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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: wonko65 am 18. August 2015, 23:53

Titel: Antrag §80 Abs 5 VwGO abgewiesen - Mr. X gibt auf.
Beitrag von: wonko65 am 18. August 2015, 23:53
Hier mal eine neue Story der Fiktiven Person Mr. X:

Kurze Vorgeschichte:
X hat im Juli 2014 den ersten Beitragsbescheid erhalten und immer schön Widerspruch mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eingelegt.
Basis war im wesentlichen das seinerzeit von Roggi hier veröffentlichte Muster: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9786.0.html

Weitere Bescheide kamen per August 2014 im Januar, Februar und Juli 2015. Allen wurde entsprechend widersprochen.
Bis heute liegt noch kein Widerspruchsbescheid vor.

Mit dem Juli 2015-Bescheid wurde die Pfändung vom BS angekündigt, worauf hin sich Anfang August auch die Stadkasse zur Vollstreckung bei X gemeldet hat.
Also hat X Antrag nach $80 Abs 5 VwGO beim Amtsgericht gestellt und bei der Stadtkasse telefonisch eine Fristverlängerung bis Ende August erwirkt.

Basis dafür die Vorlage von Dimon: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8980.msg82607.html#msg82607

Das Verfahren wurde dann auch gleich einem Einzeklrichter zugewiesen und dann gings ab. Ergebis:  Klage abgewiesen !! >:D

Hauptgrund vermutlich wegen des frischen Urteils des OVG Lüneburg 231/15 vom 3.7.2015 aber dasTolle dabei:
1. Die Antwort des NDR ist beim VG eingegangen am Freitag, den 14.8. und das Urteil wurde X bereits am Dienstag 17.8. zugestellt!!
2, Da hat es jemand sehr eilig gehabt und dabei auch noch mächtig beim KOPIEREN der Klageabweisung geschlampt: :(

Seite 12 letzer Absatz: X hat gar keine Zweitwohnung in Baden-Württemberg. Der Absatz geht voll am Thema vorbei.
Seite 13 Streitwertfestsetzung: (476,24 € : 4 = 321,15 €) !!!  Muß aber heissen = 119,06 € (Auf der 1. Seite ist es aber Richtig)

Aber seht selber im Anhang was die da alles zitieren:

persönliches Fazit für X:

Mr. X hat seit 1 Jahr beruflich viel Streß und macht fleißig noch viele bezahlte Überstunden. Das Ende dieser Phase in 2016 ist aber schon in Sichtweite. Privat siehts aber auch nicht besser aus: 3 Angehörige mit 85-90 Jahren die Unterstützung in Haus und Garten benötigen und einer davon seit neustem Pflegestufe 2. In wenigen Wochen ist dann aber endlich der von X dringend ersehnte 2-Wochen-Urlaub mal dran.

Somit fehlt Mr. X eindeutig die Zeit und die Nerven um hier weiter zu lesen, die Urteilsbegründungen zu recherchieren und entsprechend gegen dieses Schandurteil weiter vorzugehen.

Vorallem, da die ja jetzt wohl doch sehr schnell die Pfändung umsetzen wenn Mr. X nicht gezahlt wird, bzw. zur Vermeidung muss er quasi sofort entsprechende Gegenargumente dem Hut zaubern

Daher wird Mr. X an dieser Stelle - leider - zähneknirschend kapitulieren !!

