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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: stillerleser am 24. Juli 2015, 11:18

Titel: (Bayern) Einschreiben vom BR
Beitrag von: stillerleser am 24. Juli 2015, 11:18
Hallo,

Heute wollte der Briefträger bei Person P ein Einschreiben/Rückschein, auf dessen A4-Umschlag das Logo des BR prangte, zustellen und hinterließ zu diesem Zweck eine Benachrichtigungskarte.
Bisher kam alles per normaler Post und auf zahlreiche Widersprüche, zuletzt im März 2015, kam seither keine Reaktion.

Ist über den Inhalt des Einschreibens bzw. die neue Masche bereits etwas bekannt?
Person P wird das Schreiben wohl morgen abholen, vorab etwas über den möglichen Inhalt zu erfahren würde aber ggfls. den morgigen Schock etwas lindern.
Titel: Re: (Bayern) Einschreiben vom BR
Beitrag von: fox am 24. Juli 2015, 17:25
Hast Du einen Widerspruch bereits abgegeben ??

Wenn Ja, dann wird es wohl die Ablehnung des Widerspruchs sein.

Mein Einschreiben mit Rückschein vom BR war die Ablehnung des Widerspruches. Ich habe daraufhin die Klage eingereicht.

Titel: Re: (Bayern) Einschreiben vom BR
Beitrag von: stillerleser am 24. Juli 2015, 17:35
Person P hat mehrere Bescheide erhalten und jedem einzelnen widersprochen.
Erstmalig im Sommer 2014, letztmalig im März 2015.
Auf keinen der Widersprüche erfolgte bisher eine Reaktion und seit März war vollkommene Funkstille, daher wundert sich Person P, weshalb nun "aus dem Nichts" ein Einschreiben/Rückschein kommt.
Person P wird wohl eine Klage aus gesundheitlichen Gründen nicht in Betracht ziehen, der Kampf gegen die Windmühlen war bisher schon sehr belastend.
Titel: Re: (Bayern) Einschreiben vom BR
Beitrag von: PersonX am 24. Juli 2015, 17:50
Im Falle, dass eine Person A nicht die Schuld treffe, dass Sie ein Einschreiben nicht abholt, und dieses somit zurück geht, so gilt diese als nicht zugestellt.
Es gab Fälle, wo angedeutet wurde, dass, wenn es im Rahmen des möglichen gewesen wäre ein Einschreiben abzuholen bevor es zurück gesendet würde, dieses als zugestellt gelten solle.

Die Aussage verschiedener Rechtsvertreter sagt, dass ein Einschreiben, sofern damit eine Frist gewahrt werden soll eine schlechte Option ist.
Der BS/LRA will jedoch mit einem Einschreiben keine Frist wahren, sondern nur belegen können, sofern, ein Einschreiben abgeholt würde, dass dieses zugestellt sei (mal abgesehen vom Inhalt), das Gleiche könnte an sich auch mittels Einwurfeinschreiben erfolgen, jedoch unterzeichnet dabei nicht der Abholer, so das immer noch ein Irrtum über den Briefkasten, in welchen der Postbote es eingeworfen haben könnte besteht.

Was bedeutet dass:

Das bedeutet, dass die LRA einen Brief, wenn dieser als Einschreiben mit Abholung nicht abgeholt wird, diesen zurück erhält. Das bedeutet, dass diese diesen Brief im Anschluss mit anderer Versandform erneut versenden wird, z.B. mittels förmlicher Zustellung. -> Ein Einschreiben geht zurück nach ca. 7 Tagen

https://www.deutschepost.de/de/e/einschreiben/haeufige-fragen.html

Zitat
Was passiert wenn der Empfänger eines Einschreiben nicht zu Hause ist und auch kein Ersatzempfänger die Sendung annimmt?

    Mit dieser Benachrichtigung kann die Sendung innerhalb von 7 Werktagen bei der benannten Postfiliale abgeholt werden, und zwar vom Empfänger selbst oder Empfangsbevollmächtigten. Wird die eigenhändige Übergabe beauftragt, kann allein der Empfänger oder ein hierzu besonders Bevollmächtigter die Sendung abholen.

Zitat
Was passiert wenn der Empfänger das Einschreiben nicht annimmt?

    Empfänger, Ehegatten, Empfangsbevollmächtigte und Postempfangsbeauftragte können die Annahme eines Einschreiben verweigern. Ersatzempfänger sind dazu nicht berechtigt.

    In diesen Fällen wird die Sendung als Einschreiben an den Absender zurückgesandt. Rückscheine werden nicht zurückgesandt.

http://www.guter-rat.de/wirtschaften/recht/post-recht-von-einschreiben-bis-e-postbrief-zustellfragen
Zitat
Zugestellt
Per Einschreiben lässt sich das Problem des Zugangsbeweises aus der Welt schaffen - aber nur, wenn man ein paar wichtige Punkte im Auge behält. Beim einfachen Einwurfeinschreiben, auch in der Variante »eigenhändig«, dokumentiert die Post die Einlieferung, liefert aber keinen Rückbeleg. Statt- dessen ist der Sendungsstatus online einsehbar und lässt sich zu Beweiszwecken ausdrucken. Dieser Zustellnachweis wird von den Gerichten anerkannt, denn das Schreiben ist mit dem Einwurf in den Briefkasten im Bereich des Adressaten angelangt. Macht er seine Post nicht auf, ist das sein Problem - mit allen Folgen, die sich daraus ergeben.

