gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: GEZeigt am 12. August 2015, 10:28
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Hallo,
angenommen Person X möchte theoretisch auf die 1. Mahnung reagieren und den
Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" nachreichen.
Wer wäre der korrekte Adressat?
Der Beitragsservice oder die zuständige LRA?
Danke & Gruß
GEZeigt
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Letztenendes dürfte es i.d.R. egal sein.
Im Zweifel...
...an die Landesrundfunkanstalt
oder eben einfach an beide ;)
Mögen sie die direkten Folgen ihrer "verwaltungsvereinfachenden Regelung" tagtäglich aufs Neue spüren... ;) :D