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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Kalender => Thema gestartet von: sommerflieder am 13. Juli 2015, 19:55

Titel: Verhandlung VG Berlin am 26.08.2015 um 11:30 Uhr
Beitrag von: sommerflieder am 13. Juli 2015, 19:55
RA Bölck wird an diesem Tag gleich zwei Kläger zusammen vertreten "Sommerflieder" und "Ana".
Titel: Re: Verhandlung VG Berlin am 26.08.2015 um 11:30 Uhr
Beitrag von: karlsruhe am 13. Juli 2015, 23:45
Hier die allgemeinen Informationen zu dieser Verhandlung

Mündliche Verhandlung

Verwaltungsgericht Berlin


Kirchstraße 5

10557 Berlin

Mittwoch

26.08.15

11.30 Uhr



Zum Verwaltungsgericht Berlin mit Öffentlichen Verkehrsmitteln:


U-Bahn Linie 9, Ausstieg: Hansaplatz oder Turmstraße
S-Bahn Ausstieg: Bahnhof Bellevue, vom Bahnhof Zoo alle Züge Richtung Osten, vom Bahnhof Alexanderplatz alle Züge Richtung Westen.
Buslinie 245 Haltestelle: Kirchstraße/Alt-Moabit oder Buslinie TXL Haltestelle: Kleiner Tiergarten
Titel: Re: Verhandlung VG Berlin am 26.08.2015 um 11:30 Uhr
Beitrag von: TVfrei am 17. August 2015, 17:00
Nachdem die Verhandlung am 12. August mit ca. 100 Zuhörern kurzfristig in den Plenarsaal des Gerichts verlegt werden musste, ist zu hoffen, dass künftige Verhandlungen ebenso eine große Aufmerksamkeit erfahren. Wäre es da nicht angebracht, dass klagende Personen vorab dem Gericht einen Hinweis geben, dass aufgrund des öffentlichen Interesses ein entsprechender großer Verhandlungsraum zur Verfügung gestellt wird?
Titel: Re: Verhandlung VG Berlin am 26.08.2015 um 11:30 Uhr
Beitrag von: MMichael am 18. August 2015, 10:26
Hallo
Wenn die Verhandlung(en?) mit RA Bölck (Sommerflieder und Ana) für 11:30 Uhr angesetzt sind, kann ggf davon ausgegangen werden, dass ab 10 Uhr bereits 3 weitere Termine zum Thema Beitragsrecht stattfinden könnten!? Denn vorige Woche war es so am VG Berlin, dass ab 10 Uhr die Verhandlungen gegen den rbb im Halbstundentakt angesetzt worden waren... Ich werde jedenfalls versuchen, ab 10 dabei zu sein.
Weiß jemand, ob auch an diesem Mittwoch ab 10 Uhr  das Thema Beitragsrecht am VG Berlin angesetzt ist? (Ich kann leider Morgen nicht vor Ort nachscheuen)
Grüsse an alle Verweigerer und Deserteure
Titel: Re: Verhandlung VG Berlin am 26.08.2015 um 11:30 Uhr
Beitrag von: Gast am 18. August 2015, 11:18
- das VG Berlin öffnet um 8:30 Uhr seine Pforten

- in der Vergangenheit wurden die Verhandlungen gegen den RBB größtenteils für eine Dauer von 30 min angesetzt

- am 30.06.2015 fand die Verhandlung von User 'lilygreen' bereits um 9:00 Uhr statt
____________________________________________________________________________________________