Unterschrieben
Im Gegensatz zum einfachen Einwurfeinschreiben belegt bei der Variante Einschreiben/Rückschein die Unterschrift des Empfängers oder eines Bevollmächtigten den Zugang. Trifft der Zusteller den Empfänger nicht an, hinterlässt er eine Benachrichtigungskarte im Briefkasten. Hier liegt der Haken: Das Schreiben gilt damit noch nicht als zugegangen, daher hat der Absender Pech, wenn der Empfänger das Einschreiben nicht abholt.

siehe auch hier
http://www.anwaltseiten24.de/rechtsirrtuemer/einschreiben-mit-rueckschein.html

Zitat
Jedoch ist das Einschreiben mit Rückschein – auch wenn die Deutsche Post AG es empfiehlt – in vielen Fällen überflüssig und kann sogar schädlich sein!

Beispiel:

Der Absender verschickt ein Brief per Einschreiben mit Rückschein und denkt, er ist damit auf der sicheren Seiten. Doch der Empfänger des Briefes ist zum Zeitpunkt des Eintreffens des Briefes nicht zu Hause und er holt ihn auch nicht auf der Post ab. In dem Fall bekommt der Absender keine schriftliche Empfangsbestätigung. So würde z.B. eine Kündigung als nicht zugegangen gelten. Der Absender erhält seinen Brief zurück und hat möglicherweise Pech, dass er eine wichtige Frist verpasst hat.

Auf der rechtlich sicheren Seite ist ein Absender auch dann nicht, wenn der Empfänger den Erhalt des Schreibens bestätigt. Es kann nämlich passieren, dass er Empfänger behauptet, dass in dem Brief gar nicht der Inhalt war, den der Absender verschickt hat. Solche Fälle passieren z.B. bei Mietkündigung, wenn der Vermieter die Kündigung des Mieters nicht akzeptieren will.

Der Absender kann zwar beweisen, dass der Brief zugestellt wurde, jedoch nicht, welchen Inhalt das Schreiben hatte...!
Titel: Re: (Bayern) Einschreiben vom BR
Beitrag von: stillerleser am 25. Juli 2015, 14:09
Person P hat das Einschreiben abgeholt und wie befürchtet nach langer Sendepause einen Widerspruchsbescheid erhalten.
Es wird sehr detailliert auf diverse Argumente eingegangen, unter Anderem wird das Tübinger Urteil zu den Säumniszuschlägen kassiert.

Person P gibt an dieser Stelle auf, sie steht das nervlich nicht mehr durch, da auch von anderer Seite diverse Belastungen bestehen.

Rein informativ hat Person P darum gebeten, das siebenseitige Schreiben samt sechsseitigem Anhang zu veröffentlichen.
Falls möglich möge ein Moderator bitte die Beiträge zusammenführen, da zwei Anhänge zusammen bereits das erlaubte Limit von 300kb überschreiten musste aufgeteilt werden.
Titel: Re: (Bayern) Einschreiben vom BR
Beitrag von: stillerleser am 25. Juli 2015, 14:11
Seite 3
Titel: Re: (Bayern) Einschreiben vom BR
Beitrag von: stillerleser am 25. Juli 2015, 14:11
Seite 4
Titel: Re: (Bayern) Einschreiben vom BR
Beitrag von: stillerleser am 25. Juli 2015, 14:12
Seite 5
Titel: Re: (Bayern) Einschreiben vom BR
Beitrag von: stillerleser am 25. Juli 2015, 14:13
Seite 6 + 7
Titel: Re: (Bayern) Einschreiben vom BR
Beitrag von: stillerleser am 25. Juli 2015, 14:15
Anhang 1
Titel: Re: (Bayern) Einschreiben vom BR
Beitrag von: stillerleser am 25. Juli 2015, 14:18
Anhang 2
Titel: Re: (Bayern) Einschreiben vom BR
Beitrag von: stillerleser am 25. Juli 2015, 14:19
Anhang 3
Titel: Re: (Bayern) Einschreiben vom BR
Beitrag von: stillerleser am 25. Juli 2015, 14:21
Anhang 4
Titel: Re: (Bayern) Einschreiben vom BR
Beitrag von: stillerleser am 25. Juli 2015, 14:22
Anhang 5
Titel: Re: (Bayern) Einschreiben vom BR
Beitrag von: stillerleser am 25. Juli 2015, 14:23
Anhang 6
Titel: Re: (Bayern) Einschreiben vom BR
Beitrag von: sonne2016 am 25. Juli 2015, 16:01
Hallo und guten Tag!

Ich kann sehr gut nachvollziehen, wenn Person P in diesem Fall resigniert bzw. resignieren will oder gar muss. Dieser Widerspruchsbescheid beinhaltet jedoch nichts, was wir bis heute nicht kennen. Allem Anschein nach fährt der nicht rechtsfähige "Beitragsservice"nach dem BGH-Beschluss große Geschütze auf, um die restlich verbliebenen "Zahlungsunwillige" in die Knie zu zwingen. Es muss doch auch einen anderen gesetzeskonformen Weg geben, um dieser staatlich organisierten Willkür Einhalt zu gebieten. Nachdem ich mir einige Videos auf YouTube angesehen habe, die zweifelsohne diese staatlich organisierte Willkür illustrieren, bin ich der festen Überzeugung, dass etwas dagegen unternommen werden muss. Momentan bin ich etwas ratlos, da ich nach detaillierter Recherche feststellen musste, dass sowohl  seitens der  Judikative als auch seitens der Exekutive so gut wie nichts unternommen wird, um diese Missstände, im Interesse der Bürger, zu beseitigen. Unschuldige Menschen werden drangsaliert, terrorisiert, kriminalisiert und teilweise in den finanziellen Ruin getrieben (ja, ein Eintrag ins Schuldnerverzeichnis kann für den einen oder anderen das finanzielle Aus bedeuten).

