gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Berlin => Thema gestartet von: Der Rechthaber am 19. August 2015, 19:40
-
Hallo alle zusammen.
Person A und Person B wohnen in einem Haushalt. Beide sind angeschrieben worden Beiträge zahlen zu müssen. Person A hat ein (Einschreiben) Schreiben am 22.08.2014 aufgesetzt und mitgeteilt dass wir nicht bereit sind zu zahlen und auch nur eine Beitragsnummer nötig sei.
Folgendes haben wir (in Kurzfassung) in diesem Schreiben untergebracht.
1. Antrag auf Aussetzung der Vollziehung, 2. Ablehnung des Säumniszuschlags, 3. Begründungen unseres Widerspruchs.
Danach bekam Person B nur noch schreiben mit diversen weiteren Aufforderungen. Mittlerweile sind wir bei 594,37€.
Problem: Person B ist ängstlich und wenig kämpferisch, Person A das Gegenteil :)
Nun hat Person B Post vom Finanzamt erhalten: Anhang anbei. Dieser Brief liest sich anders als der ähnliche Fall in einem anderen Thread.
Was kann Person B tun?
a)Dem Finanzamt mitteilen sie wisse nicht WAS sie zahlen soll?
b) Dem Finanzamt mitteilen es wurde Widerspruch eingelegt, aber nicht drauf reagiert?
Oder wegen der eher ängstlichen Natur einfach zahlen und das Spiel von vorne beginnen?
-
folgende Daten fehlen im fiktivem Fall:
Haben A und B jeweils unter A zusammen widersprochen?
Haben A und B jeweils beide unterschrieben unter einem Widerspruch für alle Bescheide?
Hat nur eine Person A, einen Widerspruch eingelegt, möglicherweise auch mit für eine Person B, welche jedoch nicht unterschrieben hat, so könnte es sein, das dort bei der zuständigen LRA so gesehen möglicherweise kein wirksammer Widerspruch für eine Person B vorliegend sein könnte.
Deswegen könnte es mehr als eine Fallstellung dazu geben.
-
Die grundsätzliche Frage ist, ob eine Amtshilfe des Finanzamtes überhaupt rechtmäßig ist. Die Erfahrung zeigt allerdings auch, dass diese grundsätzlichen Fragen überhaupt nicht beantwortet werden. Dennoch könnte man das Finanzamt ja nach den angeblichen rechtlichen Grundlagen fragen. Wieso sollte das Fimnanzamt, das für Steuern zuständig ist, einer Rundfunkanstalt "Amtshilfe" leisten?
Siehe dazu auch das Thema
Zuständigkeit Finanzamt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15801.0.html
-
Mir hatte die GEZ selbst zuletzt im Januar mit sofortiger (!) Zwangsvollstreckung gedroht. Bis heute ist nichts passiert. Allerdings Habe ich mich an das den § 2 Abs. 4 BlnVwVfG aufgegeilt. Bisher wurden noch ganze vier Widersprüche aus 2014 und 2015 nicht mit einem Widerspruchsbescheid beantwortet. Solange ist bei mir ohnehin nichts zu machen. Als Berliner ist man letztlich fein raus aus der GEZ-Nummer. Man muss nur den RBStV ablehnen. Dazu braucht es auch keine offiziellen Formulare von denen, weil die Unterschrift auf einen Befreiungsantrag zum Beispiel bereits eine Zustimmung für den RBStV darstellen könnte. Denn eine Befreiung selbst ist ja keine Ablehnung, sondern mit dem Antrag auf die Befreiung stimmt man sogar zu, indem man den Antrag benutzt und nach deren Regeln spielt.
-
Als Berliner ist man letztlich fein raus aus der GEZ-Nummer. Man muss nur den RBStV ablehnen.
Was heißt das genau? Habe ich da als Berlinerin irgendwas verpasst?
Ana
-
weil die Unterschrift auf einen Befreiungsantrag zum Beispiel bereits eine Zustimmung für den RBStV darstellen könnte. Denn eine Befreiung selbst ist ja keine Ablehnung, sondern mit dem Antrag auf die Befreiung stimmt man sogar zu, indem man den Antrag benutzt und nach deren Regeln spielt.
Unglaublich. Aber so langsam gewöhne ich mich hier im Forum an juristische Finessen.
-
weil die Unterschrift auf einen Befreiungsantrag zum Beispiel bereits eine Zustimmung für den RBStV darstellen könnte. Denn eine Befreiung selbst ist ja keine Ablehnung, sondern mit dem Antrag auf die Befreiung stimmt man sogar zu, indem man den Antrag benutzt und nach deren Regeln spielt.
Was heißt das genau? Habe ich da als Berlinerin irgendwas verpasst?
Ana
Unglaublich. Aber so langsam gewöhne ich mich hier im Forum an juristische Finessen.
Man hat da nichts "verpasst" und es das hat auch nichts mit "juristischen Finessen" zu tun, sondern ist schlicht Quatsch.
Der sog. "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" (RBStV) ist offiziell eingetragenes und (wenn auch augenscheinlich verfassungswidrig) geltendes LandesGESETZ und bedarf somit keiner "Zustimmung" der Betroffenen.
Klarstellung zu irreführenden Videos bzgl. Gesetz/ Vertrag/ GV, etc.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10628.0.html
Ich dachte eigentlich, über solcherlei Grundlagen seien wir seit nunmehr 3 Jahren endlich hinweg...
Wenn sich in der Vollstreckung vorerst nichts weiter tut, dann hat das jedenfalls nichts mit einer "Ablehnung" des sog. RBStV oder einer "fehlenden Zustimmung" zu diesem zu tun.
Fremde Threads bitte nicht "kapern".
Hier bitte abwarten, bis fiktive Person A oben angefragte weiterführende Informationen bereitgestellt hat, um dann wieder konzentriert am Kern-Thema dieses Threads zu arbeiten, welches da lautet
Finanzamt Prenzlauer Berg, Berlin Vollstreckungsankündigung
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um
welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h.
wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.
Dort finden sich dann auch Optionen gegen die Vollstreckung...
Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837
Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html