gez-boykott.de::Forum

"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: bmwkrank am 20. Juli 2015, 18:37

Titel: Wurde ohne Chance zwangsvollstreckt... Erinnerung nach §766 ZPO sinnvoll?
Beitrag von: bmwkrank am 20. Juli 2015, 18:37
Hallo,

Persson A wurde nun von dem Beitragsservice / Stadtkasse Zwangsvollstreckt.
Alle wiedersprüche / Einsprüche auch der Stadt gegenüber haben nichts geholfen. Die letzten eineinhalb Jahre Kampf waren scheinbar umsonst. A hat alle Rechtlichen tricks aus dem Verwaltungsverfahrensgesetz bishin zum Bürgerlichem Gesetzbuch angewandt. Am ende teilte man A heute mit: uns egal, wir vollstrecken. Es gibt zwar gesetzte und Urteile aber die seien nicht Rechtskräftig und am ende auch völlig egal. Der Beitragsservice würde im Auftrag des Rundfunkes aggieren und somit wäre selbst das Vollstreckungsersuchen auch ohne Unterschrift gültig.

A ist echt am ende Leute. Man bot A an: Ratenzahlung oder wird eh vom Konto gepfändet. Sein Konto ist bereits eingefroren.

Habt ihr irgendeine Idee?A ist kurz davor zu Zahlen da er komplett die Nase voll davon hat wie unrecht zu recht gedreht wird.
Titel: Re: Wurde ohne Chance zwangsvollstreckt... Erinnerung nach §766 ZPO sinnvoll?
Beitrag von: speedy777 am 22. Juli 2015, 08:29
Als erste Handlung, falls momentan keine großartigen Dispo oder sonstigen Kredite benötigt werden wäre die Umwandlung des Kontos in ein P-Konto Pfändungsschutz-Konto)... Einfach mal hier suchen im Forum. Das geht auch rückwirkend um 4 Wochen und der Freibetrag von ca. 1000-1100 Euro verbleibt unangetastet auf dem Konto. Sollten dort natürlich größere Geldsummen lagern, ist das sinnlos...

Ansonsten sind zuwenig Details zu Diesem Fall bekannt... z.B. genauer Ablauf der geschichte, welche Dokumente existieren, welche Rechtsmittel wurden wie und wann eingelegt.

Titel: Re: Wurde ohne Chance zwangsvollstreckt... Erinnerung nach §766 ZPO sinnvoll?
Beitrag von: bmwkrank am 22. Juli 2015, 10:04
A hat jetzt Erinnerung beim Gericht eingelegt. Mal sehen was passiert. Ein P Konto hat A auf Grund dessen schon.
Titel: Re: Wurde ohne Chance zwangsvollstreckt... Erinnerung nach §766 ZPO sinnvoll?
Beitrag von: Person_of_Interest am 22. Juli 2015, 22:12
Es ist wirklich erbrämlich sowas lesen zu müssen.

Wofür haben wir denn in Deutschland Rechtsmittel?
Hat der kleine Bürger keine Rechte mehr?

Ich finde es gut, dass Person A sich zur Wehr gesetzt hat, und erschreckend, wie das anscheinend zu Nichte gemacht worden ist.

Bitte, bitte weiter machen.

Wenn ich Person A auch hier zu einer Beschwerde bei der EU-Kommission in Brüssel wegen Verletzung von EU Recht raten dürfte:

Falls Person A mal schauen möchte, hier gibt es die Ausführung von Person A: http://www.docdroid.net/K4WAzJQ/eu-beschwerde-300615-geschwrzt.pdf.html

Eine Anleitung zum Einlegen der Beschwerde gibt es hier:
Ordungswidrigkeiten (...) einmal anders betrachtet!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14787.msg98773.html#msg98773
Titel: Re: Wurde ohne Chance zwangsvollstreckt... Erinnerung nach §766 ZPO sinnvoll?
Beitrag von: bmwkrank am 22. Juli 2015, 22:18
Vielen dank dafür. Es ist echt ein harter und absolut unfairer Kampf. Behörden und Banken machen was sie wollen, weil sie es schon immer so machen. A als Kunde der Bank und als Bürger wird komplett mit Füßen getreten und A wird unmissverständlich klar gemacht was A als Bürger und als Kunde wert ist.

