gez-boykott.de::Forum
Archiv => Archiv => Pressemeldungen Juli 2015 => Thema gestartet von: Uwe am 02. Juli 2015, 21:29
-
(http://www.niedereschach.de/pb/site/Niedereschach/get/257225/schwabo_sbp.jpg)
Klare Absage an den Beitragsservice
Seewald-Besenfeld.
Nein, er will nicht zahlen. Marc Pfeifle hat dem Beitragsservice die Einzugsermächtigung gekündigt und zahlt seit Januar 2013 keine Rundfunkgebühren mehr.
Der Grund: Der Besenfelder findet das System des Rundfunkbeitrags ungerecht. Nun sollte er am 30. Juni vor dem Amtsgericht Freudenstadt Auskunft über sein Vermögen geben, aber Pfeifle erschien nicht. Dafür hat er dem Amtsgericht aber einen Brief geschrieben.
Um seinen Beitrag nicht zu zahlen, ist er bereit, weit zu gehen, auch eine Vollstreckungshaft schreckt ihn nicht. Dafür will er Sonderurlaub nehmen, sagt der Heilerziehungspfleger, der im psychiatrischen Bereich tätig ist.
weiterlesen auf:
http://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.seewald-klare-absage-an-den-beitragsservice.c0523b29-3df1-4307-95e9-cdd1112deef1.html
-
Alles gut und schön , nur vor dem eher unwahrscheinlichem Sonderurlaub sind erst mal durchaus noch andere neckische Spielchen des Nimmersatt-Vereins möglich. Diese geben sich da ungewöhnlich flexibel in der Auswahl der jeweils erfolgträchtigsten und zugleich niederträchtigsten unerwarteten Methode.
-
Haft bedeutet schlechte Publicity für den BS bzw den Rundfunk. Sowas sorgt schnell für Empörung. Genaus das scheut der ÖRR wie der Teufel das Weihwasser. Diskussionen um den tollen Rundfunk und die tolle Finanzierung werden angefacht und Herr Kirchhof muß wieder Vorlesungen halten. ::)
Auch wenn es nicht zur Vollstreckungshaft kommen wird... klare Ansage von Marc P.
-
Diese geben sich da ungewöhnlich flexibel in der Auswahl der jeweils erfolgträchtigsten und zugleich niederträchtigsten unerwarteten Methode.
Aber immer gilt zu beachten; jeder EU-Bürger hat Anspruch auf vollen Ersatz des ihm entstandenen Schadens, der durch Verletzung der Wettbewerbsregeln eines innerhalb der EU agierenden Unternehmens gleich welcher Rechtsform entstanden ist.
@Carina
Haft bedeutet schlechte Publicity für den BS bzw den Rundfunk.
Ist Haft nicht bereits Strafrecht? Bei der Nichtzahlung der Beiträge handelt es sich "nur" um Ordnungswidrigkeiten, mehr ist nicht erfasst und kann folglich nicht geahndet werden.
Übrigens, wegen Schulden darf kraft EU-Recht keiner inhaftiert werden.
-
Sorry, nein, diese Haft hat nichts mit dem Strafrecht zu tun. Sie ist in der Zivilprozeßordnung ZPO geregelt.
Diese Haft erfolgt, um eine verweigerte Vermögensauskunft zu erzwingen = "Erzwingungshaft".
Auf Antrag des Gläubigers erlässt das Gericht gegen den Schuldner, der dem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft unentschuldigt fernbleibt oder die Abgabe der Vermögensauskunft gemäß § 802c ohne Grund verweigert, zur Erzwingung der Abgabe einen Haftbefehl.
§ 802g ZPO, https://dejure.org/gesetze/ZPO/802g.html
Die Ansage zum Haftantritt finde ich übrigens sehr gut und überlege, dies auch zu tun.
Vorher braucht es natürlich ein P-Konto.
-
Eine ganz ähnliche Story: http://www.stern.de/wirtschaft/news/gez--ein-gebuehren-rebell-hat-noch-nie-rundfunkbeitrag-gezahlt-6299508.html
Schade, das man nicht mehr antworten kann.
Die Kommentare sind leider sehr negativ - da hätte ich gerne meinen Senf dazu gegeben... >:D