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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Robot82 am 30. Juli 2015, 01:58
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Hallo Zusammen,
Person A hat noch nie Beiträge an die GEZ bezahlt. Die bis jetzt 3 bekommenen Festsetzungsbescheide hat sie widersprochen (der letzte im November 2014). Beim 2. Bescheid hat sie leider vergessen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung zu stellen (beim 1. und 3. hat sie das gemacht). Jetzt bekommt Person A einen Widerspruchbescheid aber nur für den 1. und 3. Widerspruch. Der 2. wurde anscheinend auch von der GEZ vergessen. Hat das eine besondere Bedeutung? Versucht eventuell jetzt die GEZ den 2. Bescheid zu vollstrecken weil kein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt wurde? Was soll Person A jetzt machen? Kann sie trotzdem Klage gegen alle 3 Bescheide einreichen?
Danke und viele Grüße!
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Person A will jetzt klagen. Sollte sie die Klage erstmal ohne Begründung einreichen um etwas Zeit zu gewinnen? Wie lange hätte Person A Zeit um die Begründung nachzureichen? Was muss Person A hier beachten? Oder wäre doch besser die Klage vom Anfang an mit Begründung einzureichen?
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Eine Klage richtet sich gegen den Widerspruchsbescheid vom xx.xx.xxxx
oder gegen die Widerspruchsbeschede vom xx.xx.xxxx und yy.yy.yyyy
Es scheint vorteilhaft zu sein, wenn in der Klage schon einige Argumente aufgeführt werden.
Fristverlängerung kann beantragt werden, um weitere Begründungen nachzureichen, dann gibt es dafür 4 Wochen Zeit. Bis die Antwort vom Gericht kommt, vergehen auch 2 Wochen.
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Person A hat heute Klage eingereicht. Mal schauen, wie es weitergeht...
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Es reicht, im Klageantrag Bedenken bezüglich formaler/verfassungsrechtlicher/persönlicher Gründe vorzutragen. Weitere Klagebegründung wird nachgereicht.
Wer sich nicht selbst eine Frist auferlegt, und sich zu lange Zeit läßt, bekommt vom Gericht die Aufforderung, die Klagebegründung nachzureichen.