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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Person_of_Interest am 23. Juni 2015, 10:21

Titel: Gegen die GEZ, Anzeige bei der StvA und Meldung bei Dt. Post u BNA
Beitrag von: Person_of_Interest am 23. Juni 2015, 10:21
Person A erhält seit 2013 Briefe der GEZ (bzw. dem heutigen Beitragsservice), welche bis zum Festsetzungsbescheid 2014 ignoriert worden sind.

Der übliche Ablauf, Fragebögen, Zahlungserinnerungen, automatische Anmeldung und dann eben der Festsetzungbescheid.

Kurz noch am Rande, Person A wird klagen, trotz der momentan eher aussichtslosen Lage und defintiv nicht aufgeben.

Daraufhin legte Person A innerhalb der 30 Tage nach Zustellung des Festsetzungsbeschiedes einen 12 Seitigen Widerpsruch und Beschwerde per Einschreiben, sowohl beim Beitragsservice, als auch beim Westdeutschen Rundfunk in Köln ein. Antworten und Schreiben erfolgten bis heute ausschließlich vom Beitragsservice.

Der Beitragsservice reagierte daraufhin 2015 mit einem standardtisierten Antwortschreiben, indem nicht wirklich auf die Punkte von Person A eingegangen worden ist.

(http://picload.org/image/ilpawpo/aw_1.jpg)  (http://picload.org/image/ilpawwg/aw_3.jpg)  (http://picload.org/image/ilpawpc/aw_2.jpg)

Person A schickte daraufhin eine Beschwerde unter Androhung einer Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft zum Beitragsservice.

(http://picload.org/image/ilpogrw/schreiben_1.jpg)  (http://picload.org/image/ilpogdc/schreiben_2.jpg)  (http://picload.org/image/ilpogdi/schreiben_3.jpg)

Parallel dazu entschloss sich Person A, ein wenig Wind zu machen. Deshalb schrieb Person A die Deutsche Post in Bonn und die Bundesnetzagentur an, da der Beitragsservice die ersten Briefe als Infopost versendet hatte. Jedoch ist es laut der Website der Deutschen Post verboten, Zahlungsaufforderungen als Infopost zu versenden https://www.deutschepost.de/de/i/infopost_national.html (https://www.deutschepost.de/de/i/infopost_national.html)

Zitat
Zitat

    Inhalt
    Als INFOPOST können Sie schriftliche Mitteilungen und Unterlagen oder Datenträger wie zum Beispiel CDs/DVDs versenden. Kostenlose Proben, Produktmuster und Werbeartikel sowie Fremdbeilagen (Sendungsteile anderer Absender) können mitversendet werden. Inhaltsgleiche Zahlungsaufforderungen (z.B. Rechnungen und Mahnungen) dürfen nach Beschluss der Bundesnetzagentur nicht als INFOPOST versendet werden. Verkaufswaren sind ebenfalls nicht zugelassen, hiervon ausgenommen sind Bücher (auch Hörbücher), Broschüren, Zeitungen und Zeitschriften.


Die Antwort der Konzernleitung der Deutschen Post war ernüchternd.

(http://picload.org/image/ilpawlc/post_1.jpg)  (http://picload.org/image/ilpawlp/post_2.jpg)

So auch die der Bundesnetzagentur.

(http://picload.org/image/ilpawlg/bna_1.jpg)  (http://picload.org/image/ilpawld/bna_2.jpg)


Schade eigentlich, denn Person A war der Auffassung, dass, wenn Person A Recht bekommen hätte, dies für den Beitragsservice ernsthafte Konsequenzen zur Folge gehabt hätte. Person A hat auch diese Antworten an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet (s.u.)

Die bisherige Reaktion des Beitragsservice auf das Beschwerdeschreiben war eine Mahnung, sowie eine Rechnung. In der Mahnung wurde Person A mittels Ankündigung von Vollstreckungsmaßnahmen bedroht.

Daraufhin erstattete Person A Anzeige bei der Staatsanwaltschaft.

(http://picload.org/image/ilpawap/anzeige_staatsanwaltschaft_sei.jpg)  (http://picload.org/image/ilpawog/anzeige_staatsanwaltschaft_sei.jpg)  (http://picload.org/image/ilpawod/anzeige_staatsanwaltschaft_sei.jpg)
(http://picload.org/image/ilpawoo/anzeige_staatsanwaltschaft_sei.jpg)  (http://picload.org/image/ilpawoc/anzeige_staatsanwaltschaft_sei.jpg)  (http://picload.org/image/ilpawop/anzeige_staatsanwaltschaft_sei.jpg)

Momentan ist die Lage etwas aussichtslos. Jedoch bittet Person A alle Leute, die nicht Willens sind zu zahlen, sich nicht durch die Drohungen unterkriegen zu lassen und für unser aller Recht zu kämpfen.

Greetings

Person of Interest
Titel: Re: Gegen die GEZ, Anzeige bei der StvA und Meldung bei Dt. Post u BNA
Beitrag von: pinguin am 23. Juni 2015, 15:07
Cool ist's aber schon, wenn die Dt. Post schreibt, daß der Inhalt der Infopost weder die Voraussetzungen für Rechnungen noch für Zahlungsaufforderungen erfüllt.

Da stellt sich doch die Frage, ob Rechnungen oder Zahlungsaufforderungen eine bestimmte, gesetzliche vorgeschriebene Form wahren müssen?
Titel: Re: Gegen die GEZ, Anzeige bei der StvA und Meldung bei Dt. Post u BNA
Beitrag von: speedy777 am 23. Juni 2015, 16:00
Jupp... Zumindest Rechnungen müssen dies..... Grad bei uns in der Kreditorenbuchhaltung gabs nämlich ne Schulung zu dem Thema....

Aber Rechnungen im eigentlichen Sinne verschickt der BS ja nicht...
Titel: Re: Gegen die GEZ, Anzeige bei der StvA und Meldung bei Dt. Post u BNA
Beitrag von: pinguin am 23. Juni 2015, 21:05
Aber Rechnungen im eigentlichen Sinne verschickt der BS ja nicht...
Aber Zahlungsaufforderungen, die einen rechtlich nicht versierten Bürger dazu verleiten können, anzunehmen, es sei eine Rechnung?
Titel: Re: Gegen die GEZ, Anzeige bei der StvA und Meldung bei Dt. Post u BNA
Beitrag von: nexus77 am 23. Juni 2015, 22:05
Aber Rechnungen im eigentlichen Sinne verschickt der BS ja nicht...
Aber Zahlungsaufforderungen, die einen rechtlich nicht versierten Bürger dazu verleiten können, anzunehmen, es sei eine Rechnung?

Es sind Angebote/Werbung. Neudeutsch auch Spam genannt.   :)


PS: Wenn die mich noch weiter ärgern, werde ich auch Anzeige erstatten.
Titel: Re: Gegen die GEZ, Anzeige bei der StvA und Meldung bei Dt. Post u BNA
Beitrag von: Gast am 23. Juni 2015, 22:50
Aber Rechnungen im eigentlichen Sinne verschickt der BS ja nicht...
Aber Zahlungsaufforderungen, die einen rechtlich nicht versierten Bürger dazu verleiten können, anzunehmen, es sei eine Rechnung?

Ich hoffe ich kann etwas zur Entwirrung beitragen indem ich Euch berichte wie es zumindest bei einer ausgedachten Person R abgelaufen sein könnte:

Alle Schreiben von BS bis einschl. "Bestätigung der Anmeldung" - d. h. die anfänglichen Anmeldeaufforderungen und die darauf folgende Zwangsanmeldung - wurden per Deutsche Post mit dem vergünstigten Service "Infopost" versendet (je 0,25 €).

Mit der Zwangsanmeldung wurde R auch über die "Modalitäten" informiert, also wieviel monatlich und in welchen Rhythmus zu zahlen sei. Es wurde R mit der Zwangsanmeldung angeboten ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen; jedoch wurde keine Kontoverbindung zum direkt Überweisen angegeben - lediglich eine sog. Gläubiger-Identifikationsnummer, mit der R allerdings nicht sehr viel anfangen konnte. Es bleibt also zu prüfen, ob die Zwangsanmeldung eine Zahlungsaufforderung darstellt.

Danach - also ab der 1. Zahlungsaufforderung mit Überweisungsträger, erstmals angegebener Kontoverbindung und dem Betreff "Zahlung der Rundfunkbeiträge", ab der ein angeblich offener Kontostand ausgewiesen und zur Begleichung aufgefordert wurde - wurde sich nur noch dem normalen Brief der Deutschen Post für 0,60 € (bzw. mitlerweile 0,62 €) bedient.
Titel: Re: Gegen die GEZ, Anzeige bei der StvA und Meldung bei Dt. Post u BNA
Beitrag von: nieGEZahlt.82 am 23. Juni 2015, 23:17
Alle Schreiben von BS bis einschl. "Bestätigung der Anmeldung" - d. h. die anfänglichen Anmeldeaufforderungen und die darauf folgende Zwangsanmeldung - wurden per Deutsche Post mit dem vergünstigten Service "Infopost" versendet (je 0,25 €).

Bei Person N wurde bereits der Wisch "Bestätigung der Anmeldung" mit 0,60 € verschickt, sowie alle nachfolgenden Schreiben mit dem Betreff "Zahlung der Rundfunkbeiträge"
Titel: Re: Gegen die GEZ, Anzeige bei der StvA und Meldung bei Dt. Post u BNA
Beitrag von: Gast am 24. Juni 2015, 01:27
Bei Person N wurde bereits der Wisch "Bestätigung der Anmeldung" mit 0,60 € verschickt

Wann könnte das bei einer beliebigen Person N gewesen sein?

Die ausgedachte Person R könnte das Schreiben "Bestätigung der Anmeldung" per Infopost um - sagen wir mal - Ende März 2014 herum erhalten haben.
Titel: Re: Gegen die GEZ, Anzeige bei der StvA und Meldung bei Dt. Post u BNA
Beitrag von: nieGEZahlt.82 am 24. Juni 2015, 22:22
Bei irgendeiner fiktiven Personen, nennen wir sie N, kam die Bestätigung, die völlig fiktiv ist, ende Juli 2014.
Titel: Re: Gegen die GEZ, Anzeige bei der StvA und Meldung bei Dt. Post u BNA
Beitrag von: Greyhound am 25. Juni 2015, 16:10
Im 19. Bericht der KEF steht unter Tz. 484 Ziff. 3:
Zitat
"Die Bundesnetzagentur hat entschieden, dass der Portotarif Infopostab 2013 nicht mehr für die Ausgangspost des Beitragsservice angewendet werden darf. Das Porto je Standard“-Sendung erhöht sich von 0,25 € auf 0,58 € (Mehraufwand 13,6 Mio. €)."
Quelle: http://www.kef-online.de/inhalte/bericht19/zwoeltes_2.html (http://www.kef-online.de/inhalte/bericht19/zwoeltes_2.html)
Titel: Re: Gegen die GEZ, Anzeige bei der StvA und Meldung bei Dt. Post u BNA
Beitrag von: Person_of_Interest am 25. Juni 2015, 18:15
Hallo Greyhound,

danke fürs Raussuchen der Information...