Nach reiflicher Überlegung bin ich zu dem Resultat gekommen, dass wir unbedingt einen Präzedenzfall brauchen, in dem alle Fragen beantwortet und Ungereimtheiten beseitigt werden, vor allem angesichts der Verletzung von Grund- und/oder Menschenrechten. Hier muss angesetzt werden, denn alles andere hat/macht, so wie ich das gesehen, gelesen und gehört habe, so gut wie keinen Sinn.Es ist meiner Meinung nach auch sehr wichtig, dass man sich zusammenschließt - auch in finanzieller Hinsicht - und eine Klage durch alle Instanzen möglich macht. Einen engagierten Rechtsanwalt wird sich bestimmt finden.

Was haltet Ihr davon?
Titel: Re: (Bayern) Einschreiben vom BR
Beitrag von: Gast am 25. Juli 2015, 16:47
Es ist meiner Meinung nach auch sehr wichtig, dass man sich zusammenschließt - auch in finanzieller Hinsicht - und eine Klage durch alle Instanzen möglich macht. Einen engagierten Rechtsanwalt wird sich bestimmt finden.

Was haltet Ihr davon?

Super Idee und Willkommen im Forum.

Machen wir also weiter!  :police:

@stillerleser: Sofern es finanziell machbar ist, ist es in solch einem Fall wichtig den nächsten konsequenten Schritt zu gehen, der da heißt: Klage.

Es sagt einem doch alleine schon der eigene gesunde Menschenverstand, dass an solch einer Stelle nicht eingeknickt werden sollte! Andersgeartete persönliche Belastungen hin oder her, eine Klage auszuformulieren und an einem mündlichen Verhandlungstermin teilzunehmen ist nun wirklich nicht sehr zeitaufwändig.

Mit jeder begründeten Klage, die von den Verwaltungsrichtern mit scheinheiligen Argumenten und schlichten 'Schutzbehauptungen' abgewiesen wird schämen sich ebendiese Richter mehr und mehr. Dies ist auch daran zu erkennen, weil zunehmend mehr Verwaltungsgerichte die Kläger/innen dazu bewegen wollen die Klagen zurückzunehmen.

Ich kann für Person P und all ihre Mitmenschen nur hoffen, dass P sich nochmal aufrappelt.

Alles Gute.  :)
Titel: Re: (Bayern) Einschreiben vom BR
Beitrag von: stillerleser am 25. Juli 2015, 16:52
Person P steht das nervlich als auch aufgrund unsicherer finanzieller Lage wohl nicht mehr durch.
Eine Klage, deren negativer Ausgang bereits jetzt bekannt ist, ist bewusste Geldvernichtung, zu der Person P derzeit nicht bereit ist, da jeder Euro zählt, geschätzte 105 Euro wären eine Woche vollständiger Lebensunterhalt...
Titel: Re: (Bayern) Einschreiben vom BR
Beitrag von: sonne2016 am 25. Juli 2015, 17:07
Person P steht das nervlich als auch aufgrund unsicherer finanzieller Lage wohl nicht mehr durch.
Eine Klage, deren negativer Ausgang bereits jetzt bekannt ist, ist bewusste Geldvernichtung, zu der Person P derzeit nicht bereit ist, da jeder Euro zählt, geschätzte 105 Euro wären eine Woche vollständiger Lebensunterhalt...

Auch anhand dieses Falles sieht man, wie und - ganz wichtig - dass Einschüchterung funktioniert. Ich will die finanzielle Lage der Person P gar nicht in Abrede stellen, aber wer nicht kämpft, hat schon verloren. Auf lange Sicht sowieso. Eine bewusste Geldvernichtung stellt nach meiner Auffassung diese "Demokratieabgabe" dar. Wenn Du damit leben kannst respektive willst, bitte schön!
Titel: Re: (Bayern) Einschreiben vom BR
Beitrag von: stillerleser am 25. Juli 2015, 17:20
Von "wollen" kann sicher keine Rede sein.
Dass die Abgabe Geldvernichtung ist unterschreibt Person P gerne, nur was bleibt ihr übrig?
Prozesskostenhilfe wird es nicht geben, da als Selbstständiger "zu viel" Einkommen, dank unsicherer Auftragslage (sicher ist: unbeschäftigt in ein paar wenigen Monaten) und bisher nicht ausreichender Möglichkeit, größere Rücklagen zu bilden, wäre es Wahnsinn, jetzt dem schlechten Geld (das zum Glück angespart wurde) noch das Gute hinterher zu werfen, nur um ein paar wenige Monate zu verzögern.
Titel: Re: (Bayern) Einschreiben vom BR
Beitrag von: sonne2016 am 25. Juli 2015, 17:52
Ich kann mir überhaupt nicht vorstellen, dass es jemanden geben kann, der, in naiver Weise, denkt/glaubt/hofft, dass seinem Widerspruch stattgegeben wird, unabhängig davon, ob dieser Widerspruch sich aus ein paar Zeilen oder gar zig Seiten zusammensetzte. Zumal mir bis dato auch kein einziger Fall bekannt ist, der mit einem "positiven" Widerspruchsbescheid seitens "GEZ"  endete.

An für sich ist diese "Demokratieabgabe" skandalös genug, was aus meiner Sicht viel skandalöser ist, ist die Vorgehensweise der Judikative und der Exekutive. Hier wird - bewusst oder unbewusst - mannigfaltig das Recht bis zur Unkenntlichkeit ver - und/oder gebogen. Ihr könnt Euch sicher sein, diese ganzen Formfehler in irgendwelchen "Bescheiden" bzw. "Vollstreckungsersuchen" wird es in Zukunft nicht mehr geben, denn auch der Beitragsservice sowie die Rundfunkanstalten sind lernfähig und ganz sicher auch lernwillig, weil es dabei eben um ganz viel Geld und ganz viel Macht geht.

