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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: Eve777 am 20. Juni 2015, 22:15
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Hallo zusammen, ich bin momentan echt überfragt und benötige guten Rat.
Ich versuche mal die Situation zu schildern:
Person X bekommt seit längerer Zeit ALGII und ist von der Beitragspflicht befreit. Die Unterlagen wurden alle fristgerecht bei der zuständigen Stelle eingereicht, aber leider nicht als Einschreiben oder Fax. Person X bekommt also weiterhin Zahlungsaufforderungen, weswegen Person X bei der zuständigen Stelle anruft. Die Person Y, von der zuständigen Stelle, gab Person X den Rat zu warten - da es wegen dem hohen Aufgebots an Anfragen zu Verzögerungen mit der Bearbeitung kommen kann. Person X wartet also, doch nach weiteren 2 Monaten kommt von der zuständigen Stelle für die Beitragspflicht, wieder eine Zahlungsaufforderung. Deswegen entschied sich Person X die Unterlagen erneut zu verschicken. Diese kamen auch an, nur mitlerweile außerhalb der Frist - weswegen die zuständige Stelle nun die Beitragspflicht für die verspäteten Monate einziehen will. Draufhin folgte ein Festsetzungsbescheid, gegen den Person X per Fax einen unbegründeten Widerspruch eingelegt hat. Person X möchte den Widerspruch nun noch begründen und braucht dazu hilfe. Übrigens kam während dieser Zeit, ein erneuter Festsetzungsbescheid, aber keine Stellungnahme zum Widerspruch. Dort wird nun eine Summe genannt, die gar nicht mehr Nachvollziehbar ist. Zudem werden die Briefe alle ohne Poststempel verschickt, und kommen fast 2 Wochen später bei Person X an, als die im Brief selbst datiert sind. Wie soll Person X also im Falle einer Klage nachweisen, das die zuständige Stelle unsachgemäß arbeitet?
Soll Person X nun einen Widerspruch nach § 14 Abs. 5 RBStV einlegen, für eine rückwirkende Beitragsbefreiung? Denn Person X wurde nachdem sie dazu von dieser Stelle automatisch angemeldet wurde, nachträglich für einen längeren Zeitraum befreit. Eine rückwirkende Beitragsbefreiung scheint demnach möglich zu sein? Wie muss oder kann so ein Widerspruch aussehen?
Oder soll Person X andere Begründungen anführen, Beispiele dazu gibt es ja zu genüge - aktuell wohl das Thema mit der Barzahlung - oder aber sich dies noch aufheben, falls der Widerspruch mit rückwirkende Befreiung abgelehnt wird?
Ich hoffe jemand kann sich zu diesem Sachverhalt äußern. Falls notwendig werde ich natürlich weiterführende Fragen so gut wie möglich beantworten bzw den Eingangspost bearbeiten.
Ich wünsche noch ein erholsames Wochenende.
Grüße, Eve.
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Person X wird sicherlich berücksichtigen, daß sich die Post im Streik befindet, dieser Streik als unbefristeter Streik ausgedehnt wird und daher ganz sicher keine Briefe in Sachen BS und Co eintreffen werden. Das vom Absender auf seinen Dokumenten angegebene Datum ist insofern unbeachtlich.
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Hallo,
Person X will den begründeten Widerspruch natürlich zusätzlich auch noch per Fax verschicken. Person X hat Ende letzten Monats, also innerhalb in der Frist von einem Monat den unbegründeten Widerspruch per Fax verschickt. Soweit mir bekannt, muss Person X aber folgend(wieder innerhalb eines Monats) auch einen begründeten Widerspruch per Brief nachreichen.
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Person X sollte einmal in sich gehen und sich fragen ob sie denn tatsächlich auf Lebenszeit regelmäßig ihre aktuellen Lebensumstände einem Rundfunkunternehmen zu offenbaren vermag.
Würde X auch der RTL Group, Bertelsmann oder Springer darüber bereitwillig Auskunft geben?
Deswegen entschied sich Person X die Unterlagen erneut zu verschicken. Diese kamen auch an, nur mitlerweile außerhalb der Frist - weswegen die zuständige Stelle nun die Beitragspflicht für die verspäteten Monate einziehen will.
Welche Frist und wo ist diese geregelt?
