gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Thema gestartet von: karlsruhe am 29. Juli 2015, 22:48
-
Hallo liebe Mitstreiter,
morgen ist es mal wieder soweit für weitere und neue Aktionen.
Man darf gespannt sein.
Vielleicht so etwas in Form eines Live-Tickers
(dies ist allerdings noch nicht der schon angekündigte Live-Ticker Anfang August)
(ist ja auch noch nícht August ;))
-
Nur so viel schon mal,
hat sich gelohnt.
Bin noch unterwegs, werde später
berichten.
Wir waren beim SWR in Stuttgart :) ;D 8)
-
Hallo,
wir sind schon sehr gespannt....
VG
-
Ja, den Widerspruch zur Niederschrift in Stuttgart ablegen, war mal wieder ein
Erlebnis.
Auch diesmal war es nicht möglich unter der angegebenen Adresse:
Neckarstraße 230 diesen Widerspruch zu tätigen, laut Pförtner: nur ein Briefkasten.
Wir musste auf die andere Straßenseite: Nr. 211
Einiges hatte sich seit meinem letzten Besuch verändert.
Gleich an der Eingangstür hängt nun ein großes Plakat, mit Informationen
zur Erreichbarkeit des Beitragsservice.
Oben, groß und deutlich zu lesen:
ARD ZDF DeutschlandRadio
Beitragsservice
50656 Köln
Tel.: 018 59995 0200
(Anmerkung von mir: Laut Geschäftsbericht 2014 besteht bei dieser Telefonnummer
immerhin eine Erreichbarkeit von 53%, für wirklich dringende Fälle optimal und absolut
teuer (habe es selber ausprobiert))
Dann in mehreren Sprachen, Hinweise.
Weiter:
Servicezeiten SWR
Beitragsservice Stuttgart
Mo-Do. 8 – 12, 14 – 16
Fr. 9 – 12
So weit so gut. Man sollte meinen, dass man während dieser Servicezeiten „willkommen“ ist,
davon aber später mehr.
Wir haben geklingelt, wurden unten abgeholt und oh Wunder, es gibt mittlerweile einen
Raum dafür (mein Eindruck, war wohl früher mal die Besenkammer) mit Computer, Tisch und 2 Stühlen.
(Beim letzten Mal wurden wir ja im Flur „abgefertigt“)
Mittels Beitragsnummer holte sich die Protokollantin den „Vorgang“ auf den Bildschirm.
Gleich eine Rüge:
„Sie haben noch letztes Jahr bezahlt, aber jeweils monatsweise, das geht aber nicht,
sie sind verpflichtet jeweils für 3 Monate zu bezahlen“
„Natürlich geht das, sehen Sie ja, ich habe den Monat jeweils nachträglich nach erfolgter Nichtleistung bezahlt.“
Schon mal ein guter Start. ::)
Blatt Papier und Kuli zur Hand und es ging los.
Bei der 3. handschriftlich verfassten Seite, der Einwand:
"Hätte ich gewußt, dass das viel wird, hätte ich es gleich in den Computer getippt,
so ist es unangenehm" (Schreibkrampf?)
"Kommt noch viel?
Ich tippe es jetzt in den Computer."
Während der Niederschrift kam es dann zu einem kleinen „Schlagabtausch“ in Sachen
Bildungsauftrag, Allgemeinbildung etc.
bei dem die Protokollantin die Niederschrift deswegen abrechen wollte.
Aber weiter im Text.
Der Leiter des Beitragsservice Stuttgart gesellte sich zu uns, mit dem Hinweis,
dass die Möglichkeit der Niederschrift nicht dazu da sei, lange Widersprüche zu schreiben, sondern nur die Aufnahme des Widerspruchs mit Nachreichen des Schriftsatzes.
(wo steht das? >: (Gibt es eine Begrenzung?)
Wenn da 10 Leute pro Tag damit kommen (na das wäre toll! 8) )
könnte dies in diesem Umfang nicht bewältigt werden.
Ok, ich nahm dann gleich die Möglichkeit wahr, mein eigenes Anliegen vorzutragen:
Hatte die Mahnung eines Mitstreiters dabei, der jeden Widerspruch fristgerecht geschickt hatte, gottseidank mit Rückschein.
