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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Kirsche am 10. Juli 2015, 14:15
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Hallo zusammen,
ich wende mich hier nochmal an euch, im Fiktiven Fall der Person A, zu dieser ich bereits in das Unterforum NRW - Vollstreckungsbescheid geschrieben habe.
Person A ist Ende 2012 in eine eigene Wohung gezogen, war seit dem Bafög berechtigter Student. A hat ab Einzug der Wohnung seine Rundfunkgeräte angemeldet und zu einem mir aktuell nicht bekannten Datum das Befreiungsschreibung des Bafögamtes für die GEZ der Rundfunkbehörde zugesandt.
Die GEZ erkannte das Befreiungsschreiben nur teilweise an, und zwar erst ab April 2013 bis Ende des Semesters, 8.2013.
Student A war ab 9.2013 erneut durch Bafög befreit, erhielt vom Bafögamt das Schreiben aber erst später, so dass dieses erst am 1.10.2013 bei der GEZ eingehen konnte.
Darauf kam zunächst keine Rückmeldung der GEZ, wie sich später herausstellte, kam das Befreiungsschreiben angeblich nicht an.
2014 kam es zu erneutem Schriftverkehr, in dem Student A mitteilte, dass er das Befreiungsschreiben ab 9.2013 bereits längst geschickt hatte, was von der GEZ als "Antrag auf befreiung" bearbeitet wurde.
Einige Monate später wurde dieser Antrag auf Befreiung abgelehnt A aufgefordert, die Befreiung erneut nachzuweisen.
A schickte einen Widerspruch auf die Ablehnung und Kopien der Befreiung noch im selben Monat an die GEZ.
Im Mai 2015 !!! verschickte die GEZ die Antwort auf das Widerspruchsschreiben von A, in dem die GEZ den Widerspruch ablehnt. Wann diese Ablehnung bei Person A tatsächlich vorlag, ist derzeit nicht nachweisbar, jedoch bekam Person A jetzt eine auf Ende Juni datierte Vollstreckungsankündigung.
A setzte sich mit der Stadtkasse in Verbindung, diese hat wohl keine Einsicht über die genauen Unterlagen und dient lediglich als Vollstrecker, gewährt A netter Weise noch einige Tage Aufschub, damit A sich erneut mit der GEZ in Verbindung setzen kann.
Bei einem Telefonat mit der GEZ wurde A gesagt, er solle zahlen oder könne sich gerne einen Anwalt nehmen, da die Befreiung duch Bafög defintiv nicht anerkannt wird. A hätte sich damals absichern müssen, in dem er als Student alle Briefe per Einschreiben, Rückschreiben geschickt hätte - auf den Einwand, dass man als Student das Geld nicht hat, alle diese Briefe für mehrere Euro zu verschicken, wurde natürlich nicht eingangen.
A sieht in diese Sache kaum noch einen Ausweg. Die Stadtkasse würde, falls er nicht zahlt, eine Vorladung schicken und eine Vermögensauskunft verlangen, welche einen Eintrag in der Schufa zur Folge hätte. Diesen will A natürlich nicht.
A überlegt, ob er jetzt doch unter Vorbehalt zahlen soll. Vielleicht weiß jemand, was es noch für eine Alternative geben könnte.
Danke
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Probleme dieser Art scheint es nicht selten zu geben, insbesondere wenn Unterlagen dieser Art nicht *nachweislich* versendet werden. ARD-ZDF-GEZ sind berühmt-berüchtigt für ihren laxen/ chaotischen Umgang in solchen Angelegenheiten...
...siehe hierzu bitte ganz ähnliche fiktive Fallkonstellationen u.a. unter
Festsetzungsbescheid trotz Beitragsbefreiung? (angeblich nicht eingereicht)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14238.msg95385.html#msg95385
Dort gibt es auch so einige weiterführende und ergänzende Informationen... ;)
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Hallo,
danke, da scheint es doch ein paar positive Berichte zu geben.
Noch ein Gedanke: Fiktive Person A hatte ja Ende Mai von der GEZ die Ablehnung des Widerspruch-Bescheides erhalten. Darauf konnte sie innerhalb eines Monats reagieren. Person A hatte weiterhin kein Geld, um per Einschreiben zu verschicken. Ein fiktiv abgesendeter Brief als Anwort auf die Ablehnung könnte nicht eingegangen sein, was sich dadurch bestätigte, dass A nun die Vollstreckungsankündiung der Stadtkasse erhielt.
Edit: Rechtsbehelfsbelehrung der Ablehung sagt, dass man auf die Ablehnung keinen Widerspruch einlegen, sondern innerhalb 1 Monats Klage beim Verwaltungsgericht einreichen könne.
Bzgl Klage muss ich mich noch einlesen, aber kann man das jetzt auch noch machen, obwohl die 4 Wochen abgelaufen sind? Oder muss dann direkt gegen die Vollstreckungsankündigung geklagt werden?
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Noch ein Gedanke: Fiktive Person A hatte ja Ende Mai von der GEZ die Ablehnung des Widerspruch-Bescheides erhalten. Darauf konnte sie innerhalb eines Monats reagieren.