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Hallo,
Person X will den begründeten Widerspruch natürlich zusätzlich auch noch per Fax verschicken. Person X hat Ende letzten Monats, also innerhalb in der Frist von einem Monat den unbegründeten Widerspruch per Fax verschickt. Soweit mir bekannt, muss Person X aber folgend(wieder innerhalb eines Monats) auch einen begründeten Widerspruch per Brief nachreichen.
Die Frist ist gewahrt, wenn der unbegründete Widerspruch innerhalb des Monats per Fax dem BS zugegangen ist. Woher hat Person X die Information, das die Begründung dann auch innerhalb einer Frist nachgereicht werden muss?
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Person X sollte einmal in sich gehen und sich fragen ob sie denn tatsächlich auf Lebenszeit regelmäßig ihre aktuellen Lebensumstände einem Rundfunkunternehmen zu offenbaren vermag.
Würde X auch der RTL Group, Bertelsmann oder Springer darüber bereitwillig Auskunft geben?
Welche Frist und wo ist diese geregelt?
Was hat Person X denn für eine Wahl? Person X muss ja Auskunft darüber geben, wenn sie Befreit werden möchte.
Die Frist bezieht sich auf auf die Frist, 1 Monat nach erhalt einer Aufforderung, Widerspruch einzulegen bzw Nachweis darüber zu geben - das man tatsächlich befreit ist(ALGII)
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Hallo,
Person X will den begründeten Widerspruch natürlich zusätzlich auch noch per Fax verschicken. Person X hat Ende letzten Monats, also innerhalb in der Frist von einem Monat den unbegründeten Widerspruch per Fax verschickt. Soweit mir bekannt, muss Person X aber folgend(wieder innerhalb eines Monats) auch einen begründeten Widerspruch per Brief nachreichen.
Die Frist ist gewahrt, wenn der unbegründete Widerspruch innerhalb des Monats per Fax dem BS zugegangen ist. Woher hat Person X die Information, das die Begründung dann auch innerhalb einer Frist nachgereicht werden muss?
Der Widerspruch wurde fristgerecht per Fax eingereicht, allerdings unbegründet. Daher die Vermutung, das die zuständige Stelle keine Reaktion darauf zeigt und weitere Festsetzungsbescheide schickt. Deshalb möchte Person X einen begründeten Widerspruch nachreichen, welcher wieder innerhalb eines Monats nach dem unbegründeten Widerspruch, per Post eigereicht werden muss. Zumindest hat dies Person X durch Hören Sagen aufgeschnappt, weiß aber nicht ob das unsinn ist und der unbegründete Widerspruch ausreicht.
Soll Person X denn jetzt noch einen weiteren Widerspruch schreiben und wenn ja, mit welcher Begründung - Rückwirkende Befreiung oder eine andere?
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Niemand ein paar hilfreiche Vorschläge zu dem Fall? :/
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Leute, lasst Person X doch bitte nicht so hängen. Wenn irgendwas unklar ist oder mehr Informationen benötigt werden um hilfreiche Kommentare abzugeben, dann müsst ihr das nur sagen. :/
Am kommenden Dienstag muss Person X den Widerspruch abschicken(sofern es denn in Briefform nochmal notwendig ist und der unbegründete Widerspruch per Fax nicht ausreicht - aber das weiß Person X ja nicht und hat um Rat gebeten). Gerne auch Links zu Seiten, wie so ein Widerspruch am besten formuliert werden sollte und in welcher Form bzw welcher Begründung bezüglich des geschilderten Falls(siehe meinen Beiträgen zuvor).
Please!
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Kann Person X beweisen, dass sie das erste Schreiben fristgerecht verschickte? War ein Freund oder Freundin Zeuge?
Kamen die Bescheide der GEZ in einem gelben Umschlag? (förmliche Zustellung?) Wenn nein, dann hat Person X diese Bescheide auch nicht erhalten (Gegenbeweis wäre durch GEZ zu erbringen, was sie nicht kann, da keine förmliche Zustellung).
Person X sollte ein Einschreiben fertig machen, dass mitteilt, dass der GEZ die Bescheinigung von Person X vorliegen aus der KLAR ersichtlich ist, dass sie befreit ist.