In dieser Mahnung wurde auf die sofortige Zahlung des Betrages bestanden, mit Frist zum 16.07.15
(erhalten allerdings auch erst um diesen Tag herum)
Ich habe dem Leiter dann diesen Brief vorgelesen:
„Was passiert, wenn Sie nicht zahlen? Ihnen drohen Vollstreckungsmaßnahmen wie die Abgabe einer Vermögensauskunft, Kontopfändung, Pfändung des Arbeitseinkommens, der Rente oder auch ihrer Mitkaution. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist werden wir über diesen Beitrag bei der für Ihren Wohnsitz zuständige Vollstreckungsbehörde Vollstreckungsmaßnahmen beantragen. Die Kosten für die Beitreibung gehen zu ihren Lasten.“
Antwort des Leiters darauf:
„Da sind keine Widersprüche eingegangen, deshalb dieser Brief.“
„Natürlich sind die Widersprüche eingegangen, belegbar durch die Rückantworten der Einschreiben.“
(die ich heute nicht dabei hatte)
Diese Argumentation ging ein paar Mal hin und her.
Zum Schluss äußerte sich der Leiter des Beitragsservice in Stuttgart dahingehend, dass
wenn ich den Eingang der Widersprüche mittels unterschriebener Rückantworten belegen
kann, würde er diesen Brief für nichtig erklären?
Na da bin ich aber mal so frei, werde ich nächste Woche erledigen.
Auch meinte er, dass dies wohl ein bedauerlicher „Einzelfall“ wäre, upps,
da kenne ich aber sehr viele „Einzelfälle“.
-
Zum Schluss äußerte sich der Leiter des Beitragsservice in Stuttgart dahingehend, dass
wenn ich den Eingang der Widersprüche mittels unterschriebener Rückantworten belegen
kann, würde er diesen Brief für nichtig erklären?
Na da bin ich aber mal so frei, werde ich nächste Woche erledigen
Mission erfolgreich erfüllt. :) ;D 8)
Für die Vorgänge mit Vollmacht, die ich dabei hatte,
konnte ich das regeln.
Außerdem war ein weiterer Mitstreiter mit derselben
Problematik dabei, auch dieser Vorgang wird durch
den Sachbearbeiter in gleicher Weise erledigt werden.
Die Widerspruchsbescheide werden in den nächsten
2 Wochen zugehen.
Laut Aussage des Sachbearbeiters wird mit dem
Einreichen der Klage der Vorgang „geschlossen“
-
@Karlsruhe Vielen Dank für deine wertvolle Hilfe u.a. in meiner Angelegenheit!
-
@zorniger: sehr gern geschehen, immer wieder gerne :)
Hallo zusammen,
na das war ja mal ein Tag, den das Leben schrieb.
(Viel spannender als jeder Fernsehfilm und so real!)
Ein Sachbearbeiter des Beitragservice in Stuttgart hat uns unten
abgeholt, wir saßen im Flur in der Ecke, 2 weitere Mitstreiter
waren schon vor Ort, gesellten sich zu uns (gehören die auch zu
ihnen, gemeint war ich, ja klar)
Auf einmal kamen auch noch Sicherheitsleute zur Eingangstür herein.
Was war los?
Die einen Mitstreiter waren schon vor Ort, aber ohne Orientierung,
da wir uns unterwegs verpasst hatten und keinen Handy-Kontakt.
Zum andern die Tatsache, dass wir (ein Mitstreiter, der letzte Woche schon mit dabei war und ich) auch geklingelt hatten, und um Einlass baten.
Die Protokollantin von letzter Woche kam ja, ich denke, um zu öffnen,
erkannte uns und fort war sie (und hat sicher Alarm geschlagen)
Sicher in der Annahme, dass noch 1,2,3 ganz viele kommen werden.
Bei der allerersten Gerichtsverhandlung zum Thema „GEZ“ im Januar
2014 in Karlsruhe überschätzte man uns auch total.
