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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: Dark Fader am 25. August 2015, 19:02
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Nachdem das VG der Person A mitgeteilt hat, dass es ihr Verfahren gerne ohne mündliche Verhandlung abbügeln möchte mit dem Hinweis, dass die Revision zugelassen wird, hat Person A folgendermassen geantwortet.
Grüsse
Edit "Bürger":
Dieser Beitrag und einige Folgebeiträge mussten leider umfangreich angepasst werden.
Bitte immer und überall den wichtigen Hinweis u.a. oben rechts im Forum beachten...
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.
Danke für die zukünftige konsequente Berücksichtigung.
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Vielen Dank dafür! Das Schreiben ist wirklich sehr nützlich, wenn man sich darauf vorbereiten möchte eine Ruhendstellung des Verfahrens auch nach erster Ablehnung trotzdem durchzubekommen. Danke nochmal!
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die ANTRÄGE ....(mehr als 10..) kommt vermutlich bald eine "fette Gerichtskostenrechnung" ...
x Anträge mal 5000 € Streitwert (JE ANTRAG .....) .. bitte "4655 €" überweisen (-:
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Das VG in Minden drängt bei einer Person B ebenfalls auf ein Urteil ohne mündliche Verhandlung. B muss sich bis zum 08.09.15 einverstanden erklären. Ihre Anträge auf Aussetzung des Verfahrens werden ignoriert. Ferner ist der WDR immer noch der Meinung dass ihre Klage nicht zulässig wäre, da sie ihre Widersprüche per Fax verschickt habe. Allein diese Frage sollte das VG grundsätzlich klären und die Kosten dem Beklagten auflegen. Aber nein, diese Sachen werden schlicht ignoriert.
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die ANTRÄGE ....(mehr als 10..) kommt vermutlich bald eine "fette Gerichtskostenrechnung" ...
x Anträge mal 5000 € Streitwert (JE ANTRAG .....) .. bitte "4655 €" überweisen (-:
Mach mich nicht verrückt...
kann das so passieren (unabhängig vom Streitwert 5000€)?
Nur um sein Recht zu bekommen und dem Anspruch genüge zu tun, alle Punkte der Klage zu bearbeiten?
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JEDER EINZELNE ANTRAG in dieser fiktiven Situation hat einen Streitwert....
sollte dieser nicht "benannt sein " nimmt man pauschal für "diesen einen ANTRAG" 5000 € an...
http://dejure.org/gesetze/GKG/52.html
http://dejure.org/gesetze/GKG/47.html
...
Die Bedeutung der Sache für DIESEN ANTRAG ergibt einen Streitwert von xxx €.
Ich beantrage den Streitwert auf xxx € festzusetzen.
Der Streitwert beruht auf § 47 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 i.V.m. § 52 Abs. 1 GKG.
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JEDER EINZELNE ANTRAG in dieser fiktiven Situation hat einen Streitwert....
sollte dieser nicht "benannt sein " nimmt man pauschal für "diesen einen ANTRAG" 5000 € an...
http://dejure.org/gesetze/GKG/52.html
http://dejure.org/gesetze/GKG/47.html
...
Die Bedeutung der Sache für DIESEN ANTRAG ergibt einen Streitwert von xxx €.
Ich beantrage den Streitwert auf xxx € festzusetzen.
Der Streitwert beruht auf § 47 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 i.V.m. § 52 Abs. 1 GKG.
Der Streitwert ist im Eilverfahren wegen der Vollziehung schon 1x auf die unterste Stufe von 500€ gesetzt worden.
Person A überlegt, ob es Sinn macht, ein weiteres Schreiben an das Gericht zu senden mit dem Antrag auf Festlegung des (Gesamt)Streitwertes auf eben diese 500€ ? und Auferlegung der Kosten an die Beklagte.
Letztendlich ist es ja, wie Person A in ihrem Schreiben bereits erwähnte, das fehlerhafte Verhalten des Gerichtes und davor des BS, der die Punkte der Klage und im Vorverfahren nur mit sinnfreien Textbausteinen abgefertigt hat oder gar nicht darauf eingegangen ist.
Das Gericht wollte scheinbar den gleichen Weg gehen und ausschließlich die Verfassungsmäßigkeit des RBStV zum Urteil nehmen, und das Ergebnis kennen wir ja.
Person A hatte aber alle beantragten Punkte in ihrer Klage bereits so aufgeführt. Scheinbar interessiert das ein deutsches Gericht nicht, was man so argumentiert.
Wäre ja auch Arbeit.
Jetzt ist Person A ziemlich ernüchtert - sie hatte gedacht, das wäre eine gute Idee.
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die ANTRÄGE ....(mehr als 10..) kommt vermutlich bald eine "fette Gerichtskostenrechnung" ...
x Anträge mal 5000 € Streitwert (JE ANTRAG .....) .. bitte "4655 €" überweisen (-:
Wie ist das zu verstehen? Es geht um eine einzige Klage mit unterschiedlichen Beweisen, die vom Gericht gewürdigt werden sollen. Wenn keine Anträge gestellt werden, wird es doch ignoriert, also scheint mir dieser Weg richtig zu sein. Die Klage ist doch mit 105 Euro bezahlt, dass nachträglich Gerichtskosten verlangt werden habe ich noch nicht gehört. Kannst du deine Aussage untermauern?
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Das ist mir jetzt auch neu.
Der Streitwert wird doch einmalig für eine Streitschrift (Klage) festgesetzt und danach berechnet?
Wenn man also in der Klage beantragt, dass festgestellt wird, dass
Punkt 1
Punkt 2
Punkt 3
Usw.
muss man für jeden Punkt in der Klage dann extra zahlen? ??
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Ich gehe davon aus das die "Neuen Anträge" eine Klageerweiterung/Klageänderung sind.
Bevor diese "Erweiterung/Anträge" dem Gegner zugestellt werden kommt vermutlich
eine Rechnung über die Gerichtskosten ( bei Verfahren nach ZPO ... ob auch bei Verwaltungsrecht..??? bin nicht sicher...)
§ 12 Abs. 1 Satz 2 GKG - http://dejure.org/gesetze/GKG/12.html
http://www.bverwg.de/medien/pdf/streitwertkatalog.pdf
Klageänderung / Streitwert dazu auch hier:
http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:CNth2OYCYF8J:www.rechtslupe.de/arbeitsrecht/klageaenderung-und-der-gebuehrenstreitwert-384860+&cd=1&hl=de&ct=clnk&gl=de
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Es handelt sich um eine einzige Klage, für deren Bewertung eine Vielzahl an Beiweisanträgen gestellt werden. Der Streitwert bleibt gleich.
Etwas anderes ist hier schon berichtet worden, das war die Verfahrenstrennung, aber auch dabei ziehen normalerweise Beweise keine unendlichen Klagekosten nach sich. Es können noch mal 438 Euro hinzukommen, einmalig für Anträge, die keine Beweise sind, sondern eine weitere Klage nach sich ziehen wo der Streitwert nicht beziffert werden kann:
Thema: Verfahrenstrennung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8484.msg60275.html#msg60275
Oder hier, zweimal 105 Euro Gerichtskosten:
Thema: Eine Klage - Zwei AZ und zweimal Gerichtskosten
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9632.msg66828.html#msg66828
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Hinweis an alle:
Dieser Thread musste leider umfangreich angepasst werden.
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Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.
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