@Member: Falls erforderlich ggf. nach Vollstreckungen verschieben.
Titel: Re: Antrag §80 Abs 5 VwGO abgewiesen - Mr. X gibt auf.
Beitrag von: wonko65 am 18. August 2015, 23:55
Teil 2
Titel: Re: Antrag §80 Abs 5 VwGO abgewiesen - Mr. X gibt auf.
Beitrag von: wonko65 am 18. August 2015, 23:56
Teil 3
Titel: Re: Antrag §80 Abs 5 VwGO abgewiesen - Mr. X gibt auf.
Beitrag von: wonko65 am 18. August 2015, 23:56
Teil 4+5
Titel: Re: Antrag §80 Abs 5 VwGO abgewiesen - Mr. X gibt auf.
Beitrag von: PersonX am 19. August 2015, 10:36
Zitat
Seite 12 letzer Absatz: X hat gar keine Zweitwohnung in Baden-Württemberg. Der Absatz geht voll am Thema vorbei.
Seite 13 Streitwertfestsetzung: (476,24 € : 4 = 321,15 €) !!!  Muß aber heissen = 119,06 € (Auf der 1. Seite ist es aber Richtig)

Die Anhänge sind aktuell noch nicht sichtbar, sollten diesen Angaben so tatsächlich sein, mangelt das Verfahren an grundsätzlichen Punkten in der Bearbeitung. Mal sehen was wir dann mit Freischaltung zu lesen bekommen.


Titel: Re: Antrag §80 Abs 5 VwGO abgewiesen - Mr. X gibt auf.
Beitrag von: wonko65 am 19. August 2015, 20:48
Heute kam dann der Widerspruchsbescheid bei Mr. X an, erstellt am 12. Frankierstempel vom 17.8.

Da eine Klage gegen den Bescheid wieder beim gleichen VWG zu stellen ist hat Mr. X auch bedenken ob das überhaupt einen Erfolg hätte, abgesehen von den eingans genannten persönlichen Gründen für die Kapitulation.
Normalerweise gibt es auch beim VWG eine Arbeitsteilung, somit dürfte das wohl wieder bei der gleichen Kammer und den gleichen paar Richtern landen die darüber zu entscheiden haben (Man spezialisiert sich ja  überall auf Fachthemen).  Wie dem Scheint sind die dort alle entsprechend auf der Seite des mächtigen Goliath.

Hätte da sonst noch jemand eine alternative Idee für Mr. X?

Titel: Re: Antrag §80 Abs 5 VwGO abgewiesen - Mr. X gibt auf.
Beitrag von: 20MillionenEuroTäglich am 19. August 2015, 20:56
"Hätte da sonst noch jemand eine alternative Idee für Mr. X?"

Aber wir wissen doch, das die Richter in den unteren Instanzen über die eigentliche Problematik (Verfassungsrecht, Europarecht,...) gar nicht entscheiden können. Außerdem teils selbst im Rundfunkrat sitzen, gekauft sind (Kirchhof), oder mit Intendanten privat in einer Band spielen. Wenn Dir das tolle ÖR-"Angebot" ca. 13000 Euro Wert ist (soviel zahlt man im Laufe seines Beitragsschuldnerdaseins ca. , bis man nicht mehr vor, sondern in der Kiste liegt), dann zahl. Wenn nicht, nimm 105 Euro und klag.  ::) Nur weil so viel zahlen, funktioniert diese pseudolegalisierte Massenabzocke noch.

Titel: Re: Antrag §80 Abs 5 VwGO abgewiesen - Mr. X gibt auf.
Beitrag von: ThisIsSparta! am 19. August 2015, 21:08
Irgendeine Art Ruhe des Verfahrens möglich?
Titel: Re: Antrag §80 Abs 5 VwGO abgewiesen - Mr. X gibt auf.
Beitrag von: wonko65 am 21. August 2015, 21:23
Wenn Dir das tolle ÖR-"Angebot" ca. 13000 Euro Wert ist (soviel zahlt man im Laufe seines Beitragsschuldnerdaseins ca. , bis man nicht mehr vor, sondern in der Kiste liegt), dann zahl. Wenn nicht, nimm 105 Euro und klag.  ::) Nur weil so viel zahlen, funktioniert diese pseudolegalisierte Massenabzocke noch.