War groß im Kalender des Forums bekannt gemacht worden, man konnte uns nicht ein-
schätzen und sage und schreibe 8 große kräftige Polizisten in voller Montur
wurden aufgefahren, aber lest selber
Termin am VG Karlsruhe
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7709.msg58399.html#msg58399
Edit karlsruhe: der Beitrag ist nur direkt sichtbar, wenn man als Mitglied eingeloggt ist
Bericht ab Antwort 21 (falls diese hier nicht sofort erscheint)
Tja, was für ein Tag, was für ein Ruf eilt uns mal wieder voraus,
aber gut so, denn wir sind nicht mehr unsichtbar!!
-
Coole Aktion, Karlsruhe! Herzlichen Dank für Deinen Einsatz!
Liebe Grüße,
-
Und auch gleich mal die ersten Erfolgsmeldungen:
TATA
Der erste Widerspruchsbescheid ist da (nach 2 Wochen upps, geht doch)
Wie nicht anders zu erwarten: Textbausteine 8)
-
Und weiter gehts mit den Erfolgsmeldungen.
Sind alle angekommen, datiert am 7.8. erhalten um den 14.8.15, ok.
Nun gehts zu den Verwaltungsgerichten ;D
Werde dann jeweils meine Fußnote verändern, wenn wir
die Klagen eingereicht haben.
(Wir müssen zu 3 verschiedenen Verwaltungsgerichten in Ba-Wü, Wohnort abh.)
Dann wollen wir mal :) ;D 8)
-
Na das ist ja echt lustig.
Jeder einzelne hat eine andere Anzahl von Textbausteinen erhalten.
Die Unterschreibenden waren allerdings alle gleich, aber
wer genau sind diese Menschen?
Egal, nun ist Klageeinreichen angesagt. ;D
Wenn ich bei allen mitgehe, würde das für mich heißen
3-4 verschiedene Verwaltungsgerichte, aber ok, mache ich sehr
gerne, vorallem:
Geht doch!!!!!!!!! 8) :police:
-
Ja, nun haben auch 2 weitere Mitstreiter mit mir zusammen gestern
ihre Klage beim Verwaltungsgericht in Freiburg eingelegt :)
Habe dies auch schon markiert: siehe die rote + 2
in meiner Signatur! 8)
In den letzten Tage/Wochen ca. 7 neue Klagen, die ich persönlich weiß:
4 beim Verwaltungsgericht Freiburg, 1-2 mal demnächst in Karlsruhe, 1 in Sigmaringen, 1 in Neustadt an der Weinstraße
Na also, geht doch ;)
Weitere haben sich schon beim Runden Tisch in Freiburg am 03.09.15 herauskristallisiert, nun denn. 8)
-
Und wieder eine Klage mehr: Heute: Verwaltungsgericht Freiburg: + 1!!!
Der Sachbearbeiter kennt mich mittlerweile und hat heute tatsächlich gefragt,
wie andere "Mitstreiter" mit mir Kontakt aufnehmen können, die eben alleine bei ihm erscheinen.
Habe dem Sachbearbeiter denn man gleich eine Kontaktmöglichkeit aufgeschrieben, die er
gerne an andere "Ratsuchende" weitergeben wird. 8)
Noch ausstehend, aber sicher sehr bald ergänzt (wegen Fristwahrung)
Klage beim VG Sigmaringen, VG Neustadt an der Weinstraße, und so ca. 1-2 demnächst
beim VG Karlsruhe!
September 2015: der Monat der Klageeinreichungen :) ;D 8) :police:
-
Habe soeben eine Ergänzung zu:
September 2015: der Monat der Klageeinreichungen
erhalten:
gestern eingeworfen:
Verwaltungsgericht Köln + 1 :) :laugh: 8)
-
Könnte zwar allmählich ein eigenes Thema sein, aber egal.
TäTä: noch eine Klage mehr für den Aktionsmonat September:
September 2015: der Monat der Klageeinreichungen
1x Klage eingereicht beim Verwaltungsgericht Sigmaringen
Und gleich die nächste tolle Nachricht, die mich heute erreichte:
Das Verwaltungsgericht Freiburg stellt wegen des Urteils vom 02.04.14 ruhig, bzw.
bietet die Ruhensstellung an, Klasse.