Wann hört das endlich auf?! Es ist grausam anzusehen wie unrecht zu recht gemacht wird. Im zweifelsfall heißt es immer: das ist Ihre Rechtsauffassung  :-\

Selbst Sternenklare hinweise auf Formfehler die zur Nichtigkeit führen wurden direkt ignoriert. Klasse oder?
A hofft das die erinnerung etwas bringt. Wobei die gute Frau beim Amtsgericht schon richtig mies drauf war.....ich sehe langsam schwarz
Titel: Re: Wurde ohne Chance zwangsvollstreckt... Erinnerung nach §766 ZPO sinnvoll?
Beitrag von: bmwkrank am 24. Juli 2015, 11:40
heute hat A Antwort vom Amtsgericht:
Dieses meint das die erinnerung unzulässig sein dürfte da die Vollstreckung nach den Vorschriften des VwVVG Bgb beschieden wird.

Was genau soll das heißen? Das das Amtsgericht nicht zuständig ist und A das an das Verwaltungsgericht senden muss?
ab dann wird es doch richtig teuer oder  :-\
Titel: Re: Wurde ohne Chance zwangsvollstreckt... Erinnerung nach §766 ZPO sinnvoll?
Beitrag von: bmwkrank am 24. Juli 2015, 14:41
A sendet das selbe schreiben an das Verwaltungsgericht am Montag. Was meint ihr dazu?
Titel: Re: Wurde ohne Chance zwangsvollstreckt... Erinnerung nach §766 ZPO sinnvoll?
Beitrag von: bmwkrank am 24. Juli 2015, 17:52
gibt es denn niemanden der eine Antwort für A hat? Hat das noch niemand gemacht?
Titel: Re: Wurde ohne Chance zwangsvollstreckt... Erinnerung nach §766 ZPO sinnvoll?
Beitrag von: Service am 24. Juli 2015, 20:20
Die Erinnerung muss an das Amtsgericht gehen. Ist diese fiktive Erinnerung schon beschieden worden? Also ein Urteil gefällt? Oder war der obige Satz nur eine Anmerkung eines Mitarbeiters des AG?
Titel: Re: Wurde ohne Chance zwangsvollstreckt... Erinnerung nach §766 ZPO sinnvoll?
Beitrag von: bmwkrank am 24. Juli 2015, 20:25
A hat Post bekommen. Darin steht :

in der zwangsvollstreckungssache Stadtkasse ****** gegen Sie liegt hier Ihre Vollstreckungserinnerung vor. Diese dürfte jedoch unzulässig sein, da die Vollstreckung hier nach den Vorschriften des VwVVG Bgb beschieden wird. Wird der Antrag zurückgenommen?

Mit freundlichen Grüßen
*****
Richter am AMtsgericht

Beglaubigt

****
Justizbeschäftigte.
Titel: Re: Wurde ohne Chance zwangsvollstreckt... Erinnerung nach §766 ZPO sinnvoll?
Beitrag von: Service am 24. Juli 2015, 21:29
Das kennt Person Z leider nicht. Hier war es die Vollstreckung laut ZPO. Komisch, dass hier das VwVVG greift.
Evtl.mal am Amtsgericht nachfragen, warum das denn so ist.
Titel: Re: Wurde ohne Chance zwangsvollstreckt... Erinnerung nach §766 ZPO sinnvoll?
Beitrag von: bmwkrank am 24. Juli 2015, 21:30
Amtsgericht gibt keine auskünfte  8)
Titel: Re: Wurde ohne Chance zwangsvollstreckt... Erinnerung nach §766 ZPO sinnvoll?
Beitrag von: Datawizz am 24. Juli 2015, 22:28
Lass gut sein, und zahl den Mist. Ist den Ärger nicht wirklich wert...wenn die Rechtslage sich mal dreht, kannst das Geld wieder einfordern. Wenn der BGH die Rundfunkgebühren bestätigt, musst spätestens dann zahlen. Und Zwangsvollstreckung inkl. Schufa-Einträge...das hängt Dir u.U. jahrelang nach.
Titel: Re: Wurde ohne Chance zwangsvollstreckt... Erinnerung nach §766 ZPO sinnvoll?
Beitrag von: bmwkrank am 24. Juli 2015, 22:49
Verwirrt am Kopf kratz  :-[
Watn jetzt los???
Aber lass mal.....An dem selben Punkt bin ich jetzt auch gerade. :police:
A er ist das der Sinn des Lebens sich alles vordiktieren lassen zu müssen? Und sich willenlos vergewaltigen zu lassen vom System?
Titel: Re: Wurde ohne Chance zwangsvollstreckt... Erinnerung nach §766 ZPO sinnvoll?
Beitrag von: anGEZeckter... am 24. Juli 2015, 23:31
Wie beginnt denn die Geschichte von A?
Zur richtigen Zeit dem richtigen Schreiben Widersprochen oder alles bis zuletzt ignoriert und dann erst tätig geworden?
Dem kompletten Verlauf ist schwer zu folgen - viel geschrieben - wenig gesagt....alles sehr allgemein.