...ist ja interessant. So wie ich das sehe, hatte Person A also doch recht und die Beschwerde von Person A war berechtigt. Stecken die eigentlich alle unter einer Decke?

Das sieht zumindest sehr abgesprochen aus.

Wie sollte Person A weiter vorgehen? Sich unter Berufung auf die KEF erneut bei Post und BNA beschweren? Ob die Staatsanwaltschaft, zumindest in diesem Punkt, etwas tut?

Und können bzw. sollten sich nicht grundsätzlich weitere Leute beschweren? Sie versenden die Briefe ja munter weiter als Infopost.
Titel: Re: Gegen die GEZ, Anzeige bei der StvA und Meldung bei Dt. Post u BNA
Beitrag von: dreamliner am 25. Juni 2015, 18:41
Also das würde ich denen gleich um die Ohren hauen.

Da könnte man noch auf ein weiteres gutes Argument kommen. Vielleicht ist ja der Post genau diese Klausel aus dem KEF Bericht bekannt....und deswegen hat sie so viele Briefe des Beitrasservice nicht zugestellt.... >:D

Und wenn man das Rad noch weiterdreht, könnten denke ich viele hier im Forum den Beweis erbringen, dass es der Beitragsservice eben doch genau so gemacht hat (und sich hierdurch ggf. einen Finanziellen Vorteil geschaffen hat).

Wenn ich die Post wäre.....würde ich die 13,6 Mio mir zurück holen....das wäre mir eine Klage definitiv wert  >:D >:D >:D
Titel: Re: Gegen die GEZ, Anzeige bei der StvA und Meldung bei Dt. Post u BNA
Beitrag von: Greyhound am 25. Juni 2015, 21:17
Person A ist zu danken für sein Engagement :).

Die Bundesnetzagentur könnte man nochmals anschreiben, die müsste jedoch allenfalls gegen die Deutsche Post AG vorgehen (siehe dazu bitte diesen Beschluss http://beschlussdatenbank.bundesnetzagentur.de/index.php?lr=view_bk_overview&id=4938&group=54&year=2012&filter_title2_fixed=BK5%2011-024_Infopost&filter_text2_import=&filter_az=&filter_klaeger=&filter_tenor=&get_filter=1 (http://beschlussdatenbank.bundesnetzagentur.de/index.php?lr=view_bk_overview&id=4938&group=54&year=2012&filter_title2_fixed=BK5%2011-024_Infopost&filter_text2_import=&filter_az=&filter_klaeger=&filter_tenor=&get_filter=1)), was ja nicht unser Ziel ist. Die Deutsche Post AG nochmals anzuschreiben dürfte daher auch nicht nutzbringend sein.


Die Staatsanwaltschaft sollte informiert werden. Der "Beitragsservice" hat ja offenbar einen Mehraufwand von 13,6 Mio. € bei der KEF angemeldet und die KEF teilt dieses Geld über die Rundfunk"beiträge" als Bedarf zu. Gleichwohl wird vom "Beitragsservice" Infopost verschickt. Es ist für die StA ein leichtes zu ermitteln, in welchem Umfang der "Beitragsservice" seit 2013 welche Infopost verschickt hat. Die Anstalten melden, soweit ich weiß, zur Zeit wieder ihren "Bedarf" bei der KEF an. Wenn die jetzt nicht die Einsparungen durch Infopost-Sendungen korrigierend berücksichtigt haben, dann sollte das strafrechtlich relevant sein.
Titel: Re: Gegen die GEZ, Anzeige bei der StvA und Meldung bei Dt. Post u BNA
Beitrag von: Person_of_Interest am 27. Juni 2015, 04:24
Grunsätzlich ist jedem zu danken, der sich gegen diesen Verein engagiert und, wie auch immer, für unser aller Recht eintritt.

Dennoch Danke noch mal speziell an Dich Greyhound für die Mühen, super.

Person A plant derzeit die nächsten Schritte unter Berücksichtigung der neu hinzu gekommenen Informationen. Höchstwahrscheinlich wird die BNA noch einmal von Person A zu hören bekommen.

Des Weiteren würde Person A gerne die Staatsanwaltschaft informieren, wartet aber derzeit noch auf die Bearbeitung der erstatteten Anzeige, inder auch bereits schon der Hinweis über den offensichtlichen Verstoß gegen die Infopostbestimmungen und die Antworten der Post und BNA enthalten waren. Sofern die Staatsanwaltschaft nicht auf diese Punkte eingehen sollte, wird Person A mit einer neuen Argumentation vorstellig werden.

Sobald Person A Antwort erhalten hat, wird selbstverständlich diese nachgereicht.

Mich würde es freuen, wenn sich weitere Leute finden, die der BNA die aktuelle Lage vorhalten und sich beschweren.

Und wenn der Beitragsservice durch den Sachverhalt angreifbar ist, würden mehrere Anzeigen bzw. Beschwerden mit Sicherheit Erfolg bringen.

Ich denke auch hier, je mehr, desto besser.
Titel: Re: Gegen die GEZ, Anzeige bei der StvA und Meldung bei Dt. Post u BNA
Beitrag von: Person_of_Interest am 01. Juli 2015, 00:15
Kurzes Update:

Person A hat sich nach den neuen Erkenntnissen erneut an die Deutsche Post und die Bundesnetzagentur als Hinweisgeber gewandt, zusätzlich zu der eingereichten Beschwerde bei der EU-Kommission und um erneute Prüfung des Anliegens gebeten.

Wenn Person A Recht bekommt, dann klingelt es bei der GEZ richtig im Kasten, dann glüht die Lampe richtig, bis sie ganz ausgeht.

Denn da kommen sie nicht so einfach raus und ich denke, das könnte ein kleines supermediales Ereignis werden.

Bin mal auf eine Antwort und hoffentlich auf weitere Reaktionen gespannt.

Die beiden Schreiben sind nahezu identisch, daher hier das Schreiben an die Bundesnetzagentur im Anhang:

(http://picload.org/image/iclrdpd/anschreiben_bnat_30.06.15docx_.jpg)  (http://picload.org/image/iclrdpo/anschreiben_bnat_30.06.15docx_.jpg)
Titel: Re: Gegen die GEZ, Anzeige bei der StvA und Meldung bei Dt. Post u BNA
Beitrag von: Shran am 01. Juli 2015, 05:16
Der Ablauf war ja identisch mit meinem Fall, nur das seit 4 Monaten absolute Stille herrscht. Nach meinem 12 Seiten-Widerspruch, pünktlich zur Sonnenfinsternis war Ruhe.
Titel: Re: Gegen die GEZ, Anzeige bei der StvA und Meldung bei Dt. Post u BNA
Beitrag von: Person_of_Interest am 03. Juli 2015, 09:25
Person A hat Antwort der Staatsanwaltschaft erhalten.

Diese war wie zu erwarten nicht positiv. Die Staatsanwaltschaft sieht keine Veranlassung Ermittlungen durchzuführen, es wird sich auf den gültigen Rundfunkstaatsvertrag berufen.

Person A hat postwendend Antrag auf erneute Prüfung gestellt, da der Rundfunkstaatsvertrag nichtig, Formfehler (Anzeige gegen Unbekannt ?!) und neue Erkenntnisse zum Infopost Tarif vorliegen gestellt.
Sollte die Staatsanwaltschaft dem Antrag nicht entsprechen, so wird Person A bei der Generalstaatsanwaltschaft vorstellig.

Dokumente:
(http://picload.org/image/iccldal/stva_01.07.15.png)

Antwortschreiben vom 02.07.15:

(http://picload.org/image/iccldlr/aw_sta_gez_02.07.15-1.jpg)  (http://picload.org/image/iccldla/aw_sta_gez_02.07.15-2.jpg)  (http://picload.org/image/iccldli/aw_sta_gez_02.07.15-3.jpg)  (http://picload.org/image/iccldlw/aw_sta_gez_02.07.15-4.jpg)
Titel: Re: Gegen die GEZ, Anzeige bei der StvA und Meldung bei Dt. Post u BNA
Beitrag von: nexus77 am 03. Juli 2015, 12:54
Hallo,

lese bitte das hier, wichtig:
http://www.strafverteidiger-berlin.info/ermittlungsverfahren/

http://www.strafverteidiger-berlin.info/beschwerde-gegen-einstellung-170-abs-2-stpo/
http://www.strafverteidiger-berlin.info/rechtsmittel-einstellung-strafverfahren/

Gruß und weitermachen (ich auch)
Titel: Re: Gegen die GEZ, Anzeige bei der StvA und Meldung bei Dt. Post u BNA
Beitrag von: nexus77 am 03. Juli 2015, 14:35
Bitte auch die Möglichkeit der PRIVATKLAGE beachten !!! Falls StA nicht tätig werden will oder darf (auf höhere Order vermutlich?):

"Der etwa 40-jährige C kommt zur Wache und teilt einer Beamtin folgenden Sachverhalt mit: "Jetzt reicht es mir. Ich war in der Gaststätte G und habe am Tresen ein paar Bier getrunken. Neben mir stand der 25-jährige O. Wir haben uns zunächst ganz vernünftig über Asylanten unterhalten. Plötzlich wurde O ausfallend. Er hat mich als Idioten bezeichnet, nur weil ich anderer Meinung war als er. Beleidigen lasse ich mich von dem nicht, deshalb will ich Anzeige erstatten." Wie sollte sich die Polizeibeamtin verhalten?

Beleidigung ist eine Straftat, für deren Verfolgung ein Strafantrag erforderlich ist (absolutes Antragsdelikt), die aber auch auf dem Privatklageweg verfolgt werden kann, falls kein öffentliches Interesse besteht. Da die Beleidigung unter Biertrinkern während eines Kneipengesprächs erfolgte, ist öffentliches Interesse nicht anzunehmen.

