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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Eichhörnchen am 01. August 2015, 12:15

Titel: Widerspruchsbescheid ausstehend - langer Urlaub steht bevor
Beitrag von: Eichhörnchen am 01. August 2015, 12:15
Liebe Fachkundige/Erfahrene,

folgende Situation:
Frau X hat dem Festsetzungsbescheid widersprochen - handschriftlich - und wartet seit knapp zwei Monaten auf Reaktion. Sie weiß nicht: wenn drei Monate vergangen sind, ohne dass ein Widerspruchsbescheid (oder sonstige Reaktion) eingetrudelt ist, muss sie dann reagieren? Sie ist, wohlgemerkt, nicht darauf erpicht, baldmöglichst eine Klage einzureichen, sondern möchte das eher so lange wie möglich hinauszögern.
Hinzu kommt Folgendes: Zu dem Zeitpunkt, wo die drei Monate ablaufen, befindet sich Frau X in einem einmonatigen Urlaub am anderen Ende der Welt. Ist das ein Problem?

Vielen Dank für jeden Tipp für Frau X! Sie würde sich freuen.
Titel: Re: Widerspruchsbescheid ausstehend - langer Urlaub steht bevor
Beitrag von: gurke7 am 01. August 2015, 22:28
nein, natürlich muss eine Person Frau X nicht nach drei Monaten selbsttätig weitere Schritte unternehmen, das ist eine "kann-Bestimmung" - hier kann Frau X solange sie lustig ist abwarten.

das mit dem Urlaub kann ein Problem sein, manche Gerichte geben die Auskunft, dass jeder potentielle Empfänger von Amtsschreiben gefälligst dafür Sorge zu tragen hat dass es einen erreicht - ggf. mit einer anderen Person die sich eben um die Post kümmert.
jedoch: die Widerspruchsbescheide werden per Einschreiben versendet - wenn Frau X das Schreiben nicht abholt, ist es natürlich auch nicht zugestellt und muss erneut zugestellt werden.
ggf. ist Frau X gut beraten, allerlei Nachweise zu erbringen dass sie tatsächlich auf Urlaub war - damit lässt sich wenn es ganz doof läuft Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen
Titel: Re: Widerspruchsbescheid ausstehend - langer Urlaub steht bevor
Beitrag von: PersonX am 02. August 2015, 01:24
PersonX Widerspruchsbescheid kam mit Zustellung ohne Einschreiben, sondern wurde förmlich zugestellt. Bedeutet mit Nachweis des Datums der Zustellung in den Briefkasten gesteckt. Da hilft nur Namen ab vom Kasten. Es gibt in Deutschland keine Pflicht einen Briefkasten bereit zu halten.