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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Boka am 16. Juli 2015, 23:40
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Person A hat nie GEZ oder Beitragsgebühren bezahlt. Nun erhalt A am 16.07. einen Festsetzungsbescheid vom Beitragsservice datiert am 02.07. und am gleichen Tag eine Vollstreckungsankündigung der Stadtkasse datiert am 13.07.
Person A würde nun an den Beitragsservice einen Brief schicken mit der Aufforderung, ihm einen rechtsgültigen Grundlagenbescheid ohne Säumniszuschlag als Verwaltungsakt zukommen zu lassen und einen Brief an die Sachbearbeiterin der Stadtkasse, dass die Forderung auf keiner gesetzlichen Grundlage basiert und der Beitragsservice keine Behörde ist und somit keine Amtshilfe ersuchen kann.
Sollte er die anders handeln?
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Genau das sollte Person A tun (per Einschreiben, zur Nachweisbarkeit und Kopie der Schreiben behalten).
Und Person A könnte über eine Beschwerde bei der EU-Kommission über den Beitragsservice nachdenken, wenn sich sowieso die Mühe gemacht wird
Ordungswidrigkeiten (...) einmal anders betrachtet!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14787.msg98773.html#msg98773
Ich würde es genau so machen, genau richtig so. Sich nicht einschüchtern lassen und dagegen vorgehen, sehr gut.
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Nach dem Urteil des BGH ist leider ein rechtsgültiger Grundlagenbescheid ohne Säumniszuschlag nicht erforderlich.
Bitte die Suchfunktion des Forums nutzen. Zu beiden Themen "Festsetzungsbescheid" und "Vollstreckungsankündigung" gibt es im Forum genügend Informationen.
Da eine parallele Diskussion bereits mehrfach und ausgiebig behandelter allgemeiner Anfragen im Forum nicht vorgesehen ist, wird dieser Thread geschlossen. Dies dient auch der Wahrung der ohnehin schon grenzwertigen Übersicht des Forums.
Danke für Dein Verständnis & die zukünftige Berücksichtigung.
gez-boykott Team