Ihr denkt, Ihr seid alleine? Nein, das seid Ihr ganz sicher nicht! Es gibt genügend Menschen in diesem Land, denen die Augen aufgegangen sind und diese ganzen Missstände endgültig ad acta legen wollen. Für eine bessere Zukunft, die sie nicht nur für sich selbst in Anspruch nehmen wollen, sondern gleichermaßen auch den Mitmenschen zugestehen.
Titel: Re: (Bayern) Einschreiben vom BR
Beitrag von: SchwarzSurfer am 25. Juli 2015, 19:58
Wie wärs mit einer Spendenaktion für die erste Instanz? Ich kenne Personen die nicht zahlen und somit Budget dafür haben
Titel: Re: (Bayern) Einschreiben vom BR
Beitrag von: Trinity am 26. Juli 2015, 17:29
Mich, Person A ( wie Außer sich vor Wut ) hat gestern das gleiche Schreiben vom BR aus Bayern erreicht.
Sämtliche Widerspruchsgründe abgelehnt,
- alle Gutachten
- aufschiebende Wirkung nach Art 80 VwGO
- Verweis darauf, das die Eltern bereits zahlen ( lassen sich einschüchtern und zahlen halt schon immer )
Etc

Person A war 2011 aus gesundheitlichen und finanziellen Gründen zurück zu den Eltern gezogen und hat der GEZ dies schriftlich mitgeteilt.
Ende 2014 kamen dann Nachforderungen, da angeblich Abmeldung nie einging !!!!
Person A kann nach fast 4 Jahren das Schreiben an die GEZ von 2011 nicht mehr finden.

Blöde Frage: darf der Beitragsservice Daten vom Einwohnermeldeamt abfragen, oder warum weiss man dann das ich bei meinen Eltern wohne??

Jetzt letzter Ausweg Klage

Ratschläge für Klagebegründung??
Mal angenommen, Person A wurde von einem eifrigen GEZ Mitarbeiter aufgrund eines Gesprächs zwischen Tür und Angel zwangsangemeldet.
Dann wäre es sicher toll wenn der Beitragsservice diese Anmeldung noch im Original hat, oder???
Ansonsten frage ich mich, wie die einfach annehmen können das ich damals einen "Volksverblödungsempfänger" hatte ?!?
Titel: Re: (Bayern) Einschreiben vom BR
Beitrag von: Roggi am 27. Juli 2015, 00:30
Da scheinen sich die Intendanten als Chefs des BS und der LRAs mal wieder etwas wichtig machen zu wollen. Denn die wissen natürlich, dass niemand mehr nachweisen kann, dass die Abmeldung abgesendet wurde. Allerdings greift hier vermutlich die Verjährungsfrist. Vor einem Verwaltungsgericht bestehen durchaus gure Chancen, dass durchzukriegen, denn die GEZ war bekanntermaßen schon immer schlampig. Jedoch scheinen die Intendanten mal wieder etwas Angst verbreiten zu wollen, so nach dem Motto: "Alle zahlen, die jemals bei uns angemeldet waren, und niemand kann sich wehren"(denkt euch dazu dieses teuflische Lachen aus Horrorfilmen der C-Kategorie).
Also versuchen, die Klage darauf aufzubauen, dass es kein Gesetz gibt, nach dem die Forderung bestehen könnte, denn von bezahlen nach GEZ-Kriterien steht im neuen Gesetz nichts. Da auch damals kein Gebührenbescheid erstellt wurde, weil kein Forderungsgrund bestand, besteht auch jetzt kein Grund, um Gebühren einzufordern. Der Abmeldeschein wird wohl bei der GEZ verschwunden sein, nachdem sie BS wurden. Alle Bekannten erinnern sich gut daran, dass der Abmeldeschein versendet wurde, weil an dem Tage zufällig der Hamster gestorben ist und man trotz der großen Trauer auf dem Weg zum Krematorium noch zur Post gegangen ist, Seit an Seit, Arm in Arm... mit Taschentüchern... hach, da reissen alte Wunden wieder auf, schluchz... der Brief wurde mit zitternden Fingern und bibbernden Lippen eingesteckt und man versicherte sich, dass es wirklich klappte, wegen dem Stress und so!
Das ganze muss natürlich erst mal in einem Widerspruch formuliert werden, erst wenn der Intendant ablehnt (er ist der Chef von dem Sauladen), wird Klage eingereicht.
Titel: Re: (Bayern) Einschreiben vom BR
Beitrag von: Trinity am 27. Juli 2015, 08:06
A bereits im Widerspruch auf die Verjährung nach BGB hingewiesen.
Diese wird auch abgelehnt, da ihrer Sicht nach die Verjährung unterbrochen wurde, als Oktober 2014 ein Brief mit Forderungen für 2011-2014 zugestellt wurde.
Übrigens wird seitens der Anstalt nun auf 2013 und 2014 verzichtet.

Der Nachweis das die Abmeldung abgeschickt wurde kann sehr wohl durch Zeugen bestätigt werden, jedoch laut Anstalt muss A den Nachweis erbringen ( mit zitiertem Urteil )

