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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: GEZeigt am 12. August 2015, 10:28

Titel: Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" an Beitragsservice oder LRA direkt?
Beitrag von: GEZeigt am 12. August 2015, 10:28
Hallo,

angenommen Person X möchte theoretisch auf die 1. Mahnung reagieren und den
Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" nachreichen.

Wer wäre der korrekte Adressat?
Der Beitragsservice oder die zuständige LRA?

Danke & Gruß

GEZeigt
Titel: Re: Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" an Beitragsservice oder LRA direkt?
Beitrag von: Bürger am 12. August 2015, 23:46
Letztenendes dürfte es i.d.R. egal sein.

Im Zweifel...
...an die Landesrundfunkanstalt

oder eben einfach an beide ;)

Mögen sie die direkten Folgen ihrer "verwaltungsvereinfachenden Regelung" tagtäglich aufs Neue spüren... ;) :D