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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: sicness127 am 08. Juli 2015, 19:31

Titel: GEZ in 4er WG - wer muss zahlen?
Beitrag von: sicness127 am 08. Juli 2015, 19:31
Hallo,
folgender Sachverhalt: Eine 4er-WG wird neu gegründet und überlegt wer den Rundfunkbeitrag übernehmen soll. A und B sind Studenten. A bekommt Bafög, B bekommt kein Bafög, nur Wohngeld (sonst keine Einnahmen). C ist ein normaler Arbeitnehmer, aber mit Hauptwohnsitz bei seinen Eltern, die den Beitrag zahlen. D ist Alg 2-Empfänger und ist vom Beitrag befreit. Die Personen sind nicht verwandt oder verschwägert.

Wer meldet nun die Wohnung an? Reicht es, wenn D die Wohnung anmeldet und keiner der Bewohner zahlt oder geht das nicht?

Danke im Voraus für die Hilfe :)

Titel: Re: GEZ in 4er WG - wer muss zahlen?
Beitrag von: Roggi am 09. Juli 2015, 09:55
Nur in Bedarfsgemeinschaften sind Mitbewohner mitbefreit, ebenso nur Eheleute und deren Kinder, auch erwachsene Kinder. Es muss also der nichtbefreite bezahlen, wenn alle anderen befreit sind. Ungerecht? Total!
Titel: Re: GEZ in 4er WG - wer muss zahlen?
Beitrag von: 20MillionenEuroTäglich am 09. Juli 2015, 10:11
Sogar regierungsnahe Kreise stellen diesen un(ge)rechten, viel zu hohen Zwangsbeitrag mittlerweile infrage (Google: GEZ Gutachten Bundesfinanzministerium). Bis eine höchstrichterliche Entscheidung gefallen ist, würde Person Z erstmal gar nicht zahlen...das machen übrigens immer mehr, mittlerweile Millionen unzufriedene "Beitragsschuldner".
Titel: Re: GEZ in 4er WG - wer muss zahlen?
Beitrag von: sicness127 am 09. Juli 2015, 11:32
Nur in Bedarfsgemeinschaften sind Mitbewohner mitbefreit

Was bedeutet das? Wenn Person D(Alg2) die WG als Bedarfsgemeinschaft anmelden würde, wären alle befreit?
Titel: Re: GEZ in 4er WG - wer muss zahlen?
Beitrag von: nopagonada am 09. Juli 2015, 12:38
Weil C dort nicht gemeldet ist, wissen die vom "Beitragsservice" wohl nichts von ihm in der WG und kommen wahrscheinlich auf die anderen drei zu. Dabei wäre Bewohner C aber ebenso zahlungspflichtig und müsste sich nach §8 RBStV anmelden. Wo der Hauptwohnsitz ist und ob man schon woanders Beitäge zahlt, ist dabei vollkommen egal.

A und D können sich, falls nicht schon geschehen, auf Antrag befreien lassen (spätestens 2 Monate nach dem Bescheid), da sie Sozialleistungen im Sinne des §4 RBStV beziehen. Als Wohngeldbezieher ist die Befreiung nicht möglich.
Es bleibt also noch der arme B übrig.

Klingt alles unlogisch und ungerecht, ist aber so. Deshalb bleibt noch der Weg, Widerstand zu leisten. Der RBStV ist schließlich, vor allem in Bezug auf Nichtnutzer und Bewohner mit sehr wenig Einkommen, höchstwahrscheinlich grundgesetzwidrig.

PS:
In einer WG die ich kenne wird das einfach so gemacht, dass die, die tatsächlich öffentliches Fernsehen nutzen (oder Radio hören), sich die Gebühr aufteilen - fertig.
Titel: Re: GEZ in 4er WG - wer muss zahlen?
Beitrag von: sicness127 am 09. Juli 2015, 13:20
Sorry, wenn ich noch mal nachfrage :)

De facto sind also B und C beitragspflichtig? B weil er keine Hilfleistungen a la Bafög bezieht und C weil er eine Zweitwohnung mietet? C kann sich also nicht rausreden, dass er den RB schon bei seinen Eltern anteilig zahlt?
Titel: Re: GEZ in 4er WG - wer muss zahlen?
Beitrag von: PersonX am 09. Juli 2015, 13:46
genau, rausreden kann sich keiner,

das Forum ist nicht dazu gedacht heraus zu finden, wer für wenn wieviel Beitrag mitzahlen sollte, sondern dazu über die Möglichkeiten zu informieren, wie Widerstand funktioniert.