Weitere Anregungen?
Titel: Re: (Bayern) Einschreiben vom BR
Beitrag von: Zeitungsbezahler am 27. Juli 2015, 19:23
Die Verjährung wurde unterbrochen, weil zwischendurch mal eine Mahnung verschickt wurde?
Für wie blöd halten die einen eigentlich?
Verjährung kann nur durch einen Rechtsakt unterbrochen/aufgehoben werden, der Rechtsakt wäre die Zusendung eines Gebührenbescheides, Einreichung eines Mahnverfahrens oder Klageerhebung.
Da wäre mal nachzufragen, wo der Zustellnachweis für einen Gebührenbescheid ist oder wie lange das Klageverfahren schon läuft...
Titel: Re: (Bayern) Einschreiben vom BR
Beitrag von: Roggi am 27. Juli 2015, 20:56
Sollten die wirklich dermaßen stümperhafte Falschinformationen geschickt haben, würde ich gar nicht mehr mit denen kommunizieren sondern davon ausgehen, dass Betrüger am Werk sind. Soll doch der Gerichtsvollzieher kommen, spätestens das Amtsgericht wird eine Erinnerung gegen die Vollstreckung nicht ablehnen können (kann man nur durchziehen, wenn man etwas mit der Materie vertraut ist). Zur Sicherheit mit dem Wisch zur Polizei gehen, damit der Betrugsversuch amtlich ist.
Betrüger scheinen es alle zu sein, so wie die handeln. Nicht vergessen, der Intendant ist der Chef von allem.
Titel: Re: (Bayern) Einschreiben vom BR
Beitrag von: Trinity am 27. Juli 2015, 21:34
Aha, das klingt ja mal sehr interessant!!

Was ist aber mit dem Wisch?
Hier wird darauf verwiesen das die Verjährung laut diversen Urteilen unterbrochen wurde.

Ist das mit den Rechtsakt und Verjährung eine gesicherte Info?

Würde ja dann gerne die Sachbearbeiterin die namentlich!! unterschrieben hat, mit Einschreiben und Rückschein darüber in Kenntnis setzen, das ich Sie Anzeige bevor ich Klage beim VG einreiche!!
Titel: Re: (Bayern) Einschreiben vom BR
Beitrag von: Roggi am 27. Juli 2015, 22:51
Jeder Briefverkehr ist vergebliche Mühe, die dürfen offensichtlich nicht vernünftig antworten oder auf Argumente reagieren. Jede Antwort von denen sind Nebelbomben, die können nicht alle nur einen IQ nähe der Zimmertemperatur haben.
Gesichert ist: Ein Verwaltungsakt muss zugestellt werden, um gültig zu sein, sonst könnte jeder behaupten, er hatte etwas zugestellt. BS oder damals GEZ hat niemals etwas zugestellt, denn niemand hat dafür unterschrieben. Mit ihrem vermurksten Rundfunkbeitrag versuchen die schon diese dumme Masche, manche fallen drauf rein, sogar Richter. Aber es ist Fakt, ohne Zustallnachweis gilt es als nicht zugestellt, wenn man es abstreitet. Das gilt erst recht, wenn nach Jahren etwas in dieser Richtung behauptet wird.
Siehe Thema Fristwahrung nach Bekanntgabe/ Zustellung - Unzulässigkeit von Anscheinsbeweisen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8721.0.html

Mit dem nebulösen Schreiben zur Polizei gehen, nicht erst androhen. Zweck ist, dass etwas für die Klage in der Hand ist. Denn ohne Klage geht es nicht. BS kann nichts entscheiden, die brauchen nur einen Widerspruchsbescheid senden, schon muss man dagegen klagen. Da Betrüger Fehler machen, sieht der Wisch wie von Betrügern aus, so einfach ist das. Niemand muss damit zum Rechtsanwalt gehen, um zu erfahren, >dass man ja eigentlich, und überhaupt, hmm, weiss nicht...< Nein, ein ordentlicher Verwaltungsakt muss als solcher Fehlerfrei erkennbar sein für Laien.
Also abwarten, bis ein Widerspruchsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung kommt, Widerspruch einlegen (auch mehrmals, wenn mehrere kommen), warten, bis ein Widerspruchsbescheid kommt, Klage einreichen. Immer nur noch auf Schreiben reagieren, die eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten, alles andere ist zum Abheften (nicht entsorgen).
Titel: Re: (Bayern) Einschreiben vom BR
Beitrag von: Trinity am 27. Juli 2015, 23:04
Vielen Dank!

Verstehe, aber was ist denn nun mit diesem 231 AO? Oder ist das glatte Themaverfehlung, setzen 6 ?!

Wenn ich denn nun behaupte nie etwas bekommen zu haben, können doch die den Schriftverkehr seit 10/14 rausholen und sagen ich hätte doch darauf reagiert ?!?

Wegen was zeige ich die Sachbearbeiterin an? Betrug, Amtsanmassung ?
Titel: Re: (Bayern) Einschreiben vom BR
Beitrag von: Roggi am 27. Juli 2015, 23:48
Also, erst mal muss klargestellt werden, dass hier nur fiktive Fälle behandelt werden, sonst könnte es als verbotene Rechtsberatung aufgefasst werden.
Zu GEZ-Zeiten wurde weder reagiert noch etwas unterschrieben, darauf kommt es an.
Den Wisch nehmen und Anzeige gegen Unbekannt stellen, da sich nicht feststellen lässt, woher der Wisch kommt, weil offensichtlich eine dumme Person am Werk war, z.B. der Absender kann richtig sein, aber ein falsches Konto eines Betrügers kann angegeben worden sein mit Forderungen, die nicht existieren können. Da muss man selbst kreativ werden, ich kann auch nur erahnen, wie Betrüger arbeiten.
Unterbrechung der Verjährung nach §231 AO dürfte nicht in Betracht kommen. Zumal BS ja schon verzichtet.
Titel: Re: (Bayern) Einschreiben vom BR
Beitrag von: Trinity am 28. Juli 2015, 00:02
Natürlich reden wir hier von einem fiktiven Fall, indem der BR ja selbst noch darauf hinweist, dass seit Mitte 2011 keine Post mehr zugestellt werden konnte.
Erst 10/14 gelangte eine freundliche Erinnerung in den Briefkasten ( nicht reagiert )
Einem Bescheid 03/15 wurde widersprochen ( diesen Erhalt des Bescheids zu leugnen ist wohl zwecklos ??! )

Anzeige wird gemacht gg Unbekannt ( obwohl ja SB namentlich Bekannt und im Internet mit ihren " Fähigkeiten " wirbt )