Gemeint scheint wohl, dass Person A einen ablehnenden WiderspruchsBESCHEID auf ihren Widerspruch erhalten hat - bitte die Begriffe immer korrekt verwenden, um Verwirrungen zu vermeiden ;)
Person A hatte weiterhin kein Geld, um per Einschreiben zu verschicken. Ein fiktiv abgesendeter Brief als Anwort auf die Ablehnung könnte nicht eingegangen sein, was sich dadurch bestätigte, dass A nun die Vollstreckungsankündiung der Stadtkasse erhielt.
Ein "Brief als Antwort" auf einen WiderspruchsBESCHEID ist vertane Liebesmüh.
Das einzig zur Verfügung stehende Rechtsmittel (Klage) steht ja in der Rechtsbehelfsbelehrung...
Edit: Rechtsbehelfsbelehrung der Ablehung sagt, dass man auf die Ablehnung keinen Widerspruch einlegen, sondern innerhalb 1 Monats Klage beim Verwaltungsgericht einreichen könne.
...und dieses Rechtsmittel (Klage) innerhalb der in der Rechtsbehelfsbelehrung angegebenen Frist (1 Monat) hätte Person A einlegen müssen, wenn sie ihre Rechtsmittel nicht hätte verwirken lassen wollen.
Bzgl Klage muss ich mich noch einlesen, aber kann man das jetzt auch noch machen, obwohl die 4 Wochen abgelaufen sind?
...ich wüsste nicht. Frist verpasst > WiderspruchsBESCHEID und damt der zugrundeliegende FestsetzungsBESCHEID rechtskräftig geworden > und damit prinzipiell auch vollstreckbar.
Oder muss dann direkt gegen die Vollstreckungsankündigung geklagt werden?
Was sollte das jetzt noch bringen?!?
Mit welcher Begründung?!?
Fragen zur Rechtmäßigkeit einer Forderung sind *NICHT* mehr Bestandteil im Vollstreckungsverfahren!
Dazu standen die Mittel im Wege des Widerspruchs- und Klageverfahrens zur Verfügung.
Sind diese verwirkt, ist es i.d.R. verwirkt.
Wenn jemand anderes noch Ideen haben sollte in dieser fiktiven Angelegenheit, dann bitte jetzt.
Bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html
An alle fiktiven Personen A-Z:
Rechtsbehelfsbelehrung LESEN und BEACHTEN!!! (Dafür ist sie ja da!!!!!)
Und: FRISTEN EINHALTEN!!!!!
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auch hier zum Thema Befreiung
Befreien lassen, ohne Zahlungspflicht anzuerkennen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14673.msg98089.html#msg98089
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Danke.
"Befreien lassen ohne Zahlungspflicht anzuerkennen" - dafür ist es jetzt eh zu spät.
Zur Begriffsklärung: Genau, das letzte Schreiben des Beitragsservice war ein Widerspruchsbescheid. Darin wurde der Widerspruchsbescheid von A gegen gegen den Bescheid des Rundfunks über die Ablehnung der Befreiung von der Beitragspflicht zurück gewiesen.
Vollstreckungsankündigung: Ein weiteres Telefonat mit der Stadtkasse erbrachte, dass nur sofortige Zahlung oder Ratenzahlung möglich wären.
A hat keine Lust, jetzt noch weiter nichts zu tun und eine Vermögensauskunft abzugeben (wäre wohl die nächste Aufforderung, die kommen würde).
Demnach würde ich A raten, der zahlen möchte und derzeit auch kann (Vermögensauskunft würde also eh nichts bringen), im Verwendungszweck der Überweisung "unter Vorbehalt" anzugeben.
Zu überlegen wäre, ob A einen Brief schickt, wo er nochmal ausdrückt, dass die Zahlung unter vorbehalt war - müsste dieser dann an die GEZ oder Stadtkasse geschickt werden oder beide (Das geld was jetzt überwiesen wird geht auf das Konto der Stadtkasse)
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Zahlung unter Vorbehalt nicht bei festgesetzten Betrag (vollstreckbarer! Verwaltungsakt) ...möglich......
Antrag heute neu stellen per Einwurfeinschreiben......ab heute..und dann klagen...
1.) Ich beantrage mich vollumfänglich nach § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV
von der Gebührenpflicht für Rundfunkbeiträge zu befreien.
2.) Ich fordere Sie auf, innerhalb der gesetzlichen Frist von 3 Monaten
rechtsmittelfähigen Bescheid über meinen Antrag zu erlassen.
Ablehnungsbescheid des MDR, was nun ?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13240.msg89034.html#msg89034
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Danke, verstehe aber nicht so ganz, was jetzt mit der Stadtkasse gemacht werden soll. Soll der Betrag dann trotzdem überwiesen werden?
Edit: Also das Schreiben ab heute würde dann auch nur für die Befreiung ab heute gelten?
Und was ist mit dem restlichen Geld? Person A ist nicht dazu aufgefordet, den kompletten Betrag an die Stadtkasse zu zahlen. Sondern zb nur 200 € und im letzten Brief vom Beitragsservice war zb ein Betrag von 500 € als offen stehend beschrieben.
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Hallo,
meine Fragen aus dem letzten Post konnte ich noch nicht klären.
Person A hat noch nicht überwiesen und bis jetzt weder von der Stadtkasse noch vom Beitragsservice was gehört.