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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: tonarno am 11. Juli 2015, 01:03

Titel: Mahnungs-Antwort > Eure Meinung?
Beitrag von: tonarno am 11. Juli 2015, 01:03
Hallo und guten Abend!

Heute kam eine schöne Mahnung in den Postkasten von Jemanden.
Überschrift: Mahnung

"Bisher haben Sie Forderung nicht beglichen .... Beitragskonto inzw Gesamtrückstand von Euro ... um Ihnen weitere Unannehmlichkeiten zu ersparen ... bezahlen bis spätest gestern ... MAHN-betrag xy .... GESAMT-betrag zz.
Was passiert, wenn Sie nicht zahlen? ... Vollstreckung, Verm.Auskunft, Pfändung, ..."
etc.

Das übliche!

Interessanterweise:
Jemand soll "MAHN-betrag" in Höhe von XX bis spätest Datum soundso ausgleichen, und weiter unten steht dann, der GESAMT-betrag von XX+YY (viel höher) möchte bitte ebenfalls bis selbes Datum ausgeglichen werden!! 
Dazu: Hä?

Die heutige Abend-Mahnungs-Antwort von Jemandem a pdf hier beiliegend!
Eure Meinung dazu würde Jemanden sehr interessieren!


Danke und happy Widerstand, euer tonarno
Titel: Re: Mahnungs-Antwort > Eure Meinung?
Beitrag von: Bürger am 12. Juli 2015, 00:22
Hat sich Person A schon mal eingehend mit den einschlägigen Threads zum Thema "Mahnung" beschäftigt...?
...zu finden über die Suchfunktion (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search) - so z.B. insbesondere

Ablauf +1 "Mahnung" v. "Beitragsservice"/ LRA
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74835.html#msg74835


Daraus geht hervor, dass im Allgemeinen Antworten auf weitestgehend rechtsunverbindliche Mitteilungen von ARD-ZDF-GEZ ohne Rechtsbehelfsbelehrung weitestgehend vertane Liebesmüh sind.

Gar eine Art "Widerspruch" darauf zu verfassen, entbehrt meiner Meinung nach jeglicher Grundlage, da es gegen eine solche Mitteilung von ARD-ZDF-GEZ ja gar keine Einwendungsmöglichkeiten gibt.

Die in meinen Augen einzigen Gründe, auf eine solche Mitteilung zu "reagieren", könnten allenfalls ebenfalls eher (rechtsunverbdindliche, aber deswegen nicht unbedingt auch wirkungslose) "Mitteilungen" an die Gegenseite sein, welche diese insbesondere dazu bewegen könnten, von der Einleitung der zwangsläufig folgenden Vollstreckung vorerst abzusehen - und da bliebe eigentlich nur
A) fehlender FestsetzungsBESCHEID, demzufolge noch nicht unanfechtbar, demzufolge fehlende Vollstreckungsgrundlage
B) fehlender WiderspruchsBESCHEID und fehlende Entscheidung zum Antrag auf Aussetzung der Vollziehung.
Dazu bedürfte es dann noch einer selbstsicheren Äußerung, dass man "[...] daher eine etwaig eingeleitete Zwangsvollstreckung mit allem Nachdruck und zu deren Kosten abwehren wird".


Insofern dürften die Einwendungen aus dem fiktiven Beispielschreiben im Anhang als
Antwort auf eine "Mahnung" faktisch sinnfrei sein...
Zitat
1.
Die sogenannte Haushalts-Zwangsabgabe (eingeführt seit 01.01.2013) und liebenswerterweise
„Beitrag“ genannt anstelle von „Mediensteuer“, verletzt mich
a) in meiner Handlungsfreiheit
b) in meiner Informationsfreiheit
c) in meiner negativen Informationsfreiheit
d) in meiner Menschenwürde

[...]