Klage wird fristgerecht mit Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung 80 VwGO eingereicht
Klagebegründung stützt sich auf Verjährung, da nie Bescheide für 2011/12 zugestellt wurden und auch kein Vetwaltungsakt seitens BR die Verjährung unterbrochen hat
Somit wäre theoretisch 2011 Ende 2014 komplett verjährt, lediglich 2012 könnte noch ein Thema werden

Titel: Re: (Bayern) Einschreiben vom BR
Beitrag von: Roggi am 28. Juli 2015, 00:18
Einem Bescheid 03/15 wurde widersprochen ( diesen Erhalt des Bescheids zu leugnen ist wohl zwecklos ??! )
Klar, aber auch nicht mehr nötig wegen Widerspruch.
Anzeige wird gemacht gg Unbekannt ( obwohl ja SB namentlich Bekannt und im Internet mit ihren " Fähigkeiten " wirbt )
Der angegebene Absender kann ja durch eine Betrüger verwendet worden sein, um Geld auf sein Konto zu bekommen. D.h., der Absender ist vermeintlich echt, das Geld landet irgendwo und ist weg (bzw. hat jemand anders). Die Fälschung wird dadurch erkannt, dass Forderungen gestellt werden, die niemals echt sein können, eben weil verjährt usw. So etwas sollte eine echte Behörde wissen.
Da die Polizei sowieso nicht gerne Verbrecher jagt, kann man sie mit Anzeigen beschäftigen. Dann können sie auch weniger jagt auf uns machen. Denn sie jagen uns, weil wir keinen Rundfunk verwenden wollen und die Finanzierung ablehnen, sofern wir uns trotz verlorener Klage nicht dem Zwang beugen wollen. Ja, UNS!!! Im Auftrag der Intendanten übrigens, die für alles verantwortlich sind.
Titel: Re: (Bayern) Einschreiben vom BR
Beitrag von: Philosoph am 28. Juli 2015, 02:04
Die Rundfunkgebühr vor 2013 war geräteabhängig. Das heißt, es mußte nur zahlen, wer Rundfunkempfangsgeräte hatte. Da sich dieses Vorhandensein irgendwann nur noch schlecht nachweisen ließ, weil immer mehr Leute den GEZlern keine Auskünfte mehr erteilt haben, wurde auf die geräteunabhängige Wohnungspauschale umgeschwenkt.
D.h. die LRA haben "großzügig" sämtliche säumigen Gebühren erlassen (weil sie ja im Nachhinein nicht mehr die Existenz von Rundfunkempfangsgeräten beweisen können und es ihnen inzwischen außerdem egal ist).
http://www.sz-online.de/nachrichten/schuldenerlass-fuer-schwarzseher-1762816.html

Wenn eine Person A also ab oder schon vor Januar 2013 in einer Wohnung gemeldet war, in der schon Rundfunkbeiträge entrichtet werden, dann ist Person A kein Beitragsschuldner.
"Hat die zuständige Landesrundfunkanstalt nach dem Abgleich für eine Wohnung einen Beitragsschuldner festgestellt, hat sie die Daten der übrigen dort wohnenden Personen unverzüglich zu löschen, sobald das Beitragskonto ausgeglichen ist." (§ 14 Abs. 9 RBStV)
D.h. Die LRA dürfen 1. keine Geldforderungen an Personen richten, für deren Wohnung schon Beiträge bezahlt werden und 2. müssen die Daten der übrigen Personen gelöscht werden.

Vielleicht sollte man den zuständigen ***** [selbstzensiert] einmal nahe legen, ihren tollen RBStV selbst zu lesen.
Titel: Re: (Bayern) Einschreiben vom BR
Beitrag von: Trinity am 28. Juli 2015, 08:19
Das sehe ich genauso !!!
Hypothetische Frage:
Wenn Person A, 2009 in eine Wohnung gezogen ist, aber in der elterlichen Wohnung weiterhin gemeldet war, also nie abgemeldet wurde und die eigene Wohnung nur als "Zweitwohnsitz" benutzt wurde, dann erübrigt sich eine Forderung for 2011 und 2012 von alleine?!?

Person A wurde im übrigen von einem eifrigen GEZ Mitarbeiter zwischen Tür und Angel zwangsangemeldet ( nachdem er sich vorher rechtswidrig Zugang zum 1 Zimmer Apartment verschaffen wollte )
Der Nachweis für ein Empfangsgerät wurde also nie erbracht
Titel: Re: (Bayern) Einschreiben vom BR
Beitrag von: stillerleser am 28. Juli 2015, 16:35
Ich komme nochmal auf den Ursprung des Themas zurück - besagtes Einschreiben des BR.

Heute hatte Person P etwas mehr Ruhe, um das Ganze etwas genauer anzusehen und auch die alten Unterlagen durchzuschauen.
Dabei fiel ihr nun auf, dass der Widerspruchsbescheid sich auf zwei Widersprüche aus 2015 bezieht - und nur auf diese.
Damit sind nach aktuellem Stand noch zwei Widersprüche, nämlich die aus 07/14 und 08/14 offen und unbearbeitet, danach kamen, bis zu den zwei Bescheiden 2015, nur Infobriefe.
Wertet Person P das nun alles aus kommt sie zu dem Schluss, dass lediglich zwei Quartale mittels Widerspruchsbescheid abgeschlossen sind, also 6x 17,98 + 2x 8 Euro.