Kleine Ergänzung:
auch das Verwaltungsgericht Karlsruhe ist aktuell in diesem Jahr auch dabei!!!!
-
Oha
Nicht nur September: Monat der Klageeinreichungen
nee, natürlich ebenso wichtig die Reaktionen:
Verwaltungsgericht Freiburg zu einer jetzt neu getätigten
Klageeinreichung:
Urteil vom 02.04.14 (2 K 1446/14) am Verwaltungsgericht Freiburg
hat die Kammer in einer Klage gegen den Südwestrundfunk, bei der es
u. a. um die Frage der Verfassungmäßigkeit des neuen Rundfunkbeitrags
geht, abgewiesen und gegen das Urteil die Berufung, sowie die Sprungrevision
zugelassen.
Die Berufung gegen dieses Urteil ist beim Verwaltungsgerichtshof Baden-
Württemberg anhängig.
Hier auch noch aktuell vom 08.09.15 zu einer Klageeinreichung beim Verwaltungs-
gericht Karlsruhe:
…
Gem. § 173 VwGO i.V. § 251 ZPO hat das Gericht das Ruhen des Verfahrens anzuordnen, wenn beide Parteien dies beantragen und anzunehmen ist, dass aus wichtigen Gründen diese Anordnung zweckmäßig ist.
Die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe hält eine Ruhensanordnung in Ihrem Verfahren für zweckmäßig.
Zwischenzeitlich sind erstinstanzliche Entscheidungen baden-württembergischer Verwaltungsgerichte zur Frage der Zulässigkeit einer Rundfunkbeitragserhebung ergangen ( Freiburg..., Stuttgart..)
In diesem Verfahren wurde u. a. Der von den weitaus meisten Klägern angegeriffenen Charakter der Rundfunkabgabe als Beitrag dahingehend entschieden, dass...
Die in allen Verfahren zugelassene Berufung wurde auch in allen Verfahren eingelegt.......
Während des Ruhens des Verfahrens erfolgen keine weiteren Verfahrensschritte.
Das Verfahren ist gewissermaßen „eingefroren“. Sie erleiden hierdurch keine Nachteile.....
Ist das nicht eine Mutmachmitteilung? :) 8) :police:
-
Ooch was schön und weiter geht es mit den Klageeinreichungen:
1x Neustadt an der Weinstraße, danke schön
wird in meiner Signatur vermerkt. :)
-
September 2015: der Monat der Klageeinreichungen
Wunderbar und es geht denn mal weiter:
Mitstreiter auch aus anderen Bundesländern informieren
mich über aktuelle "Klageeinreichungen"
Schließlich ist September wohl der Monat der Klageeinreichungen
(und Reaktionen)
Hier nun eine Klageeinreichung aktuell in Hessen, also + 1 :D 8) :police:
Wunderbar, na also, geht doch :) :D 8) :police:
Freue mich persönlich ungemein, wenn ich in meiner Signatur noch weitere Klageeinreichungen
dokumentieren kann, danke schön :)
-
November: Monat der Klageeinreichungen!
Hallo liebe Mitstreiter,
heute aktuell 2 weitere Klageeinreichungen beim Verwaltungsgericht
Freiburg (siehe rote Zahlen in meiner Fussnote) 8)
Regulär wären es 3 gewesen, aber 1 Mitstreiter musste stattdessen arbeiten.
Wird natürlich nachgereicht! :)
Ein weiterer Mitstreiter gesellte sich dann auch noch zu uns, der für mich
seine gesammelten Werke zu einer Zwangsvollstreckung dabei hatte.
Ich kann nur sagen:
Die wissen tatsächlich nicht, was sie tun. :-\
Kleine Beispiele:
Gläubiger: ARD, ZDF! HMMMM
Ablehnung der Erinnerung durch das Amtsgericht,
weil ja das Urteil des BGH nach dem Tübinger Beschuss (hier nur als
Aktenzeichen benannt, dass sich aber auf das Datum vom 09.09.15 bezog!)
