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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Thema gestartet von: kuecken am 19. Juli 2015, 17:09
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Liebe Leute,
habe gerade folgenden Rat zum Vorgehen von einem Anwalt im Internet gefunden, was haltet Ihr davon?
Sollten tatsächlich Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen Sie eingeleitet werden, so haben Sie jedoch grundsätzlich die Möglichkeit diese mittels einer sog. Vollstreckungserinnerung wegen der Art und Weise der Vollstreckung anzugreifen.
Anhaltspunkt hierfür könnte die von Ihnen angegebene Gläubigerangabe im Schreiben der Vollstreckungsbeamtin sein. Nach Ihren Angaben wird als Gläubiger der "RBB-Beitragsservice" angegeben. Dies könnte ein Verfahrensfehler sein, denn Gläubigerin der Forderung ist gemäß § 10 RBStV die betreffende Rundfunkanstalt des öffentlichen Rechts, als örtlich zuständige Landesrundfunkanstalt, nicht der "Beitragsservice". Aus ganz ähnlichem Grund hat kürzlich das Landgericht Tübingen einer Beschwerde stattgegeben, vgl. 8.1.2015, Az.: 5 T 296/14. Die falsche Angabe der Gläubigerbezeichnung scheint ein häufiger Fehler zu sein.
Die Vollstreckungserinnerung ist ein Rechtsbehelf, der dazu führt, dass eine Entscheidung oder Maßnahme im selben Rechtszug durch dasselbe Gericht überprüft wird. Durch die Vollstreckungserinnerung kann jegliches Handeln der Vollstreckungsorgane, hier das Handeln der Vollstreckungsbeamtin, hinsichtlich der Art und Weise der Zwangsvollstreckung gerügt werden. Eine materielle Prüfung des zu Grunde liegenden Anspruchs erfolgt dagegen nicht.
Die Vollstreckungserinnerung müssten Sie schriftlich eingelegen oder mündlich zur Protokoll der Geschäftsstelle erklären. Anwaltszwang besteht nicht. Eine anwaltliche Vertretung würde ich Ihnen hier aber dringend anraten.
Ist die Erinnerung begründet, wird die entsprechende Zwangsvollstreckungsmaßnahme für unwirksam erklärt. Die zugrunde liegende Forderung erlischt hierdurch aber nicht.
Quelle:
http://www.frag-einen-anwalt.de/GEZ-Zahlungsaufforderung-durch-Finanzamtamt---f272778.html
01.04.2015 | 15:15
danke & Grüße
kuecken
Edit "Bürger":
Beitrag musste leider geändert werden. Bitte zukünftig auf übliche Groß-/ Kleinschreibung achten.
Zum Zitat wurde der besseren zeitlichen Einordnung wegen der Zeitstempel der Quelle hinzugefügt.
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Hallo,
na klar ist dies ein Weg, denn das Urteil vom 08.01.2015 hängt ja noch irgendwie in der Luft.
Und selbst wenn der BGH das andere Urteil einkassiert hat, würde ich so weiter argumentieren, da die Faxenbude ja nicht machen kann was sie will.
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Das Mittel der "Erinnerung gegen die Zwangsvollstreckung" oder auch "Vollstreckungserinnerung" ist schon mehrfach und ausgiebig im Forum behandelt und entsprechend reichlich mit vorgenannten Begriffen/ Kombinationen über die Suchfunktion (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search2) des Forums aufzufinden... so. u.a. auch unter
Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838
Hierbei ist in der Tat das Datum der Beantwortung der Frage durch den Rechtsanwalt von Belang - es liegt nämlich weit vor der aktuellen Entscheidung des BGH...
BGH zur Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen - Tübingen aufgehoben I ZB 64/14
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14968.msg99949.html#msg99949
...woraus ich mich dann (wiedermal) selbst zitiere ;)
hmmm, der beschluss von 2014 ist aufgehoben der von 2015/Januar nicht oder hab ich es nicht richtig gelesen?
Neuer Beschluß vom LG Tübingen vom 8.1.2015 - 5T 296/14
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12897.0.html
...lt. inoffiziellen Meldungen in Revision am BGH unter Az. I ZB 6/15
Beratungstermin noch ungewiss - ebenso, inwiefern der aktuelle BGH-Beschluss da schon vorgreiflich zu bewerten ist.
Aber es bleibt dabei:
All diese formalen Rügen ändern ja nichts an der grundsätzlich per (augenscheinlich verfassungswidrigem) LandesGESETZ bestehenden Forderung.
Dies kann allenfalls der *reguläre* Rechtsweg gegen die Forderung ansich angreifen...
...dazu dann bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html
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Bürger@
kannste das auch mal so schreiben das ein es normaler Bürger versteht?
ich verstehe nur Bahnhof die ganzen Links nerven sehr.