Person P hat sich nun entschlossen, diese zwei Bescheide abzuhaken und diesen Betrag zu überweisen - unter Vorbehalt.
Was könnte Person P denn sinnvoller Weise in den Verwendungszweck schreiben, um einen ausschließlichen Bezug zu den beschiedenen Widersprüchen herzustellen?
Sie würde gerne eine Anrechnung auf die älteste "Schuld" vermeiden, denn der wurde widersprochen aber kein Widerspruchsbescheid dazu erlassen.
Titel: Re: (Bayern) Einschreiben vom BR
Beitrag von: Philosoph am 28. Juli 2015, 18:49
@ Person P: Ich bin mir nicht sicher, ob ich Person P richtig verstanden habe.
Person P hat insgesamt 4 Festsetzungsbescheide erhalten und gegen alle 4 Festsetzungsbescheide Widerspruch eingelegt. Die beiden neueren (von 2015) wurden jetzt mit negativem Widerspruchsbescheid beantwortet.

Wenn Person P sich dazu genötigt sieht, die beiden "neueren" Schulden zu begleichen und noch die Original-Festsetzungsbescheide hat, dann sollte sie den bzw. die dazu gehörigen, schon vorausgefüllten Überweisungsträger nutzen. Dann sind die Beträge eindeutig zuordbar. (Bitte aufpassen: Manchmal werden in den Überweisungsträgern die vorangegangen und noch nicht beglichenen Beträge einfach mit eingerechnet. Also vorher nochmal die Zahlen überprüfen.)


@ Person A: Rückständige Beiträge von vor 2013 dürfen nicht mehr eingefordert werden, da inzwischen die Gesetzeslage eine andere ist und außerdem kein Nachweis erbracht werden kann, daß Geräte da waren. Deswegen können für die Zeit vor 2013 nicht rückwirkend Gebühren von Personen gefordert werden, die nicht angemeldet waren (sogenannte "Schwarzseher" [/ironie]).
Person A kann, wenn sie nicht offiziell woanders gemeldet war, auch darauf hinweisen, daß es für sie unnötig war, selbst Geräte zu haben, da sie im elterlichen Haushalt mitschauen bzw. mithören konnte.

Wenn Person A jedoch in einer anderen als der elterlichen Wohnung gemeldet war und sich dann hat anmelden lassen und dann beim Auszug bzw. Umzug in die elterliche Wohnung vergessen haben sollte, sich umzumelden, dann gilt sie als angemeldet für die Zeit vor 2013 und dann ist es rechtlich möglich, Beträge rückwirkend einzufordern.
Darum bitte generell sämtliche Kündigungen etc. noch mal zu Hause als Kopie abheften!
Titel: Re: (Bayern) Einschreiben vom BR
Beitrag von: stillerleser am 28. Juli 2015, 18:59
Person P bestätigt die Zusammenfassung.
Selbstverständlich stehen auf den Überweisungsträgern andere Summen.
Titel: Re: (Bayern) Einschreiben vom BR
Beitrag von: Philosoph am 28. Juli 2015, 19:09
Person P ist bereit zu überweisen, hat aber die Befürchtung, daß die GEZ dann auf die noch offenstehenden Beträge aufmerksam wird. Oder verstehe ich das falsch?
Wenn auf einem der Überweisungsträger der "richtige" Betrag zu finden ist, was spricht dagegen, diesen zu nutzen?
Titel: Re: (Bayern) Einschreiben vom BR
Beitrag von: Trinity am 28. Juli 2015, 21:08
@ Philosoph

Person A war immer bei den Eltern gemeldet
In der Studentenbude nie gemeldet gewesen

Somit dürfte die Sachlage klar sein

BR fordert rechtswidrig Beträge aus 2011 und 2012
Titel: Re: (Bayern) Einschreiben vom BR
Beitrag von: Philosoph am 28. Juli 2015, 22:33
In diesem Fall könnte Person A nachfragen, aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage der BS Beiträge für vor 2013 einfordert.
Titel: Re: (Bayern) Einschreiben vom BR
Beitrag von: Trinity am 29. Juli 2015, 15:39
Als Rechtsgrundlage gilt mal wieder eine Aneinanderreihung von Paragraphen

Meinung dazu?!
Titel: Re: (Bayern) Einschreiben vom BR
Beitrag von: Trinity am 29. Juli 2015, 15:41
Teil 2
Titel: Re: (Bayern) Einschreiben vom BR
Beitrag von: Philosoph am 30. Juli 2015, 00:08
Als Rechtsgrundlage gilt mal wieder eine Aneinanderreihung von Paragraphen

Meinung dazu?!
Die gleiche wie schon gestern: Wenn eine Person immer in einem Haushalt gemeldet war, in dem schon Rundfunkgebühren (vor 2013) gezahlt wurden, selbst aber nie bei der GEZ gemeldet gewesen war und der BS nun, nachdem die Wohnungspauschale eingeführt ist (seit 2013) rückwirkend Gebühren für Geräte verlangt, deren Vorhandensein der BS niemals beweisen kann, dann hat er keine rechtliche Handhabe, um rückwirkend Gebühren einzufordern. Evtl. auf entsprechenden Zeitungsartikel verweisen, da der Verweis auf der Homepage des BS leider inzwischen gelöscht ist. *grrrrrrrr*
Ab 2013 darf er ebenfalls keine Beiträge einfordern, wenn eine Person in dieser Zeit in einem Haushalt gelebt hat (noch lebt), für den schon ein ausgeglichenes Beitragskonto besteht, sprich: einer schon zahlt.
Titel: Re: (Bayern) Einschreiben vom BR
Beitrag von: Trinity am 30. Juli 2015, 10:06
Macht es denn noch Sinn den Sachverhalt dem BR nochmal per Einschreiben klar zu machen ( die Uhr tickt noch 3 Wochen bis Klagefrist abläuft ), oder soll das am besten alles gleich mit in die Klagebegründung rein ?!?
Titel: Re: (Bayern) Einschreiben vom BR
Beitrag von: Philosoph am 31. Juli 2015, 12:28
@ Trinity: Wenn Du glaubst, der BR hätte bisher auch nur eines Deiner Schreiben beantwortet... Man kommuniziert sowieso nur mit dem BS.
Wenn eine Person A nachweisen kann, daß sie versucht hat, der Landesrundfunkanstalt den Sachverhalt darzulegen, sie aber weiter auf der Beitragspflicht beharrt, dann hat Person A eigentlich alles getan, um eine Klage im Vorfeld abzuwenden.
Im Endeffekt muß jeder für sich entscheiden, ob er vor Gericht gegen den BS vorgehen möchte. Diese Entscheidung kann hier keiner abnehmen.
Titel: Re: (Bayern) Einschreiben vom BR
Beitrag von: gurke7 am 01. August 2015, 22:33
Als Rechtsgrundlage gilt mal wieder eine Aneinanderreihung von Paragraphen

