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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Oskar112 am 24. Juni 2015, 08:06
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Guten Morgen zusammen,
langsam wird es der Person A etwas unwohl...
Sie bekommt seit 7 Jahren Post von GEZ/Beitragservice und hat noch nie auf ein Schreiben reagiert.
Angefangen hat damals alles unter dem Namen GEZ, Person A ist 18 Jahre alt geworden und lebte noch im Elternhaus ... hier kam die übliche Frage "sie haben ja bestimmt auch Rundfunkgeräte" usw.
Irgendwann ist Person A ausgezogen und seit dem 5 mal umgezogen, der Papierhaufen steigt immer weiter...
In den Jahren 2011 und 2012 kamen diverse Schreiben mit der Bitte sich an zu melden...sonst nichts...
Seit 2014 kommen die Briefe des Beitragsservice mehr oder weniger im Monatstakt..Festsetzungsbescheid, Mahnung usw...
Im Mai 2015 kam dann allerdings ein Schreiben der Finanzbuchhaltung der Stadt in der Person A lebt als Vollstreckungsbehörde mit einer hohen Forderung...
Jetzt ist es Person A definitiv zu heikel, kann Person A jetzt noch irgendwelche Schritte einleiten?
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"Jetzt ist es Person A definitiv zu heikel, kann Person A jetzt noch irgendwelche Schritte einleiten?"
Person Z kennt eine Person L, die auch immer viel unwichtige Infopost von GEZ/BS bekommen hat und bekommt und dann irgendwann ebenfalls von irgendeinem Vollstrecker Post mit der bis dahin aufsummierten Forderung plus Kopfgeld für den Vollstrecker. Das einzige Schreiben vom Beitragsservice, auf das eine Reaktion, sprich ein Widerspruch von Person L notwendig gewesen wäre, nämlich der Festsetzungsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung ist aber unglücklicherweise bei Person L nicht angekommen. Person L teilte das dem Vollstrecker mit und dieser gab den Fall zurück an den Beitragsservice. Seitdem wartet Person L auf diesen ominösen Festsetzungsbescheid. Vielleicht schickt ihn der Beitragsservice ja jetzt mit Zustellungsnachweis...
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Das bringt Person A ja schonmal weiter...
Aber was wenn der Festsetzungsbescheid dann mit Zustellnachweis kommt?
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Das bringt Person A ja schonmal weiter...
Aber was wenn der Festsetzungsbescheid dann mit Zustellnachweis kommt?
Person L wartet sehnsüchtig darauf, dann kann sie regulär kostenlos innerhalb 30 Tage Widerspruch gegen diesen einlegen...
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Klingt logisch ;D
Da es sich bei der Beitragsforderung ja "lediglich" um die Finanzbuchhaltung der Stadt wo Person A wohnt handelt und nicht um einen Gerichtsvollzieher, sollte dennoch hier schon die Karte des nicht erhaltenen Festsetzungsbescheids gezogen werden oder doch auf den Vollzieher warten?
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Ich höre heraus, dass seitens des Beitragsservice auch Forderungen gestellt werden, die vor 2013 angefallen sein sollen. Falls Person A für die damalige Rundfunkgebühr nicht angemeldet gewesen sein sollte und dementsprechend auch keine Empfangsgeräte nachweisbar bereithielt, fallen die Forderungen bis Ende 2012 weg.
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Das stimmt alte Forderungen tauchen nicht auf...
Person B hat sich bei Person A noch ein paar Infos besorgt...
am 01.09.2014 kam ein Festsetzungsbescheid Rundfunkbeiträge 06.2013 bis 05.2014 - 223,76€
am 01.10.2014 Festsetzungsbescheid für 06.2014 bis 08.2014 - 61,94€
am 01.11.2014 Mahnung Rückstände Forderung bis 05.2013 0€
06.2013 bis 05.2014 223,76€
Offene Forderung ab 06.2014 115,88€
Gesamtrückstand 339,64€
am 01.12.2014 Mahnung Rückstände Forderung bis 05.2014 223,76€
06.2014 bis 08.2014 61,94€
Offene Forderung ab 09.2014 53,94€
Gesamtrückstand 339,94€
am 02.01.2015 Festsetzungsbescheid 09.2014 bis 11.2014 61,94€ (Hinweis auf offenenen Gesamtbetrag 347,64€)
am 02.03.2015 Mahnung Gesamtbetrag 401,58€
am 01.04.2015 Festsetzungsbescheid Gesamtbetrag 409,58€
am 01.06.2015 Festsetzungsbescheid Gesamtbetrag 470,56€
Im Anhang dann noch das Schreiben was Person A am 19.05.2015 von der Finanzbuchhaltung der Stadt erhalten hat...hier sind nur Beträge aufgeführt ohne genaue Bezeichnung und Datum usw...
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"GEZ Kosten"??? Ernsthaft?
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Vergiss es diese "Forderungen" sind nicht ausreichend bestimmt, es fehlt Unterschrift, Stempel etc. Ist allein schon wegen Formfehler nichtig. Am besten selber dort hin gehen, gesamten Vorgang anschauen und dann schriftl. die Mängel darlegen mit der Forderung den Vorgang an Gläubiger zurückzugeben. Aber Bestätigung geben lassen.
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Wie soll Person A das machen? Einfach da im Büro aufschlagen?
Ich hätte gedacht Person A wartet erstmal bis die Post vom Vollzieher kommt...
Oder wie würdet ihr jetzt genau vorgehen?