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Kann Person X beweisen, dass sie das erste Schreiben fristgerecht verschickte? War ein Freund oder Freundin Zeuge?
Kamen die Bescheide der GEZ in einem gelben Umschlag? (förmliche Zustellung?) Wenn nein, dann hat Person X diese Bescheide auch nicht erhalten (Gegenbeweis wäre durch GEZ zu erbringen, was sie nicht kann, da keine förmliche Zustellung).
Person X sollte ein Einschreiben fertig machen, dass mitteilt, dass der GEZ die Bescheinigung von Person X vorliegen aus der KLAR ersichtlich ist, dass sie befreit ist.
Danke für deine Antwort.:)
Leider kann Person X das nicht beweisen, eine Zeugenaussage wäre aber eh nur im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung relevant, vermute ich einfach mal?
Die Bescheide der GEZ kamen nicht per gelben Umschlag. Die Umschläge waren auch nicht durch einen Poststempel markiert. Dies habe ich ja schon in einem anderen Post angemerkt. Die Briefe waren viel früher datiert, als sie überhaupt bei Person X angekommen sind. Das die GEZ Bescheide also angekommen sind, wäre durch die GEZ also nur durch aufgezeichnete Telefonate(wo dann aber auch ersichtlich sein müsste das Person X, seitens der GEZ, dazu geraten wurde zu warten. was dann ja zu dem verspäteten Eintreffen des zweiten Schreibens von Person X führte) zu beweisen.
Die GEZ bezieht sich in dem Fall auf die nicht fristgerechte Einsendung der Unterlagen. Das Person X eigentlich für den Zeitraum befreit war, das weiß die GEZ wohl. Daher die Frage, ob Person X einen Widerspruch inklusive erbittung einer Rückwirkenden befreiung abschicken soll - oder einen anderen Grund, der dem Grund des nicht einhalten der Frist negieren würde oder eher ein genereller Grund gegen die Gebühr? Außerdem kam nach dem unbegründeten Widerspruch per Fax, ja ein weiterer Bescheid. Person X nimmt also an, das der Widerspruch einfach wieder "verloren" gegangen ist- wie schon die Unterlagen zuvor. Muss Person X - nun noch einen begründeten Widerspruch, per Post verschicken(bezogen auf den ersten Widerspruch) und zusätzlich noch einen neuen Widerspruch zu dem darauffolgenden Bescheid?
Oh man, das ist alles so kompliziert. :/
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Das Telefonat darf vor Gericht nur abgespielt werden, wenn Person X damit einverstanden wäre, aus datenschutzrechtlichen Gründen.
Es wäre aber in der Tat für Person X nachteilig, und sollte sich Person X zukünftig merken, derartige Schreiben zu erwähnen.
Person X sollte aber in einem Widerspruch offensiv formulieren, dass ein Mitarbeiter in einem Telefonat bestätigt hat, dass die Unterlagen fristgerecht eingegangen sind und der Fehler daher bei der GEZ liegt. Hier wird die GEZ dann in einem Antwortschreiben Stellung beziehen müssen.
Wäre ich Person X, würde ich einen Widerspruch formulieren, allerdings würde ich diesen fraglichen Bescheid nicht erwähnen, sondern erfragen, ob diese Unterlagen nun vollständig seien bevor fehlerhafte Bescheide ergehen.
PS: Leider habe ich gerade etwas den Überblick verloren wieviele und welche Bescheide denn nun vorliegen.
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Das Telefonat darf vor Gericht nur abgespielt werden, wenn Person X damit einverstanden wäre, aus datenschutzrechtlichen Gründen.
Es wäre aber in der Tat für Person X nachteilig, und sollte sich Person X zukünftig merken, derartige Schreiben zu erwähnen.
Person X sollte aber in einem Widerspruch offensiv formulieren, dass ein Mitarbeiter in einem Telefonat bestätigt hat, dass die Unterlagen fristgerecht eingegangen sind und der Fehler daher bei der GEZ liegt. Hier wird die GEZ dann in einem Antwortschreiben Stellung beziehen müssen.
Wäre ich Person X, würde ich einen Widerspruch formulieren, allerdings würde ich diesen fraglichen Bescheid nicht erwähnen, sondern erfragen, ob diese Unterlagen nun vollständig seien bevor fehlerhafte Bescheide ergehen.
