gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Bayern => Thema gestartet von: Pistenwolf am 15. Juli 2015, 10:41
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Hallo zusammen,
da ich bisher noch keine Pfüb hier im Forum gesehen habe möchte ich euch folgenden Antrag auf Pfändungs-und Überweisungsbeschlusses des BS an das fiktive Vollstreckungsgericht zeigen womit bei Person A eine Kontopfändung vorgenommen wurde. Grundlage sind auf dem Verwaltungsweg ergangene Festsetzungsbescheide (deren Bekanntgabe also sprich Zugang von Person A bestritten wird) und deren Eintrag im Ausstandsverzeichnis.
Kennt jemand hier inhaltliche Vorschriften z.B in wieweit muss die Hauptforderung auf die eizelnen Bescheiden zugeordnet werden, reicht es die Gesamtsumme aufzulisten und auf das Ausstandsverzeichnis zu verweisen etc.?
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die weiteren Seiten Teil II
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Teil 3
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Teil 4
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weiß jemand ob der Antrag (siehe Seite 1) nicht eigentlich vom Antragsteller unterschrieben werden muss?
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sry die eigentliche Frage die ich in Raum Stelle ist, bedeutet die beglaubigte Abschrift eines "Pfübs ohne Unterschrift des/der Antragssteller/in", nicht auch gleichzeitig das in der Urschrift des Pfübs auch die Unterschrift fehlt?
::) ??? bin verwirrt