Mehr als die Hälfte davon habe ich mind. schonmal gespart wenn ich das Durchschnittsalter erreichen sollte und die 105 EUR Klage sind "Peanuts."
Aber mir fehlte im letzten Jahr einfach die Zeit mich ausführlicher mit einer Klagevorbereitung zu beschäftigen und im Moment noch weniger. (Siehe 1. Beitrag oben)
Die Zeit drängt aber leider im Moment.

Ich bin auch voll auf eurer Seite, sonst wäre ich nicht bis hier dabeigeblieben. Und ich bin auch überzeugt davon, das mind. 10% der Zahler nur Zahlen weil Sie nicht Wissen das es eine "pseudolegalisiere Massenabzocke" (was fürn geiles Wortkonstrukt  :D) ist oder keinen Bock haben dagegen anzugehen.

Um es zum Ruhen zu bringen, müsste ich wohl sofort Klage einreichen und innerhalb 4 Wochen begründen, in der Hofffnung das die Pfändung dadurch gestoppt werden kann. Im Moment steht da nur die mündliche Fristverlängerung bis Monatsende.  Eine Klage einfach abschreiben ist nicht. Das braucht Zeit und viel Arbeit (siehe Roggi: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15468.msg102942.html#msg102942). Ich möchte ja auch Wissen und recherchieren worüber ich schreibe.

Von daher wird jetzt am Wochende die endgültige Entscheidung fallen.
Titel: Re: Antrag §80 Abs 5 VwGO abgewiesen - Mr. X gibt auf.
Beitrag von: gurke7 am 21. August 2015, 21:45
hi,
die Klage selber würde die Vollstreckung nicht stoppen oder aufschieben, da es sich um öffentlich-rechtliche Forderungen handelt - das kann nur der bei Person X gescheiterte Antrag §80(5)  das Rechtmittel, siehe Rechtsbehelfsbelehrung dagegen ist die Beschwerde - jedoch in 2.Instanz vermutlich mit Anwalt.

gegen die Festsetzung des falschen Streitwerts sollte auf jeden Fall Beschwerde eingelegt werden, das ist ohne Anwalt möglich und sollte Erfolg haben, der Fehler ist ja offensichtlich, der Streitwert hat nämlich Einfluss auf die Höhe der Gerichtskosten
Titel: Re: Antrag §80 Abs 5 VwGO abgewiesen - Mr. X gibt auf.
Beitrag von: anne-mariechen am 22. August 2015, 15:31
Hallo wonka65,

Das Verfahren wurde dann auch gleich einem Einzeklrichter zugewiesen und dann gings ab. Ergebis:  Klage abgewiesen !! >:D

Hauptgrund vermutlich wegen des frischen Urteils des OVG Lüneburg 231/15 vom 3.7.2015 aber dasTolle dabei:
1. Die Antwort des NDR ist beim VG eingegangen am Freitag, den 14.8. und das Urteil wurde X bereits am Dienstag 17.8. zugestellt!!
2, Da hat es jemand sehr eilig gehabt und dabei auch noch mächtig beim KOPIEREN der Klageabweisung geschlampt: :(

Seite 12 letzer Absatz: X hat gar keine Zweitwohnung in Baden-Württemberg. Der Absatz geht voll am Thema vorbei.
Seite 13 Streitwertfestsetzung: (476,24 € : 4 = 321,15 €) !!!  Muß aber heissen = 119,06 € (Auf der 1. Seite ist es aber Richtig)

Ein Versuch wäre es Wert, solche Vorgänge an die Presse heran zutragen. Das was die Richter und Gerichte sich erlauben ist unerhörlich.

Oder per Rundmail unsere Bundestagsabgeordnete informieren, damit diesen Volksvertreter der Demokratie aufgezeigt wird,
wie der Bürger mit staatlicher Betrugsgewalt gezielt ignoriert wird.

Was sicherlich nicht verkehrt wäre, den Fall dem Justizminister zur Stellungnahme vortragen. Der Minister kann den Gerichten Weisungen erteilen.
Titel: Re: Antrag §80 Abs 5 VwGO abgewiesen - Mr. X gibt auf.
Beitrag von: Kurt am 22. August 2015, 17:53
... Der Minister kann den Gerichten Weisungen erteilen.

DAS ist doch sicherlich überall schon flächendeckend passiert (siehe alle bisher "Im Namen des Volkes" ergangene Urteile) :-X
Titel: Re: Antrag §80 Abs 5 VwGO abgewiesen - Mr. X gibt auf.
Beitrag von: anne-mariechen am 22. August 2015, 23:19
... Der Minister kann den Gerichten Weisungen erteilen.

DAS ist doch sicherlich überall schon flächendeckend passiert (siehe alle bisher "Im Namen des Volkes" ergangene Urteile) :-X

Diese Vermutung und Sichtweise der Politik ist bekannt. Kopfnicken und mit den Augen an die Wand schauen. Wir müssen die Herren beschäftigen

Es geht darum den handelnden beteiligten Personen Ihre Verantwortung vorführen. Es gibt Bürger die damit Erfolg haben. Warum wir nicht ?

http://www.welt.de/politik/deutschland/article117004011/Wie-Buerger-Horst-G-im-Alleingang-Gesetze-aendert.html (http://www.welt.de/politik/deutschland/article117004011/Wie-Buerger-Horst-G-im-Alleingang-Gesetze-aendert.html)



Titel: Re: Antrag §80 Abs 5 VwGO abgewiesen - Mr. X gibt auf.
Beitrag von: px3 am 23. August 2015, 09:11
... Der Minister kann den Gerichten Weisungen erteilen.

Wie kommst Du denn auf das schmale Brett ?
http://www.gesetze-im-internet.de/drig/__26.html
Zitat
(1) Der Richter untersteht einer Dienstaufsicht nur, soweit nicht seine Unabhängigkeit beeinträchtigt wird.

Also nichts mit "irgendjemand kann einem Richter Weisungen erteilen".

Titel: Re: Antrag §80 Abs 5 VwGO abgewiesen - Mr. X gibt auf.
Beitrag von: PersonX am 23. August 2015, 10:35
Die Unabhängigkeit eines Richters ist nie gegeben, wenn seine Entwicklung also die berufliche von seinen Entscheidungen abhängig sein können. Ein jeder gebe in eine Suchmaschine seiner Wahl die Worte Gewaltenteilung Deutschland ein und prüfe es in Bezug zu anderen Ländern.
Titel: Re: Antrag §80 Abs 5 VwGO abgewiesen - Mr. X gibt auf.
Beitrag von: px3 am 23. August 2015, 13:31
Was soll das bitte jetzt für eine Diskussion werden ?

anne-mariechen kommt hier mit Verschwörungstheorien, ich belege das Gegenteil mit Gesetzen und PersonX kommt jetzt wieder mit "ich glaube aber etwas anderes, kann es aber nicht belegen".

Könnte ein Mod bitte den Thread zumachen, weil eine sachliche Diskussion hier nicht möglich ist.
Titel: Re: Antrag §80 Abs 5 VwGO abgewiesen - Mr. X gibt auf.
Beitrag von: Kurt am 23. August 2015, 13:38
Liebe/r px3,

der/die einzige mit Unterstellung von Verschwörungstheorie(n) bist Du.

Man muss nicht alles und jedes gleich in diese Richtung lesen (wollen) !?

Danke für die Aufmerksamkeit.

Gruß
Kurt

edit - um das Ding nicht noch mehr aufzublähen:

Was soll das bitte jetzt für eine Diskussion werden ?

anne-mariechen kommt hier mit Verschwörungstheorien, ich belege das Gegenteil mit Gesetzen und PersonX kommt jetzt wieder mit "ich glaube aber etwas anderes, kann es aber nicht belegen".

Könnte ein Mod bitte den Thread zumachen, weil eine sachliche Diskussion hier nicht möglich ist.
Wie wahr. Siehe nachfolgendes posting #17.
Bin raus.
Titel: Re: Antrag §80 Abs 5 VwGO abgewiesen - Mr. X gibt auf.
Beitrag von: px3 am 23. August 2015, 13:54
... Der Minister kann den Gerichten Weisungen erteilen.