Gruß Thomas
Titel: Re: Wurde ohne Chance zwangsvollstreckt... Erinnerung nach §766 ZPO sinnvoll?
Beitrag von: bmwkrank am 24. Juli 2015, 23:34
Schriftverkehr seit eineinhalb Jahren hin und her.Alle Tricks ausgegraben. Widersprüche ohne Erfolg. Die restlichen schreiben mit der Stadtkasse inkl. Einsprüche, persönliche Gespräche usw. Alles erfolglos

Kotzen könnte ich. Ehrlich.
Titel: Re: Wurde ohne Chance zwangsvollstreckt... Erinnerung nach §766 ZPO sinnvoll?
Beitrag von: anGEZeckter... am 24. Juli 2015, 23:39
Wogegen hat Person A denn ihren Widerspruch gerichtet - auf welches Anschreiben geantwortet...?
Titel: Re: Wurde ohne Chance zwangsvollstreckt... Erinnerung nach §766 ZPO sinnvoll?
Beitrag von: bmwkrank am 24. Juli 2015, 23:45
Gegen alles was die von Person A wollten  :P
Titel: Re: Wurde ohne Chance zwangsvollstreckt... Erinnerung nach §766 ZPO sinnvoll?
Beitrag von: anGEZeckter... am 24. Juli 2015, 23:47
don't feed the troll - sorry - mehr fällt mir bei deinen Antworten nicht ein.

Gute N8.
Titel: Re: Wurde ohne Chance zwangsvollstreckt... Erinnerung nach §766 ZPO sinnvoll?
Beitrag von: bmwkrank am 24. Juli 2015, 23:50
Soll ich dir jetzt sagen, gegen alle Beitragsbescheide? Obwohl Person A keine bekommen hat? Denk doch mal nach  >:D

Schlussendlich spielt es doch auch keine Rolle mehr denke ich. Fakt ist die Stadt hat das Konto von A gepfändet und macht was sie will. Das ist der Fakt um den es hier geht. 8)

Und wieso meinst du das ich ein "Troll" bin. Kommt jetzt demnächst noch das ich bezahlter Systemling bin?
Jung denk doch mal nach. Alle schreiben: Ich habe dies und das gemacht und zweifeln es aber im nächsten moment bei Gericht an, dieses und jenes jemals erhalten zu haben. Dann kommt einer daher und meint ein Gesetz zu haben, was sagt: oho, anscheinsbeweise sind nicht erlaubt haha....weist was die Stadt sagt? Ist mir egal... :o Meinst du vielleicht das nur wir das alles lesen?

Bleib doch mal beim Fakt.
Titel: Re: Wurde ohne Chance zwangsvollstreckt... Erinnerung nach §766 ZPO sinnvoll?
Beitrag von: Bürger am 25. Juli 2015, 02:43
Um mal wieder zum eigentlichen Thema zurückzukommen...

Vorab:
Aufgrund eines zwischenzeitlich erneut erstellten Threads mit lediglicher Fortsetzung der hiesigen Diskussion wurde der andere Thread geschlossen, die Thread-Titel hier mühsam ergänzt um "Erinnerung nach §766 ZPO sinnvoll?"...
...all dies verbunden mit der Bitte am Thema zu bleiben, keine weiteren Threads mit praktisch gleicher Fragestellung zum gleichen fiktiven Fall zu erstellen und vor allem den fiktiven Fall wenn, dann auch mit den entsprechend relevanten Fakten möglichst präzise zu beschreiben, da es ansonsten Rätselraten und im Trüben fischen bleibt. Danke.


