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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: Souly am 28. Juni 2015, 10:48

Titel: GEZ-Widerspruch bei Post-Streik
Beitrag von: Souly am 28. Juni 2015, 10:48
Hallo,

um es kurz und knackig zu formulieren:
Was kann Person A tun, wenn die Post streikt und Person A eine Widerspruchsfrist einzuhalten hat?
(Person A wohnt nicht in Köln)

MfG
Titel: Re: GEZ-Widerspruch bei Post-Streik
Beitrag von: 907 am 28. Juni 2015, 10:59
Person X die ich kenne hat einfach bei Rundfunkanstalt abgegeben.
Wenn es bei Person A in der Nähe ist, hat sie Glück gehabt.
Bekommt dann einfach Stempel und Unterschrift auf Kopie(mitbringen)
Titel: Re: GEZ-Widerspruch bei Post-Streik
Beitrag von: Taj am 28. Juni 2015, 11:02
...oder als Einschreiben, dann hat Person A ja einen Einlieferungsbeleg.
Titel: Re: GEZ-Widerspruch bei Post-Streik
Beitrag von: Souly am 28. Juni 2015, 11:05
...oder als Einschreiben, dann hast Du ja einen Einlieferungsbeleg.

Das zählt leider nicht, soweit ich weiß. Einschreiben wäre es ja eh gewesen.
Titel: Re: GEZ-Widerspruch bei Post-Streik
Beitrag von: 907 am 28. Juni 2015, 11:09
man kann es auch einfach als Päckchen verschicken.(Hermes/UPS)
Hermes 37cm x 37cm ca. 3,89euro
Titel: Re: GEZ-Widerspruch bei Post-Streik
Beitrag von: seppl am 28. Juni 2015, 13:41
Wie wäre es mit einer Kopie des unterschriebenen Briefes per FAX VORAB?? - Der einfachste Weg.
Titel: Re: GEZ-Widerspruch bei Post-Streik
Beitrag von: Shran am 06. Juli 2015, 07:51
- Bei der Post anfragen ob man eine Bestätigung bekommt, für das Gericht, dass dieser Brief nicht ausgeliefert werden kann, oder verzögert

- Faxen an alle und Antwort aufheben (falls keine Verbindung, nochmal faxen)

- Brieftaube

- Jemanden zuschicken der es persönlich abgibt

- mit der neo-gez telefonieren und fragen, höchste Instanz, inkl. mündl. beschwere

- nach Köln fahren und abgeben

- email schreiben
Titel: Re: GEZ-Widerspruch bei Post-Streik
Beitrag von: PersonX am 06. Juli 2015, 09:43
die gestrichenen Sachen sind nicht zielführend

- Bei der Post anfragen ob man eine Bestätigung bekommt, für das Gericht, dass dieser Brief nicht ausgeliefert werden kann, oder verzögert

- Faxen an alle und Antwort aufheben (falls keine Verbindung, nochmal faxen)

- Brieftaube

- Jemanden zuschicken der es persönlich abgibt

- mit der neo-gez telefonieren und fragen, höchste Instanz, inkl. mündl. beschwere

- nach Köln fahren und abgeben

- email schreiben

Anmerkung
- email schreiben -> nur mit digitaler Signatur, diese muss zudem qualifiziert sein