-> es scheint möglich, dass vor der 11:30 Uhr Verhandlung ab 9:00 Uhr bis zu fünf weitere Verhandlungen anberaumt sind
Titel: Re: Verhandlung VG Berlin am 26.08.2015 um 11:30 Uhr
Beitrag von: MMichael am 18. August 2015, 15:32
- das VG Berlin öffnet um 8:30 Uhr seine Pforten
OK.
Dann bin ich ab 08:30 in der Kirchstr. 7
Titel: Re: Verhandlung VG Berlin am 26.08.2015 um 11:30 Uhr
Beitrag von: MMichael am 25. August 2015, 16:25
bis morgen in berlin berlin
Titel: Re: Verhandlung VG Berlin am 26.08.2015 um 11:30 Uhr
Beitrag von: MMichael am 26. August 2015, 15:11
Also Heute gab es nur eine Verhandlung vor dem Einzelrichter zu zwei Verfahren. Wenn ich es richtig verstanden habe: Ein Verfahren wegen Grundgesetzwiedrigkeit des Zwangsbeitrages und ein Verfahren zur Befreiung wegen nicht Vorhandensein von Empfangsgeräten. Dieses zweite Verfahren wurde vertagt zum 11.11., da es vom Einzelrichter an die Kammer zurückgegeben wird, da dieser Fall vom Berliner VG-Musterurteil (22.4.) nicht erfasst ist. Das erste Verfahren wegen Grundgesetztverstöße wird entsprechend dem Musterurteil entschieden werden (lt. Richter). 
Interssanter Weise wurde immer wieder auf die Empfangsmöglichkeit ("Haben Sie ein Handy mit Radio?"), also auf ein Gerät ("Ich dachte Sie haben einen PC...") abgestellt, um eine Befreiung vom Zwangsbeitrag zu erlangen, obwohl - bekannter Maßen - die Wohnunginhaberschaft die Zahlungspflicht begründet. Ich versteh das nicht.... Und dann vergleicht der Richter den Zwangsbeitrag mit dem Krankenkassenbeitrag, den man bezahlt auch wenn man gesund ist. Soweit ich weiß, ist man Krankenkassenmitglied und kann die Kasse wechseln und bekommt Krankengeld; die Beiträge sind einkommensabhängig etc. Selbst mein Sportverein hat gestaffelte Mitgliedbeiträge und auch Beitragsbefreiungen und man kann austreten aus dem Verein. Pflichmitgliedschaft in der Krankenkasse gibt es m.W. nur für Arbeitnehmer / Arbeitslose und Rentner...(?)  - aber nicht für Selbständige, Künstler, Beamte, Richter und höhere Einkommensbezieher. 
Wann ist die nächste Verhandlung?
Titel: Re: Verhandlung VG Berlin am 26.08.2015 um 11:30 Uhr
Beitrag von: Peer_Gynt am 26. August 2015, 16:42
Das gefällt mir:
... ein Verfahren zur Befreiung wegen nicht Vorhandensein von Empfangsgeräten. Dieses zweite Verfahren wurde vertagt zum 11.11., da es vom Einzelrichter an die Kammer zurückgegeben wird, da dieser Fall vom Berliner VG-Musterurteil (22.4.) nicht erfasst ist.
Ich finde, es fehlt nach wie vor die "Ausstiegsklausel" für den Fall, dass keinerlei Empfangsgeräte vorgehalten werden.
Dies ist auch Teil meiner Argumentation vor dem VG Augsburg.

Die  nächste Verhandlung in dieser Sache dürfte dann, so wie ich es verstehe, am 11.11. stattfinden.
Titel: Re: Verhandlung VG Berlin am 26.08.2015 um 11:30 Uhr
Beitrag von: ana am 26. August 2015, 18:30
Die  nächste Verhandlung in dieser Sache dürfte dann, so wie ich es verstehe, am 11.11. stattfinden.

Ja, so ist es. Anwalt und Richter haben auch schon vorgeplant: Größter Saal im Haus, Medien, Richter spricht vorab mit Pressesprecher des Gerichts, hinterher Presseerklärung (eventuell)... Es wirkte auf mich, als inszenierten die beiden ihre Show, die der Kläger (und die Allgemeinheit) bezahlt.

Ana
Titel: Re: Verhandlung VG Berlin am 26.08.2015 um 11:30 Uhr
Beitrag von: Kurt am 26. August 2015, 19:39
Die  nächste Verhandlung in dieser Sache dürfte dann, so wie ich es verstehe, am 11.11. stattfinden.

Ja, so ist es. Anwalt und Richter haben auch schon vorgeplant: Größter Saal im Haus, Medien, Richter spricht vorab mit Pressesprecher des Gerichts, hinterher Presseerklärung (eventuell)... Es wirkte auf mich, als inszenierten die beiden ihre Show, die der Kläger (und die Allgemeinheit) bezahlt.