nun ja, da muss man auch mal sagen: was sonst?  es ist nun mal eine rechtliche Materie ;)

Macht es denn noch Sinn den Sachverhalt dem BR nochmal per Einschreiben klar zu machen ( die Uhr tickt noch 3 Wochen bis Klagefrist abläuft ), oder soll das am besten alles gleich mit in die Klagebegründung rein ?!?

dieses Tun einer Person T  wäre hier komplett sinnlos, jedes Tun das nicht in der Rechtsbehelfsbelehrung steht läuft sicherlich ins Leere, da würde sich der BR eher weglachen, weil durch ein solches Einschreiben letztlich die Frist abläuft und dadurch die Bescheide rechtskräftig werden.

Also ist eine Person T gut beraten, weitere Kommunikation nur noch übers Gericht laufen zu lassen.
Man kommuniziert sowieso nur mit BS stimmt erstmal, aber nicht nur: im Fall einer Klage wird die LRA bzw. deren juristische Direktion direkt tätig.
Titel: Re: (Bayern) Einschreiben vom BR
Beitrag von: Trinity am 07. August 2015, 08:50
Gibt es denn zufällig schon einen Text, der sich mit dieser Sachlage beschäftigt ( GEZ Forderung aufgrund veralteter Rechtslage ), der zur Klageeinreichung dienlich sein könnte?

Nochmal zur Erinnerung :
Person A schon immer bei Eltern gemeldet, nie wo anders gemeldet gewesen
Für ein paar Monate eine 1 Zimmer Wohnung gehabt ( dort aber nicht gemeldet ), ohne TV oder Radio etc
GEZ fordert nun für 2011 und 2012 rückwirkend über 300 Euro, da angeblich Konto nie gelöscht wurde

Danke für Tips and Anregungen
Titel: Re: (Bayern) Einschreiben vom BR
Beitrag von: DiddiFisch am 07. August 2015, 09:18
Gibt es denn zufällig schon einen Text, der sich mit dieser Sachlage beschäftigt ( GEZ Forderung aufgrund veralteter Rechtslage ), der zur Klageeinreichung dienlich sein könnte?

Nochmal zur Erinnerung :
Person A schon immer bei Eltern gemeldet, nie wo anders gemeldet gewesen
Für ein paar Monate eine 1 Zimmer Wohnung gehabt ( dort aber nicht gemeldet ), ohne TV oder Radio etc
GEZ fordert nun für 2011 und 2012 rückwirkend über 300 Euro, da angeblich Konto nie gelöscht wurde

Danke für Tips and Anregungen

1. Ich als Person A würde erst antworten, wenn etwas mit "Bescheid" und Rechtsbelehrung da steht (und auch nur dann, wenn es im gelben Umschlag kommt - ansonsten käme die nie hier an, so ist hier die Post nun mal...).

2. Wenn ich anstelle von Person A wäre, dann würde ich abstreiten die Wohnung bewohnt zu haben, da der GEZ ja ganz offensichtlich fehlerhafte Daten vorliegen (denn hättest du da gewohnt, dann wärst du ja ganz offensichtlich dort gemeldet gewesen).

3. Ich würde, anstelle von Person A, auch auf den aktuellen RBStV hinweisen, dass man in einer Wohnung gemeldet sein müsse. Da keine andere Rechtsgrundlage für die Erhebung von Rundfunkgebühren besteht, bestünde daher sowieso keine rechtliche Befugnis zur Erhebung der Rundfunkgebühr bei Person A (der ja in keiner Wohnung angemeldet war, weil er sie nicht hatte).
Titel: Re: (Bayern) Einschreiben vom BR
Beitrag von: Trinity am 07. August 2015, 09:44
Das Kind ist ja schon in den Brunnen gefallen.
Ablehnender Widerspruchs Bescheid wurde mit Einschreiben / Rückschein  zugestellt.

Das Problem ist, A war dort nie gemeldet, aber 2011 aus Angst und Unkenntnis zwei Beiträge bezahlt.
Wenn Person A jetzt behauptet dort nie gewesen zu sein, frägt Richter dann warum dann bezahlt wurde ?!?
Oder ?
Titel: Re: (Bayern) Einschreiben vom BR
Beitrag von: DiddiFisch am 07. August 2015, 11:36
Wie ist denn die GEZ an die Daten von Person A gekommen?
Titel: Re: (Bayern) Einschreiben vom BR
Beitrag von: Trinity am 07. August 2015, 12:05
Ein äußerst eifriger Mitarbeiter begehrte Einlass durch klingeln. An der Sprechanlage wurde behauptet A würde seit Wochen ergebnislos nicht kontaktiert werden können.
Mitarbeiter begehrte Einlass und forderte sein "Recht". A hat an der Sprechanlage aufgehängt.

14 Tage später kam eine schriftliche Mahnung und Mitteilung das A angemeldet wurde und Beitrag X sofort zur Zahlung fällig ist, ansonsten Vollstreckung etc bla bla