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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: Uwe am 21. Juni 2015, 16:01
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(http://www.markpenn.com/wp-content/uploads/2010/01/the_huffington_post_logo.gif)
Warum es mein Grundrecht sein muss, nicht Mitglied in der IHK zu sein
Genau wie ARD und ZDF zieht die IHK Zwangsbeiträge ein und man ist als Gewerbetreibender Zwangsmitglied - ob man will oder nicht. Dabei bietet die IHK nichts als Gegenleistung, ich unterhalte mit meinem Beitrag nur einen riesigen nutzlosen Verwaltungsapparat.
Und es gibt Licht am Horizont: Nach dieser langen Zeit hat das Bundesverfassungsgericht zahlreiche Organisationen einschließlich der Bundesregierung aufgefordert, sich zu den Verfassungsbeschwerden gegen die Zwangsmitgliedschaft in der IHK zu äußern. Vielleicht sollten die Damen und Herren bei dieser Gelegenheit noch einmal die ALLGEMEINE ERKLÄRUNG DER MENSCHENRECHTE Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948 lesen - unter Artikel 20 Absatz 2 steht unmissverständlich:
„Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören."
Will man mir dieses Menschenrecht verwehren?
weiterlesen auf:
http://www.huffingtonpost.de/silvio-koch/warum-es-mein-grundrecht-sein-muss-nicht-mitglied-in-der-ihk-zu-sein_b_7479924.html
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Will man mir dieses Menschenrecht verwehren?
Das ist aber selbst per EU-Recht gedeckt; vom EuGH hat es schon eine Entscheidung darüber, der sich wohl das BVerfG anschließen wird.
Sinngemäß heißt es, daß niemand gezwungen wird, einen bestimmten Beruf zu ergreifen oder ein bestimmtes Gewerbe anzumelden; eine jeder hat freie Berufswahl. Es wird also angenommen, daß jeder auch sowas bei seiner Berufswahl berücksichtigt.
Der Unterschied zum Rundfunkbeitrag liegt darin, daß dieser Beitrag als Haushaltsabgabe ans Wohnen anknüpft, Wohnen aber ein Grundrecht darstellt, wie freie Berufswahl übrigens auch.
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Da es sich bei der IHK nach § 3 (1)IHK-G um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts handelt, kann man sich nicht auf eine Verletzung seines Grundrechts auf (negative)Vereinigungsfreiheit berufen. Aber das Prinzip der Kammern und der Zwangsmitgliedschaft ist überholt.
Voraussetzung für die Errichtung eines öffentlich-rechtlichen Verbandes mit Mitgliedschaftszwang ist die Erfüllung eines legitimen Zwecks durch den Verband.
Es geht um Wirtschaftsförderung und -verwaltung mit Hilfe von Selbstverwaltungseinrichtungen.
„Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören."
Es gibt so was wie freie Berufswahl. Es gibt Berufe mit und ohne IHK Mitgliedschaft. Von der Pflichtmitgliedschaft wird nur betroffen, wer Gewerbetreibender ist und Gewerbesteuer entrichten muss.
Bei Wohnungssteuer(Rundfunkbeitrag) sieht es schon anders aus.
Es lässt sich kein „Freiheitsvorteil“ durch den Rundfunkbeitrag als Vorzugslast gegenüber der Steuererhebung oder Zwangsmitgliedschaft attestieren.
(1) es existieren keine Anforderungen an Nachweis der Nichtnutzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für die Widerlegung der gesetzlichen Vermutung
(2) der Rundfunkbeitrag belastet die Allgemeinheit der Steuerzahler
(3) Die Mitgliedschaft ergibt sich aus dem Eigentum(Wohnung) an einem bestimmten Grundstück(Deutschland)
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RA Dominik Storr zählt in seiner Verfassungsbeschwerde gegen die IHK-Zwangsmitgliedschaft eine Reihe von Grundrechteverletzungen auf:
- Art. 9 Abs. 1 GG
- Art. 3 Abs. 1 GG
- Art. 4 Abs. 1 GG
- Art. 5 Abs. 1 GG
- Art. 1. Abs 1 GG
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Es gibt so was wie freie Berufswahl. Es gibt Berufe mit und ohne IHK Mitgliedschaft. Von der Pflichtmitgliedschaft wird nur betroffen, wer Gewerbetreibender ist und Gewerbesteuer entrichten muss.
Es reicht wenn du Gewerbetreibender bist (ohne Gewerbesteuer entrichten zu müssen), dass du die Mitgliedschaft bezahlen musst. Als Gegenleistung bekommt man eine nette Zeitschrift jeden Monat.
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Als Gegenleistung bekommt man eine nette Zeitschrift jeden Monat.
Immerhin etwas; als Nicht-Rundfunk-Konsument hast Du aber gar keine Gegenleistung; siehe das schon oft genannte EuGH C-337/06, nachdem die bloße Möglichkeit, etwas tun zu können, keine Gegenleistung darstellt.
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Als Gegenleistung bekommt man eine nette Zeitschrift jeden Monat.
Immerhin etwas; als Nicht-Rundfunk-Konsument hast Du aber gar keine Gegenleistung; siehe das schon oft genannte EuGH C-337/06, nachdem die bloße Möglichkeit, etwas tun zu können, keine Gegenleistung darstellt.
Nein, erst wenn man eine gewisse Gewinngrenze überschreitet, muss man an IHK zahlen und die Zeitung (die auch mehr Propaganda ist) kann man abbestellen.