Ana

Erst im 19. Jahrhundert wurde das bis heute gültige Datum des 11.11. als Beginn der Fastnachtssession bestimmt.
Quelle (http://www.fasenacht-hafenlohr.de/Wissenswertes.html)

Wenn ein Richter einen Gerichtstermin auf den 11.11. um 11:11 Uhr legt, kann er deswegen nicht als befangen abgelehnt werden. Ein kleiner Scherz ist erlaubt.41
Quelle (http://de.wikipedia.org/wiki/Karneval,_Fastnacht_und_Fasching)

 ;D

Gruß
Kurt
Titel: Re: Verhandlung VG Berlin am 26.08.2015 um 11:30 Uhr
Beitrag von: Thejo am 02. September 2015, 09:59
Am runden Tisch, am selben Abend der Verhandlung erzählten die, die der Verhandlung beigewohnt hatten, es wäre auch ein Argument von richterlicher Seite gefallen - ich habe den Begriff dazu vergessen, aber es ergebe sich auch für Nicht-Rundfunknutzer eine Art "synergetischer Nutzen", weil ja die Schauenden "gebildet" werden und ihre empfangene Bildung sozialer Weise an ihre Mitmenschen weitergäben...?!

Ganz schön deftig in anbetracht der Tatsache, dass mancheiner das Programm der ör als (propagandistisches) Stillhalte- oder Ruhigstellungsprogramm ansehen.

Es will mir auch nicht einleuchten, warum es bis Ende 2012 die Möglichkeit der legalen Befreiung von den Gebühren gab und das es jetzt unmöglich sein soll. Ich möchte auch einen Computer haben dürfen, ohne das Dritte nutznießende Schmarotzer davon durch pseudosteuern profitieren.
Titel: Re: Verhandlung VG Berlin am 26.08.2015 um 11:30 Uhr
Beitrag von: spreefischer am 02. September 2015, 10:22
Am runden Tisch, am selben Abend der Verhandlung erzählten die, die der Verhandlung beigewohnt hatten, es wäre auch ein Argument von richterlicher Seite gefallen - ich habe den Begriff dazu vergessen, aber es ergebe sich auch für Nicht-Rundfunknutzer eine Art "synergetischer Nutzen", weil ja die Schauenden "gebildet" werden und ihre empfangene Bildung sozialer Weise an ihre Mitmenschen weitergäben...?!


Der Richter meinte die allgemeine Wohlfahrtswirkung
Titel: Re: Verhandlung VG Berlin am 26.08.2015 um 11:30 Uhr
Beitrag von: PersonX am 02. September 2015, 10:53
Bitte nochmal prüfen, ob wirklich "Wohlfahrtswirkung" gemeint sein soll.

http://www.wiwiwiki.net/index.php?title=Wohlfahrtswirkung

und dann erklären, ob es ehr ein Wohlfahrtsgewinn oder ein Wohlfahrtsverlust ist. Oder ob das überhaupt zutreffen kann.
Titel: Re: Verhandlung VG Berlin am 26.08.2015 um 11:30 Uhr
Beitrag von: Jade am 02. September 2015, 11:32
Bitte nochmal prüfen, ob wirklich "Wohlfahrtswirkung" gemeint sein soll.

http://www.wiwiwiki.net/index.php?title=Wohlfahrtswirkung

und dann erklären, ob es ehr ein Wohlfahrtsgewinn oder ein Wohlfahrtsverlust ist. Oder ob das überhaupt zutreffen kann.

ich war dabei und mir auf Notizblock "Wohlfahrtswertungen" notiert mit?
Titel: Re: Verhandlung VG Berlin am 26.08.2015 um 11:30 Uhr
Beitrag von: Thejo am 02. September 2015, 11:54
"Wohlfahrtswirkung" war der Begriff. https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96konomische_Wohlfahrt#Wohlfahrtsgewinn

Bei der angebrachten Kritik an den ÖRR ist es wahrlich grenzwertig, deren von nicht unerheblich wenig Bürgern nicht geforderte "Leistung" als wohlfahrtswirkend zu bezeichnen... Ich kann das Programm (als Nichtschauer) von über 75 Radiosendern und etwa 24 TV-Stationen nicht beurteilen und kann nur hoffen, dass jemand, wie Berthold Seliger objektiv genug urteilt: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15245.0.html