Die im zwischenzeitlich gelöschten Thread (eine gesonderte Mitteilung habe ich mir aus Kapazitätsgründen ausnahmsweise erspart, da dies ja hiermit geschieht) gestellte Frage lautete:
Zitat von: bmwkrank
Hallo, A hat folgendes Problem

Wurde ohne Chance zwangsvollstreckt... Erinnerung nach §766 ZPO sinnvoll?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15115.0.html

Jetzt meine Frage:
Macht es Sinn, einen Antrag nach §766 ZPO beim Verwaltungsgericht zu stellen?
Oder ist das Amtsgericht doch der richtige Ansprechpartner gewesen?!

Wie könnte A aktiv weiter machen um nicht in den Zahlungszwang zu fallen?

Erinnerung nach § 766 ZPO wäre wohl wenn, dann beim Amtsgericht zu stellen.
Beim Verwaltungsgericht kämen wohl eher andere (Verwaltungs-)Rechtsgrundlagen zum Einsatz.

Dass sich manche Gerichte über die Zuständigkeit in dieser "speziellen" Zwangsvollstreckungssache nicht ganz einig zu sein scheinen, ist u.a. zu entnehmen unter
AG Riesa/ AG Dresden > fehlender Bescheid > §766 ZPO oder §40 VwGO? AG oder VG?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.0.html


Wenn sich allerdings der Fall schon so darstellt:
Wogegen hat Person A denn ihren Widerspruch gerichtet - auf welches Anschreiben geantwortet...?
Gegen alles was die von Person A wollten  :P
und insofern wohl auch gegen alle FestsetzungsBESCHEIDe Widerspruch eingelegt wurde, so wären nach bisheriger Kenntnis andere Mittel einzulegen (z.B. Antrag auf Eilrechtsschutz beim VG) als im Falle z.B. nicht zugestellter Bescheide.

Fiktive Person A möge bitte erst mal reinen Tisch machen, den Kopf sortieren und sich über den ist-Stand im Klaren werden...

...sofern nämlich jetzt schon die Pfändung erfolgt ist
Fakt ist die Stadt hat das Konto von Person A gepfändet und macht was sie will.
wäre Person A wohl ohnehin schon einen Schritt weiter als eine "Erinnerung gegen die Zwangsvollstreckung nach § 766 ZPO" überhaupt noch etwas ausrichten könnte. Meine ledigliche Vermutung...

Würde einer tatsächlichen Pfändung nicht aber eine Pfändungsverfügung vorausgehen?
Und hätte eine solche Pfändungsverfügung nicht auch eine Rechtsbehelfsbelehrung, aus welcher mögliche rechtliche Gegenmittel hervorgingen?



Sofern hier nicht als nächstes der Hergang und die Umstände gesammelt, vollständig und verständlich dargelegt werden sondern jeder Einzelaspekt mühsam erfragt werden muss, wird dieser Thread geschlossen, da dafür weder bei den anderen Forenmitgliedern noch bei den Moderatoren die Kapazitäten bestehen.

Person A möge sich zudem bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html

Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Wurde ohne Chance zwangsvollstreckt... Erinnerung nach §766 ZPO sinnvoll?
Beitrag von: bmwkrank am 25. Juli 2015, 10:26
Eine Pfändungsverfügung hat nur die Bank bekommen. Diese könnte auch Einspruch einlegen. Macht es aber nicht da für sie kein Handlungsbedarf besteht. Grund dafür ist das die Stadt ein Amtshilfe ersuchen von dem Beitragsservice bekommen hat. Die Stadt hat darauf hin eine Pfändungsverfügung erlassen und sich selbst als Gläubiger eingetragen. Der BeitragsService taucht bei der Bank gar nicht als Gläubiger auf. Es stellt sich also so dar als wenn A einige Strafzettel nicht bezahlt hätte.

Also ist die Bank von A gezwungen das Geld zu Pfänden und an die Stadt zu überweisen.

Vorrausgegangen ist dem lediglich eine Ankündigung zur Zwangsvollstreckung, also lediglich ein "Info Brief", indem stand : wenn A nicht bis Tag X, Summe  x zahlt, würde eine Abnahme der ESV oder Konten Pfändung drohen.

Auch darauf hat A mehrmals geantwortet und sich gerechtfertigt. Allerdings hat das niemanden interessiert und die Frist ist abgelaufen.