Die Beamtin sollte deshalb den Anzeigenerstatter etwa wie folgt auf den Privatklageweg hinweisen:

"Herr C. Es ist bedauerlich, dass Sie beleidigt wurden. Die Beleidigung ist jedoch in diesem Falle als geringfügige Straftat anzusehen, zumal sie beim Biertrinken im Zusammenhang mit einer Kneipendiskussion erfolgte. Ich möchte Sie deshalb darauf aufmerksam machen, dass die Staatsanwaltschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit kein öffentliches Interesse an der strafrechtlichen Verfolgung des von Ihnen vorgetragenen Vorgangs erkennen und Sie auf den Privatklageweg verweisen wird. Deshalb möchte ich Ihnen empfehlen, den Privatklageweg zu wählen, falls Sie den O strafrechtlich verfolgen wollen. Das setzt voraus, dass Sie zunächst zum zuständigen Schiedsmann gehen müssen. Für Sie wäre der Schiedsmann S, X-Straße 5, zuständig. Dort müssen Sie einen Sühnetermin beantragen. Können Sie sich im Rahmen des Sühnetermins mit O nicht verständigen, lassen Sie sich vom Schiedsmann darüber eine schriftliche Bestätigung geben. Sie können dann beim Amtsgericht Privatklage erheben. Die Bestätigung müssen Sie der Klage beifügen."

Gibt C sich mit dieser Aufklärung zufrieden, ist die Angelegenheit abgeschlossen. Besteht dagegen Herr C auf Aufnahme einer Anzeige, könnte die Beamtin etwa wie folgt reagieren:

"Da Sie sich mit meiner Auskunft nicht zufrieden geben, werde ich die Anzeige aufnehmen. In der Anzeige unterschreiben Sie dann bitte auch, dass Sie Strafantrag stellen. Ich werde die Anzeige allerdings unbearbeitet an die Staatsanwaltschaft weiterleiten. Von der Staatsanwaltschaft bekommen Sie dann weiteren Bescheid."

Polizeibeamte, die Anzeigenerstatter auf den Privatklageweg "verweisen" und keine Anzeige aufnehmen, obwohl der Anzeigenerstatter darauf besteht, können wegen Strafvereitelung im Amt (§ 258 a StGB) verfolgt werden."

QUELLE:

http://www.rodorf.de/02_stpo/15.htm

Zu prüfen wäre auch:

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__258a.html

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 258a Strafvereitelung im Amt

(1) Ist in den Fällen des § 258 Abs. 1 der Täter als Amtsträger zur Mitwirkung bei dem Strafverfahren oder dem Verfahren zur Anordnung der Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) oder ist er in den Fällen des § 258 Abs. 2 als Amtsträger zur Mitwirkung bei der Vollstreckung der Strafe oder Maßnahme berufen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) § 258 Abs. 3 und 6 ist nicht anzuwenden.
Titel: Re: Gegen die GEZ, Anzeige bei der StvA und Meldung bei Dt. Post u BNA
Beitrag von: Person_of_Interest am 06. Juli 2015, 14:52
Neues von der Konzernleitung der Deutschen Post

Alles kein Problem, meinen sie. Hat sich der KEF halt vertan.

Doch seht selbst:

(http://img5.picload.org/image/icwdarc/aw_dt_post_03.07.15.jpg)  (http://img5.picload.org/image/icwdarp/aw_dt_post_03.07.15-1.jpg)
Titel: Re: Gegen die GEZ, Anzeige bei der StvA und Meldung bei Dt. Post u BNA
Beitrag von: pinguin am 06. Juli 2015, 20:43
Alles kein Problem, meinen sie. Hat sich der KEF halt vertan.
Würde noch ein Schreiben fehlen, daß die Post explizit daraufhinweist, daß Infopost nicht mehr anzuwenden sei? KEF wird sich seine Aussage ja nicht aus den Rippen gesaugt haben.
Titel: Re: Gegen die GEZ, Anzeige bei der StvA und Meldung bei Dt. Post u BNA
Beitrag von: Person_of_Interest am 06. Juli 2015, 23:59
Sind bereits verschickt (siehe oben)

Die Antwort der BNA und der Staatsanwaltschaft stehen noch aus, welche neben der Post auch auf diesen Sachverhalt hingewiesen worden sind.

Und klar hat die KEF das nicht. Unmöglich von der Post, das so einfach abzutun. Klar, sie wollen nicht, dass man ihre Produkte nicht mehr nutzt. Andererseits gehen ihnen ja auch Millionen durch die Lappen, die die GEZ durch die Infopost an Porto spart. Deswegen verstehe ich die Post nicht...

@Bürger Danke.
Titel: Re: Gegen die GEZ, Anzeige bei der StvA und Meldung bei Dt. Post u BNA
Beitrag von: abzocke1 am 07. Juli 2015, 03:13
die GEZ kannst du nicht anzeigen  und auch nicht so Verlagen nur auf Unterlassung Verklagen das die das bitte ein lassen sollen mit der Belästigung dazu musst du aber
einen Namen haben  also eine Natürliche Person wenn man keinen Namen hat
Anzeige gegen Unbekannt  oder gegen den Leiter der Firma.

wenn man wirkungsvoll vorgehen will dann Richtig alles andere Schadet   nur einem selber und den Leuten die gegen die Zwangsabgabe sind.

 
Titel: Re: Gegen die GEZ, Anzeige bei der StvA und Meldung bei Dt. Post u BNA
Beitrag von: abzocke1 am 07. Juli 2015, 03:20
Grunsätzlich ist jedem zu danken, der sich gegen diesen Verein engagiert und, wie auch immer, für unser aller Recht eintritt.


vor allem sollte man sich im Kopf nicht wirre machen lassen von diesen ganzen Parolen und im Internet unterwegs sind ,
es geht ja auch nicht im den Öffentlichen Rundfunk der ein oder andere mag den ÖR
geht und die kriminelle Art und weise der Gebühren Eintreiben und das ist kriminell was da z.z abgeht , die TV Gebühren selber sind meiner Meinung z.t rechtens  aber noch so wie es heute umgesetzt wird .
bei meinem TV Play HD+ Abo darf ich auch selber entscheiden ob ist es wünsche und wie lange ich es nutzten will und bezahle dafür erst mal gerne  aber frei willig
Titel: Re: Gegen die GEZ, Anzeige bei der StvA und Meldung bei Dt. Post u BNA
Beitrag von: dreamliner am 07. Juli 2015, 10:17
Hallo Mitstreiter,
ich habe auch Beschwerde diesbezüglich bei der BNA eingelegt. Meine Antwort steht auch noch aus. Die Vorläufige Antwort des Sachbearbeiters lautet wie folgt (Zitat):

Sehr geehrter.....
 
Ihre Beschwerde ist bei der Bundesnetzagentur eingegangen und wird hier unter der Nummer 318/1277/15 geführt.
 
Tatsächlich hat die Bundesnetzagentur sich in einem Beschluss vom 30.04.2012 (Az. BK5a-11/024) mit der Beförderung von inhaltsgleichen Rechnungen auseinandergesetzt und den Versand inhaltsgleicher Rechnungen zu Infopost-Konditionen mit Wirkung zum 31.12.2012 untersagt. Der Beschluss ist jedoch auf die klar abgrenzbare Fallgruppe inhaltsgleicher Rechnungen beschränkt.

Ich habe Ihre Eingabe daher an die zuständige Beschlusskammer bei der Bundesnetzagentur weitergeleitet und diese gebeten, die Vereinbarkeit der von Ihnen geschilderten Praxis mit dem oben genannten Beschluss zu überprüfen.
 
Mit freundlichen Grüßen


Ich bin ja mal auf die Antwort gespannt. Denn feststeht, selbst wenn sich das ganze Vorgehen auf den Bereich "inhaltsgleicher Rechnungen" bezieht, geht dies so nicht aus den KEF Bericht hervor. Dort steht:

Die Bundesnetzagentur hat entschieden, dass der Portotarif Infopost“ ab 2013 nicht mehr für die Ausgangspost des Beitragsservice angewendet werden darf. Das Porto je Standard“-Sendung erhöht sich von 0,25 € auf 0,58 € (Mehraufwand 13,6 Mio. €)."

Und der BS hat sich zum einen nach den Vorgaben der KEF zu richten, zum anderen werden hier 13,6 Mio Mehraufwand angegeben, die ja in die Grundlegende Berechnung der KEF eingeflossen sind. Somit würde hier der BS gegenüber der KEF ja zusätzlich eingesparte Kosten verschweigen. Es bleibt spannend..... >:D >:D >:D
Titel: Re: Gegen die GEZ, Anzeige bei der StvA und Meldung bei Dt. Post u BNA
Beitrag von: pinguin am 07. Juli 2015, 10:19
die TV Gebühren selber sind meiner Meinung z.t rechtens
Weil Rundfunk allgemein dem Wettbewerbsrecht zugeordnet ist, ist jede TV-Gebühr rechtswidrig, die vom Bürger per wie-auch-immer-gearteten Zwang abgefordert wird. Im Wettbewerbsrecht darf es keine Bezahlpflicht für Unbestelltes geben, denn wenn das durchgeht, ist das ganze Wettbewerbsrecht insgesamt Makulatur. Es gilt, und es gilt für alle.
Titel: Re: Gegen die GEZ, Anzeige bei der StvA und Meldung bei Dt. Post u BNA
Beitrag von: Person_of_Interest am 10. Juli 2015, 16:04
Neues von der BNA, Person A hat Antwort erhalten.

Die BNA weißt die Aussage der KEF zurück, mit der Begründung, die BNA hätte überhaupt kein Verbot ausgesprochen.

(http://img3.picload.org/image/iirpcpd/aw_bna_10.07.15.jpg)  (http://picload.org/image/iirpcpo/aw_bna_10.07.15-2.jpg)
Titel: Re: Gegen die GEZ, Anzeige bei der StvA und Meldung bei Dt. Post u BNA
Beitrag von: pinguin am 10. Juli 2015, 17:06
Für die dt. Post interessiert sich gerade Bundeskartellamt wegen vermuteter Preisabsprachen. Nur also Info am Rande, weil's dazu passt; könnte ja sein, daß die dt. Post dem BS bspw. zugestanden hat, Infopost verwenden zu dürfen?
Titel: Re: Gegen die GEZ, Anzeige bei der StvA und Meldung bei Dt. Post u BNA
Beitrag von: Roggi am 10. Juli 2015, 19:53
Ich hab mal den Geschäftsbericht der Post durchgesehen, etwas über Rundfunkbeiträge ist dort nicht zu finden. Sind die befreit?
Titel: Re: Gegen die GEZ, Anzeige bei der StvA und Meldung bei Dt. Post u BNA
Beitrag von: Person_of_Interest am 11. Juli 2015, 20:44
Ihr habt immer so wunderbare Tipps, bestens.

