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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: konst4nt1n am 19. Juli 2015, 18:47
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Hallo ich habe ein paar Fragen:
Person A hat während ihres Studiums BAFÖG empfangen und sich auch vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Allerdings wird ihr nun unterstellt, dass sie nur für 1 Semester befreit wurde bzw. den Befreiungsantrag abgegeben hat. Was kann Person A nun tun? Sie hat während des kompletten Studiums nichts mehr von dem Beitragsservice gehört und als sie danach umgezogen ist bekam sie einen Brief mit einer Rechnung über 270€. Einen Widerspruch hat sie auch schon geschrieben dieser wurde jedoch abgelehnt. Sie hat dem Widerspruch ihre kompletten BAFÖG-Nachweise beigelegt und erklärt, dass sie mehrfach Befreiungsanträge versandt hat(pro Semester). Darauf wurde nicht eingegangen und die Begründung für die Ablehnung war, dass der Zeitpunkt zu dem die BAFÖG-Nachweise (im Widerspruch) eingegangen sind zu spät ist (logischerweise).
Gibt es irgend eine Möglichkeit dagegen vorzugehen? Ihr wurde am Telefon vorgeworfen, dass sie es nicht per Einschreiben versandt habe aber wenn man sowieso auf BAFÖG angewiesen ist soll man sein Geld noch für Einschreiben verprasseln? Bzw. der Beitragsservice versendet ja auch nicht via Einschreiben.
Vielen dank fürs Lesen und die Person ist für jede Hilfe dankbar.
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Hallo und Willkommen im Forum. :)
Einen Widerspruch hat sie auch schon geschrieben dieser wurde jedoch abgelehnt.
Wie in diesem beliebigen Fall am besten vorzugehen sei hängt insbesondere davon ab in welcher Form der Widerspruch "abgelehnt" wurde:
1) Wie lautete die Überschrift dieser "Ablehnung"?
2) War eine Rechtsbehelfsbelehrung beigelegt oder umseitig aufgedruckt?
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Hallo und Willkommen im Forum. :)
Einen Widerspruch hat sie auch schon geschrieben dieser wurde jedoch abgelehnt.
Wie in diesem beliebigen Fall am besten vorzugehen sei hängt insbesondere davon ab in welcher Form der Widerspruch "abgelehnt" wurde:
1) Wie lautete die Überschrift dieser "Ablehnung"?
2) War eine Rechtsbehelfsbelehrung beigelegt oder umseitig aufgedruckt?
Vielen dank für die nette Begrüßung :)
1. "Bescheid des Rundfunks Berlin-Brandenburg über die Ablehnung der Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht"
2. Es lag eine Rechtsbehelfsbelehrung bei. Es war ein beidseitig bedrucktes DinA4 Blatt.
Zu vermerken ist, dass Person A den Widerspruch nach 8! Monaten erhalten hat und in der Zwischenzeit keine Antwort erhalten hat. Was außerdem seltsam wirkt ist, dass auf dem Widerspruch kein Zustellungsdatum/Erstellungsdatum steht.
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... und als sie danach umgezogen ist bekam sie einen Brief mit einer Rechnung über 270€.
3) Wie lautete die Überschrift dieses "Briefs" / dieser "Rechnung" ?
4) War eine Rechtsbehelfsbelehrung beigelegt oder umseitig aufgedruckt?
1. "Bescheid des Rundfunks Berlin-Brandenburg über die Ablehnung der Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht"
2. Es lag eine Rechtsbehelfsbelehrung bei. Es war ein beidseitig bedrucktes DinA4 Blatt.
5) Was für ein Rechtsmittel steht A gem. Rechtsbehelfsbelehrung offen um gegen diesen Bescheid ggf. vorzugehen?
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... und als sie danach umgezogen ist bekam sie einen Brief mit einer Rechnung über 270€.
3) Wie lautete die Überschrift dieses "Briefs" / dieser "Rechnung" ?
4) War eine Rechtsbehelfsbelehrung beigelegt oder umseitig aufgedruckt?
1. "Bescheid des Rundfunks Berlin-Brandenburg über die Ablehnung der Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht"
2. Es lag eine Rechtsbehelfsbelehrung bei. Es war ein beidseitig bedrucktes DinA4 Blatt.
5) Was für ein Rechtsmittel steht A gem. Rechtsbehelfsbelehrung offen um gegen diesen Bescheid ggf. vorzugehen?