DAS ist doch sicherlich überall schon flächendeckend passiert (siehe alle bisher "Im Namen des Volkes" ergangene Urteile) :-X

Wie deutest Du denn Deinen mehr als sinnfreien Post ohne Belege ?
Titel: Re: Antrag §80 Abs 5 VwGO abgewiesen - Mr. X gibt auf.
Beitrag von: anne-mariechen am 23. August 2015, 14:12
Sehr geehrter px3

anne-mariechen kommt hier mit Verschwörungstheorien, ich belege das Gegenteil mit Gesetzen und PersonX kommt jetzt wieder mit "ich glaube aber etwas anderes, kann es aber nicht belegen".
Könnte ein Mod bitte den Thread zumachen, weil eine sachliche Diskussion hier nicht möglich ist.

Wo bitte habe ich eine Verschwörungstheorie aufgestellt??? Darüber weiter Worte zu verlieren ist absolut zwecklos.

Hier glaubt wohl einer der Betragservice hält sich an Gesetze ! Glaube heißt Hoffnung.


Gruß Annemariechen
Titel: Re: Antrag §80 Abs 5 VwGO abgewiesen - Mr. X gibt auf.
Beitrag von: px3 am 23. August 2015, 14:21
Wo Du eine Verschwörungstheorie aufgestellt hast ?

Da:
Der Minister kann den Gerichten Weisungen erteilen.

Wenn Du Dich mit den rechtlichen Grundlagen in Deutschland nicht auskennst, solltest Du auch keine Märchen verbreiten.
Ich hatte Dir die entsprechende Rechtsgrundlage der Unabhängigkeit der Richter gepostet, die Du da ja zu ignorieren scheinst.

Ich wäre mehr als erfreut, wenn Du für Deine Aussage eine Rechtsgrundlage liefern würdest.


EDIT:
und da:
Hier glaubt wohl einer der Betragservice hält sich an Gesetze ! Glaube heißt Hoffnung.
Titel: Re: Antrag §80 Abs 5 VwGO abgewiesen - Mr. X gibt auf.
Beitrag von: mk222 am 23. August 2015, 14:56
Sollte ich mich jemals dazu entschliessen, dem Beitragsservice Geld zu überweisen, werde ich 10 Daueraufträge einrichten, die jeden 3ten Tag im Monat automatisch 1-3 Cent überweisen.

Jegliche €uro Angaben in Mahnungen und Beitragsbescheiden der GEZ, sind dann automatisch Ihrer Höhe nach sukzessive ungültig.

Ausserdem wird die Beitragskontonummer bei jedem Dauerauftrag mit etwas anderen Leerzeichen geschrieben. Das heisst, ein menschlicher Mitarbeiter muss sich um diese Mikrozahlungen kümmern.

Titel: Re: Antrag §80 Abs 5 VwGO abgewiesen - Mr. X gibt auf.
Beitrag von: wonko65 am 23. August 2015, 16:02
@gurke7: 
Der Streitwert ist schon richtig, auf Seite 1 das Ergebis und die Kostenberechnung korret, nur halt das Rechenergebis auf Seite 12 wurde beim kopieren nicht "angepasst." Von daher macht eine Beschwerde keinen Sinn.

@mk222:
Das kannste dir nur erlauben, wenn dein Konto aboslut Gebührenfrei läuft. Sonst zahlst du mit Buchungsposten und ggf. Dauerauftragsgebühren ein zigfaches oben drauf.
Solange die Beitragsnummer nicht durch andere Zeichen unterbrochen wird bringen die Leerstellen - oder _ nix. Das wird per Software heute sauber rausgefiltert. Also nix manuell.

Bitte an alle anderen:
Bei Kommentare bitte an das Thema halten.

Danke.