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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: Mücke am 14. Juli 2015, 10:43
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Funktionsübertragung von Kerngeschäften von Körperschaften an Dritte
Guten Tag,
meine Frage ist:
Ist es Körperschaften öffentlichen Rechts rechtlich gestattet, ihre
Kernaufgaben von Privatunternehmen ausführen zu lassen?
Mit freundlichen Grüßen,
Die Mücke.
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Hallo,
ein nettes Dokument zum Thema leider bezogen auf die Sozialversicherungen findest du hier:
http://www.bundesversicherungsamt.de/fileadmin/redaktion/Vergaberecht_Sonst_Ang_SV/Arbeitspapier_Outsourcing.pdf
Aber diverse Kernzsätze sind meiner Meinung nach für alle Köperschaften des öffentlichen Rechts anwendbar. Vielleicht hilft es dir hierzu weitere Ansätze zu finden.
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Guten Tag Pistenwolf,
herzlichen Dank für Ihre Antwort an mich und den link zum BVA.
Sehr schön. Es ist mir, als ob ich soeben einen Riesensprung nach vorn gemacht hätte.
Mit freundlichen Grüßen,
Die Mücke.
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Beachte aber bitte das es sich bei den RA um Anstalten des öffentlichen Rechts handelt und nicht um Körperschaften....es gibt hier aber zu dem Thema wer Verwaltungsakte also Festsetzungsbescheide erlassen darf einen entsprechenden Thread...
das ist soweit ich das verstanden habe noch nicht so abschliessend geklärt wäre dann hier:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14455.0.html
ansonsten Have Phun
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Hallo Pistenwolf,
danke für Deine Information.
Mit freundlichen Grüßen,
Die Mücke.