PS: Leider habe ich gerade etwas den Überblick verloren wieviele und welche Bescheide denn nun vorliegen.
Ich versuche das nochmal etwas genauer aufzuschlüsseln.
Person X war zuvor nie bei der GEZ gemeldet, wurde aber automatisch im Jahr 2014 von der GEZ angemeldet. Da Person X aber ALGII bezogen hat, hat Person X am XX.09.14 einen Antrag auf Befreiung gestellt - dieser ging bei der GEZ am XX.09.14 ein und Person X wurde vom XX.01.13 bis zum XX.10.14 rückwirkend Befreit.
Person X hat dann vom Jobcenter am XX.10.14(auf das Datum datiert) erneut einen Befreiung ausgestellt bekommen, diese kam aber erst fast 2 Wochen später bei Person X an. Person X hat diese Befreiung, spät aber immer noch innerhalb eines Monats an die GEZ per Post geschickt. Person X hat dann über 1 Monate nichts von der GEZ gehört, bekam dann aber weiter Zahlungsaufforderungen. Daraufhin hat Person X bei der GEZ angerufen und nachgefragt was da los sei, weil die Unterlagen ja schon eingereicht wurden. Person X wurde dann gesagt, das sich die Bearbeitungszeit und die Zahlungsaufforderungen überschneiden können, aufgrund der vielen anderen Aufträgen. Person X sollte also abwarten(das die Unterlagen fristgerecht eingereicht wurden, wurde also nie explizit vom GEZ Mitarbeiter gesagt) - was Person X auch tat.
Wieder nach einer längeren Pause ohne Schreiben seitens der GEZ, kamen erneut Zahlungsaufforderungen. Person X hat dann im Feb. 2015 erneut die Unterlagen per Post verschickt, welche belegten das sie befreit ist. Diese Unterlagen gingen dann laut GEZ erst am XX.03.15 ein. Person X wurde durch die Unterlagen für den Zeitraum ab XX.04.15 erneut befreit, allerdings nicht für den Zeitraum vom XX.11.14 bis XX.03.15.
Der erste Festsetzungsbescheid war auf den XX.05.15 datiert, kam aber erst gegen ende Mai bei Person X an. Gegen diesen Festsetzungsbescheid hat Person X dann einen unbegründeten Widerspruch per Fax an die GEZ geschickt. Dieser Widerspruch wurde nicht kommentiert oder darauf geantwortet und dann kam ein erneuter Festsetzungsbescheid, datiert auf dem XX.06.15(aber ebenfalls wieder erst viel später bei Person X eingtroffen).
Ich hoffe das es nun etwas besser nachzuvollziehen ist, trotz der leichten Unkenntlichmachung der Daten.
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Ist ja sogar noch ein wenig anders als ich dachte.
Die versuchen §4 RBStV durchzudrücken
"(4) Die Befreiung oder Ermäßigung beginnt mit dem Ersten des Monats,
zu dem der Gültigkeitszeitraum des Bescheids beginnt, wenn der Antrag
innerhalb von zwei Monaten nach dem Erstellungsdatum des Bescheids
nach Absatz 7 Satz 2 gestellt wird. Wird der Antrag erst zu
einem späteren Zeitpunkt gestellt, so beginnt die Befreiung oder Ermä-
ßigung mit dem Ersten des Monats, der der Antragstellung folgt. Die
Befreiung oder Ermäßigung wird für die Gültigkeitsdauer des Bescheids
befristet. Ist der Bescheid nach Absatz 7 Satz 2 unbefristet, so kann die
Befreiung oder Ermäßigung auf drei Jahre befristet werden, wenn eine
Änderung der Umstände möglich ist, die dem Tatbestand zugrunde liegen."
und versuchen deshalb zu unterschlagen, dass Person X ist die Bescheinigung abgegeben hat, weil ihnen aufgefallen ist, dass Person X seine Schreiben nicht als Einschreiben mit Rückschein verschickt hatte...
(Ja, ich unterstelle der GEZ bei dem Handeln sogar Absicht, um auch bei den Ärmsten und daher Befreiten trotzdem noch Kapital rausschlagen zu können).
