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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: Berliner11 am 20. August 2015, 16:36
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Im für das am 27.08.2015, 13:00h, anberaumte Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Potsdam (Sitzungssaal 012) , gegen die Rundfunkbeitragspflicht, erhoben vom RBB, hat die Kammer den Rechtstreit durch unanfechtbaren Beschluss gem. § 6.1. der Verw. Ger.O. - der Berichterstatterin als Einzelrichterin, das Verfahren, zur Entscheidung übertragen. Es wurden diesseits die Argumente gegen den Sendeinhalt etc. in der Klageschrift aufgeführt. Aufgrund der hohen Ablehnungsquote ähnlicher Klagen vor diesem Verwaltungsgericht, soll erreicht werden, dass zumindest bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung das Verfahren ruhen kann. Welche treffenden Argumente, hinsichtlich verfassungsmäßiger Bedenken gegen die unsägliche Beitragspflicht, könnten in der bevorstehenden mündlichen Verhandlung angeführt werden? Die 10 Gründe von gez-boykott.de - warum wir nicht bezahlen - sind bekannt, doch haben diese vor Gericht überhaupt eine Chance? Danke für Hinweise.
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Ist es nicht besser möglichst alle Argumente hauptsächlich schon im schriftlichen Vorverfahren zu erläutern?
Wenn es zur mündlichen Verhandlung kommt, ist der Drops eigentlich schon längst gelutscht.