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Archiv => Archiv => Pressemeldungen August 2015 => Thema gestartet von: Uwe am 18. August 2015, 11:00
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(https://yt3.ggpht.com/-vAK7QmCi_os/AAAAAAAAAAI/AAAAAAAAAAA/Pvu1gZsdC6s/s88-c-k-no/photo.jpg)
Der WDR gibt uns Tipps
Inkasso: so haben Inkassobüros keine Chance
Was tun, wenn Inkasso-Unternehmen mit Schufa und Gerichtsvollzieher drohen?
Wenn ihr solche Post bekommt: bloß nicht zahlen, bevor ihr das Video gesehen habt!
Video hier:
https://www.youtube.com/watch?v=uyoQbgs7aRE
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wie geil ist das denn bitte hahahaha :D
kann das nicht einer runterladen? Das bleibt bestimmt nicht lange Online
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Wie ist sowas nur möglich?
Ohmanoman
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Hoffentlich verstehe ich die Dummfunker hier richtig:
Wenn eine Firma eine bestellte Ware liefert und der Kunde nicht bezahlt, ist es verwerflich die Forderung einzutreiben.
Wenn der Dummfunk eine unbestellte Ware zur Verfügung stellt und man dafür nicht bezahlt, ist es richtig zu vollstrecken?
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Leider nutzen uns diese Hinweise weniger, da die Landesrundfunkanstalten beim Beitragseinzug hoheitlich handeln.
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wie geil ist das denn bitte hahahaha :D
kann das nicht einer runterladen? Das bleibt bestimmt nicht lange Online
Kann jeder selbst: http://convert2mp3.net
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Bevor hier der Hyp ausbricht, bedenkt bitte, dass Inkassounternehmen ohne Gerichtstitel hier gemeint sind.
Beim öR ist dies nicht notwendig, dank RBStV und dem darin explizit erwähnten Verwaltungsvollstreckungsverfahren.
Und dies gilt dann wie ein Titel vom Gericht (nur halt ohne Titel und ohne Gericht).