Dem Vorrausgegangen sind einige Bettelbriefe des Beitragsservice die man so kennt.

Reicht Euch das? Falls ich was vergessen habe entschuldigt bitte.
Titel: Re: Wurde ohne Chance zwangsvollstreckt... Erinnerung nach §766 ZPO sinnvoll?
Beitrag von: Service am 25. Juli 2015, 10:29
Bitte mal anonymisiert die Briefe der Stadt hochladen. Denke das hilft allen weiter.
Titel: Re: Wurde ohne Chance zwangsvollstreckt... Erinnerung nach §766 ZPO sinnvoll?
Beitrag von: bmwkrank am 25. Juli 2015, 10:43
(http://up.picr.de/22630903yx.jpg)

das ist alles von der Stadt an Offiziellen schreiben.
Dann kommt nur noch der Hinweis das die Kontenpfändung ergangen sei.
Titel: Re: Wurde ohne Chance zwangsvollstreckt... Erinnerung nach §766 ZPO sinnvoll?
Beitrag von: Service am 25. Juli 2015, 10:48
War bei der Mahnung oder bei dem fiktiven Schreiben hier keine Rechtsbehelfsbelehrung dabei?

Und nur eine Anmerkung, der Betrag erstreckt sich sicherlich bis in den Zeitraum vor 2013.
War die Person X vorher schon einmal angemeldet? Gab es eine Abmeldung? Oder wie kam der hohe Betrag zustande?
Titel: Re: Wurde ohne Chance zwangsvollstreckt... Erinnerung nach §766 ZPO sinnvoll?
Beitrag von: bmwkrank am 25. Juli 2015, 10:57
Nein. Das ist die Rückseite. Die Pfändungsverfügung lade ich jetzt gleich hoch.
(http://up.picr.de/22631045wk.jpg)
Titel: Re: Wurde ohne Chance zwangsvollstreckt... Erinnerung nach §766 ZPO sinnvoll?
Beitrag von: Service am 25. Juli 2015, 11:06
Aber hier sieht man ja schon...2010. Evtl. wäre der Bescheid auch gut, auf dem man die einzelnen Posten von 2010 bis 2014 sieht.
Titel: Re: Wurde ohne Chance zwangsvollstreckt... Erinnerung nach §766 ZPO sinnvoll?
Beitrag von: bmwkrank am 25. Juli 2015, 11:27
den gibt es nicht. Person A hat ein Vollstreckungsersuchen von dem Beitragsservice mir "ergaunert" >:D Das lade ich im anschluss hoch. Da steht alles im einzelnen drauf. Aber erstmal das hier:

Einziehungsverfügung für die Bank
Vorderseite
(http://up.picr.de/22631264rd.jpg)
Rückseite 1
(http://up.picr.de/22631279jj.jpg)
der Rest der Seite
(http://up.picr.de/22631286nx.jpg)

Das hat Person A bekommen:
(http://up.picr.de/22631236np.jpg)
und die Rückseite
(http://up.picr.de/22631251gr.jpg)
Titel: Re: Wurde ohne Chance zwangsvollstreckt... Erinnerung nach §766 ZPO sinnvoll?
Beitrag von: bmwkrank am 25. Juli 2015, 11:35
hier das Amtshilfeersuchen

(http://up.picr.de/22631326du.png)  (http://up.picr.de/22631350kf.png)  (http://up.picr.de/22631343py.png)
Titel: Re: Wurde ohne Chance zwangsvollstreckt... Erinnerung nach §766 ZPO sinnvoll?
Beitrag von: Maverick am 25. Juli 2015, 12:00
Also für mich stellt es sich so dar, dass Person A bis zum 7.6.2015 Eilrechtsschutz gemäß §80 Abs. 5 VwGO gegen die Stadt hätte beantragen müssen, vgl. das Urteil VG Neustadt.

http://online-boykott.de/ablage/20150712-beschluss-verwaltungsgericht-neustadt/vg-nw-beschluss-vom-7-7-2015_5-l-473-15.nw.pdf

Wären wohl gute Erfolgsaussichten gewesen, da die Stadt im Schreiben vom 21.5.2015 nicht die formalen Voraussetzungen eingehalten hat (u.a. alle Bescheide müssen mit Datum, Betrag, Beitragszeitraum aufgeführt werden). Allerdings müßten evtl. noch Abweichungen auf Landesebene beachtet werden: hier Berlin-Brandenburg, Urteil: Rheinland-Pfalz.