6.
Ich hatte in Gegenüberstellung zur oben genannten Mahnung noch nicht mal die Gelegenheit, einen
standardgemäßen Widerspruch auf einen Festsetzungsbescheid, adressiert an meinen Namen,
abzugeben!
Sämtliche Bescheide ergingen bis dato an den Namen meiner Ehefrau, die jedoch nicht für diese
Angelegenheit zuständig war oder ist.
Der Beitragsservice Köln hatte mich bereits darüber informiert, dass unsere „Wohnung“ bereits auf
meinen Namen umgeschrieben/-gemeldet wurde!
Nicht, weil ich eine „Anmeldung“ erwünschte oder unterzeichnete, sondern weil ich den BS darüber
informierte, dass ich alleiniger Ansprechpartner für die gesamte Angelegenheit bin!

[...]

Ich bitte Sie, mir zu sämtlichen von mir in diesem Schreiben genannten Punkten Antwort zu geben
innerhalb vier (4) Wochen ab Erhalt dieses Schreibens. (eingeschrieben per Rückschein)
Sollte ich innerhalb von vier (4) Wochen keine Antwort von Ihnen zu diesem Schreiben erhalten,
betrachte ich die Angelegenheit als nichtig.

Diese Einwendungen hätten rechtsverbindlich gegen die jeweiligen Beitrags-/ FestsetzungsBESCHEIDe vorgebracht werden müssen.

...ist dies nicht geschehen > dann ist es dafür jetzt ohnehin zu spät - und auf die Mahnung und weitere Vollstreckungsschreiben hin ohnehin obsolet, da die Bescheide nun augenscheinlich rechtskräftig geworden sind.

...ist dies doch geschehen > dann bedürfte es keiner erneuten Darlegung (schon gar nicht auf solch unverbindliche Weise) sondern es wären ganz andere Schritte einzuleiten...


Siehe dazu bitte unbedingt noch obigen allgemeinen Link...
...sowie weitere diesbezügliche Diskussionen im Forum!

Danke.
Titel: Re: Mahnungs-Antwort > Eure Meinung?
Beitrag von: tonarno am 12. Juli 2015, 11:28
Danke Bürger!
Ich muss dir vollkommen recht geben. Wenige Stunden nach schreiben ihrer "Antwort" waren ähnliche Gedanken bei Person A auch schon hochgekommen. Es war ein Schreiben aus erstem Affekt heraus; A war zu schnell.

Super danke für den Link. Ich werde mich einlesen!

LG tonarno
Titel: Re: Mahnungs-Antwort > Eure Meinung?
Beitrag von: Grünkohl am 13. Juli 2015, 08:54
Antwort von Person X auf die Mahnung

Titel: Re: Mahnungs-Antwort > Eure Meinung?
Beitrag von: tonarno am 13. Juli 2015, 21:47
Hallo Grünkohl!

Dein Anhang hätte mich sehr interessiert, klappt aber nicht!  :( Nur Hyroglyphen-Zeichen!
Ich bin auf MacOs 10.6., nix Windoof!   ;)

Ein PDF ist welten-genormt und wird von allen gelesen! Wäre klasse, wenn du es konvertieren könntest!
Danke, LG tonarno
Titel: Re: Mahnungs-Antwort > Eure Meinung?
Beitrag von: Person_of_Interest am 13. Juli 2015, 22:28
Ich zitiere der Einfachheit halber einfach kurzerhand das Schreiben von Grünkohl für Dich:


Zitat
Mahnung vom XX.XX.XXXX
Ihre Zuordnung:  XXX XXX XXX


Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Verwunderung nahm ich Ihre Mahnung vom XX.XX.XXXX zur Kenntnis.

Ich weise nochmals darauf hin, dass ich gegen die Festsetzungsbescheide vom XX.XX.XXXX und XX.XX.XXXX Widerspruch mit dem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nach § 80 (4) VwGO gestellt habe.

Über diese Widersprüche wurden mir noch keine Widerspruchsbescheide zugestellt, daher sind die Festsetzungsbescheide nicht rechtskräftig.

Daher weise ich auch die enthaltene Mahngebühr i.H.v. 7,00 € zurück.

Sollten Sie dennoch versuchen, die Forderung über Vollstreckungsmaßnahmen einzutreiben, so werde ich die entsprechende Vollstreckungsabwehrmaßnahme einleiten.


Freundliche Grüße

Übrigens..

Das Schreiben vom ersten Post war genial. Klar ist das vertane Liebesmühe, aber gut geschrieben. Und der Verein hat erstmal Arbeit damit.