Person A unternimmt jetzt folgendes:

Die KEF wurde bereits von Person A angeschrieben, mit dem gleichen Anliegen, welches auch die BNA hat, eben um heraus zu bekommen, worauf sich die Aussage der KEF im 19. Bericht stützt.

Sofern die KEF die Aussage nicht dementiert, so wird Person A Meldung beim Bundeskartellamt machen. Und wenn die KEF dementiert, dann sowieso, je nach Begründung.

Das da irgendwas nicht stimmt sollte offensichtlich sein.
Titel: Re: Gegen die GEZ, Anzeige bei der StvA und Meldung bei Dt. Post u BNA
Beitrag von: Person_of_Interest am 24. Juli 2015, 00:34
Neugikeiten der Generalstaatsanwaltschaft.

Person A hat Antwort des Oberstaatsanwaltes erhalten.

Die Generalstaatsanwaltschaft bestätigt die durch die in der ersten Instanz getroffenen Aussage der Staatsanwaltschaft (war auch nicht wirklich anders zu erwarten).

Als Rechtsmittel wird Antrag beim Oberlandesgericht bekannt gemacht.

Aufgrund der Aussichtslosigkeit wird Person A davon vermutlich aber keinen Gebrauch machen.

Schon deprimierend.

Bilder:

(http://picload.org/image/iiwllrl/aw_gstva_24.07.2015_geschwrzt_.jpg)  (http://picload.org/image/iiwllri/aw_gstva_24.07.2015_geschwrzt_.jpg)
Titel: Re: Gegen die GEZ, Anzeige bei der StvA und Meldung bei Dt. Post u BNA
Beitrag von: Greyhound am 24. Juli 2015, 00:57
Zunächst ganz großer Dank an Dich Person_of_Interest für Deine Arbeit.

Ich bin sehr enttäuscht. Nicht einmal mehr auf die Staatsanwaltschaft ist Verlass.
Ein einziger Satz "Ermittlungen wegen des nunmehr erhobenen Vorwurfs der unzulässigen Inanspruchnahme der Versandform "Infopost" kommen ebenfalls nicht in Betracht, da die deutsche Post AG diesen Sachverhalt bereits mit dem Ergebnis geprüft hat, der Beitragsservice habe die Versandbedingungen eingehalten." und der Fall ist für die StA erledigt. Seit wann hat die StA überhaupt zu überprüfen, ob ein Kunde die Versandbedingungen des Anbieters einhält?
Die StA spricht nicht an, worum es hier eigentlich geht: Nicht um die Einhaltung von Versandbedingungen der Deutsche Post AG, sondern um Nutzung der kostengünstigen Versandform "Infopost" durch den "Beitragsservice", obwohl bekanntermaßen Bedarfsmittel für höhere Versandkosten zugesprochen worden sind, weil die Versandform "Infopost" aus Sicht der KEF durch den "Beitragsservice" seit 01.01.2013 nicht mehr genutzt werden darf.

Wie wohl die KEF auf das Schreiben der Bundesnetzagentur reagieren wird? Ich schätze mal nach Art von: Nicht unsere Baustelle ...
Titel: Re: Gegen die GEZ, Anzeige bei der StvA und Meldung bei Dt. Post u BNA
Beitrag von: Person_of_Interest am 25. Juli 2015, 11:38
Kein Ding.

Person A ist auch sauer.

Die KEF wurde parallel von Person A auch angeschrieben, Antwort steht noch aus.

Person A hat Post vom Beitragsservice erhalten, als Reaktion auf die Zurückweisung der Mahnung und der Beschwerde über die Speicherung der Daten von Person A.
Person A wird wiederholt mitgeteilt, dass eine Datenspeicherung rechtmäßig sei, zudem auch die Ehebung der Mahngebühr und der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag Grundlage sei. Und Person A habe selbstverständlich trotzdem zu zahlen.

Ganz hoffnungsvoll wurde Person A eine "Information von ARD,ZDF und Deutschlandradio" beigelegt, die auf 4 Seiten den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) erläutert.

Als ob das die Sache glaubhafter machen würde. Interssant war, dass diesmal der Brief nicht also Premiumpost versendet worden ist. Scheint wohl lediglich informativer natur zu sein sollen.

Person A wird jetzt Beschwerde beim Datenschutzbeauftragten des Bundeslandes einlegen und wartet weiterhin auf die Ablehnung des Widerspruches, die dieses Schreiben auch wieder nicht dargstellt hat.

Bilder:

(http://picload.org/image/ipgroow/aw_gez_24.07.15_geschwrzt_seit.jpg)  (http://picload.org/image/ipgrolr/aw_gez_24.07.15_geschwrzt_seit.jpg)  (http://picload.org/image/ipgrola/aw_gez_24.07.15_geschwrzt_seit.jpg)  (http://picload.org/image/ipgrooi/aw_gez_24.07.15_geschwrzt_seit.jpg)
Titel: Re: Gegen die GEZ, Anzeige bei der StvA und Meldung bei Dt. Post u BNA
Beitrag von: Person_of_Interest am 06. August 2015, 18:30
Person A hat sich mal mit dem Bundeskartellamt unterhalten.

Am Telefon gab sich der nette Mitarbeiter interessiert und bat danach um schriftliche Mitteilung.

Die Antwort war aber auch ehrlich gesagt nicht überraschend.

Zitat
Sehr geehrter Herr,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Das Bundeskartellamt ist in dieser Sache jedoch der falsche Ansprechpartner, da die von Ihnen angesprochene Problematik keinen Kartellrechtsbezug hat. Nur in solchen Fällen kann das Bundeskartellamt einen Sachverhalt prüfen.

Wir müssen Sie darauf verweisen, im Zweifelsfall die Angelegenheit anderen Wegen klären zu lassen. Eine rechtliche Beratung durch uns ist weder zulässig noch möglich.

Zur Erläuterung weisen wir darauf hin, dass das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hohe Anforderungen an den Nachweis eines kartellrechtlich relevanten Missbrauchs von Marktmacht bzw. eines Verstoßes gegen das Kartellverbot stellt. Das Bundeskartellamt ist nicht verpflichtet sämtlichen Wettbewerbsverstößen nachzugehen und es liegt im pflichtgemäßen Ermessen der zuständigen Beschlussabteilung, ob sie ein Verfahren einleitet.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen täglich in der Zeit von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr, donnerstags auch von 13:00 bis 16:00 Uhr, unter der Telefonnummer 0228 94 99 555 auch gerne telefonisch zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Ihr Referat für Öffentlichkeitsarbeit

 

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Bundeskartellamt

Presse, Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit

Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113 Bonn, Germany

Tel.: +49 (0)228 9499 555

Fax:  +49 (0)228 9499 143
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de

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Sehr geehrte Damen und Herren,


bezugnemehend auf das heutige Telefonat mit Ihrem zentralen Eingang möchte ich mein Anliegen schriftlich vorbringen.

Gerne schildere ich hier kurz zusammengefasst die aktuelle Situation und bei Bedarf die ausführliche Schilderung des Sachverhaltes, inklusive Belege und Schriftverkehr.

Seit geraumer Zeit erhalte ich unaufgefordert Schreiben des s.g. Beitragsservices von ARD, ZDF und Deutschlandradio, der ehemaligen GEZ. Diese gibt vor, im Auftrag der Landesrundfunkanstalt, dem Westdeutschen Rundfunk zu agieren.

Mir wurden im Zeitraum 2013-2014 Briefe zugestellt, welche als Infopost versendet worden sind.

Darüber beschwerte ich mich zunächst bei der Deutschen Post in Bonn und bei der Bundesnetzagentur, da laut den Versandbedingungen der Deutschen Post Zahlungsaufforderungen per Infopost unzulässig sind.

Meine Beschwerde wurde von beiden Seiten zurückgewiesen, von Seiten der Deutschen Post mit der Begründung, dass alle Versandbedingungen für das Versenden von Infopost erfüllt worden seien.

Von Seiten der Bundesnetzagentur wurde geschildert, dass die Bundesnetzagentur keinen Einfluss auf das Versenden von Infopost nehmen würde und könnte. Zudem sah man keine Zahlungsaufforderungen in den Briefen.

Unter anderem zeigte ich auch bei der Staatsanwaltschaft diesen Sachverhalt per Strafanzeige an, welche jedoch per Entscheidung in zweiter Instanz durch die Generalstaatsanwaltschaft nicht ermittelt wurde, mit der Begründung, dass keine strafrechtliche Relevanz vorläge.

Nach weiteren Recherchen erfuhr ich, dass die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfes (kurz KEF) in ihrem 19.Bericht unter Tz. 484 Ziff. 3 festgestellt hat, dass die Bundesnetzagentur das Versenden von Infopost dem Beitragsservice grundsätzlich untersagt hat.

"Die Bundesnetzagentur hat entschieden, dass der Portotarif Infopost“ ab 2013 nicht mehr für die Ausgangspost des Beitragsservice angewendet werden darf. Das Porto je Standard“-Sendung erhöht sich von 0,25 € auf 0,58 € (Mehraufwand 13,6 Mio. €)."

Auch dies teilte ich der Deutschen Post in Bonn und der Bundesnetzagentur, als auch der Staatsanwaltschaft mit.

Die Post schrieb daraufhin, dass [...] "nichts gegen das Versenden von Infpost durch den Beitragsservice spricht" [...]

Die Bundesnetzagentur behauptet, solch eine Aussage nie getroffen zu haben und hat die KEF um Richtigstellung angehalten. Ich habe nachweislich eine Anfrage an die KEF geschickt, jedoch bis heute keine Antwort erhalten.

Und die Staatsanwaltschaft bleibt, auch nach zweiter Instanz, bei Ihrer Meinung, dass keine strafrechtliche Relevanz vorliegen würde.

Für mich persönlich stellt sich die Frage, ob da Absprachen zwischen der Deutschen Post und der Bundesnetzagentur getroffen worden sind, und ob die Aussage der Bundesnetzagentur der Wahrheit entspricht, dass sie solch eine Aussage nie getroffen hätten. Die KEF wird sich solch eine zitierte Aussage ja nicht ausgedacht haben, zumal es im Sinne der beinahe Monopolstellung durchaus Sinn macht, dass der Tarif Infopost nicht mehr verwendet werden darf.