Person A, B, C oder D kann sich freiwillig melden, tut es keine der Personen, werden alle 4 sofern alle 4 dem BS bekannt werden angeschrieben, jeweils.
Dann kann jede Person A bis D entsprechend antworten und Ihren Status erklären,
A -> kann sich befreien lassen oder erklären, dass bereits unter B, C oder D gezahlt wird, muss er aber nicht
D -> kann sich befreien lassen oder erklären, dass bereits unter A, B oder C gezahlt wird, muss er aber nicht
B -> kann sich nicht befreien lassen, es sei, Person B versucht es über die Härtefallregelung
 oder erklären, dass bereits unter A, C oder D gezahlt wird, muss er aber nicht
C -> muss erstmal dem BS bekannt sein, oder C könnte sich laut Gesetz, wenn Person C denkt, dass Sie beitragspflichtig wäre von selbst dort melden, dann könnte C aber darauf verweisen, dass bereits unter A,B oder D gezahlt wird

Person A, B, C und D müssen sich selbst nicht untereinander absprechen, das Gesetz verlangt das nicht
Person A,B, C und D können im Rahmen Ihrer Möglichkeit auch erklären, dass Sie jeweils nicht betragspflichtig wären, weil bereits für die Wohnung bezahlt würde, oder aber angeben dass Sie bereit wären, sofern das möglich sei

Was Person A,B, C oder D nicht machen müssen, ist zu erklären, dass bereits unter einer anderen Beitragsnummer für diese Wohnung gezahlt würde, schließlich müssen Sie diese nicht einmal wissen, selbst die Namen der anderen Personen A,B, C oder D müsste nicht benannt werden, weil das Gesetz dazu keine Auskunft vorsieht, diese Angaben erfolgen freiwillig.

Beitragspflichtig wäre jede Person welche die Wohnung bewohnt oder in dieser gemeldet ist, aber pro Wohnung ist jeweils nur ein Beitrag zu zahlen. Jede Person kann für sich selbst entscheiden, ob Sie Angaben zu anderen Personen machen oder nicht. Jede beitragspflichtige Person, kann versuchen eine Befreiung zu erlangen. Befreit werden Härtefälle, Studenten, welche Bafög bekommen, Personen, welche Hartz4 bekommen, bei Personen mit ALG II hängt es an der Höhe, ob eine Befreiung in Betracht kommt.

Laut Gesetz ist jede Person verpflichtet, sich zu melden und anzuzeigen, unabhängig davon ob Sie sich befreien lassen kann.

Der BS kann ohne Mithilfe meist nicht erkennen, das 1 bis N Personen zur gleichen Wohnung gehören. Kommt also die Personen mit Ihrer Mithilfe, welche nicht zu leisten ist, der B nicht zu Hilfe so versucht dieser den Beitrag von jeder Person 1 bis N zu erheben.

Wer muss zahlen? Keiner, jeder hat das Recht zum Widerstand.
Widerstand beginnt mit der Option, einen Beitragsbescheid zu erhalten.
Auf diesen eine z.B. sehr ordentliche Zurückweisung zu schreiben. Das bedeutet, sich selbst Gedanken machen, die eigenen Beweggründe aufzuschreiben.
Eine maximale Bearbeitungszeit kann jeweils durch eine handschriftliche Übertragung der Zurückweisungen, welche minimal 8 A4 Seiten lang wäre und zuvor mit dem PC erstellt wurde, erlangt werden.

Beispiel, wie so etwas aussehen kann

2te Zurückweisung und hilfsweisem Widerspruch auch wieder Formfrei
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10285.0.html