Finde das von Grünkohl klasse
Titel: Re: Mahnungs-Antwort > Eure Meinung?
Beitrag von: tonarno am 13. Juli 2015, 22:40
Ah, vielen Dank Person of Interest!!

Ja, ziemlich genau so lautet auch Jemandens neuester Rückbrief. Kurz! Viel, viel kürzer!
Brief aus erstem Post ist nur fiktiv, nicht abgeschickt.
Neuer Brief wie gesagt 97 % ähnlich wie Grünkohls!

Mit dem Unterschied, dass Jemand noch ÜBERHAUPT KEINEN Festsetzungsbesch auf seinen Namen hat, sondern nur auf den Namen von Jemandens Ehefrau!

DIES war einst ein eigener WIDERSPRUCHS-AKT gewesen, der vom BS STATTGEGEBEN worden war!! ("nun auf Ihren Namen umgeschrieben ...")
Und auf diesen Namen gibt es wie erwähnt noch keinen einzigen Bescheid!

Ist das nicht lustig? Man könnte fast lachen, wenn die ganze Brühe nicht so bitter wäre, nicht?

LG und Danke, tonarno
Titel: Re: Mahnungs-Antwort > Eure Meinung?
Beitrag von: nieGEZahlt.82 am 13. Juli 2015, 23:52
Eine Person N stellt sich folgende Frage: Da eine Mahnung nicht an Fristen gebunden ist jedoch eine Frist bis zur Zahlung beinhaltet, wäre es sooo schlecht dennoch mit fiktiven "Antwortschreiben" zu "antworten?"

Falls ja, reicht ein einfacher Brief?
Titel: Re: Mahnungs-Antwort > Eure Meinung?
Beitrag von: Person_of_Interest am 14. Juli 2015, 00:00
Immer gerne.

In der Tat tonarno. Noch lachen sie, weil die Mehrzahl der Leute sich verarschen lässt. Aber wer bekanntlich zu letzt lacht, lacht am besten. Alles eine Frage der Zeit und des Widerstandes.

Da Person A die GEZ in Grund und Boden klagen wird, schickt Person A alle Schreiben grundsätzlich per Einschreiben zur späteren Beweisvorlage raus.

Kostet zwar mehr, ist aber immer noch billiger als der horende Beitrag.

Klar schick raus, was du hast. Im Grunde muss man bis auf die Rechtsmittel korrekt einlegen gar nichts unternehmen. Aber sollen sie sich doch mal ein wenig Arbeit mit den Schreiben machen. Bekommen doch genug Kohle.

Person A hat sich übrigens auch an Grünkohl´s Schreiben orientiert und entsprechend auf die Mahnung geantwortet.
Titel: Re: Mahnungs-Antwort > Eure Meinung?
Beitrag von: nieGEZahlt.82 am 14. Juli 2015, 00:47
Klar schick raus, was du hast. Im Grunde muss man bis auf die Rechtsmittel korrekt einlegen gar nichts unternehmen.

Person N nickt ab  :P
Die Frage von N zielte drauf ab wegen der Frist der Zahlung die in 2 Tagen abläuft, denn danach kommt die ZV oder erst die Ankündigung, sollte aber egal sein, denn das kommt so oder so. Hauptsache die haben Arbeit ohne Ende.

Danke an ALLE!!!!
Titel: Re: Mahnungs-Antwort > Eure Meinung?
Beitrag von: speedy777 am 14. Juli 2015, 08:57
Hallo,

ein Bekannter von Person A hat letzten Monat das gleiche Schreiben bekommen trotz 2 widersprochenen und noch nicht beschiedenen Bescheiden... Frist damals bis zum 16.6... So ein ähnlicher Brief ging auch als Antowrt per Fax und Normalbrief raus (Person A's Bekannte schick denen keine Einschreiben mehr!" >:D, Die Faxberichte beinhalten jeweils immer die erste Seite gut leserlich mit Datum des Empfangs und deutlich lesbar "Widerspruch" auf dieser Seite...).