In diesem Fall sollte Person X Zeugen vorbringen können, die belegen können, dass Person X das Telefongespäch führte (Einzelanrufernachweis in Telefonrechnung?) und darauf pochen, dass der Bescheid innerhalb von 2 Monaten nach Erstellung durch das Jobcenter bei der GEZ eingereicht wurde und der Fehler daher bei der GEZ liegt.
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Bitte mal aufhören mit der Beweispflicht.
Macht es doch wie es diese Keksbude auch macht.
"Wie? Was? Wer?"
"Mit meinem Fax vom xx.xx.201x, teilte ich Ihnen bereits mit, dass ich befreit bin von der (zwangs-) Gebühr.
Dass Sie als Beitragsservice (Betruegsservice darf ich leider nicht schreiben, also schreib Beitragsservice!) nicht berechtigt sind, meine Unterlagen zu erhalten oder anzufordern, steht in § 14 Abs. 5 RBStV.
Leider scheint wohl in Ihrem Hause so ein Chaos zu herrschen, dass Sie mir versehentlich weitere Zahlungsaufforderungen und Hinweise, auf den nicht fristgerechten Eingang meiner Befreiung, zuschicken.
Laut § 14 Abs. 5 RBStV sind diese Unterlagen auf Verlangen den Rundfunkanstalten vorzulegen!
Da Sie keine Rundfunkanstalt sind, sondern nur der Betruegservice (nach Lust und Laune bitte abändern!) sind diese Unterlagen Ihnen somit nie vorgelegt worden und können auch nicht von Ihnen eingefordert werden, denn Sie sind nicht die für mich zuständige Rundfunkanstalt!
Die mir zuständige Rundfunkanstalt bat nie um die Überlassung notwendiger Unterlagen!
Bitte teilen Sie mir mit, an welche Rundfunkanstalt ich die lt. § 14 Abs. 5 RBStV notwendigen Unterlagen per Einschreiben schicken soll, um meine Befreiung lt. § 14 Abs. 5 RBStV gerecht werden zu können!"
P.S.
die Forensoftware ersetzt leider einige Worte. Warum auch immer der Betreiber dies macht?
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Wenn man diesen Dingensverein schon ignorieren soll, braucht man die auch nicht bitten, irgendwelche Mitteilungen zu senden.
Die Forensoftware ersetzt einige Wörter, um dieses Forum nicht zum Spielball für Frustabbau werden zu lassen.
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Was mich persönlich bei der Thematik etwas wundert ist folgendes: Woran macht die GEZ fest ob und wenn ja wann sie den nächsten Festsetzungsbescheid sendet?
Ich habe meinen ersten Festsetzungsbescheid am 14.04.2015 bekommen (datiert auf den 01.04.2015). Innerhalb einer Woche habe ich Widerspruch eingelegt incl. Antrag auf Aussetzung der Vollziehung. Dieser ging per Brief an den WDR und zeitgleich per Fax an die Nummer die auf dem Bescheid stand (denke die gehört zur GEZ).
Seit dem habe ich keinen neuen Festsetzungsbescheid erhalten, obwohl ich im Forum hier schon mehrfach gelesen habe das bei Einigen recht zeitnah der nächste kam. Das einzige was jetzt kam war eine Art "Eingangsbestätigung" incl. Angebot der Ratenzahlung für alle bis heute offenen Beträge. 8) Bin gespannt wie es weiter geht und ob ich weitere Festsetzungsbescheide oder den Widerspruchsbescheid bekomme.
Gruß
Julia
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Woran macht die GEZ fest ob und wenn ja wann sie den nächsten Festsetzungsbescheid sendet?
Wahrscheinlich an einem Würfel mit 3 Seiten ;-).
Es gibt aktuell wahrscheinlich keine Person, welche diese Frage hinreichend genau beantworten kann.
Es sei diese ist direkter Programmierer der Verarbeitungssoftware dort.
Das System ist wahrscheinlich an der Belastungsgrenze angelangt was die Erstellung von Briefen angeht. Möglicherweise drucken diese rund um die Uhr. Zudem kommt, dass aus den Datenbanken Vorschläge für Wohnungen automatisiert erzeugt werden, in Abhängigkeit der Filterung und Sortierung stehen dann wahrscheinlich einige innerhalb der Menge der zu schaffenden Briefe. Drucksollliste je Woche. Die anderen werden dann vielleicht erstmal verworfen und kommen somit bei der nächsten Abfrage eine Woche später erneut in die Auswahl, so gesehen wie Russisch Roulette. Wer Pech hat bekommt den Zuschlag, wer richtig Glück hat fällt in die Auswahl Box zurück.