Gerne reiche ich alle Dokumente nach und freue mich nach Prüfung meines Anliegens auf Ihre Antwort.
Titel: Re: Gegen die GEZ, Anzeige bei der StvA und Meldung bei Dt. Post u BNA
Beitrag von: InesgegenGEZ am 06. August 2015, 19:34
Nach weiteren Recherchen erfuhr ich, dass die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfes (kurz KEF) in ihrem 19.Bericht unter Tz. 484 Ziff. 3 festgestellt hat, dass die Bundesnetzagentur das Versenden von Infopost dem Beitragsservice grundsätzlich untersagt hat.

"Die Bundesnetzagentur hat entschieden, dass der Portotarif Infopost“ ab 2013 nicht mehr für die Ausgangspost des Beitragsservice angewendet werden darf. Das Porto je Standard“-Sendung erhöht sich von 0,25 € auf 0,58 € (Mehraufwand 13,6 Mio. €)."

Eigentlich bedeutet der Passus (KEF 19.Bericht Tz. 484 Ziff. 3) doch nur, dass die Bundesnetzagentur entschieden hat, die Infopost des Beitragsservices nicht mehr zu den Sonderkonditionen zu haben ist. Es bedeutet aber nicht, dass keine Infopost verschickt werden darf.

Vielleicht wäre hier der Ansatzpunkt, dass die Infopost teurer geworden ist und der Beitragsservice massenweise InfoDrohbriefe versendet und somit sich nicht im geringsten an die gebotene Wirtschaftlichkeit hält.
Titel: Re: Gegen die GEZ, Anzeige bei der StvA und Meldung bei Dt. Post u BNA
Beitrag von: Greyhound am 06. August 2015, 20:40
Also soweit ich den Vorgang versuche zu verstehen, gibt es überhaupt keine Entscheidung der Bundesnetzagentur zu Postsendungen des "Beitragsservice". Eine solche Entscheidung konnte ich nicht recherchieren und die Bundesnetzagentur hat auf die Anfrage von Person_of_Interest den Beschluss BK 5a-11/024 http://beschlussdatenbank.bundesnetzagentur.de/index.php?lr=view_bk_overview&id=4938&group=54&year=2012&filter_title2_fixed=BK5%2011-024_Infopost&filter_text2_import=&filter_az=&filter_klaeger=&filter_tenor=&get_filter=1 (http://beschlussdatenbank.bundesnetzagentur.de/index.php?lr=view_bk_overview&id=4938&group=54&year=2012&filter_title2_fixed=BK5%2011-024_Infopost&filter_text2_import=&filter_az=&filter_klaeger=&filter_tenor=&get_filter=1) in Bezug genommen.
In diesem Beschluss der Bundesnetzagentur BK 5a-11/024 wird unterschieden zwischen Infopost (EUR 0,25 pro Sendung) und Infobrief (EUR 0,35 pro Sendung). Ob Infopost oder Infobriefe auch als solche mit dem Porto von Standardbriefen versandt werden können, weiß ich nicht, ich glaube nicht.
Gemäß Leitsatz 2 des Beschlusses der Bundesnetzagentur BK 5a-11/024 darf die Deutsche Post AG nicht inhaltsgleiche Rechnungen zu anderen Entgelten befördern als Rechnungen mit unterschiedlichen Rechnungsbeträgen.
Die KEF hat daraus anscheinend geschlussfolgert, dass sich generell die Kosten je Briefsendung des "Beitragsservice" auf EUR 0,58 erhöhen ("Das Porto je Standard“-Sendung erhöht sich von 0,25 € auf 0,58 €") und dementsprechend erhöhten Portobedarf zugesprochen.
Die KEF spricht Bedarf aufgrund Anmeldungen zu. Also müsste der "Beitragsservice" den erhöhten Bedarf angemeldet haben. Oder hat die KEF "von sich aus" den erhöhten Bedarf zugesprochen? Dann ist es noch schlimmer als ich dachte in Bezug auf die angebliche "Kontrolle" durch die KEF.
Die Deutsche Post AG hat Person_of_Interest in dem Schreiben vom 03.07.2015 mitgeteilt, dass bei Einhaltung ihrer AGB aus ihrer Sicht nichts gegen Infopost-Versand des "Beitragsservice" spricht. Das verstehe ich nicht dahingehend, dass diese Post nicht zu den Sonderkonditionen des Infopostversandes verschickt wird, sondern im Gegenteil immanent als Bestätigung von Infopostversand mit Sonderkonditionen durch den "Beitragsservice".
In jeder Hinsicht ist aufklärungsbedürftig, warum die KEF dem "Beitragsservice" den Mehraufwand von 13,6 Mio. Euro zugesprochen hat bzw. worauf dieser Vorgang beruht und welche Versandkosten der "Beitragsservice" tatsächlich hatte bzw. was mit etwaigem nicht verbrauchtem Mehraufwand geschehen ist.

Die Staatsanwaltschaft wäre mit Sicherheit hierauf angesprungen, würde es sich nicht um den Moloch handeln.

Dass die KEF sich mit der Antwort an Person_of_Interest bzw. an die Bundesnetzagentur Zeit lässt, könnte ein Zeichen dafür sein, dass Erklärungsschwierigkeiten bestehen.
Titel: Re: Gegen die GEZ, Anzeige bei der StvA und Meldung bei Dt. Post u BNA
Beitrag von: Person_of_Interest am 12. September 2015, 14:40
Es kam eine Antwort des Datenschtzbeauftragten des Landes NRW, welcher sich jedoch nicht zuständig sieht.

Das Anliegen wurde freundlicherweise dem WDR zugespielt. Wie sinnvoll.

Seite1

http://picload.org/image/proddop/ldi_nrw_geschwrzt_seite_1.png

Seite2

http://picload.org/image/proddoc/ldi_nrw_geschwrzt_seite_2.png

Titel: Re: Gegen die GEZ, Anzeige bei der StvA und Meldung bei Dt. Post u BNA
Beitrag von: gerechte Lösung am 14. September 2015, 00:18
Die StA spricht nicht an, worum es hier eigentlich geht: Nicht um die Einhaltung von Versandbedingungen der Deutsche Post AG, sondern um

Nutzung der kostengünstigen Versandform "Infopost"

durch den "Beitragsservice", obwohl bekanntermaßen Bedarfsmittel für höhere Versandkosten zugesprochen worden sind, weil die Versandform "Infopost" aus Sicht der KEF durch den "Beitragsservice" seit 01.01.2013 nicht mehr genutzt werden darf.

@Greyhound

Mr. X sieht das jetzt so:
Infopost ist Infopost und Bescheide über rückständige Forderungen sind KEINE Infopost. Ist das richtig?
Der BS ist befugt, Infopost zu verschicken, da der BS nicht rechtsfähig ist. Das ist ja auch seine Aufgabe. Mehr dürfen die gar nicht.
Mit anderen Worten: alles, was vom BS kommt, ist sowieso nur Infopost, egal, was drin ist.
So etwa ist auch die Devise von Marco Fredrich.***

Greyhound: wenn jetzt die Matrix in der Anschrift aussagt, dass der Brief für 0,25 EUR versendet wurde, dann würde es bedeuten, dass es sich um reine Infopost handelt, auch wenn ein Bescheid über rückständige Beiträge drin ist. Könnte man das in etwa so auslegen?

Das wäre doch ein gutes zusätzliches Argument, diese sog. amtlichen Schreiben anzufechten. Mr. X geht es um die rechtliche Sache, um die Anfechtung derartiger Schreiben.
Zudem wäre es ein Verstoß gegen die Postgebühr.
Mr. X betrachtet die Schreiben vom BS als Infopost, weil die nicht rechtsfähig und nicht parteifähig sind. Nicht parteifähig heißt keine Gegenpartei. Also Niemand.
Die Schreiben kommen ja allesamt vom BS. Da hat nie eine LRA etwas damit zu tun gehabt. Die LRA wissen von nichts.

Wer kann da mal nachschauen, für wieviel die Briefe verschickt werden?

Wenn ich jetzt feststelle, dass die Schreiben mit 0.25 versendet wurden, dann bringe ich das nachtäglich noch an.
Das Programm zum Auslesen der Matrix will bei mir nicht.

"Die Bundesnetzagentur hat entschieden, dass der Portotarif Infopost“ ab 2013 nicht mehr für die Ausgangspost des Beitragsservice angewendet werden darf. Das Porto je Standard“-Sendung erhöht sich von 0,25 € auf 0,58 € (Mehraufwand 13,6 Mio. €)."
Das könnte bedeuten, dass man 13,6 Mio mehr beansprucht, aber dennoch für 0,25 versendet? Das würde ja nach Schwindel riechen ?


Hier lese ich überall :  Mehraufwand.
Tz. 482
 Die Umstellung verursacht beim zentralen Beitragsservice den Sonderaufwand Projekte GEZ/Beitragsservice. Nach der aktualisierten Aufwandsplanung beträgt der Sonderaufwand 76,3 Mio. €

http://www.kef-online.de/inhalte/bericht19/zwoeltes_2.html


Frage: Für wieviel versenden die LRA?


***Edit "Bürger":
Die Sichtweisen von M. Fredrich sind - vorsichtig ausgedrückt - nicht hilfreich und werden aus diesem Grunde im Forum und auch bei den vom Forum unterstützten Runden Tischen ausdrücklich nicht behandelt oder verbreitet. Siehe u.a. auch unter
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=12292.0
Klarstellung zu irreführenden Videos bzgl. Gesetz/ Vertrag/ GV, etc.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=10628.0
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Gegen die GEZ, Anzeige bei der StvA und Meldung bei Dt. Post u BNA
Beitrag von: Greyhound am 14. September 2015, 11:34
Infopost ist Infopost und Bescheide über rückständige Forderungen sind KEINE Infopost. Ist das richtig?
Das könnte man vielleicht als Darlegung dafür verwenden, Bescheide vom "Beitragsservice" ggfs. nicht erhalten zu haben: Man hat unter Umständen Infopost vom "Beitragsservice" ungeöffnet entsorgt. Für dieses Verhalten kann kein Verschulden zugerechnet werden. Infopost ist (NUR) Infopost und enthält mutmaßlich nur unbeachtliche Infos. Zumal man ja als gutinformierter Bürger über den 19. Bericht der KEF weiß, dass der "Beitragsservice" keine Infopost versenden darf.