Bisher keinerlei Rückmeldung. Weder von BS noch von irgendwelchen GVs...
Titel: Re: Mahnungs-Antwort > Eure Meinung?
Beitrag von: nieGEZahlt.82 am 14. Juli 2015, 09:56
Aber die "Frist" wurde eingehalten oder (also bis 16.6.)?

Leider hat Person N kein Faxgerät, dann würde N dass auch tun, da günstiger.
Titel: Re: Mahnungs-Antwort > Eure Meinung?
Beitrag von: speedy777 am 14. Juli 2015, 15:25
Hm... Ja... eingehalten im Sinne von "vor dem 16.geschickt"... Aber das ist aus 2 Gründen irrelevant: Zum einen wurde diese Mahnung nur verschickt um Druck zu machen. Sie bzw. die Nichteinhaltung hat keinerlei rechtliche Folgen... Zum andern: Rechtsbehelfe gabs auch keine und nachweislich zugestellt wurde sie auch nicht.

Es gibt einen Widerspruch inkl. Antrag auf Aussetzung der Vollziehung und den sollen sie bitteschön bearbeiten, Basta! Da können die bei Person A mahnen wie sie wollen. Sollte sich der GV ankündigen holt man sich Eilrechtsschutz bzw. erledigt die Unannehmlichkeit mit einem sachlichen Gespräch mit dem GV indem man sich erstmal das Vollstreckungsersuchen zeigen lässt und danach die Sachlage hinstellt wie sie ist: Keinerlei erstbescheide ohne Säumniszuschläge, Widersprüche die nicht bearbeitet werden, Anträge auf Aussetzung der Vollziehung gestellt, welche anscheinend niemanden interessieren. Dann bin ich mal auf die Reaktion des GV gespannt. Sollte er weiter auf der Vollstreckung beharren, wird er von Person A darauf hingewiesen, dass er sich rechtlich auf sehr dünnem Eis bewegt und dafür auch persönlich zur Verantwortung gezogen werden kann.

Wie man das ganze ausgestaltet, hängt von jedem persönlich sowie auch dem Auftreten des GV ab... Kann auch sein, dass es ohne Erinnerung beim Amtsgericht nicht geht...
Titel: Re: Mahnungs-Antwort > Eure Meinung?
Beitrag von: tonarno am 14. Juli 2015, 22:55
Die Sache scheint interessant verworren zu sein.
Wie gesagt und hier noch mal zu Protokoll geführt:

Gibt es für Jemanden so gut wie noch GAR NICHTS am Tisch!
Kein Geb.Bescheid auf den richtigen Namen, keinen Widerspr.Besch, dadurch auch keine Antwort auf Auss.der Vollziehung ... etc.

Aber eine fette und laut schallende Mahnung - die gibt es!

Wir hatten den Themenpunkt des "Lachens über die ganze Sache" und wer zuletzt lachte, lächte am besten! (Zitat von Person of Interest)

Mit beschaudern hörte man ja jüngstens von einem neuen, aktuellen Urteil vom König persönlich (ob.Bundesger.), dass ALLES IN ORDNUNG UND RECHTENS sei und dass kräftig unterstützt würde, dass Vollstreckungen und dergleichen noch schneller und zügiger voran gehen dürfen und sollten.

Das gibt zu denken, so meine Meinung!
Man möchte fast glauben, Ob.Bundesger., Politik und Medien (ÖRR) steckten unter einer Decke. Wie interessant.

Zeitgleich hat Freund von Jemandem diese Tage den Haftbefehl erhalten! (bezw. die ganz konkrete Drohung auf Papier):
5 Monate und 21 Tage hinter Gitter!
"Schulden": etwas über 600,- Kröte.
Würde er umgehend 360,- bezahlen (keiner weiß Details um diesen Rabatt und woher plötzlich etc.), dann wäre alles wieder gut für ihn.

Wenn ich also solche Geschichtchen mitbekomme, erstarrt mir das Lachen in der Tat im leeren Kaffeebecher!
Ich werde das ungute Gefühl einfach nicht los, dass das, was hier abgeht, eine astreine, vom Staat unterstützte, als "Gesetz" bekräftigte und als "legal" erklärte ERPRESSUNG ist!

Ich bin dann mal gespannt, wer wann und wie laut genau lachen wird!