Im Sinne der absichtlichen Desinformation (z.B. Ukraine-Konflikt oder Griechenland) wäre Wohlfahrtsverlust gar tatsächlich zutreffender. Letztendlich ist das doch einer der von vielen hervorgebrachten Kritikpunkte am ÖRR!
Titel: Re: Verhandlung VG Berlin am 26.08.2015 um 11:30 Uhr
Beitrag von: MMichael am 02. September 2015, 12:08
Zitat aus MUSTERURTEIL VG Berlin VG 27 K310.14 Rn 26 "... Der in Teilen der Literatur (vgl. nur Degenhart, K&R Beihefter 1/2013, S. 11) erhobene Einwand, zum Rundfunkbeitrag werde praktisch jedermann herangezogen und die Rundfunkfinanzierung stelle daher eine Gemeinlast dar, greift im Ergebnis nicht durch. Die Nutzung des Rundfunks erfolgt regelmäßig einzeln oder in kleineren Gruppen, so dass die Möglichkeit der Nutzung trotz der hohen Zahl potentieller Nutzer individuell oder zumindest individualisierbar bleibt. Auch in anderen Fällen treffen Entgelte, Gebühren und Beiträge im Rahmen der Daseinsfürsorge beispielsweise für die Müllabfuhr und die Straßenreinigung im Bereich der jeweiligen Gemeinde praktisch jedermann, ohne dass der Charakter einer Gegenleistung für einen zumindest potentiellen individuellen Vorteil verloren ginge. Erst soweit darauf abgestellt wird, dass der Rundfunkbeitrag auch den allgemeinen Vorteil abgelten soll, der daraus entsteht, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk die Grundlagen der Informationsgesellschaft fördert und einen Beitrag zur Teilhabe an demokratischen, kulturellen und wirtschaftlichen Prozessen leistet (vgl. die Gesetzesbegründung des Berliner Landesgesetzgebers, Drs. 16/3941, S. 37), handelt es sich um Wohlfahrtswirkungen für die Allgemeinheit, die sich nicht mehr individuell zuordnen lassen..." http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/279b/bs/10/page/sammlung.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=JURE150008591&doc.part=L&doc.price=0.0#focuspoint

Das ist doch was: Das Argument der Allgemeinlast durch die Zwangsabgabe/Rundfunksteuer soll nicht gelten, weil es die BSR und ALBA gibt. (für nicht-Berliner: Das sind die Berliner Müllmänner (nicht Baketballer) und Straßenkehrer (die nicht alle Fußball und Handball spielen;-))
Nun: Es gibt (lt. VG Berlin) eine "Individualisierbarkeit" der Rundfunknutzung
("...Die Nutzung des Rundfunks erfolgt regelmäßig einzeln oder in kleineren Gruppen, so dass die Möglichkeit der Nutzung trotz der hohen Zahl potentieller Nutzer individuell oder zumindest individualisierbar bleibt....")
UND
es gibt keine "Individualisierbarkeit"
("... der Rundfunkbeitrag [soll] .... den allgemeinen Vorteil abgelten .... für die Allgemeinheit, [der] ... sich nicht mehr individuell zuordnen [lässt] ..." wegen der - Achtung! - Wohlfahrtswirkungen

Zitat "ohje! brauch' ich 'nen Anwalt?"
Frage: Wie kann und soll ein Bürger sich seiner Grundrechte versichern, wenn er sich damit "rumschlagen" muss?
Titel: Re: Verhandlung VG Berlin am 26.08.2015 um 11:30 Uhr
Beitrag von: DaveNate am 29. September 2015, 18:02
Diese Wohlfahrtwirkung ist das erste mir halbwegs einleuchtende Argument. Gibt es da irgendwelche rechtlich wirksame Argumente gegen?
Titel: Re: Verhandlung VG Berlin am 26.08.2015 um 11:30 Uhr
Beitrag von: Greyhound am 29. September 2015, 20:16
Diese Wohlfahrtwirkung ist das erste mir halbwegs einleuchtende Argument. Gibt es da irgendwelche rechtlich wirksame Argumente gegen?
Gerade mit der Wohlfahrtswirkung argumentiert der Richter am VG Berlin ja nicht pro "Beitrag". Ein Beitrag muss einen konkret-individuell zurechenbaren Vorteil bewirken, der nicht der Allgemeinheit zukommt, sondern einer abgrenzbaren Gruppe von Nutznießern. Die behaupteten Wohlfahrtswirkungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (angeblicher "struktureller" Vorteil) treffen gesetzt den Fall die Allgemeinheit und lassen sich nicht konkret-individuell zuordnen, wie der Richter am VG Berlin erkennt.