Wer zweimal hintereinander böses Glück hat, hatte so gesehen Pech, das vielleicht die Parameter für die Auswahl jeweils für 14 Tage gleich bleiben und er deshalb innerhalb der Liste der zu schaffenden Drucksachen geblieben ist.
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Ist ja sogar noch ein wenig anders als ich dachte.
Die versuchen §4 RBStV durchzudrücken
"(4) Die Befreiung oder Ermäßigung beginnt mit dem Ersten des Monats,
zu dem der Gültigkeitszeitraum des Bescheids beginnt, wenn der Antrag
innerhalb von zwei Monaten nach dem Erstellungsdatum des Bescheids
nach Absatz 7 Satz 2 gestellt wird. Wird der Antrag erst zu
einem späteren Zeitpunkt gestellt, so beginnt die Befreiung oder Ermä-
ßigung mit dem Ersten des Monats, der der Antragstellung folgt. Die
Befreiung oder Ermäßigung wird für die Gültigkeitsdauer des Bescheids
befristet. Ist der Bescheid nach Absatz 7 Satz 2 unbefristet, so kann die
Befreiung oder Ermäßigung auf drei Jahre befristet werden, wenn eine
Änderung der Umstände möglich ist, die dem Tatbestand zugrunde liegen."
und versuchen deshalb zu unterschlagen, dass Person X ist die Bescheinigung abgegeben hat, weil ihnen aufgefallen ist, dass Person X seine Schreiben nicht als Einschreiben mit Rückschein verschickt hatte...
(Ja, ich unterstelle der GEZ bei dem Handeln sogar Absicht, um auch bei den Ärmsten und daher Befreiten trotzdem noch Kapital rausschlagen zu können).
In diesem Fall sollte Person X Zeugen vorbringen können, die belegen können, dass Person X das Telefongespäch führte (Einzelanrufernachweis in Telefonrechnung?) und darauf pochen, dass der Bescheid innerhalb von 2 Monaten nach Erstellung durch das Jobcenter bei der GEZ eingereicht wurde und der Fehler daher bei der GEZ liegt.
Yup, so steht das auch in dem Bescheid drin, also das die Frist quasi abgelaufen ist und man nur einen Monat Zeit hatte.
Aber soll Person X das so schon in dem Widerspruch formulieren - das sie dafür Zeugen hat? Nach den Einzelanrufnachweis müsste PersonX mal schauen ob die noch vorhanden sind, die bekommt sie immer nur Online.
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Bitte mal aufhören mit der Beweispflicht.
Macht es doch wie es diese Keksbude auch macht.
"Wie? Was? Wer?"
"Mit meinem Fax vom xx.xx.201x, teilte ich Ihnen bereits mit, dass ich befreit bin von der (zwangs-) Gebühr.
Dass Sie als Beitragsservice (Betruegsservice darf ich leider nicht schreiben, also schreib Beitragsservice!) nicht berechtigt sind, meine Unterlagen zu erhalten oder anzufordern, steht in § 14 Abs. 5 RBStV.
Leider scheint wohl in Ihrem Hause so ein Chaos zu herrschen, dass Sie mir versehentlich weitere Zahlungsaufforderungen und Hinweise, auf den nicht fristgerechten Eingang meiner Befreiung, zuschicken.
Laut § 14 Abs. 5 RBStV sind diese Unterlagen auf Verlangen den Rundfunkanstalten vorzulegen!
Da Sie keine Rundfunkanstalt sind, sondern nur der Betruegservice (nach Lust und Laune bitte abändern!) sind diese Unterlagen Ihnen somit nie vorgelegt worden und können auch nicht von Ihnen eingefordert werden, denn Sie sind nicht die für mich zuständige Rundfunkanstalt!
Die mir zuständige Rundfunkanstalt bat nie um die Überlassung notwendiger Unterlagen!
Bitte teilen Sie mir mit, an welche Rundfunkanstalt ich die lt. § 14 Abs. 5 RBStV notwendigen Unterlagen per Einschreiben schicken soll, um meine Befreiung lt. § 14 Abs. 5 RBStV gerecht werden zu können!"