Schön`Abend und gutes Durchhaltevermögen, tonarno

PS: erwähnter Freund wider-steht nicht mehr! Er zahlt! Würde ich auch in dieser Situation! Kann mir 5 Monate und 21 Tage ebenfalls nicht leisten! System is the winner! Politik, Medien und König (Bundesger.Hof) freuen sich!
Titel: Re: Mahnungs-Antwort > Eure Meinung?
Beitrag von: speedy777 am 14. Juli 2015, 23:05
Also DAS mit den 5 Monaten Haft für 600 Euro offener Forderungen dieses Vereins will ich schwarz auf weiß sehn!!

Sei mir net böse aber das glaube ich nicht....

Zu der Mahnung.... Anscheinend ist das immer noch das vorstadium bevor ein Bescheid kommt. Dann ist es sowieso zu ignorieren....
Titel: Re: Mahnungs-Antwort > Eure Meinung?
Beitrag von: tonarno am 14. Juli 2015, 23:35
speedy777, dein Zitat:
Zu der Mahnung.... Anscheinend ist das immer noch das vorstadium bevor ein Bescheid kommt. Dann ist es sowieso zu ignorieren....

Durchaus möglich!
Jemand hat jedenfalls angehängten Brief neu verfasst!! (noch nicht abgeschickt)
Eure aller Meinung wie immer: sehr interessant!   :police:

2.
Haft-bedrohter Freund von Jemandem wurde bereits mit KARLSRUHE (hier vom Forum) connected.
Das Interesse liegt an der Veröffentlichung des erwähnten Haftbefehls.

Ich "glaube" es ihm schon, denn dieser Mann ist kein Scharlatani, schon gar nicht, wenn es um so etwas geht.

J hat bis dato nur so viel mitbekommen, dass sich die "Tage in Prison" errechnen durch den TAGESSATZ.
Dieser läge bei ca. 3,x Euro pro Tag!

Sprich: wenn man deutschen RF nicht zahlen möchte, dann droht Aufenthalt im Knast, für ca. 3,x Eur täglich, und das ca. 175 Tage lang!
Das nenne ich eine funktionierende Demokratie!   :police:


Titel: Re: Mahnungs-Antwort > Eure Meinung?
Beitrag von: nieGEZahlt.82 am 14. Juli 2015, 23:57
Zu der Mahnung.... Anscheinend ist das immer noch das vorstadium bevor ein Bescheid kommt.

Die Mahnung ist eher die Vorstufe der Vollstreckung.

Und im übrigen würde Person N erfahren wollen wie dieser "Haftbefehl" zustande gekommen ist. Doch nicht etwa durch NICHTZAHLEN???

Allerdings, hier in D ist so gut wie alles möglich. Obgleich es evtl. nur eine Androhung ist.
Titel: Re: Mahnungs-Antwort > Eure Meinung?
Beitrag von: Zahle0 am 15. Juli 2015, 00:59
Soviel Person x bekannt ist, muß den Knastaufenthalt die GEZ bezahlen. Soo lange könnte sich Person x zwar auch nicht leisten, würde es aber drauf ankommen lassen. Ein Anwalt hat mal erzählt, es würden ca. 15 Kröten pro Tag angerechnet. Aber der Tagessatz kann ja anscheinend nach des Richters Ermessen bestimmt werden. Ab 90 Tagessätzen ist man allerdings vorbestraft. Wahrscheinlich ist das das neue Druckmittel, damit jeder bezahlt.
Es sollten sich aber mehr Mutige finden, Urlaub auf Staatskosten machen zu wollen, denn dann wären die Zellen ja auf einmal überfüllt....
Person x denkt aber auch über eine Strafanzeige an die Vollstreckungsbehörde (Person, die den Wisch unterschrieben hat) nach, denn das erst mal Folgen für diese Person....
Titel: Re: Mahnungs-Antwort > Eure Meinung?
Beitrag von: tonarno am 15. Juli 2015, 01:15
at nieGEZahlt.82:

doch! Soviel ich weiß: Knasti Hafti, allein nur durch nicht-bezahlen!

Druckmittel, Durchsetzung, Stress-Mache, Weichkochung .... vergiss nicht: es geht um ein Jahres-Etat von 8 bis 10 MILLIARDEN Eur!