"Die Bundesnetzagentur hat entschieden, dass der Portotarif Infopost“ ab 2013 nicht mehr für die Ausgangspost des Beitragsservice angewendet werden darf. Das Porto je Standard“-Sendung erhöht sich von 0,25 € auf 0,58 € (Mehraufwand 13,6 Mio. €)."
Das könnte bedeuten, dass man 13,6 Mio mehr beansprucht, aber dennoch für 0,25 versendet? Das würde ja nach Schwindel riechen ?
Damit ist die große Frage gelassen ausgesprochen. Ich bin sehr gespannt auf die Erklärung der KEF gegenüber der Bundesnetzagentur bzw. gegenüber Person_of_Interest.
Titel: Re: Gegen die GEZ, Anzeige bei der StvA und Meldung bei Dt. Post u BNA
Beitrag von: Person_of_Interest am 14. September 2015, 14:25
Also Person A hatte am 24.08.15 noch mal die KEF per Einschreiben UND Fax angeschrieben, mit der Bitte doch das Anliegen vom 11.07.2015 zu bearbeiten, oder zumindest eine Eingangsbestätigung rauszurücken.

Bisher null reaktion.
Titel: Re: Gegen die GEZ, Anzeige bei der StvA und Meldung bei Dt. Post u BNA
Beitrag von: gerechte Lösung am 14. September 2015, 21:15
Also Person A hatte am 24.08.15 noch mal die KEF per Einschreiben UND Fax angeschrieben, mit der Bitte doch das Anliegen vom 11.07.2015 zu bearbeiten, oder zumindest eine Eingangsbestätigung rauszurücken.

Bisher null reaktion.

Mr. X sieht es derzeit so:
@Person_of_Interest,, sehr gute Arbeit,, Top,, Spitze.

Du setzt den link:

https://www.deutschepost.de/de/i/infopost_national.html

Zitat:
'  Infopost national - effiziente Produktwerbung per Mailing
Die Infopost bietet Ihnen die Möglichkeit, adressierte Werbesendungen und Kataloge zu einem besonders günstigen Preis an Ihre Kunden zu schicken.

Inhalt
Als INFOPOST können Sie schriftliche Mitteilungen und Unterlagen oder Datenträger wie zum Beispiel CDs/DVDs versenden. Kostenlose Proben, Produktmuster und Werbeartikel sowie Fremdbeilagen (Sendungsteile anderer Absender) können mitversendet werden.

Inhaltsgleiche Zahlungsaufforderungen (z.B. Rechnungen und Mahnungen) dürfen nach Beschluss der Bundesnetzagentur nicht als INFOPOST versendet werden.

Verkaufswaren sind ebenfalls nicht zugelassen, hiervon ausgenommen sind Bücher (auch Hörbücher), Broschüren, Zeitungen und Zeitschriften. '
Zitat Ende


Inhaltsgleiche Zahlungsaufforderungen (z.B. Rechnungen und Mahnungen) dürfen nach Beschluss der Bundesnetzagentur nicht als INFOPOST versendet werden.
(z.B. Rechnungen und Mahnungen) , Hierzu gehören aber auch Bescheide !!!, ein Bescheid ist eine Zahlungsaufforderung im wahrsten Sinne des Wortes,
denn das ist nun mal KEINE Infopost mehr, sondern das sind amtliche Schreiben, die nur von den entsprechenden Stellen kommen, wozu der BS aber nicht gehört.


Ich möchte gern wissen, mit wieviel die Rückstandsbescheide etc. frankiert sind, also alles, was nicht als reine Info gilt? Wer kann das auslesen? Danke.
Titel: Re: Gegen die GEZ, Anzeige bei der StvA und Meldung bei Dt. Post u BNA
Beitrag von: Frühlingserwachen am 14. September 2015, 22:42
Hab den BC Tester runtergeladen aber funktioniert nicht.

Hat da jemand eine Lösung?
Titel: Re: Gegen die GEZ, Anzeige bei der StvA und Meldung bei Dt. Post u BNA
Beitrag von: gerechte Lösung am 14. September 2015, 23:03
Das hier:
http://www.kef-online.de/inhalte/bericht19/zwoeltes_2.html

Zitat:
Tz. 484
 Die aktualisierte Aufwandsplanung zeigt, dass die Gesamtaufwendungen ohne den ...

1.Der Regelaufwand ...


2.Beginnend mit dem Jahr 2013 werden abweichend von den Vorjahren die Zahlungen an die  bbp nicht mehr über den WDR, sondern direkt über den Beitragsservice abgewickelt (Mehraufwand 8,8 Mio. €).Pensionskasse


3.Die Bundesnetzagentur hat entschieden, dass der Portotarif ?Infopost“ ab 2013 nicht mehr für die Ausgangspost des Beitragsservice angewendet werden darf. Das Porto je ?Standard“-Sendung erhöht sich von 0,25 € auf 0,58 € (Mehraufwand 13,6 Mio. €).

Zitat Ende


Dieser Satz :
3.Die Bundesnetzagentur hat entschieden, dass der Portotarif ?Infopost“ ab 2013 nicht mehr für die Ausgangspost des Beitragsservice angewendet werden darf. Das Porto je ?Standard“-Sendung erhöht sich von 0,25 € auf 0,58 € (Mehraufwand 13,6 Mio. €).
ist schlichtweg falsch. Es ist Verfälschung der Tatsachen.
Mr. X fragt sich, was die in der Birne haben?
Man vergleiche mit dem von deutschepost.de. Dort steht doch haargenau, was Infopost ist und was nicht.
Hier werden Tatsachen verdreht, genauso wie in den Schreiben des BS. Scheint alles eine Familie zu sein!

Das steht eben nicht so geschrieben, sondern, dass die Schreiben, die sich der BS anmaßt rauszuschicken, die nicht zu den Aufgaben des BS gehören, die nämlich von den LRA zu kommen haben, dass diese nicht als Info gelten.
Die normalen Schreiben, die der BS auch in seinem Namen verfassen darf, dürfen jederzeit als Info rausgehen.

Der BS als solcher in seiner organisatorischen Form hat eine reine Info-Funktion und in dieser darf er Info-Briefe versenden. Der BS besteht ja nur in der organisatorischen Form. Rechtlich gesehen, besteht er nicht!!!
Er darf in amtlichen Schreiben nicht seinen vollen Datensatz reinschreiben, da er nicht rechtsfähig ist. Der BS ist rechtlich gegenüber Mr. X ein Nullum, da nicht parteifähig, also Niemand gegen Mr. X.

Die, die der BS als amtliche Schreiben rausschickt, die sind keine Info. Das ist eben Amtsanmaßung vom BS, weil er das mit seinen vollen Datensätzen macht, wo aber die Datensätze der LRA hingehören.
Wenn man von Teil der LRA ausgeht, dann hat man auch als TEIL DER RUNDFUNKANSTALT aufzutreten, da reicht nicht die Erwähnung der LRA, sondern der AUFTRITT  als solcher muss als RUNDFUNKANSTALT mehr als deutlich hervorgehen und das geht nur mit dem vollen Datensatz der jeweiligen LRA und nicht anders.

Wenn die sich an bestehendes Recht halten würden, dann gäbe es auch keine Probleme.
Es wird verdreht, verdreht und nochmals verdreht.
Und mit solchen Verdrehern soll man auf einen Nenner kommen ???


@Frühlingserwachen ,   die 5.0 geht bei mir z.B nicht, die 4.9 geht.  tt ergänzen
h**p://www.bctester.de/fileadmin/ContentFiles/de/download/49bctester_de.zip
Titel: Re: Gegen die GEZ, Anzeige bei der StvA und Meldung bei Dt. Post u BNA
Beitrag von: Gast am 15. September 2015, 00:08
Infopost ist als solche klar erkennbar an der expliziten Aufschrift 'Infopost' im Adressfeld und an der ermäßigten Portogebühr (früher 0,25 €; jetzt 0,28 €). Dafür brauch' man auch keinen Datamatrix-Code auslesen.

Meines Wissens werden Bescheide, Mahnungen und Zahlungsaufforderungen nicht per Infopost verschickt.

Bevor aber ergründet wird was hätte wie verschickt werden dürfen muss überhaupt erst einmal geklärt werden, dass die LRAen vollumfänglich für die Tätigkeiten von BS verantwortlich sind.
Titel: Re: Gegen die GEZ, Anzeige bei der StvA und Meldung bei Dt. Post u BNA
Beitrag von: gerechte Lösung am 15. September 2015, 16:54
Bevor aber ergründet wird was hätte wie verschickt werden dürfen muss überhaupt erst einmal geklärt werden, dass die LRAen vollumfänglich für die Tätigkeiten von BS verantwortlich sind.

Das mit dem Porto ist geklärt und soweit bei MR. X ok .

Es steht doch geschrieben, dass der BS Teil der Rundfunkanstalten ist.
In dem Moment, wenn ein Mitarbeiter des BS für die LRA, z.B. den rbb an Mr. X ein Schreiben verfasst, welches voll rechtswidrig wäre, dann müsste Mr. X gegen den rbb zivilrechtlich vorgehen.
Der Mitarbeiter gehört in dem Moment rechtlich gesehen zum rbb.

Der Clou ist aber, dass die LRA von nichts was wissen, dass die sich um nichts kümmern, dass die alles auf den BS abwälzen, der nicht rechtsfähig und nicht parteifähig ist. Der BS darf rechtlich gesehen gar nicht als BS auftreten, sondern der jeweilige Mitarbeiter immer als ( Teil der LRA ) rbb. Das hat eindeutig aus den Schreiben hervorzugehen, geht es aber nicht, weil der BS macht, was er will.

Der BS darf auch keine amtlichen Schreiben wie Bescheide in seinem Namen verschicken, mit seinem vollen Datensatz im Briefkopf, da damit vorgetäuscht wird, dass der BS die Gegenpartei ist, der Gläubiger.
Der BS hat aber eine eigene Gläubigeridentifikationsnummer, obwohl der BS als lediglich reine Organisationsform rechtlich gegen Mr. X eine glatte Null darstellt. Gläubiger ist die LRA, rbb.

siehe :  http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15766.msg104897.html#msg104897
Titel: Re: Gegen die GEZ, Anzeige bei der StvA und Meldung bei Dt. Post u BNA
Beitrag von: pinguin am 15. September 2015, 18:36
Der Mitarbeiter gehört in dem Moment rechtlich gesehen zum rbb.
Soll das wirklich funktionieren? Organisatorisch zu der einen Firma zu gehören, rechtlich aber zu dutzend anderen? Was sagt hier wohl das Arbeitsrecht?
Titel: Re: Gegen die GEZ, Anzeige bei der StvA und Meldung bei Dt. Post u BNA
Beitrag von: Gast am 15. September 2015, 20:33
@gerechteloesung:

Wo steht geschrieben, dass der BS Teil der Rundfunkanstalten ist ?
Titel: Re: Gegen die GEZ, Anzeige bei der StvA und Meldung bei Dt. Post u BNA
Beitrag von: Person_of_Interest am 23. September 2015, 15:20
So. Person A hatte sich ja beim LDI beschwert, welcher das Anliegen "an den WDR" weiterleitete.

