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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: spacekex am 17. August 2015, 17:55

Titel: Zwangsanmeldung später als Januar 2013
Beitrag von: spacekex am 17. August 2015, 17:55
Alles rein fiktiv.

Moin zusammen,

Person S hat noch nie an GEZ bzw. Beitragsservice gezahlt. Hat auch noch nie Post von denen bekommen.
Warum, weiß sie nicht.
Nun ist diese Person am 1. April 2015 umgezogen. Nach fünf Wochen kam dann der erste Brief. Danach kamen noch zwei als Infopost.
Frage ob die Daten stimmen, das Übliche.
Jetzt eine neuer Brief mit dem Betreff: Bestätigung der Anmeldung. Also Zwangsanmeldung.

Aber: Die wollen erst ab 1. April 2015 Geld haben. Was zwischen Januar 2013 und März 2015 war ist völlig irrelevant.
Person S versteht das nicht!
 
Kulanz, Versehen?

Person S hat so einen Fall hier noch nicht gefunden. Die rechtlichen Folgen anderen Bescheiden gegenüber (evtl. Gleichheitsprinzip)
kann sie nicht beurteilen.

Egal, zahlen wird sie auf keinen Fall. Klagen auf jeden Fall.

Titel: Re: Zwangsanmeldung später als Januar 2013
Beitrag von: Zeitungsbezahler am 21. August 2015, 14:22
Die Daten stammen aus der automatischen Weitermeldedung der Umzugsdaten an den Belästigungsservice.
Da in diesem Datensatz auch die vorherige Wohnanschrift enthalten ist, gibt es zwei mögliche Szenarien:
Man hat tatsächlich die Vorgeschichte vergessen.
Man probiert erstmal aktuell an die Kohle zu kommen und bescheidet die Altwohnung erst später, bis zur Verjährung hätte man ja Zeit dazu...
Titel: Re: Zwangsanmeldung später als Januar 2013
Beitrag von: Kurt am 21. August 2015, 15:07
Alles rein fiktiv.
Jetzt eine neuer Brief mit dem Betreff: Bestätigung der Anmeldung. Also Zwangsanmeldung.

Wenn Person Y dies (rein fiktiv) erleben würde würde sie als allerallererstes den INTENDANTEN der zuständigen LRA anschreiben, der "Direktanmeldung" widersprechen und auf rückhaltlose Aufklärung drängen warum, wie usw. es zu dieser "Direktanmeldung" kommt; WER sie aufgrund von welchen rechtlichen Rahmenbedingungen vorgenommen hat usw.  >:D
Gleichzeitig würde Person Y mitteilen dass - solange dies nicht geklärt ist - alle eventuell folgenden Schreiben als nichtig angesehen werden?

Gruß
Kurt
Titel: Re: Zwangsanmeldung später als Januar 2013
Beitrag von: Person_of_Interest am 21. August 2015, 21:19
Ich könnte mir vorstellen, dass Person S in dem Zeitraum von 2013-2015 bei einem Vollzahler gelebt hat, sodass deswegen keine Forderungen von diesem Verein ausstehen?

Was natürlich nicht heißt, dass sie es nicht noch rückwirkend versuchen könnten. Sieht denen ganz ähnlich.

Ohja, bitte bitte klagen wenn es soweit ist. Ich bewundere jeden, der sich mit dem Thema auseinander und zur Wehr setzt.

Wie es für Person S weitergehen könnte findet sich ja hier im Forum. Interessant wird es m.E.n. wenn der Festsetzungs (oder wie auch immer) Bescheid eintrifft, bei dem dann Widerspruch eingelegt werden sollte.

Ich verlinke einfach mal den

Ablauf - Beispielablauf

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416 (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416)

Da steht die Reihenfolge beispielhaft drin

Beste Grüße

Person of Interest