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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: 907 am 26. Juli 2015, 16:34

Titel: Konsultation zur Richtlinie 2010/13/EU über audiovisuelle Mediendienste
Beitrag von: 907 am 26. Juli 2015, 16:34
Die Europäische Kommission führt eine Konsultation zur Richtlinie 2010/13/EU über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-RL) durch, die 2016 vollständig überarbeitet werden soll. Die Anpassung der Richtlinie ist Teil der Strategie für einen gemeinsamen digitalen Binnenmarkt.

Die Konsultation richtet sich an nationale Regulierungsbehörden, Fernsehveranstalter, Produzenten, Inhalteanbieter, Telekommunikationsanbieter, aber auch an Verbraucher. Teilnehmer können entweder einen von der Kommission erstellten Fragebogen ausfüllen oder eigene Vorschläge für die Neuregelung einreichen. Sie sollen dabei die geltende Richtlinie bewerten und eventuell Verbesserungsvorschläge machen. Die Befragung betrifft vor allem den Anwendungsbereich der geplanten Neuregelung und soll der Kommission dabei helfen, mögliche Optionen für die Weiterentwicklung der Richtlinie zu bewerten.

Weiter unter:
http://www.noerr.com/de/presse-publikationen/News/eu-kommission-er%C3%B6ffnet-konsultation-zur-richtlinie-%C3%BCber-audiovisuelle-mediendienste.aspx
https://ec.europa.eu/digital-agenda/en/news/public-consultation-directive-201013eu-audiovisual-media-services-avmsd-media-framework-21st#DE

Das Konsultationsverfahren endet am 30. September 2015.
Titel: Re: Konsultation zur Richtlinie 2010/13/EU über audiovisuelle Mediendienste
Beitrag von: Nichtgucker am 27. Juli 2015, 14:13
Aus meiner Sicht ist es Aufgabe des Staates in einer freiheitlichen Gesellschaft darauf zu achten, dass Verbraucherschutz, Jugendschutz und Vielfalt (Kartellrecht) gewährleistet werden. Der Bürger soll sich im Rahmen der geltenden Gesetze das Angebot seiner Wahl frei aussuchen.

Das Angebot der privaten und kommerziellen Medienanbieter ist vom Staat auf die Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen zu kontrollieren. Nicht Aufgabe des Staates kann es sein, selber als Wettbewerber aufzutreten. Das beeinträchtigt ihn darin, objektiv und konsequent seinen o.g. Aufgaben nachzukommen. Wer selbst Dreck am Stecken hat oder bei wem dergleichen Bedenken bestehen, kann nicht zugleich auch Ordnungshüter sein. Man denke hier an Fälle wie Andrea Kiewel (Weight Watchers) und Frank Plasberg (Versicherungswirtschaft). Beide dürfen trotz ihrer Verfehlungen weiter ihrer Tätigkeit im staatlichen Fernsehen nachgehen. Wie könnte ein Staat da einem nicht-staatlichen Anbieter bei gleichartigen Vorkommnissen ernsthaft mit Konsequenzen drohen ?