3) Die Überschrift lautet Zahlung der Rundfunkbeiträge
4) Nein bei der Rechung lag keine Rechtsbehelfsbelehrung bei
5)"Gegen diesen Beschied kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift einzulegen beim Rundfunk Berlin-Brandenburg unter der Anschrift des für ihn tätigen ....."
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Es bestand für A ursprünglich noch gar kein Handlungsbeadarf aufgrund einer reinen Information, dass "ARD", "ZDF", "Deutschlandradio", "Beitragsservice" (und die weiteren 'Kanäle') gerne Geld von A haben würden.
Der "Widerspruch" von A wurde also anscheinend als Befreiungsantrag nach § 4 (1) 5. a) RBStV gewertet und dieser nach § 4 (4) Satz 1 RBStV abgelehnt.
Wie sehr sich nun eine Person A um die Ablehnung eines angeblichen Befreiungsantrages kümmert ist A's Sache. Es besteht vermutlich kein zwingender Handlungsbedarf.
Keine Rechtsberatung.
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5)"Gegen diesen Beschied kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift einzulegen beim Rundfunk Berlin-Brandenburg unter der Anschrift des für ihn tätigen ....."
Eine PersonX würde sehr wohl ein Widerspruch erstellen. Die Rechtslage ist an sich klar, wer Student ist und Bafög bekommt wird befreit. Verwaltungsvereinfachung einfach -> bedeutet, doch, dass grundsätzlich wenn klar ist, dass eine Befreiung immer in Betracht kommt, wenn Bafög bezogen wird, eine Befreiung erfolgen soll. Demzufolge ist und sollte es egal sein, wann dazu Anträge oder Nachweise erfolgen, schon weil es einfach sein sollte. Deshalb sind die Nachweise über die Zeiten als Student beizulegen. Wenn der vermeintliche Beitragspflichtige keine Schuld hat, dass Befreiungsanträge nicht angekommen sind, dann kann der vermeintliche Beitragspflichtige Widereinsetzung in den vorhergehenden Stand beantragen, dass sollte also auch erfolgen.
Die Befreiung hat laut Gesetz zu erfolgen, wenn die Umstände für eine Befreiung vorliegen. Die Befreiung ist gekoppelt an die Inhaberschaft des Bafögbezugs.
Auch bei anderen Fällen ist das sehr wohl rückwirkend möglich
http://sozialberatung-kiel.de/2014/08/27/zur-ruckwirkenden-befreiung-vom-rundfunkbeitrag/
Weitere Möglichkeit, nochmals zum Bafög Amt gehen, einen neuen formlosen Bescheid über alle Zeiträume ausstellen lassen diesen mit aktuellem Datum, diesen dann dem Widerspruch beilegen.
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Einer Person A würde ich dann aber dazu raten den Widerspruch "nur" hilfsweise zu formulieren. Person A hat ja schließlich gar keinen erneuten, verspäteten, ... wie auch immer Befreiungsantrag gestellt, sondern wollte nur unberechtigte Forderungen zurückweisen, da A ja bereits jeweils fristgerecht die Befreiungsunterlagen eingereicht hat. Es würde mir als eine Person A gar nicht in den Sinn kommen einer Ablehnung eines Befreiungsantrags, welchen ich so gar nicht gestellt habe, zu widersprechen. Aufgrund mangelndem rechtlichen Hintergrundwissen würde ich dann eben den Widerspruch aus zum Teil gleichen Gründen einfach hilfsweise anfügen. :-)
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Ob und wie auch immer reagiert wird - die Geschichte um A stinkt nach dem schamlosen Versuch des RBB's mit ein wenig Trickserei trotz unumstößlicher Befreiungstatbestände Geld von A abzuzwacken.
Gibt es irgend eine Möglichkeit dagegen vorzugehen?
A sollte sich davon nicht in's 'Bockshorn jagen' und auf keinen Fall zu einer Zahlung verleiten lassen! Dies stellt meiner Ansicht nach die einzige konsequente Möglichkeit dar "dagegen vorzugehen". Erstmal abwarten, ob überhaupt ein sog. "Festsetzungsbescheid" für diesen Zeitraum folgt ...
Ihr wurde am Telefon vorgeworfen, ...
Falls man das örR-System nicht gerade mit dem eigenen Geld überhäufen möchte ist es grundsätzlich keine gute Idee mit BS / LRA telefonisch in Kontakt zu treten. :police: