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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Rheinpfalz am 14. Juli 2015, 21:54

Titel: Befreiung/Aussetzung für einen 3-monatigen Urlaub
Beitrag von: Rheinpfalz am 14. Juli 2015, 21:54
Kann man für einen 3 monatigen Auslandsurlaub (Südostasien)seine Beitragszahlung unterbrechen?
Dies war Person A's Frage an den BS.
Antwort wörtlich:
 "Die vorübergehende Abwesenheit von der Wohnung beendet nicht die Rundfunkbeitragspflicht. Eine Abmeldung ist daher nicht möglich. Ihr Beitragskonto führen wir unverändert weiter"

Was ist Ihre Meinung dazu. ? Kann man sich abmelden. In 2 Jahren plant A für 6 Monate abwesend zu sein."

Sollte man bereits jetzt die Rückbuchung der Lastschrift bei BS ankündigen, wenn diese durchgeführt werden sollte?
Titel: Re: Befreiung/Aussetzung für einen 3-monatigen Urlaub
Beitrag von: Rheinpfalz am 15. Juli 2015, 10:12
Hier das Schreiben des BS im Original
Titel: Re: Befreiung/Aussetzung für einen 3-monatigen Urlaub
Beitrag von: Roggi am 15. Juli 2015, 11:26
Dieses Problem kann gut für eine Klage verwendet werden. Welchen Vorteil man haben soll, wenn man im Ausland ist, das müssen die mal erklären. Das hat mit Demokratieerhalt nichts zu tun, sondern bedient nur die wirtschaftlichen Interessen vom örR. Die Ungleichbehandlung gegenüber im Ausland wohnenden Deutschen nach  Artikel 3 GG ist offensichtlich. Da kann eine Klage ansetzen.
Die derzeitige Rechtslage gibt dem BS recht, aber über Verfassungverletzungen muss das Bundesverfassungsgericht noch entscheiden. Eine Klage mit diesen Argumenten dürfte ruhend gestellt werden.
Titel: Re: Befreiung/Aussetzung für einen 3-monatigen Urlaub
Beitrag von: Fuuuuu am 15. Juli 2015, 11:47
Der Beitrag ist ja an eine Wohnung gekoppelt! Von daher wird man vermutlich, so lange man eine Wohnung in Deutschland hat nicht befreit werden können. Vorteil hin oder her, darum geht es ja schon lange nicht mehr ;)
Titel: Re: Befreiung/Aussetzung für einen 3-monatigen Urlaub
Beitrag von: 20MillionenEuroTäglich am 15. Juli 2015, 11:52
Der Beitrag ist ja an eine Wohnung gekoppelt! Von daher wird man vermutlich, so lange man eine Wohnung in Deutschland hat nicht befreit werden können. Vorteil hin oder her, darum geht es ja schon lange nicht mehr ;)

Es könnte ja jederzeit ein ÖRR-Süchtiger in die leere Wohnung einbrechen, um dort ÖRR zu empfangen.  :o
Titel: Re: Befreiung/Aussetzung für einen 3-monatigen Urlaub
Beitrag von: Roggi am 15. Juli 2015, 12:16
Ummelden wäre eine Option. Bei Muttern anmelden, wenn sie den Beitrag entrichtet.
Titel: Re: Befreiung/Aussetzung für einen 3-monatigen Urlaub
Beitrag von: Carina am 15. Juli 2015, 12:35
Vorteil hin oder her, darum geht es ja schon lange nicht mehr ;)
Doch, am Ende geht es um einen Vorteil, den man vom ÖRR hat. Diesen Vorteil erfährt man angebl. durch die Möglichkeit der Nutzung. Sonst müßten Taubblinde ja ebenfalls zahlen. Die haben eben keine Möglichkeit. Ich frage mich aber schon, welche Möglichkeit man hat, in 2 Wohnungen gleichzeitig zu sein. Keine! Trotzdem soll man für 2 Wohnungen zahlen. Wenn ich nachweislich im Ausland bin, habe ich in dieser Zeit keine Möglichkeit den ÖRR in meiner Wohnung zu nutzen. Eigentlich müßte man schon für die Urlaubszeiten befreit werden, in denen man nicht in seiner Wohnung ist.
Titel: Re: Befreiung/Aussetzung für einen 3-monatigen Urlaub
Beitrag von: 20MillionenEuroTäglich am 15. Juli 2015, 14:14
"Eigentlich müßte man schon für die Urlaubszeiten befreit werden, in denen man nicht in seiner Wohnung ist."

Eigentlich ist allen klar, das das Ganze heute keine Berechtigung mehr hat und nur Abzocke ist.
Titel: Re: Befreiung/Aussetzung für einen 3-monatigen Urlaub
Beitrag von: Rheinpfalz am 15. Juli 2015, 14:24
Das kummuliert dann wenn man künftig 6 Monate im Urlaub in Südostasien ist. 8)

Werde die Angelegenheit einer vorübergehenden Abmeldung des Wohnsitzes und auch die Thematik der Zwangsvollstreckung durch die Gemeinde/Stadt sowie die Weiterleitung der Daten an die Firma BS - sie ist ja keine Behörde-  mit dem Ordnungsamtsleiter erörtern, er war ein ehemaliger Kollege in meiner Abteilung im Innenministerium.
Titel: Re: Befreiung/Aussetzung für einen 3-monatigen Urlaub
Beitrag von: Roggi am 15. Juli 2015, 17:04
Das Thema "Weitergabe der Daten" ist das übelste, was vorbereitend zu diesen Verbrechen (anders kann man diese Grundgesetzverstösse nicht nennen), durch die Regierung beschlossen wurde. Es ist Bundesgesetz und nicht mehr zu verhindern.
Dass man sich nicht vorrübergehend abmelden kann, ist im RBStV so festgelegt. Das ist eine willkürliche Knebelung des Bürgers und mit nichts zu rechtfertigen. Allerdings ist es auch mit nichts zu rechtfertigen, dass man für mehrere Wohnungen mehrmals zahlen muss. Einerseits wird damit argumentiert, der Beitrag sei ein Beitrag, weil man einen "individuellen Vorteil aus dem örR" zieht, aber wenn diese Argumente bei oben genannten Gründen nicht ziehen, beruft man sich darauf, es sei nunmal Gesetz. Absurd, wie der gesamte RBStV.
Titel: Re: Befreiung/Aussetzung für einen 3-monatigen Urlaub
Beitrag von: Carina am 15. Juli 2015, 19:47
Einerseits wird damit argumentiert, der Beitrag sei ein Beitrag, weil man einen "individuellen Vorteil aus dem örR" zieht, aber wenn diese Argumente bei oben genannten Gründen nicht ziehen, beruft man sich darauf, es sei nunmal Gesetz.
Mir wird gerade klar, wie unsinnig der Anknüpfungspunkt Wohnung ist und warum es keine Nichtnutzer geben darf.  ::)

Titel: Re: Befreiung/Aussetzung für einen 3-monatigen Urlaub
Beitrag von: mickschecker am 15. Juli 2015, 20:29
Der "Anknüpfungspunkt" Wohnung ist doch nur Mittel zum Zweck um diesen ganzen Irrsinn des Rundfunkbeitrages nur irgendwie einen Hauch von Legalität und Rechtfertigung zu verleihen.
Daher interessiert es die Geldsauger herzlich wenig, ob und wie lange man die Wohnung nutzt.
Dieser perfide "Anknüpfungspunkt" Wohnung ist wiederum genial an die Registrierung beim Einwohnermeldeamt "angeknüpft", längere Auslandsaufenthalte sind den Geldsaugern beim örR daher völlig wurscht und Einwände werden mit glitzernden Euros im Blick arrogant belächelt.
Indirekt meint der örR dann sicher hinter vorgehaltener Hand:
Unsere edlen Programme können schließlich auch im Ausland bestens zur Nutzung empfangen werden.
Um dann nicht dämliche Fragen zur unentgeltlichen Nutzung von nicht in Deutschland gemeldeten Nutzern aufkommen zu lassen, wird halt stur und verkrampft auf dem schwachsinnigen Alibi-Anknüpfungspunkt Wohnung herum geritten.