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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: Kurt am 29. Juli 2015, 18:09
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Sehr geehrte Frau Bürgermeister xxx,
Sehr geehrter Herr Bürgermeister xxx,
seit Januar 2013 wird der so genannte „Rundfunkbeitrag“ erhoben.
Neben Privathaushalten sind gemäß Rundfunkbeitragsstaatsvertrag auch Institutionen zur Zahlung verpflichtet.
Hieraus ergeben sich folgende Fragen:
1. In welcher Höhe wurden Rundfunkbeiträge durch Einrichtungen, Behörden, Eigenbetriebe und andere mit der Stadt/Gemeinde Musterstadt unmittelbar verbundene Institutionen in den Jahren 2013 und 2014 abgeführt?
2. Welcher Anteil davon entfiel jeweils auf Schulen, Eigenbetriebe, soziale Einrichtungen, Behörden, usw.?
3. Welche Möglichkeiten der Befreiung von der Beitragspflicht bestehen für diese Einrichtungen, werden diese ausgeschöpft und wie gestaltet sich in diesem Zusammenhang die Kooperation mit dem ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice?
4. Wird die Beitragszahlung von der Stadt/Gemeinde Musterstadt für vorgenannte Institutionen zentral oder dezentral vorgenommen?
5. In welcher Höhe mussten durch die Stadt/Gemeinde Musterstadt und ihre Einrichtungen und Eigenbetriebe bis 2013 Rundfunkgebühren entrichtet werden?
Bitte führen Sie die letzten fünf Jahre auf.
Mit freundlichen Grüßen
Frau/Herr Bürger Neugierig
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In diesem Zusammenhang auch interessant:
Gemäß einer Studie aus 2015 über IT-Nutzung in der öffentlichen Verwaltung (repräsentativ für das Bundesgebiet -> Seite 11 der Studie) http://negz.org/sites/default/files/NEGZ_BYOD-in-Kommunen_2015_Niehaves-K%C3%B6ffer-Ortbach_FINAL.pdf (http://negz.org/sites/default/files/NEGZ_BYOD-in-Kommunen_2015_Niehaves-K%C3%B6ffer-Ortbach_FINAL.pdf) nutzen (nur) 27,6% der Beschäftigten in deutschen Kommunalverwaltungen dienstlich bereitgestellte Geräte (z. B. Laptops oder Smartphones) für private Zwecke. Auch die Nutzung dienstlich bereitgestellter Internetaccounts (z. B. E-Mail oder soziale Medien) liegt fast in dieser Höhe (23,1%). -> Seite 15 der Studie.
Die Nutzung von Verwaltungsgeräten für private Zwecke ist in 51,2% der Verwaltungen verboten, die Nutzung von Verwaltungs-Accounts für private Zwecke ist in 59,7% der Verwaltungen verboten -> Seite 17 der Studie.
Eine dienstliche Nutzung von Angeboten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in öffentlichen Verwaltungen dürfte gegen Null tendieren.
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Die Nutzung von Verwaltungsgeräten für private Zwecke ist in 51,2% der Verwaltungen verboten, die Nutzung von Verwaltungs-Accounts für private Zwecke ist in 59,7% der Verwaltungen verboten -> Seite 17 der Studie.
Aber die Mitarbeiter könnten es nutzen und das ist der ausschlaggebende Punkt weswegen der Betrieb, das Geschäft oder die Verwaltung zahlen muss.
Nur hat der zahlende Betrieb, das Geschäft oder die Verwaltung die Möglichkeit diese Kosten auf seine "Kunden" umzulegen.
Somit bezahlt der "Kunde" nicht nur für seine Wohnung sondern auch für die Betriebe, Geschäfte und Verwaltungen - also doppelt.
Ist doch gerecht und vor allem einfach für alle oder? ???
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Macht doch einfach mit - ist easy...
Vorlagen finden sich 8)
http://fragdenstaat.de/suche/?q=rundfunkbeitrag+gemeinde
;D
Gruß
Kurt