P.S.
die Forensoftware ersetzt leider einige Worte. Warum auch immer der Betreiber dies macht?
Wie gesagt, das Fax war "nur" ein unbegründeter Widerspruch gegen den ersten Festsetzungsbescheid. Also einfach nur "Hiermit legt Person X widerspruch gegen...ein".
Falls du das wirklich ernst meinst, könntest du das Widerspruchsschreiben bitte nochmal dementsprechend formatieren, das würde Person X sehr helfen - denn ich habe den Inhalt noch nicht so ganz verstanden(bezüglich der Rundfunkanstalt etc). Ich kann mir nicht vorstellen, das die GEZ einfach die Schuld auf sich schieben lässt. Den Paragraphen müsste ich auch erstmal googlen, um zu sehen was genau da drin steht. Person X brauch einfach ein vernünftiges Widerspruchschreiben, was sich auf die ganze Sachlage bezieht. Ich denke das Person X den zweiten Festsetzungsbescheid erstmal nicht erwähnen sollte(nach dem Motto - habe ich nie bekommen)?!
Reicht es dann wenn der Widerspruch wieder nur per Fax geschickt wird, gibt es überhaupt eine Pflicht für die Briefform?
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@PersonX,
das fatale an der Software ist, dass der Vorturner des BS daran "mitgearbeitet" hat.
Dies erinnert mich irgendwie an Fratzenbook, wo die Entwickler den MS dann verklagten.
So in etwa wird es auch beim BS gewesen sein. Der Vorturner behauptet nun, er wäre der Entwickler der Software gewesen und fällt böse nun auf die Schn...
@Eva777
ebenso fatal ist, einfach nur Texte zu übernehmen und sich nicht mit der Basis auseinander zu setzen. Die Basis ist nun mal der RBStV und seine jetzige Erscheinung.
Leider machen auch Anwälde diesen Fehler und stehen somit im selbigen Wald. Die Verwunderung ist dann groß, dass ihr Wissen schon im Ansatz scheitern muss. Leider hab ich meine Begründung nicht selber weggeschickt, sondern hab dies eine Anwältin machen lassen und hatte dann natürlich ein kleineres Problem. Aber dies nur am Rande...
§ 14 Abs. 5 RBStV
(5) Die Vermutungen nach Absatz 3 oder 4 können widerlegt werden. Auf Verlangen der Landesrundfunkanstalt sind die behaupteten Tatsachen nachzuweisen. Eine Erstattung bereits geleisteter Rundfunkbeiträge kann vom Beitragsschuldner nur bis zum 31. Dezember 2014 geltend gemacht werden.
"Auf Verlangen der Landesrundfunkanstalten..."
Der BS ist keine Rundfunkanstalt, obwohl lt. Satzung, dieser BS als RA gilt, wenn dieser im Namen der Rundfunkanstalten aggiert.
Allerdings lautet es Landes...rundfunkanstalten und somit ist der BS raus aus dem Thema.
Im Falle X müsste bitte auch genau ermittelt werden, welche Konstellation nun Gültigkeit hätte!
Hat Person x rechtzeitig die Unterlagen zum BS gesandt oder wurde nur per Fax Widerspruch eingelegt.
Diese Thematik geht leider nicht genau hervor aus Deinen Beiträgen.
Wenn man diesen Dingensverein schon ignorieren soll, braucht man die auch nicht bitten, irgendwelche Mitteilungen zu senden.
Die Forensoftware ersetzt einige Wörter, um dieses Forum nicht zum Spielball für Frustabbau werden zu lassen.
Wie passt jetzt der Riegel gegen Frustabbau, mit Deinem Satz des "Dingesbittenverein" zusammen????
(dies kann die Forensoftware wohl noch nicht auseinander halten...)
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Wie passt jetzt der Riegel gegen Frustabbau, mit Deinem Satz des "Dingesbittenverein" zusammen????
(dies kann die Forensoftware wohl noch nicht auseinander halten...)
Nun macht es mal nicht komplizierter als es ist und habt euch nicht päpstlicher als der Papst.
Das hat ganz sicher seinen tieferen Sinn und wurde nicht inszeniert um jemanden zu ärgern.
