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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: KeinGEZmehr am 21. Juni 2015, 16:11
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Hallo,
mal angenommen A hat Widerspruch gegen den Beitrag eingelegt und hat nun ein Schreiben erhalten. In dem Schreiben ist aufgeführt, dass man das zahlen muss und es sich um eine Steuer handelt und damit das Anliegen von A geklärt ist :o
Klar hat das Schreiben keine rechtliche Bewandnis aber sollte man reagieren oder abwarten?
Danke
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Es sieht in diesem fiktiven Fall so aus, als ob A im fiktiven Ablaufschema an Punkt 4 angekommen wäre, nämlich einer
4 Antwort v. "Beitragsservice" auf Widerspruch
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74422.html#msg74422
Eine Reaktion auf derlei Schreiben, die ein Beispiel für den besonderen "Service" des "Beitragsservice" darstellen, ist eigentlich nicht erforderlich. Es mag aber natürlich auch davon abhängen, wie A seinen Widerspruch verfasst hat und ob er gerne mit dem "Beitragsservice" kommuniziert und weitere Fragen aufwerfen möchte.
Ansonsten wäre einfach eine "offizielle" sprich rechtsmittelfähige Reaktion auf den eingelegten Widerspruch abzuwarten.
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es sich um eine Steuer handelt
ganz sicher, dass es so geschrieben steht? :)