Das Problem ist die Argumentation mit der angeblichen Nutzung einzeln oder in kleinen Gruppen (= individualisierbar == Beitragseigenschaft). Wobei sich hier m.E. die Katze in den Schwanz beißt. Denn Nutzung einzeln oder in kleinen Gruppen kann per se keinen sich automatisch auf die Allgemeinheit auswirkenden positiven Effekt haben. Aber aus eben diesem angeblichen positiven Effekt für die Allgemeinheit (Informationsgesellschaft) wird die Existenzberechtigung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hergeleitet - und seine Verpflichtung, für die Allgemeinheit zu senden. Der BayVGH und der VGH Rheinland-Pfalz haben deshalb auf den angeblichen positiven Effekt für die Allgemeinheit abgestellt.
Titel: Re: Verhandlung VG Berlin am 26.08.2015 um 11:30 Uhr
Beitrag von: ana am 01. Oktober 2015, 14:00
Ich habe über die Moderatoren versucht, mein Urteil aus der Verhandlung am 26.08. zu anonymisieren und hier reinzustellen. Das ist aber gar nicht so einfach. Sollte jemand Interesse haben, dann könnte ich es persönlich zuschicken. Vielleicht gibt es ja auch wen, der es anonymisieren und hier ins Forum stellen könnte. Ich kriege es einfach nicht hin.

Ana
Titel: Re: Verhandlung VG Berlin am 26.08.2015 um 11:30 Uhr
Beitrag von: ana am 16. Oktober 2015, 14:01
So, hier ist jetzt mein Urteil. Dankenswerterweise hat Larsenson (ich hoffe, es ist richtig geschrieben) es für mich anonymisiert.

Grüße,
Ana

http://www.zwangsfernsehen.de/urteile/urteil_vg27k375_13.php (http://www.zwangsfernsehen.de/urteile/urteil_vg27k375_13.php)
Titel: Re: Verhandlung VG Berlin am 26.08.2015 um 11:30 Uhr
Beitrag von: Thejo am 16. Oktober 2015, 14:58
hier ist jetzt mein Urteil.
Danke.


Seite 19, untere Hälfte:
Zitat
"...die Ansicht des Klägers, der Beitrag sei verfassungswridrig [..] geht fehl. Für einen Beitrag ist im Gegensatz zur Gebühr kennzeichnend, dass die Abgabe nicht an die tatsächliche Nutzung [..] anknüpft. (BVerG, Beschluss 25.6.14)"
Interessant, warum nutzt dann der BS beide Begriffe Synonym, wenn sie jedoch nicht das Selbe bedeuten? Es bleibt letztendlich begrifflich eine Farce, da die Buchstaben "Gebühr" im Rstv einfach nur durch "Beitrag" ersetzt wurden. Bzw. es soll uns sagen, vor 2013 wurde für eine tatsächliche Nutzung GEZahlt?

Immerhin scheint durch, dass es eine Befreiungsmöglichkeit geben sollte und je nach Auslegung des Rstv auch gibt. Warum verschlüsselt der örR nicht für 17,50 (oder weniger), um allen Unkenrufen zum Trotz zu beweisen, dass weit über 90% der deutschen Bevölkerung sein Programm im 21. Jahrhundert so doll wollen?

Titel: Re: Verhandlung VG Berlin am 26.08.2015 um 11:30 Uhr
Beitrag von: Viktor7 am 16. Oktober 2015, 16:07
hier ist jetzt mein Urteil.
Danke.
Seite 19, untere Hälfte:
Zitat
"...die Ansicht des Klägers, der Beitrag sei verfassungswridrig [..] geht fehl. Für einen Beitrag ist im Gegensatz zur Gebühr kennzeichnend, dass die Abgabe nicht an die tatsächliche Nutzung [..] anknüpft. (BVerG, Beschluss 25.6.14)"


Diese Aussage ist auf den Beitrag bezogen unerheblich, weil andere Faktoren bei der Abgabe Beitrag nicht erfüllt werden. Siehe dazu die Strafanzeige
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16118.0.html wegen Rechtsbeugung ab dem Abschnitt „Anhang mit Zusatzinformationen“.