Heute kam Post - Überraschung - vom Beitragsservice.

Aber eines muss man sagen, das Schreiben unterscheidet sich deutlich von den anderen Schreiben.

Wir haben hier einen namentlich benannten Verfasser, mit händischer Unterschrift, mit Namen im Klartext, mit E-Mail Adresse, pers. Durchwahl, Fax und Datenschutzreferent ist die Person auch noch. Sogar der Umschlag war von Staples. Scheint der Beitragsservice also alles rausgekramt zu haben, was er zu bietet hat.

Die Antwort war nicht überraschend, Datenspeicherung ist okay! Meint der Datenschutzreferent.

"Zu dem Sachverhalt, der [Person A's] rundfunkbeitragsrechtlichen Anliegen betrifft, erhie[lt] [Person A] bereits diverse gesonderte Schreiben unserer Kundenbetreung".

Na da ist man doch gerne Kunde. Habe noch nie so einen freiwilligen Kunden erlebt. Erinnert mich an den Comic von der unfreiwilligen Lemmige Feuerwehr.

Und zum Schluss, wie immer, "Bitte Bitte Person A, zahlen Sie doch endlich"

Aber Recht hat der Verfasser schon. Einige Schreiben kamen, welche jetzt alle bei Gericht liegen.

Das Schreiben an Person A:

https://picload.org/image/pdrwaoi/img20150923_14114334_seite_1.png (https://picload.org/image/pdrwaoi/img20150923_14114334_seite_1.png)
https://picload.org/image/pdrwaow/img20150923_14114334_seite_2.png (https://picload.org/image/pdrwaow/img20150923_14114334_seite_2.png)
https://picload.org/image/pdrwalr/img20150923_14114334_seite_3.png (https://picload.org/image/pdrwalr/img20150923_14114334_seite_3.png)
Titel: Re: Gegen die GEZ, Anzeige bei der StvA und Meldung bei Dt. Post u BNA
Beitrag von: PersonX am 23. September 2015, 17:50
Zitat
Direktanmeldung EMA

Wer oder was ist eine EMA?
Titel: Re: Gegen die GEZ, Anzeige bei der StvA und Meldung bei Dt. Post u BNA
Beitrag von: marga am 23. September 2015, 18:10
Zitat
Direktanmeldung EMA

Wer oder was ist eine EMA?

Hi,

es könnte vielleicht Einwohner Melde Amt bedeuten (...)

LG, marga +++
Titel: Re: Gegen die GEZ, Anzeige bei der StvA und Meldung bei Dt. Post u BNA
Beitrag von: gerechte Lösung am 24. September 2015, 18:38
Soll das wirklich funktionieren? Organisatorisch zu der einen Firma zu gehören, rechtlich aber zu dutzend anderen? Was sagt hier wohl das Arbeitsrecht?

Ja, ähnlich Leiharbeitsfirma oder Schreibservice. Zu einer Firma gehören und für eine andere arbeiten.
Ein Kraftfahrer, der an eine Spedition Meyer verliehen ist, kann nicht sagen, ich fahre für die Leiharbeitsfirma, obwohl er von dort das Geld bekommt.
Der Schreibservice darf nicht seinen Datensatz im Briefkopf reinschreiben für Fremdpost.

Mr. X kennt nur die LRA. Mehr braucht er auch nicht zu kennen. Was die LRA intern gegründet hat, interessiert Mr. X nicht, hat ihn nicht zu interessieren. Das sind interne Abmachungen.
Kommt ein Schreiben von Pumpelhuber, weil Pumpelhuber für die zuständige LRA des Mr. X Briefe schreibt mit seinem Briefkopf, dann hat das für Mr. X keine Relevanz. Benutzt Pumpelhuber den Briefkopf der LRA, dann sieht es anders aus.
Im Normalfall hat da zumindest ein Name zu erscheinen, damit man weiß, wer den Mist verzapft hat.


Zitat von: rundfunkgegner
Wo steht geschrieben, dass der BS Teil der Rundfunkanstalten ist ?
Die GEZ war erwähnt worden. Der BS in den Schreiben nicht direkt.
dennoch:
https://de.wikipedia.org/wiki/ARD_ZDF_Deutschlandradio_Beitragsservice
"  Er ist demzufolge keine juristische Person, sondern ein Teil dieser Rundfunkanstalten.  "


Zitat von: Person_of_Interest
Heute kam Post - Überraschung - vom Beitragsservice.

Na da ist man doch gerne Kunde. Habe noch nie so einen freiwilligen Kunden erlebt.

Beitragsservice  =  rechtliches Nullum

Quelle: Wikipedia:  "Ein Kunde ist eine Person oder eine Institution, die ein offensichtliches Interesse am Vertragsschluss zum Zwecke des Erwerbs eines Produkts oder einer Dienstleistung gegenüber einem Unternehmen oder einer Institution zeigt. "

lediglich Interesse, mehr nicht, kein Käufer
Titel: Re: Gegen die GEZ, Anzeige bei der StvA und Meldung bei Dt. Post u BNA
Beitrag von: anne-mariechen am 24. September 2015, 19:44
Soll das wirklich funktionieren? Organisatorisch zu der einen Firma zu gehören, rechtlich aber zu dutzend anderen? Was sagt hier wohl das Arbeitsrecht?

Ja, ähnlich Leiharbeitsfirma oder Schreibservice. Zu einer Firma gehören und für eine andere arbeiten.
Ein Kraftfahrer, der an eine Spedition Meyer verliehen ist, kann nicht sagen, ich fahre für die Leiharbeitsfirma, obwohl er von dort das Geld bekommt.
Der Schreibservice darf nicht seinen Datensatz im Briefkopf reinschreiben für Fremdpost.

Mr. X kennt nur die LRA. Mehr braucht er auch nicht zu kennen. Was die LRA intern gegründet hat, interessiert Mr. X nicht, hat ihn nicht zu interessieren. Das sind interne Abmachungen.
Kommt ein Schreiben von Pumpelhuber, weil Pumpelhuber für die zuständige LRA des Mr. X Briefe schreibt mit seinem Briefkopf, dann hat das für Mr. X keine Relevanz. Benutzt Pumpelhuber den Briefkopf der LRA, dann sieht es anders aus.
Im Normalfall hat da zumindest ein Name zu erscheinen, damit man weiß, wer den Mist verzapft hat.

Beitragsservice  =  rechtliches Nullum

Quelle: Wikipedia:  "Ein Kunde ist eine Person oder eine Institution, die ein offensichtliches Interesse am Vertragsschluss zum Zwecke des Erwerbs eines Produkts oder einer Dienstleistung gegenüber einem Unternehmen oder einer Institution zeigt. "

lediglich Interesse, mehr nicht, kein Käufer

Genau so ist es --->. genau meine Darlegung in anderen Threats. Im Geschäftsleben gibt es doch Firmen die Ihre Arbeit und Forderungen durch Dritte abarbeiten lassen und dann an ein Inkassounternehmen abtreten. Wo ist das Problem. Nur dort sollte für den Fall ein Vertrag vorliegen, dass das Inkasso den Auftrag hat. Moderne Verwaltung mit jeder Stufe eines zwischengeschalteten Unternehmens wird der dort beschäftigte Zeitarbeiter billiger und schlechter Bezahlt, aber am Ende kommen auf die Forderung gegen den Schuldner 2-300% drauf.

Deshalb suche ich immer noch nach der Vereinbarung zwischen den LRA und dem BS, da der BS eindeutig eine Firma ist, so möchte gern Inkasso.
Unterschied bei BS ist, dass diese Truppe direkt von den Rundfunkbeiträgen lebt und die Mitarbeiter ihre Pension sicher in der Tasche haben,
deshalb  darf der BS am Ende keine überhöhten Forderungen an den Schuldner stellen. Einziger Wermutstropfen bis der GV kommt.

Datenschutz kennt heute weder die Post noch andere Unternehmen und so auch öffentliche Verwaltungen. Alles gegenüber dem Bürger in dem Land aufgeweicht worden und keiner hat eine Zuständigkeit. Der reine Selbstunterhaltungstrieb zum Erhalt der öffentlichen Ordnung und alles an Anfragen abwimmeln.
Titel: Re: Gegen die GEZ, Anzeige bei der StvA und Meldung bei Dt. Post u BNA
Beitrag von: gerechte Lösung am 24. September 2015, 21:48
Deshalb suche ich immer noch nach der Vereinbarung zwischen den LRA und dem BS, da der BS eindeutig eine Firma ist, so möchte gern Inkasso.

https://de.wikipedia.org/wiki/ARD_ZDF_Deutschlandradio_Beitragsservice

"  Er wird dabei für die betreffende Landesrundfunkanstalt der ARD tätig, die vom Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (in § 10) als Beitragsgläubigerin definiert wird.  "

"  zwischen den LRA und dem BS  " 
die LRA haben eine gemeinsame Stelle eingerichtet, einen gemeinsamen Laden, der Beiträge einzuziehen hat und Zahlungserinnerungen rausschicken darf. Mehr darf dieser Laden nicht, da die selbst nicht rechtsfähig sind.
Die dürfen in keinster Weise rechtlich in Erscheinung treten.
Schreiben, die rechtlichen Charakter haben sollen, müssen zwangsläufig den Datensatz der LRA haben.
Haben die das nicht, sind die rechtlich ungültig, also nichtig.

Rechtlich gesehen existiert für Mr. X die LRA. Einen sogenannten Beitragsservice kennt Mr. X nicht. Mit denen hat er rechtlich nicht das Geringste zu tun.
Jegliche Schreiben des BS haben für Mr. X keinerlei Bedeutung.
Die dürfen Werbung verschicken und betteln gehen. Feierabend!

