gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Bayern => Thema gestartet von: tonarno am 02. Juli 2015, 18:25
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Hallo!
Person X hatte den Zettel (bitte siehe Anhang) auf seiner Haustüre (!) angeheftet vorgefunden.
Wie man sieht, teils gedruckt, teils mit der Hand nachgekritzelt.
Hat so etwas jemals einer schon erlebt und weiß jemand, ob eine derartige ""Hergehensweise"" in irgendeiner Art ERNST-zu-nehmen ist?
Bzw. ob so etwas gar RECHTENS ist?
Danke, tonarno
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hi
hier ist ein ähnliches Topic
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14275.0.html
grüsse
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Ich stelle mir die frage ob es überhaupt rechtens ist, sowas an die tür zuhängen.
es geht ja auch um den Datenschutz, gerade in so einer Sache, sprich, Vollstreckung.
Wenn man einen Zettel an die Tür hängt ist dieser ja für jeden einsehbar.
Könnte man bei sowas nicht Anzeige ode4 Klage einreichen?, vllt auf Entschädigung? Sowas hat ja bald schon was mit Nötigumg zutun....