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Vermute das letzte BGH Urteil könnte die Lage geändert haben, lese es hier im Forum.
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Ich würde den Thread gerne noch einmal hervorholen.
Jetzt sind einige Monate ins Land gegangen und es kamen weiterhin Briefe der Stadt mit Zahlungserinnerungen und Androhung der Vollstreckung.
Nun erreichte mich heute das angehangene Schreiben was mich über die Kontopfändung informiert.
Hier wirft sich für mich persönlich erstmal die Frage auf wieso bei der Deutschen Bank? Hier habe ich Konto was ich garnicht nutze, genutzt wird nur ein Depot wo ich Aktien meines Arbeitgebers drauf habe. Mein eigentliches Giro-Konto habe ich bei einer anderen Bank.
Das nächstes was ich fragen möchte, kann und soll ich jetzt reagieren und wenn ja wie?
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Bei Kontopfändung hilft dieser Link weiter: http://www.verbraucher.de/p-konto
Hast Du zu viel Geld rumliegen, suche Dir ein Konto im europäischen Ausland. Seit SEPA sollte sich das in der Kontoführung kaum bemerkbar machen. Dort könnte man theoretisch auch pfänden, doch reicht dafür kein Klopapier-Beschluss, ausgestellt im eigenem Hinterzimmer. Die deutschen Banken sind sehr will fähig und kümmern sich einen Dreck um Kunden und gesetzliche Voraussetzungen, spätestens seitdem sie mit deutschen Steuergeldern gepäppelt wurden und die Vorzüge um gute Behördenkontakte kennen.
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Naja, es ist ja so auf diesem Konto befindet sich nicht 1€ es ist nur mit einem Depot verbunden worauf die Aktien meines Arbeitgebers sind im Wert von ca. 2000€ wo ich aber so normalerweise auch nicht dran komme.
Daher stellt sich die Frage wie und was die da pfänden, kommen die auch an meine Aktien ran? Die Fragen werden leider auf der Seite nicht beantwortet.
Was für mich jetzt interessant wäre, soll ich überhaupt was unternehmen? Weil theoretisch können die ja da pfänden wie die lustig sind, das Konto interessiert mich ja eigentlich so garnicht.
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Für diese Info fragt man die Bank.
Hier finden sich einige Infos:
http://www.iww.de/ve/archiv/vollstreckungspraxis-die-pfaendung-von-wertpapieren-in-wertpapierdepots-f41283
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Bei Kontopfändung hilft dieser Link weiter: http://www.verbraucher.de/p-konto
Hilfe bei dauernder Unpfändbarkeit: Erhalten Sie regelmäßig Guthaben unterhalb Ihres Freibetrages, können Sie beim Vollstreckungsgericht gemäß § 850 l ZPO für jeweils maximal 12 Monate die "Anordnung der Unpfändbarkeit" des Kontoguthabens beantragen. Damit ist das Konto insgesamt frei, alle Pfändungen laufen für diesen Zeitraum ins Leere und Ihr Kreditinstitut muss weder Freibeträge beachten noch Überwachungen durchführen. Das ist für alle Bezieher von geringen, regelmäßigen Einkünften unterhalb des Freibetrages sinnvoll sowie bei einer Doppelpfändung von Lohn und Konto. Anhand Ihrer Kontoauszüge müssen Sie den unpfändbaren Geldeingang nachweisen.
Danke für den Link. - In diesem Fall müßte sich dann wohl die Einrichtung eines P-Kontos erübrigen. Oder sehe ich das falsch?
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Hier wirft sich für mich persönlich erstmal die Frage auf wieso bei der Deutschen Bank? Hier habe ich Konto was ich garnicht nutze, genutzt wird nur ein Depot wo ich Aktien meines Arbeitgebers drauf habe. Mein eigentliches Giro-Konto habe ich bei einer anderen Bank.
Kontopfändungen können auf Verdacht rausgeschickt werden, ohne dass bekannt ist, ob tatsächlich ein Konto der betreffenden Person dort existiert. Dabei werden blind Banken und Sparkassen angeschrieben, die allgemein häufig genutzt werden. Falls ein Konto dort vorhanden ist, kann gepfändet werden. Hier war wohl die Deutsche Bank der Zufallstreffer.
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Ok, danke da bin ich ja schonmal schlauer.
Ich hatte gehofft hier vielleicht jemanden mit ähnlicher Konstellation zu treffen.
Ich persönlich würde jetzt weiterhin nichts machen, die sollen versuchen von dem Konto zu pfänden werden aber denke ich keinen Erfolg haben, da die Firmenaktien immer für einen bestimmtem Zeitraum gesperrt sind.
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Sperrfrist klingt nach VL, die ist dann nur für die staatlichen Zuschüsse relevant. Wenn der Gläubiger von der Existenz des Depot Wind bekommt kann er da durchaus, auch während der Sperre zulangen.
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Ist doch klasse, wenn die ein Konto pfänden wollen, auf dem sich nichts befindet.
Das einzige, was dir dann passiert, ist ein Schufaeintrag.
Falls du nicht darauf angewiesen bist (du willst z. B. eine Eigentumswohnung oder ein Auto auf Kredit kaufen),
kannst du auf den Eintrag pfeifen.
Auch hier macht´s die Masse. Wenn erst mal 2 000 000 Bürger einen solchen Schufaeintrag haben,
wird diese "Maßnahme," den Bürger einzuschüchtern, zu bedrängen, ihm das Leben schwer zu machen, auch zur Farce!