Zur Verdeutlichung.
Im Grunde müsste jede LRA selbst die Gelder verwalten. Das wäre der Ansprechpartner für Mr. X.
Diese gemeinsame Stelle ist eine interne Regelung, die nach außen rechtlich keinerlei Bedeutung hat.
Titel: Re: Gegen die GEZ, Anzeige bei der StvA und Meldung bei Dt. Post u BNA
Beitrag von: anne-mariechen am 25. September 2015, 08:29
Deshalb suche ich immer noch nach der Vereinbarung zwischen den LRA und dem BS, da der BS eindeutig eine Firma ist, so möchte gern Inkasso.

https://de.wikipedia.org/wiki/ARD_ZDF_Deutschlandradio_Beitragsservice

"  Er wird dabei für die betreffende Landesrundfunkanstalt der ARD tätig, die vom Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (in § 10) als Beitragsgläubigerin definiert wird.  "

Zur Verdeutlichung.
Im Grunde müsste jede LRA selbst die Gelder verwalten. Das wäre der Ansprechpartner für Mr. X.
Diese gemeinsame Stelle ist eine interne Regelung, die nach außen rechtlich keinerlei Bedeutung hat.

@ gerechte Lösung,
deiner Darstellung und Sichtweise kann ich mich anschließen. Ich würde mich gerne noch dazu äußern, doch ich denke das Thema des Threats betrifft die Vorgänge die Forumsteilnehmer Person_of_Interest eingebracht hat. Vielleicht diskutieren wir im Threat "Beitragsservice mit vielen Gesichtern" dazu weiter.
Titel: Re: Gegen die GEZ, Anzeige bei der StvA und Meldung bei Dt. Post u BNA
Beitrag von: ellifh am 25. September 2015, 11:35
Das ist alles so ein Sumpf. Selbst mit angekündigter Zwangsvollstreckung bedroht, lese ich mit großem Interesse und auch Freude, wie engagiert und mutig gegen den Moloch vorgegangen wird.
Chapeau!!
Ein Infobrief ist nur ein Infobrief, punkt. Kann keine rechtlichen Folgen nach sich ziehen, das ist wohl jedem klar.
Was ist mit aus der Geschichte weiter geworden?
Sorry, bin neu hier und kenn mich noch nicht so gut aus. Oder muss ich unter einem anderen Thema suchen??
Dankeschön
Titel: Re: Gegen die GEZ, Anzeige bei der StvA und Meldung bei Dt. Post u BNA
Beitrag von: pinguin am 25. September 2015, 11:49
"  Er wird dabei für die betreffende Landesrundfunkanstalt der ARD tätig, die vom Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (in § 10) als Beitragsgläubigerin definiert wird.  "
Ist doch aber nicht richtig, weil weder GEZ noch BS in den Rundfunkstaatsverträgen namentlich benannt sind.
Titel: Re: Gegen die GEZ, Anzeige bei der StvA und Meldung bei Dt. Post u BNA
Beitrag von: Gast am 25. September 2015, 20:29
Im Übrigen ist auch in der Gesetzesgrundlage - im Gesetz zum Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag - lediglich immer die Rede von "der  zuständigen  Landesrundfunkanstalt".

Eine konkrete LRA wird nicht angegeben. Wo kann man diese in Erfahrung bringen? Bitte hier nicht mit Wikipedia Links oder Internetauftritten der "LRAen", die selbst auf sich Bezug nehmen, kommen; sondern mit Gesetzestexten, Behördenlisten oder sonstigem was für den Bürger verbindlich erscheint.

Angenommen eine nicht-obdachlose Person X ist sich seit Anfang 2013 zwar der Gesetzesgrundlage bewusst und möchte ihrer Meldepflicht nach Art. 1 RBStV § 8 Abs. 1 oder Abs. 2 nachkommen. Woher soll X aber wissen, wer "die  zuständige  Landesrundfunkanstalt" ist?

Diese Frage ist allerdings hier im Thema allmählich etwas OT und kann daher gerne hier beantwortet werden:

Auskunftspflicht/ Meldepflicht bzgl. Rundfunkbeitrag
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15687.msg104472.html#msg104472 (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15687.msg104472.html#msg104472)
Titel: Re: Gegen die GEZ, Anzeige bei der StvA und Meldung bei Dt. Post u BNA
Beitrag von: pinguin am 26. September 2015, 02:10
@rundfunkgegner

Der Logik nach wäre "die zuständige Rundfunkanstalt" jene, in dessen Wirkungskreis sich ein Bürger aufhält; das Problem besteht dann darin, wenn ein Bundesland keine eigene Rundfunkanstalt hat. Bundesrecht gilt nicht, das Landesrecht eines anderen Bundeslandes aber auch nicht; es gilt nur das Landesrecht, in dessen Wirkungskreis sich der Bürger aufhält. (Wortwahl bewusst doppelt gewählt).

Wenn man die Logik wegläßt und nach in einem in Gesetzen gefassten Wortlaut sucht, wird man u. U. nicht fündig.

In den Staatsverträgen werden ja nur die die Staatsverträge schließenden Bundesländer genannt; die LRA werden da genauswenig namentlich erwähnt wie der BS.

Deine aktuelle Fragestellung ist berechtigt;

wo steht gesetzlich fixiert, daß Rundfunkanstalt X, (wir nennen sie mal so), für das Bundesland X zuständig ist?;

wo steht gesetzlich fixiert, daß Rundfunkanstalt X im Bundesland Y dem Bürger gegenüber aktiv werden darf, wenn das Bundesland Y keine eigene Rundfunkanstalt hat?;

Wir erinnern uns, die ARD ist wie der BS nicht rechtsfähig und darf folglich nicht aktiv werden.
 
Titel: Re: Gegen die GEZ, Anzeige bei der StvA und Meldung bei Dt. Post u BNA
Beitrag von: gerechte Lösung am 27. September 2015, 00:41
Wir erinnern uns, die ARD ist wie der BS nicht rechtsfähig und darf folglich nicht aktiv werden.

Das ist es ja.
Was steht auf den Schreiben vom BS rechts oben ?

ARD-Logo   ZDF - Logo    DR-Logo
Beitragsservice.
Nichts von den LRA, obwohl der BS doch für die LRA tätig sein sollte und Rundfunk die Sache der Bundesländer ist.

Das hier :
ARD-Logo   ZDF - Logo    DR-Logo
Beitragsservice.
heißt für Mr. X nichts anderes als dass der Beitragsservice für ARD, ZDF und DR tätig ist, was aber nicht richtig ist.
ARD hat dort oben nichts verloren. Dort gehören die einzelnen LRA aufgeführt hin, wenn man schon für die LRA tätig sein will, denn ARD ist nicht gleich LRA zusammen, sondern eine extra Firmierung. ARD ersetzt nicht die einzelnen LRA!
Titel: Re: Gegen die GEZ, Anzeige bei der StvA und Meldung bei Dt. Post u BNA
Beitrag von: anne-mariechen am 27. September 2015, 08:18
Wir erinnern uns, die ARD ist wie der BS nicht rechtsfähig und darf folglich nicht aktiv werden.

Das ist es ja.
Was steht auf den Schreiben vom BS rechts oben ?

ARD-Logo   ZDF - Logo    DR-Logo
Beitragsservice.
Nichts von den LRA, obwohl der BS doch für die LRA tätig sein sollte und Rundfunk die Sache der Bundesländer ist.

Das hier :
ARD-Logo   ZDF - Logo    DR-Logo
Beitragsservice.
heißt für Mr. X nichts anderes als dass der Beitragsservice für ARD, ZDF und DR tätig ist, was aber nicht richtig ist.
ARD hat dort oben nichts verloren. Dort gehören die einzelnen LRA aufgeführt hin, wenn man schon für die LRA tätig sein will, denn ARD ist nicht gleich LRA zusammen, sondern eine extra Firmierung. ARD ersetzt nicht die einzelnen LRA!

Im Handelsrecht ist so ein Unfug nicht zulässig. Wenn eine Inkassofirma eingeschaltet wird, dann tritt Sie in Ihrem Namen auf und hat die Forderung klar zu benennen (Was zwar auch nicht immer gemacht wird). Nun habe ich auf Verlangen das Recht mir von der Inkasso den Vertrag nachzufordern, dass Sie die Rechte hat die Forderung von meinem Gläubiger zu erheben. Hier bei den LRA und BS und den Gerichten wird eben alles verwässert, verschleiert und vertuscht der Bürger für DUMM verkauft.
Titel: Re: Gegen die GEZ, Anzeige bei der StvA und Meldung bei Dt. Post u BNA
Beitrag von: Person_of_Interest am 15. Oktober 2015, 22:51
Die lang ersehnte Antwort der KEF ist nun bei Person A eingegangen.


Zitat
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 11. Juli 2015 zur Nutzung des Infoposttarifes der Deutschen Post AG durch den Zentralen Beitragsservice von ARD , ZDF und Deutsch­ landradio. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hat zwischenzeitlich den Zentralen Beitragsservice (ZBS) um eine Stellung­ nahme zu der Thematik gebeten .

Danach hat die Entscheidung der Bundesnetzagentur im Jahr 2012 zu einer umfang­ reichen Einschränkung der Nutzungsmöglichkeiten des  Produktes "lnfopost" geführt . Der ZBS kann mittlerweile nur einen geringen Teil seiner Ausgangspost mit der günstigen Infopost verschicken , z .B. Ablaufmitteilungen und Mailings. Die viel zahlrei­ cheren Briefe wie Zahlungserinnerungen , Zahlungsaufforderungen , Mahnungen und Beitragsbescheide dürfen seit dem 1. Januar 2013 nicht mehr mit dem günstigen Por­ totarif "lnfopost" verschickt werden , sondern müssen als  Standardbrief  freigemacht sein.

Vor diesem Hintergrund ist die von Ihnen zitierte Textstelle  im 19. Bericht der KEF in der Tat missverständlich . Einerseits hat die Bundesnetzagentur speziell über den ZBS und dessen Ausgangspost keine Aussagen getroffen . Andererseits kann durch die Entscheidung der  Bundesnetzagentur  nur ein Teil der Ausgangspost  des ZBS  nicht

mehr als "lnfopost" versendet werden . Ein anderer Teil der Ausgangspost  des ZBS kann und wird aber immer noch als "lnfopost" versendet. Insofern handelt es sich um eine Einschränkung , die im Ergebnis voraussichtlich zu dem im 19. KEF-Bericht bezif­ ferten  Mehraufwand führen wird.

Mit freundlichen  Grüßen

Dr. Tim Schönborn Geschäftsführer


Hier als Scan:

https://picload.org/image/pogrwir/kef_15.10.2015_seite_1.png
https://picload.org/image/pogrwia/kef_15.10.2015_seite_2.png