Die Richterin hat sich dieses Aktenzeichen dann ersteinmal ausgedruckt, upps. ::)
Der Richterin war das dann doch peinlich, aber was solls, wir müssen ja damit
weitermachen.
Urteile, Beschlüsse hin oder her, die Personen, die darüber richten und handeln
müssen erst einmal geschult werden?!
-
November: Monat der Klageeinreichungen!
Hallo liebe Mitstreiter,
heute aktuell 2 weitere Klageeinreichungen beim Verwaltungsgericht
Freiburg (siehe rote Zahlen in meiner Fussnote) 8)
Regulär wären es 3 gewesen, aber 1 Mitstreiter musste stattdessen arbeiten.
Wird natürlich nachgereicht! :)
Wird hiermit ergänzt mit einer weiteren +1 in Rot, freu. :)
-
Und weiter geht es mit den Klageeinreichungen: Dezember 2015
Super, sogar in München,
mal selber lesen:
Meine Klage ist jetzt beim Verwaltungsgericht und es gibt folgende interessante Antwort dazu vom BR (Auszug):
"Das Beitragskonto ist - ohne Anerkennung jeder Rechtspflicht - einstweilen mahn- und sollausgesetzt, sodass derzeit keine Zahlungsaufforderungen und Beitragsbescheide ergehen."
Dann hoffen wir mal, dass das VG laaaaange braucht bis zu einer Verhandlung und Entscheidung :-).
Na das liest sich doch Klasse. :) ;D 8)
Siehe neu in meiner Fussnote: +1 beim BR
Aber auch in Karlsruhe wird demnächst eine weitere Klage beim Verwaltungsgericht Karlsruhe
abgegeben werden.
Hier etwas komplizierter: zunächst keine richtige Möglichkeit, den Rechtsweg einzuschlagen,
da keine relevanten Briefe mit entsprechenden „Rechtsbehelfsbelehrungen“ kamen.
Nun, denn, dann einmal die Zwangsvollstreckung bezahlt.
Aber wofür gibt es Kontakte zum GEZ-Boykott und die Runden Tische.
Und es geht weiter.
Nochmal das gleiche Spiel?
Nicht ganz.
Wieder Zwangsvollstreckung, aber jetzt:
rechtzeitig Erinnerung (was für ein Wort dafür) beim Amtsgericht Karlsruhe (negativer Bescheid)
weiter geht’s:
Beschwerde beim Landgericht Karlsruhe, gerade noch so in der „Notfrist“ (komisches Wort dafür)
Noch keine Antwort, aber oh Wunder, nach zeitnahem Telefonat mit dem SWR, der Gläubigerin!!
(am besten nur noch mit der Gläubigerin direkt Kontakt aufnehmen, ist ja unser jeweiliger Ansprechpartner!!! :police:)
(habe da so meine Kontakte und Telefonnummern)
tätä
Widerspruchsbescheid vom SWR!
na also, geht doch. :) ;D 8)
-
Die Klage des Karlsruher Mitstreiters werden wir dann erst nach Weihnachten
einreichen. (Man hat ja auch noch etwas anderes zu tun ;))
Ist aber schon fest im Kalender vermerkt.
Trotzdem konnte ich heute beim SWR dennoch + 1 vermerken:
Verwaltungsgericht Stuttgart! 8)
-
Nun gibt es auch eine weitere Klage in Karlsruhe. :) 8)
-
Das Verwaltungsgericht Freiburg darf sich auch im neuen Jahr
über eine weitere Klage freuen ;) 8)
-
Nach und nach werden, angeregt durch den SWR, die ruhensgestellten Klagen
beim Verwaltungsgericht Karlsruhe wieder aufgerufen.
Aktuell ist gerade der Buchstabe "S" dran
Nichtdestotrotz liefern wir aktuell neue Klagen nach.
Heute wurde wieder eine neue Klage beim Verwaltungsgericht Karlsruhe eingereicht 8)
(siehe meine Fussnote, weitere werden folgen ! >:()
-
An dieser Stelle mal ein Riesen Lob an dich für deine unermüdliche Arbeit!
Ich bin stolz, dass ich dich in Düsseldorf kennen lernen durfte!