gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: galaktische religion am 15. Juli 2015, 09:49
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hallo ....
jetzt sei da nur ein problem ..... wie kann so eine religöse ein richtung verifiziert werden
gegen über diesem beitrags service ?
wenn diese religiöse ein richtung weder eine körper schaft des öffentlichen un rechts
auch kein verein der schein heiligkeit
wir sehen ... die möglichkeit diese ein richtung > die seit 2011 bestehe
http://monasterium.galacticreligion.org
privat zu organizieren
da alles andere aus scheidet !
habe jemand hier eine ahnung >
wie das zu schaffen
und diesem ver blöd verein gez bei zu bringen ????
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Mach deine Wohnung zum örtlichen Tempel des fliegenden Spaghetti-monsters, bezeichne dich fortan als Priester des Pastafari-cults.
Wenn sie dir die Gebühren-freiheit verweigern, klage auf Religionsfreiheit.
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Es hat schon jemand versucht, wegen religiösen Gründen befreit zu werden. Aber weil das dann jeder machen würde, hat das Gericht es abgelehnt, ihn wegen seiner Überzeugung zu befreien. Als Grund gaben sie an, man muss den Rundfunk ja nicht verwenden, man muss ihn nur bezahlen, egal was man glaubt. Die Religionsfreiheit wurde praktisch abgeschafft.
Es wurde in dem Urteil nicht bedacht, dass man gezwungen wird, gegen seine Überzeugung zu handeln.
Das Spaghettimonster möge uns retten...
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Mach deine Wohnung zum örtlichen Tempel des fliegenden Spaghetti-monsters
Das Spaghettimonster möge uns retten...
... und zu den Verhandlungen dann das Nudelsieb nicht vergessen !!
Edit "Bürger":
Thread bedarf der Überprüfung und der Moderation und wird zu diesem Zweck mindestens vorübergehend geschlossen.
Bitte etwas Geduld. Danke für das Verständnis.
Im Weiteren bitte die deutsche Recht-, Groß- und Kleinschreibung beachten sowie auch ausgiebig die Suchfunktion (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search) nutzen, da dieses Thema meines Wissens schon vor Monaten/ Jahren ausgiebig behandelt, jedoch als wenig sinnstiftend beurteilt wurde, weil es das grundsätzliche Problem nicht behebt - und zudem wohl kaum Aussicht auf Erfolg hat, wie oben bereits ausgeführt.
Danke für die Berücksichtigung.