Euro bezahlen, so steht es im 18. Bericht der KEF. Das liegt vor allem an den alten Arbeitsverträgen. ...
34% -> das sind die Gesamtpersonalkosten inkl. Pensionen.
1,8 Mrd / 4 Jahre = 0,45 Mrd. / Jahr
0,45 Mrd. / Jahr × 100% / 7,5 Mrd. / Jahr (zu dem Zeitpunkt) = 6%.
6% von 17,50 € /Mon. = 1,05 € (<> 0,25 € Deckungsstocklücke)
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Das ganze Rundfunk- und Fernsehsystem und da gehört das eigene Pensionssystem mit dazu ist der reinste Klüngel, ein Fass ohne Boden.
Und die Gewerkschaft verdi --- kennt auch den Vorteil, wenn Sie sich für die Mitarbeiterinnen des NDR einsetzt.
http://rundfunk.verdi.de/sender/norddeutscher-rundfunk/news/++co++e188252a-c75c-11e4-be36-525400248a66 (http://rundfunk.verdi.de/sender/norddeutscher-rundfunk/news/++co++e188252a-c75c-11e4-be36-525400248a66)
Weitere Argumente:
http://rundfunk.verdi.de/++file++54ff4e69aa698e063a00160c/download/NDR%20Frauentag.pdf (http://rundfunk.verdi.de/++file++54ff4e69aa698e063a00160c/download/NDR%20Frauentag.pdf)
Hier der Jahresbericht der Pensionskasse Rundfunk
Jahresbericht des Vorstandes
Mitgliederbestand
Der Mitgliederbestand am 31.12.2014 umfasst 14.352 Personen. Dies bedeutet einen Zuwachs von 831 Mitgliedern gegenüber dem Vorjahr, dem eine Mitgliederreduktion um 250 Personen, wovon 169 Rentenempfänger sind, gegenübersteht. Der Nettozuwachs betrug demnach 581 Mitglieder (4,2 %).
Rentenempfänger
Die Zahl der Rentenempfänger stieg im Jahr 2014 um 144 Personen auf 2.820. Darunter befinden sich 451 Empfänger von Ehepartner- sowie 77 von Waisenrente.
Anstaltsmitglieder
Zum 31.12.2014 lag die Zahl der Anstaltsmitglieder bei 416, darunter mehr als 300 Produktionsunternehmen.
Beitragsaufkommen
Die Beiträge stiegen von 42.085 TEUR im Jahr 2013 auf 44.691 TEUR im Jahr 2014. Das entspricht einer Erhöhung um rund 6,2 %.
Kapitalanlagen
Die Kapitalanlagen stiegen im Geschäftsjahr 2014 um 64.244 TEUR auf 1.145.670 TEUR. Den Zugängen von 185.209 TEUR stehen Abgänge von 120.313 TEUR und Abschreibungen von 652 TEUR gegenüber.
Die Nettoerträge aus Kapitalanlagen betrugen 59.915 TEUR, die Bruttoerträge 39.845 TEUR. Die Nettoverzinsung lag 2014 bei 5,4 % (Vorjahr: 8,5 %), die Bruttoverzinsung bei 3,6 % (4,1 %).
Deckungsrückstellung, Verlustrücklagen, Rückstellung für Beitragsrückerstattung
Die Berechnung der Deckungsrückstellung muss nach Ziffer 5.24 der Satzung jährlich durch einen versicherungsmathematischen Sachverständigen im Rahmen einer versicherungstechnischen Prüfung der Vermögenslage der Pensionskasse vorgenommen werden.
Die Deckungsrückstellung betrug zum Bilanzstichtag 31.12.2013 1.028.787 TEUR. Nach der versicherungs-mathematischen Berechnung zum 31.12.2014 waren der Deckungsrückstellung 44.206 TEUR zuzuführen. Die Deckungsrückstellung zum 31.12.2014 weist 1.090.017 TEUR aus.
Die Verlustrücklage betrug zum 31.12.2014 92.380 TEUR, die Rückstellung für Beitragsrückerstattung 2.384 TEUR.
Wieso brauchen wir für 15 000 Beschäftigte so ein selbstständiges System???
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Um es kurz zu machen. Wir müssen die Zweckentfremdung des Beitrags juristisch beweisen.
Wieso wir ?
Wäre dies nicht der perfekte Ansatzpunkt um den Spieß der aufgenötigten Beweisführung umzudrehen ?
Man stelle sich einfach mal dumm und möchte doch bitteschön eine plausible Begründung, warum man diese Edelkaste von Rundfunkrentnern bis zu ihrem Lebensende aushalten soll.
Ansonsten "wäre" man durchaus bereit, eine bessere Akzeptanz und Zahlungsbereitschaft zu entwickeln.
Ich kann mich von diesem Zwang nicht befreien und würde stattdessen etwas mehr in die eigene Altersvorsorge investieren. Wieso muss ich ohne die Chance eines Ausstiegs die Zusatzsonderpremiumrente einer verwöhnten Minderheit subventionieren ?
Es muss doch möglich sein, diese Herrschaften zu einer Rechtfertigung ihrer Rentenkleptomanie zu bewegen.
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1,8 Mrd / 4 Jahre = 0,45 Mrd. / Jahr
0,45 Mrd. / Jahr × 100% / 7,5 Mrd. / Jahr (zu dem Zeitpunkt) = 6%.
6% von 17,50 € /Mon. = 1,05€ (<> 0,25 € Deckungsstocklücke)
1,05€ erscheinen mir da schon wesentlich realistischer als Roggi´s 25 Cent, wenn gleich auch schon höhere Summen bis zu 5€ hier im Spiel waren.
Bei solch einem gewaltigen Wasserkopf lassen sich Kosten doch auch trefflich unbemerkt in gewünschte Richtungen verschieben...
So ganz offiziell genaues weiß man bis heute "leider" immer noch nicht.
Dieser heikle Posten wird ganz clever in den allgemeinen Verwaltungskosten versteckt und verschleiert.
Eine genaue Summe, wie viel vom Beitrag für die interne Zusatzrente kalkuliert wird, bleibt wohl ein streng gehütetes Geheimnis.
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Die 0,25 € sind wohl reine Deckungsstocklücke, also ein Fehlbetrag.
Um es kurz zu machen. Wir müssen die Zweckentfremdung des Beitrags juristisch beweisen.
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Wieso wir ?
Wäre dies nicht der perfekte Ansatzpunkt um den Spieß der aufgenötigten Beweisführung umzudrehen ?
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Wenn die Anstalten es Beweisen sollen, dann wird es auf eine Verdrehung, Umformulierung der Tatsachen oder die Unterdrückung der Information hinauslaufen. Das ist deren tägliches Geschäft.