Das ist soviel, da kann schon mal das eine oder andere Grundrecht gebogen, ignoriert oder außer Acht gelassen werden!

Wie zum Beispiel: Alle Macht geht vom Volke aus! (annähernd original zitiert)
Oder:
Informationsfreiheit, negative Inf.Freiheit, Handlungsfreiheit, Menschenwürde ist unantastbar, Wohnung ist unverletzbar ...!

Was mich so unglaublich wütend macht, ist, dass Politik, Medien und Staatsmacht hier Schulter an Schulter stehen!!
Sie decken sich gegenseitig den Rücken!
Eine STAATSFERNE - wie sie für die Medien als GRUNDAUFGABE vorgesehen ist, und zwar "gesetzlich" - ist eben allein da schon NICHT ZU ERKENNEN!!

Aber wer soll denn da schon dagegen reden können??????
Der CHEF persönlich hat es doch so eingerichtet!! DER der die SPIELREGELN MACHT!!

WER steht über dem Ganzen und sagt mal klares Wort an wie: so Jungs, jetzt aber mal halblang!  ??
Eben keiner, oder?



Titel: Re: Mahnungs-Antwort > Eure Meinung?
Beitrag von: Person_of_Interest am 16. Juli 2015, 10:15
Umd genau das ist das Problem.

Gegen das System vorzugehen ist eben so schwer, weil scheinbar alle unter einer Decke stecken.

Es ist ein sehr erdrückendes Gefühl zu wissen, dass man im Grunde nicht viel hat, um gegen das System vorzugehen.

Besonders da die Mehrheit der Leute das System durch ihre Zahlungen stillschweigend akzeptieren..
Titel: Re: Mahnungs-Antwort > Eure Meinung?
Beitrag von: tonarno am 16. Juli 2015, 12:18
Person of Interest:

Das sehe ich ganz genau so!

Das System wird durch Untätigkeit unterstützt!
Es wäre nur dieser eine einzige Moment:
Wenn ALLE, die damit nicht einverstanden sind, die Zahlung abrupt quitierten!
Ich glaube, dann würde System noch einen letzten Schnaufer machen, um kurz darauf zu sterben. Fertig und aus!

Es ist so lustig:
der Beitragsservice-Mitarbeiter ist kein böser Mensch. Er will genauso seinen Kühlschrank füllen können und macht einfach nur einen Job.

Der Gerichtsvollzieher ganz genauso. Freund von J, welcher bereits mehrere Gerichtsvollzieher-Kontakte hatte, berichtete von Gerichtsvollz.-Originalzitat:

""Wissen Sie, lieber Herr Freund von J, ich würds genauso nicht zahlen. Aber ich mache hier nur meinen Job.""

Mir kommt die Menschheit schön langsam vor, als ob überall Marionetten herumwackeln würden, geführt von Fäden, deren Steuerer a) unsichtbar und b) unerreichbar sind.

Alle Macht dem Volke!
.....ja, aber nur solange es die Regierung so will, nicht wahr?
Titel: Re: Mahnungs-Antwort > Eure Meinung?
Beitrag von: nieGEZahlt.82 am 17. Juli 2015, 12:25
So, da Person N am 14.07. fiktive Antwort einer Mahnung zum NDR geschickt hat kam soeben prompt die "Antwort" vom NDR, ohhh, Person N meint natürlich Beitragsservice NDR in/aus Hamburg.

Es steht nur drin, dass sie dieses Schreiben an die zuständige Stelle weitergeleitet haben und entschuldigen sich das eine Antwort evtl. länger dauert aufgrund der vielen Anfragen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Beitragsservice NDR
ENDE
Titel: Re: Mahnungs-Antwort > Eure Meinung?
Beitrag von: Grünkohl am 20. Juli 2015, 07:40
genau das Schreiben hat A auch erhalten.
Seltsamerweise bemüht sich jemand beim NDR zumindest so eine Eingangsbestätigung zu senden und
der Brief ist eindeutig vom NDR inkl. Briefumschlag, ganz anders als die Festsetzungsbescheide die ja alle aus Köln kommen,
merkwürdig