Unabhängig davon hätte man wohl auch Anfechtungsklage gegen die LRA erheben können/müssen.

Erinnerung nach §766 ZPO wäre der Weg gewesen, wenn ein Gerichtsvollzieher eingeschaltet worden wäre - so mein Verständnis. Und das auch nur vor der Pfändung.

Was man nun aufgrund der rechtlich unzureichenden Zahlungsaufforderung vom 21.5.2015 noch nachträglich bewirken kann, dazu kann ich leider nichts beitragen.
Titel: Re: Wurde ohne Chance zwangsvollstreckt... Erinnerung nach §766 ZPO sinnvoll?
Beitrag von: bmwkrank am 25. Juli 2015, 12:08
naja....gepfändet ist im moment noch nichts. Die Pfändung wurde zwischenzeitlich ausgesetzt weil man was klären wollte. Seit dem 20.07. ist sie wieder aufrecht. Geld haben die allerdings noch nicht bekommen da bisher noch nichts auf dem Konto war.
Hat Person A also eine Chance noch Eilrechtschutz beantragen zu können?
Titel: Re: Wurde ohne Chance zwangsvollstreckt... Erinnerung nach §766 ZPO sinnvoll?
Beitrag von: PersonX am 25. Juli 2015, 12:30
Ob Eilrechtschutz möglich ist kann nicht beurteilt werden. Aber möglich sein sollte das Konto nach Kenntnis über die Pfändung in ein P-Konto zu wandeln. Das sollte trotz Pfändung 4Wochen lang möglich sein. Prüfen das die noch nicht rum sind. Das geht aber nur, wenn es kein Gemeinschaftskonto ist. Ansonsten P-Konto bei anderer Bank eröffnen, zur Not direkt ein Normales und nach Eröffnung direkt wandeln. Alle Geldeingänge so reduzieren das über die Grenze nichts drüber geht. Gehalt zur Not bar auszahlen lassen. Die aktuelle Pfändung betrifft doch soweit verstanden nur das aktuelle Konto.
Zusätzlich Klärung an streben, das die Bank den Vorgang zurück gibt. Öffentlich rechtlichen Unterlassungsanspruch geltend machen gegen die Stadt.
Titel: Re: Wurde ohne Chance zwangsvollstreckt... Erinnerung nach §766 ZPO sinnvoll?
Beitrag von: bmwkrank am 25. Juli 2015, 12:34
Öffentlich rechtlichen Unterlassungsanspruch geltend machen gegen die Stadt.

?? was genau ist das?

A hat das Konto bereits in ein P konto wandeln lassen. "Leider" wird der Mindestbehalt überschritten. Bei A liegt er ca bei 1470 euro da A Unterhaltsverpflichtet ist. Aber auch über die 1470 € wird geld eingehen.
Titel: Re: Wurde ohne Chance zwangsvollstreckt... Erinnerung nach §766 ZPO sinnvoll?
Beitrag von: PersonX am 25. Juli 2015, 12:47
https://www.lecturio.de/magazin/verwaltungsrecht-der-oeffentlich-rechtliche-unterlassungsanspruch/
Titel: Re: Wurde ohne Chance zwangsvollstreckt... Erinnerung nach §766 ZPO sinnvoll?
Beitrag von: bmwkrank am 25. Juli 2015, 12:53
Und das beim Amtsgericht? Finde ich irgendwo ein Muster? Wie das auszusehen hat?
Titel: Re: Wurde ohne Chance zwangsvollstreckt... Erinnerung nach §766 ZPO sinnvoll?
Beitrag von: Maverick am 25. Juli 2015, 12:59
mehr Infos:
Vorläufige Einstellung einer Zwangsvollstreckung für den Beitragsservice
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=13568.0

Unterlassungsanspruch in einem Schreiben an die Stadt geltend machen. Klage wäre dann erst der 2.Schritt und vor dem VG - so meine Interpretation.
Titel: Re: Wurde ohne Chance zwangsvollstreckt... Erinnerung nach §766 ZPO sinnvoll?
Beitrag von: YaLo am 16. Dezember 2015, 08:20
Danke Maverick. Das hilft  :)