Hier geht es wohl eher um die Eingrenzung auf eine sinnvolle (ehrenamtliche !) Arbeit für die Moderatoren.
Diese sollen sich bitte nicht auch noch unnötigerweise mit einem Wust von Wutausbrüchen befassen müssen.
Wer sich mit einer solch minimalen und durchaus akzeptablen automatischen Zensur nicht arrangieren kann , sollte sich hier vielleicht mal selbst als Moderator bewerben .
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Nur zur Klarstellung:
Dingensverein deshalb, weil es eine "nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung" ist. Also irgend etwas, aber nichts rechtsfähiges. Irgendwie ein Dingsbums, wenn man nicht sämtliche Definitionen haarklein recherchieren will. Der echte Name will mir nur schwer aus der Tastatur kommen - wie der, dessen Name man nicht nennt -
Mit dieser nicht rechtsfähigen Gemeinschaftseinrichtung braucht man also keinen Schriftwechsel führen, man kann stattdessen die zuständige Landesrundfunkanstalt anschreiben.
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... denn ich habe den Inhalt noch nicht so ganz verstanden(bezüglich der Rundfunkanstalt etc). Ich kann mir nicht vorstellen, das die GEZ einfach die Schuld auf sich schieben lässt.
@ Eve777:
Bitte hier im Forum insb. das oberste Gebot -> "Fragen so genau wie möglich stellen." <- beachten und nicht so viel herumwundern.
Im Hinblick auf einen etwaigen Rechtsstreit und darauf, dass eine beliebige Person X dann ihren eigenen Standpunkt möglichst selbstsicher vertreten können sollte, sei X grundsätzlich dazu zu raten ihre Widersprüche nur insofern zu begründen wie X diese Begründungen auch selbst nachvollziehen kann. Ein Widerspruch in dieser Sache muss nicht sehr wohl formuliert, nicht sehr logisch aufgebaut und auch nicht sehr spitzfindig ausgearbeitet sein. Er darf sogar ein Maximum an Rechtschreib- und Grammatikfehlern aufweisen, solange das Anliegen ( = Keine Kohle! :police: ) durchgehend klar erkennbar bleibt!
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Laut einem Verwaltungsgericht im Süden D:
- reicht es einen unterschriebenen Brief mit "Ablehnungsabsicht" an den BS/Anstalt innerhalb der Monatsfrist zu senden (auch als Fax ok). Da muss nicht mal "Widerspruch" als Titel stehen, der Inhalt ist ausschlaggebend und wird als Widerspruch vom Gericht gewertet.
- in diesem ablehnenden Schreiben (Widerspruch) auf einen Bescheid müssen nicht zwingend die Widerspruchsgründe ins Detail ausgearbeitet werden. Eine ausführliche Version ist erst bei der Klagebegründung nötig, diese kann auch um weitere Gründe erweitert werden.
- denn schlußendlich entscheidet sowieso das Gericht was in der Verhandlung gewertet wird und was nicht. Aber die Richter benötigen "Klagemunition", weil sie nur über das entscheiden was auch in der Klage beantragt wird und nicht einfach "weil das so ist"... Das gilt auch für die Frage der Zustellung oder Nichtzustellung von angeblichen Bescheiden an den Zwangskunden.
Und weil wir alle gut erzogen sind, ist ein freundlicher Hinweis angebracht, dass meiner einer als Laie eben zum jetzigen Zeitpunkt nicht die volle Übersicht hat und weitere Ausführungen spätestens vor Gericht erläutert werden... Scharfe Formulierungen an den BS bringt sowieso nichts außer Luft rauslassen, denn sie erreichen nicht die eigentlichen Verursacher von diesem Mist. Mit bösen Worten werden nur die menschlichen Schnittstellen beim Beitragsservice überschüttet die quasi keine bessere Wahl haben als dort zu arbeiten, denn wer tut sich das freiwillig an? Nicht mal vor Gericht bekommt man die Drahtzieher zu Gesicht, denn dort gibt es nur die anwaltliche Vertretung von Juristen die halt gerade bei den Anstalten tätig sind... Also wen das Thema GEZ ankotzt, versucht mal beim nächsten Kreuzlemachen nachzudenken oder zumindest nicht 0815 zu wählen ;)